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Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Immanuel Kant - Immanuel Kant hat wie kein anderer Denker die Philosophie der Neuzeit geprägt. Aufgrund seiner überragenden Bedeutung liegen inzwischen auch schon mehrere Bände zu seinen Schriften in der Reihe "Klassiker Auslegen" vor. Kant ist im wahrsten Sinne ein universeller Denker, der sein Interesse auf nahezu alle Bereiche des menschlichen Lebens richtet. Nach ihm lässt sich dieses Interesse in drei Fragen bündeln: Was kann ich wissen? Wie soll ich handeln? Und: Was darf ich hoffen? Der Antwort auf die dritte Frage geht Kant in seiner Schrift "Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" (1793) nach. Hier, in seiner Religionsphilosophie, setzt er, gemäß der Grundüberzeugung der Aufklärung, seine Moralphilosophie fort. Gott ist für Kant nicht mehr wie etwa in der mittelalterlichen Philosophie, auch noch bei Descartes ein Gegenstand des Wissens, sondern des Hoffens: Der moralisch handelnde Mensch hofft auf eine sinnvolle Ordnung des Weltganzen, auf einen Gott, dessen Existenz zusammen mit der Unsterblichkeit der Seele die notwendige Voraussetzung für das letzte Ziel des praktischen Handelns, für das höchste Gut, ist. Diese originelle Verbindung von zunächst als gegensätzlich Erscheinendem, von einer Moral der Autonomie mit dem Glauben an einen übernatürlichen Gott, bildet jedoch nicht das einzige Thema der Schrift. In ihr entwickelt Kant darüber hinaus eine differenzierte Theorie des moralisch Bösen und erörtert das Verhältnis zwischen einem bloßen Kirchenglauben (die "sichtbare Kirche") und dem moralischen Religionsglauben (die "unsichtbare Kirche"). Dieser thematisch reichhaltige Text wird im von Otfried Höffe herausgegebenen Band in Form eines kooperativen Kommentars von international renommierten Autoren interpretiert und somit aktuell erschlossen. Mit Beiträgen von: Jochen Bojanowski (Pittsburgh), Johannes Brachtendorf (Tübingen), Andrew Chignell (Cornell), Katrin Flickschuh (London), Maximilian Forschner (Erlangen), Otfried Höffe (Tübingen), Christoph Horn (Bonn), Eberhard Jüngel (Tübingen), Douglas McGaughey (Willamette), Reza Mosayebi (Bonn/Tübingen), Burkhard Nonnenmacher (München), Friedo Ricken (München), Allen Wood (Stanford).
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Seitenzahl: 409
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Im Jahre 1792 hatte Kant in der von J. E. Biester herausgegebenen „Berlinischen Monatsschrift“ (S. 323-385) unter dem Titel: „Ueber das radikale Böse in der menschlichen Natur“ einen Aufsatz[1] veröffentlicht, welcher der erste von einer „vier Stücke“ umfassenden Serie von Aufsätzen sein sollte. In diesen „vier Stücken“ gedachte Kant eine ausführliche Darstellung seiner Religionslehre oder wie er an anderer Stelle[2] sagt: „eine Auflösung der Aufgabe: Was darf ich hoffen?“ zu geben.
Aber nur diesem ersten Aufsatze wurde von der damaligen Censurbehörde in Berlin, welcher auf Kants ausdrücklichen Wunsch jeder der Aufsätze vor dem Drucke unterbreitet werden sollte, das Imprimatur ertheilt. Dem „zweiten Stücke“: „Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen“ dagegen wurde von derselben Censurbehörde die Druckfreiheit verweigert.
Da Kant keineswegs gewillt war, wegen dieses Einspruches auf die Veröffentlichung der Abhandlungen zu verzichten, so beschloß er, das ganze Material in Buchform erscheinen zu lassen; freilich nicht ohne es vor dem Drucke der Censur einer theologischen Facultät zu unterbreiten, die nach seiner mehrfach ausgesprochenen Meinung die einzige Corporation war, welcher das Recht zustand, über das Imprimatur streng wissenschaftlicher Aufsätze aus dem Gebiete der Religion zu entscheiden.
Die theologische Facultät der Universität Königsberg, an welche sich Kant gewandt hatte, gewährte unbedenklich die Erlaubniß zum Drucke.
Die erwähnten Abhandlungen erschienen sodann im Frühjahr 1793 in Buchform unter dem Titel: „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Königsberg, bey Friedr. Nicolovius.“[3]
Eine Darstellung der näheren Umstände seines Conflictes mit der Berliner Censurbehörde giebt Kant in einem Aufsatze, den er für Borowsky niederschrieb. Auch in dem schon erwähnten Briefe an Stäudlin erörtert er dieselbe Angelegenheit.
Da diese beiden Darstellungen zugleich einen Commentar zum Verständnisse der Vorrede der ersten Auflage (S. 8-12 dieser Ausgabe) bilden, so schienen sie wichtig genug, um hier von Neuem gedruckt zu werden.
Borowsky hat den Aufsatz unter dem Titel: „Kants Censurleiden“ in seinem Buche: „Darstellung des Lebens und Charakters I. Kants“ (S. 233 u. ff.) publicirt. Er lautet:
„Der Aufsatz vom radicalen Bösen ward im Jahre 1792 mit dem ausdrücklichen Begehren an den Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift eingeschickt, daß, obgleich diese Monatsschrift damals in Jena gedruckt wurde, dennoch dieses Inserat der gewöhnlichen Censur in Berlin unterworfen werden sollte. Der Verfasser will durchaus auch nicht den Schein einmal haben, als ob er einen literarischen Schleichhandel gerne einschlüge und nur bei geflissentlicher Ausweichung der strengen Berlinischen Censur sogenannte kühne Meinungen äußere. Jene Abhandlung vom radicalen Bösen ward also dem Herrn &c. Hillmer vorgelegt und von ihm mit der Erklärung an den Herausgeber der Monatsschrift zurückgegeben: „daß sie gedruckt werden könnte, da doch nur tiefdenkende Gelehrte die Kant’schen Schriften lesen.“ So ward sie denn im Aprilstücke 1792 abgedruckt. Nun wurde die zweite Abhandlung: Von dem Kampfe des guten Princips mit dem bösen u. f., nach Berlin gesandt, und es sollte mit dieser eben derselbe Weg in Ansehung der Censur eingeschlagen werden. Der Herausgeber fügte sich dem Willen des Autors, gab ihm aber in einem Schreiben, Berlin den 18. Juni 1792, von dem unvermutheten widrigen Erfolge folgende Nachricht: „Ich habe es nie recht begreifen können, warum Sie, mein verehrtester Freund! durchaus auf die hiesige Censur drangen. Aber ich gehorchte Ihnen und schickte das Manuscript Herrn Hillmer. Dieser antwortete mir denn zu meinem nicht geringen Erstaunen: — — da es ganz in die biblische Theologie einschlage, habe er es, seiner Instruction gemäß, mit seinem Collegen, Herrn Hermes, gemeinschaftlich durchgelesen, und da dieser das Imprimatur verweigere, so träte er diesem bei. — Ich schrieb nun an Herrn Hermes und erhielt zur Antwort: „das Religionsedict sei seine Richtschnur; — weiter könne er sich nicht darüber erklären.“ — Es muß wohl einen Jeden empören, daß ein Hillmer und Hermes sich anmaßen wollen, der Welt vorzuschreiben, ob sie einen Kant lesen solle oder nicht. Es ist dies so eben erst passirt. Ich weiß nun durchaus nicht, was weiter zu thun ist. Aber ich glaube es mir und den Wissenschaften in unserem Staate schuldig zu sein, etwas dagegen zu thun. Leben Sie recht wohl, wenn ein solcher Verfall unserer Literatur anders Ihnen keine unangenehme Stunde macht. Biester. Berlin, 18. Juni 1792.“ — Natürlich verdroß diese Nachricht den Autor, indessen wollte er doch die zu dem ersterwähnten Aufsatze vom radicalen Bösen noch gehörigen drei Abhandlungen dem Publikum nicht vorenthalten. Sein erster Plan war, diese nach Göttingen an Dr. Stäudlin zu schicken und durch ihn sie der Göttingen’schen theologischen Facultät vorlegen zu lassen. Nachher wollte er den Weg bei der theologischen Facultät in Halle einschlagen. Allein der Vorgang mit der Kritik aller Offenbarung, die Fichte verfertigte und sein Verleger in Halle drucken lassen wollte, welcher aber der dortige damalige Decan Dr. Schulze das Imprimatur verweigerte, veranlaßte ihn, auch diesen muthmaßlich vergeblichen Schritt nicht zu thun, obwohl er zu den Herren Niemeyer und Knapp und ihren erleuchteten Religionskenntnissen Zutrauen genug hatte. Ungern versetzte er die Theologen einer preußischen Universität mit der geistlichen Oberexaminationscommission in Spannung, aber da die Königsberg’sche theologische Facultät selbst nichts hiervon befürchtete, so ließ der Autor von dem Decan derselben die vier Aufsätze censiren und erhielt die Druckfreiheit des Werkes, das nun unter der Aufschrift: „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ bei Nicolovius erschienen ist. Aus dieser Erzählung wird das, was in der Vorrede S. XIII.[4] u. f. vorkommt, Jedermann verständlich werden, dem ohne diesen Schlüssel durchaus undeutlich bleiben muß, was da, besonders S. XV.[5] von bürgerrichtenden Theologen und von dem Unterschiede der Censur eines Geistlichen (Herrn Hermes) und eines Facultätstheologen ausführlich gesagt wird.“
An Professor Karl Friedrich Stäudlin in Göttingen schreibt Kant in Betreff derselben Angelegenheit:
„... — Mit beikommender Schrift: Religion innerhalb den Grenzen &c. habe ich die dritte Abtheilung meines Plans zu vollführen gesucht, in welcher Arbeit mich Gewissenhaftigkeit und wahre Hochachtung für die christliche Religion, dabei aber auch der Grundsatz einer geziemenden Freimüthigkeit geleitet hat, nichts zu verheimlichen, sondern, wie ich die mögliche Vereinigung der letzteren mit der reinsten praktischen Vernunft einzusehen glaube, offen darzulegen. — Der biblische Theolog kann doch der Vernunft nichts Anderes entgegensetzen, als wiederum Vernunft, oder Gewalt, und will er sich den Vorwurf der letzteren nicht zu Schulden kommen lassen, (welches in der jetzigen Krisis der allgemeinen Einschränkung der Freiheit im öffentlichen Gebrauch sehr zu fürchten ist,) so muß er jene Vernunftgründe, wenn er sie sich für nachtheilig hält, durch andere Vernunftgründe unkräftig machen und nicht durch Bannstrahlen, die er aus dem Gewölke der Hofluft auf sie fallen läßt; und das ist meine Meinung in der Vorrede S. XIX.[6] gewesen, da ich zur vollendeten Instruction eines biblischen Theologen in Vorschlag bringe, seine Kräfte mit dem, was Philosophie ihm entgegen zu setzen scheinen möchte, an einem System aller ihrer Behauptung, (dergleichen etwa gegenwärtiges Buch ist,) und zwar gleichfalls durch Vernunftgründe zu messen, um gegen alle künftigen Einwürfe gewaffnet zu sein. — Die auf gewisse Art geharnischte Vorrede wird Sie vielleicht befremden; die Veranlassung dazu ist diese: Das ganze Werk sollte in vier Stücken in der Berlinischen Monatsschrift, doch mit der Censur der dortigen Commission herauskommen. Dem ersten Stück gelang dieses (unter dem Titel: Vom radicalen Bösen in der menschlichen Natur); indem es der philosophische Censor, Herr G. R. Hillmer, als zu seinem Departement gehörend annahm. Das zweite Stück aber war nicht so glücklich, weil Herr Hillmer, dem es schien in die biblische Theologie einzugreifen, (welches ihm das erste, ich weiß nicht aus welchem Grunde, nicht zu thun geschienen hatte,) es für gut fand, darüber mit dem biblischen Censor, Herrn O. C. R. Hermes, zu conferiren, der es alsdann natürlicherweise (denn welche Gewalt sucht nicht ein bloßer Geistlicher an sich zu reißen?) als unter seine Gerichtsbarkeit gehörig in Beschlag nahm und sein legi verweigerte.[7] — Die Vorrede sucht nun zu zeigen, daß, wenn eine Censurcommission über die Rechtsame dessen, dem die Censur einer Schrift anheim fallen sollte, in Ungewißheit ist, der Autor es nicht auf sie dürfe ankommen lassen, wie sie sich untereinander einigen möchten, sondern das Urtheil einer einheimischen Universität aufrufen könne; weil da allein eine jede Facultät verbunden ist, auf ihre Rechtsame zu halten und eine der anderen Ansprüche zurückhalten, ein akademischer Senat aber in diesem Rechtsstreit gültig entscheiden kann. — Um nun alle Gerechtigkeit zu erfüllen, habe ich diese Schrift vorher der theologischen Facultät zu ihrer Beurtheilung vorgelegt, ob sie auf dieselbe, als in biblische Theologie eingreifend, Anspruch mache oder vielmehr ihre Censur, als der philosophischen zuständig, von sich abweise, und diese Abweisung, dagegen Hinweisung zu der letzteren auch erhalten.
Diesen Vorgang Ihnen, würdigster Mann, mitzutheilen, werde ich durch Rücksicht auf den möglichen Fall, daß darüber sich etwa ein öffentlicher Zwist ereignen dürfte, bewogen, um auch in Ihrem Urtheil wegen der Gesetzmäßigkeit meines Verhaltens, wie ich hoffe, gerechtfertigt zu sein.“
Kant hatte aber auch dadurch, daß er seine Abhandlungen, nach vorhergehender Censur durch die Königsberger theologische Facultät, in Buchform erscheinen ließ, weiteren Conflicten, die er so gern vermied, nicht ausweichen können. Denn in dem Jahre 1794, in welchem die 2. Auflage der „Religion innerhalb der Grenzen &c.“ erschienen war, erhielt er eine von dem Minister Wöllmer unterzeichnete Königl. Cabinetsordre, in der ihm in Hinblick auf seine Religionslehre vorgeworfen wurde, daß er seine Philosophie „zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christenthums mißbraucht“ und in der er zur „gewissenhaftesten Verantwortung“ aufgefordert wurde. Zugleich erhielt er den Befehl, sich „künftighin nichts dergleichen zu Schulden kommen“ zu lassen.
Diese Königl. Cabinetsordre veröffentlichte Kant in Gemeinschaft mit seinem Verantwortungsschreiben in seiner Schrift: „Streit der Facultäten.“ (1798.)
Da diese Schrift Kants demnächst in der Universal-Bibliothek zur Veröffentlichung gelangt, so wird hier von dem Abdruck der Cabinetsordre und der Antwort auf dieselbe Abstand genommen.
1. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Vorgestellt von Immanuel Kant. Königsberg, bey Friedrich Nicolovius, 1793. XX [II]. 296 S. 8°, (A).
2. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ... Zweyte vermehrte Auflage. Königsberg, bey Friedrich Nicolovius, 1794. XXVI [IV]. 314 S. 8°, (B).
3. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... als No. 1 in Bd. X von: Immanuel Kants Sämmtliche Werke. Herausgegeben von Karl Rosenkranz und Friedr. Wilh. Schubert, Leipzig, Leopold Voss, 1838. XI, 1-247 S. 8°, (R).
4. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ... als No. V in Bd. VI von: Immanuel Kants Werke, sorgfältig revidirte Gesammtausgabe in zehn Bänden [ed.G. Hartenstein], Leipzig, 1839, Modes und Baumann. XVI, 159-389 S. 8°, (Ha).
5. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... als No. IV in Bd. VI von: Immanuel Kants Sämmtliche Werke. In chronologischer Reihenfolge herausgegeben von G. Hartenstein, Leipzig, Leopold Voss, 1866. 8°, S. XII u. 95-301 (Hb).
6. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... Herausgegeben und erläutert von J. H. von Kirchmann. Bd. XVII von: Philosophische Bibliothek oder Sammlung der Hauptwerke der Philosophie alter und neuer Zeit etc. Leipzig 1869 (1. Auflage) und 1875 (2. Auflage), Erich Koschny. VI, 242 S. 8°, (K).
Es sind außerdem nach Hartensteins Aussage noch zwei Nachdrucke der 1. Ausgabe erschienen (Leipzig und Frankfurt 1793, XXIV, 248 und XXIV, 296 S. 8°).
J. H. von Kirchmann erwähnt eine 3. rechtmäßige Auflage. Diese Angabe beruht wahrscheinlich auf einem Irrthume, denn in den auf Bibliotheken gebräuchlichen bibliographischen Hilfsmitteln ist sie nicht verzeichnet. Vielleicht ist eine Verwechselung eingetreten mit der „Theorie der reinen moralischen Religion &c. (G. L. Reiner), Riga 1796.“
Ad. 1 und 2. Das Verhältniß der 2. Auflage (B) zur 1. (A) ist von Kant in den ersten Zeilen seiner Vorrede zu B (S. 13 vorliegender Ausgabe) kurz gekennzeichnet.
Deutlicher tritt dasselbe in der folgenden Zusammenstellung der Varianten beider Texte hervor. S. S. XI-XVII.
Ad 3. Die Ausgabe von Rosenkranz und Schubert (R) legt den Text von A zu Grunde und giebt die Zusätze von B, fortlaufend numerirt, unter dem Texte. Die übrigen Varianten, welche nicht Zusatzanmerkungen betreffen, sind nicht erwähnt, eben so sind Emendationen des Druckes nicht angegeben.
Ad 4 u. 5. Die Ausgaben von G. Hartenstein (Ha u. Hb) legen den Text von B zu Grunde und geben die Varianten von A unter dem Texte. Es sind dabei auch die unbedeutenderen Varianten berücksichtigt. Ein vollständiges Verzeichniß derselben, welches allein eine genaue Uebersicht über das Verhältniß der Drucke geben könnte, fehlt. Die Vorrede enthält ein Emendationsverzeichniß.
Ad 6. Die Ausgabe von J. H. von Kirchmann legt den Text von B zu Grunde und giebt die Varianten von Aunter dem Texte. Dieselben stimmen genau mit den bezüglichen Anmerkungen der 2. Hartenstein’schen Ausgabe (Hb). Ein Varianten- und Emendationsverzeichniß fehlt.
Das folgende Verzeichniß, welches auch die sachlich unbedeutenden Varianten erwähnt, gewährt einen allseitigen Einblick in die Verschiedenheiten von A und B. Bei der Methode, welche die früheren Kanteditoren befolgten, war dies nicht der Fall; eben so war auch in meinen übrigen Ausgaben Kant’scher Werke durch nicht hinlängliche Trennung der Varianten und Emendationen das Verhältniß der Originaltexte zu einander dem Leser nicht klar dargelegt worden.
S. 3, Z. 1 v. o.[8]A:
Vorrede.
B:
Vorrede zur ersten Auflage.
S. 4, Z. 15-16 v. o. A:
daß sie zu einem dergleichen in nothwendiger Beziehung stehe
B:
daß sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige Beziehung habe
S. 4, Z. 4 v. o. d. Anm. A:
den moralischen Gesetze
B:
dem moralischen Gesetze
S. 7, Z. 6 u. 7 v. o. d. Anm. A:
unumgängliche Bedingung, und zugleich zureichende
B:
unumgängliche und zugleich zureichende Bedingung
S. 12, Note 1) A:
Die auf den ersten Bogen ... entschuldigen.
B:
— — —
S. 21, Z. 19 v. o. d. Anm. A:
Mittleres.
B:
Mittleres. Eine moralisch-gleichgültige Handlung .... nöthig ist.
S. 21 u. 22. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Herr Professor Schiller .... aufgenommen zu haben.
S. 23, Z. 8 v. o. A:
Willkühr Einfluß
B:
Willkühr desselben Einfluß
S. 24, Z. 22 v. o. A:
jeden einzelnen
B:
den einzelnen
S. 25, Z. 12 u. 13 v. o. A:
und Erhaltung
B:
und zur Erhaltung
S. 26, Z. 12 v. o. A:
Hierauf nämlich, nämlich
B:
Hierauf, nämlich
S. 28, Z. 1 v. o. A:
Begierde
B:
Begierde, concupiscentia
S. 28, Z. 4 v. o. A:
als ein solcher
B:
als solcher
S. 28. A:
— — —
B:
Zusatzanm.: †) Hang ist eigentlich .... ausschließt.
S. 30, Z. 6. v. u. A:
gehörig
B:
gehört
S. 32, Z. 6 v. u. A:
verdorbener Hang
B:
verderbter Hang
S. 33. A:
—
B:
Zusatzanmerkung: †) Wie der immerwährende ... zu Gute thun.
S. 34. A:
—
B:
Zusatzanmerkung: †) Wenn man dieser ihre Geschichte ... deren wegnimmt.
S. 34, Z. 11 v. o. A:
einem Stande
B:
eines Standes
S. 36, Z. 11 v. o. A:
wovon der Begriff
B:
worin der Begriff
S. 36, S. 10 v. u. A:
zu Bestimmung
B:
zur Bestimmung
S. 40, Z. 1 v. u. d. Anm. A:
und der ersteren
B:
und ist der ersteren
S. 45, Z. 13 v. o. A:
erhabnerer
B:
erhabener
S. 46. Differiren A und B in Bezug auf die Ueberschrift vgl. S. 46, Note 1)
S. 47, Z. 5 v. o. d. Anm. A:
und beide
B:
auch beide
S. 47, Z. 12 v. u. d. Anm. A:
Wohlwollens
B:
Wohlgefallens
S. 52, Z. 24 v. o. d. Anm. A:
einsehen wird.
B:
einsehen wird. Den Begriff der Freiheit ... Schwierigkeit wegfällt.
S. 55-56. A:
—
B:
Zusatzanmerkung: †) Diese allgemeine Anmerkung ... Maxime aufnehmen.
S. 58, Z. 10 v. o. d. Anm. A:
der letztern Voraussetzung
B:
der letzten Voraussetzung
S. 58, Z. 8 v. o. A:
untereinander selbst aufreiben und zur
B:
untereinander nicht selbst aufreiben, sondern zur
S. 59, Z. 1 v. u. A:
bleibt, obgleich
B:
bleibt, und obgleich
S. 61, Z. 1 v. u. A:
annehme
B:
annehme und sich zu ihr herablasse
S. 62, Z. 6 v. o. A:
sie gleichwohl
B:
diese gleichwohl
S. 64, Z. 1 v. o. A:
geschehen
B:
geschehen sein müßten
S. 66, Z. 14 v. u. d. Anm. A:
liebend Wesen
B:
liebendes Wesen
S. 69, Z. 4 v. u. A:
ein ganz vollständig
B:
nie ganz vollständig
S. 69, Z. 13 v. o. A:
Gütigkeit
B:
Glückseligkeit
S. 71, Z. 11 v. o. d. Anm. A:
der spätern Reue
B:
der späten Reue
S. 71, Z. 8 u. 7 v. u. d. Anm. A:
statuirt, so
B:
statuirt, (sondern entweder ewig, oder gar nicht, gestraft) so
S. 75, Z. 14 v. o. A:
moralischen Verhältnisse
B:
überschwenglichen Verhältnisse
S. 76, Z. 7 v. u. d. Anm. A:
Bei dem Hindus
B:
Bei den Hindus
S. 77, Z. 4 v. o. A:
aller Neigungen
B:
allen Neigungen
S. 77, Z. 4 u. 5 v. o. A:
mithin (auch allen ... verleiten)
B:
(mithin ... verleiten)
S. 79. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Sondern nur ... heißt Gnade.
S. 79, Z. 8. v. o. A:
der vermeinten gebesserten Gesinnung
B:
der gebesserten Gesinnung
S. 80, Z. 18 v. u. A:
abgelegt hat
B:
abgelegt habe
S. 80, Z. 16 v. u. A:
Gesinnung hat
B:
Gesinnung habe
S. 81-82. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Die Absicht derer ... gehalten werden kann.
S. 84-85. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Eine vom angebornen ... zum Muster vorzustellen?
S. 85-86. A:
— — —
B:
Zus.: †) Nicht daß er ... übergegangen ist.
S. 86, Z. 10 v. o. A:
ihrer ganzen moralischen Vollkommenheit
B:
ihrer moralischen Vollkommenheit
S. 87, Z. 3. v. o. A:
seinen ersten Wohnsitz
B:
ihren ersten Wohnsitz
S. 88. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Wobei man ... sei.
S. 88, Z. 13 v. u. A:
Erleuchtungen zu ergänzen
B:
Erleuchtungen ergänzen
S. 90, Z. 3 v. u. A:
vor Alters
B:
vor Alters zwar
S. 90, Z. 1 v. u. d. Textes. A:
Die Alten waren
B:
Die alten Wunder waren
S. 90, Z. 6 v. u. d. Anm. A:
aus, die vor
B:
aus, da sie doch, die
S. 92, Z. 9 v. o. A:
daß Alles, was
B:
daß, was
S. 93. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Heißt soviel als ... anzufechten.
S. 93, Z. 2 v. u. d. Textes u. S. 94, Z. 1 v. o.
A:
Daß aber die Gabe recht fest an Wunder theoretisch zu glauben, sie auch wohl gar selbst bewirken, und man so den Himmel bestürmen könne
B:
Aber daß man durch die Gabe recht fest an Wunder theoretisch zu glauben, sie auch wohl gar selbst bewirken, und so den Himmel bestürmen könne
S. 94, Z. 19-21 v. o. d. 2. Anm.
A:
durch die Ankündigung eines wahren Wunders aber dasselbe niedergeschlagen wird.
B:
da es hingegen durch die Ankündigung eines wahren Wunders niedergeschlagen wird.
S. 97, Z. 5-6 v. o. A:
und damit verbundene feindselige Neigungen
B:
und die damit verbundenen feindseligen Neigungen
S. 97, Z. 14 v. o. A:
werden können
B:
werden könnten
S. 97, Z. 16 v. o. A:
Vereinigung eine bestehende
B:
Vereinigung als eine bestehende
S. 98, Z. 23 v. o. A:
seine ganz wohlbegründete
B:
ihre ganz wohlbegründete
S. 98, Z. 26 v. o. A:
daß sie jemals zu
B:
daß sie zu
S. 100, Z. 8 v. o. A:
weil Tugendpflichten
B:
weil die Tugendpflichten
S. 100, Z. 21 v. o. A:
wie es auch mit
B:
wie es mit
S. 100, Z. 6 u. 5 v. u. d. Textes
A:
Befehdung des guten Princips, das in jedem Menschen liegt, durch das böse
B:
Befehdung durch das Böse
S. 101, Z. 5 v. o. A:
der Zustand
B:
ferner der Zustand
S. 101, Z. 13 v. o. A:
sich befleißiget
B:
sich befleißigen soll
S. 101, Z. 7 v. o. d. Anm. A:
(ihres Erwerbs oder Erhaltung nach)
B:
(des Erwerbs oder der Erhaltung derselben)
S. 101, Z. 9 v. o. d. Anm. A:
gegen andere Ruhe sei
B:
gegen andere Recht sei
S. 101, Z. 11 v. o. d. Anm. A:
mit dem Jedermann
B:
in dem Jedermann
S. 103, Z. 1 v. o. A:
Denn einem solchen
B:
Denn in einem solchen
S. 103, Z. 6 v. o. A:
welche ein
B:
welches ein
S. 103, Z. 1 v. u. d. Textes A:
zukommen zu lassen
B:
zukommen lassen
S. 104, Z. 18 v. o. A:
politisch bürgerlicher Gesetze
B:
politisch bürgerlichen Gesetzen
S. 105, Z. 2 v. o. A:
sinnlichen Menschennatur
B:
sittlichen Menschennatur
S. 108, Z. 8-9 v. o. A:
möchten, dadurch
B:
möchten, doch wenigstens durch passiven Gehorsam, dadurch
S. 108, Z. 16 v. u. A:
unter seinen Befehlen
B:
gegen seine Befehle
S. 110, Z. 15 v. o. A:
historischen
B:
historischen Glaubens
S. 111, Z. 3-4 v. o. A:
wohl gar ein usurpirtes Ansehen
B:
oder wohl gar Usurpation höhern Ansehens
S. 111, Z. 12 v. o. A:
gewöhnlichen vorbereitenden Fortschritte
B:
gehörig vorbereiteten Fortschritte
S. 112. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Moralischer ... zu gehen.
S. 112, Z. 5 v. u. A:
den alle Zweifel
B:
den alle Einwürfe
S. 113, Z. 11 v. o. A:
werden können
B:
werden kann
S. 113, Z. 3 v. u. d. Anm. A:
von dem man also
B:
von dem wir also
S. 115, Z. 1 v. o. A:
aussprechen
B:
aussprachen
S. 116-17. A:
— — —
B:
Zus.: †) Um dieses an einem ... anzutragen.
S. 117, Z. 7-8 v. o. A:
machten es mit ihrer fabelhaften Götterlehre so
B:
machten es nachgerade mit ihrer fabelhaften Götterlehre eben so
S. 119, Z. 3 v. o. A:
weil ihm
B:
weil dem Volke
S. 119, Z. 5 v. o. A:
und er
B:
und es
S. 119, Z. 14 v. o. A:
Zeiten, und alten, jetzt
B:
Zeiten, und jetzt
S. 119, Z. 20 v. o. A:
wenn die
B:
wenn diese
S. 119, Z. 23-24 v. o. A:
hinreichend ist,
B:
hinreichend sein würde,
S. 119, Z. 8 v. u. A:
daran zu hindern
B:
daran nicht zu hindern
S. 120, Z. 21 v. o. A:
an ihn
B:
an den Gesetzgeber
S. 122, Z. 16-17 v. o. A:
und nur der
B:
aber nur der
S. 122, Z. 23 v. o. A:
ein solcher sei
B:
ein solches sei
S. 123, Z. 21 v. o. A:
führenden Lebenswandel
B:
führenden guten Lebenswandel
S. 123, Z. 1 v. u. A:
des seligmachenden
B:
der seligmachenden
S. 124, Z. 22 v. o. A:
eines Guten
B:
eines Gutes
S. 125, Z. 19-20 v. o. A:
sein würde. Also
B:
sein würde, worauf will er seine Hoffnung, ein Gott wohlgefälliger Mensch zu werden, gründen? Also
S. 125, Z. 6 v. u. A:
um dessen
B:
und dessen
S. 127. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Der die ... gründen muß.
S. 128, Z. 11 v. o. A:
Verdienst jetzt sowohl
B:
Verdienst sowohl
S. 128, Z. 14 u. 13 v. u. A:
in jedes Menschen
B:
in jedes auch des ungelehrten Menschen
S. 128, Z. 5 v. u. A:
der Obrigkeiten
B:
an Obrigkeiten
S. 128, Z. 2 v. u. A:
diese über
B:
diese dagegen über
S. 129, Z. 7 v. u. d. Anm. A:
anthropomorphistisch
B:
anthropopathisch
S. 130, Z. 10 v. o. A:
losgemacht
B:
losgemacht werde
S. 130, Z. 5 v. u. A:
einer Revolution
B:
einer äußern Revolution
S. 131, Z. 7 v. u. d. Textes A:
darin
B:
in der
S. 132, Z. 8 v. o. d. Anm. A:
der Freiheit
B:
der moralischen Freiheit
S. 132, Z. 10 v. o. d. Anm. A:
Zwangsglaubens
B:
Zwangsmittels
S.132, Z. 21 v. o. d. Anm. A:
Vernunftreligion gemäß hinzuwirken
B:
Vernunftreligion hinzuwirken
S. 132, Z. 32 v. o. d. Anm. A:
Sekten
B:
Sekten. Das zu frühe ... Religionen verhindert.
S. 133, Z. 17 v. o. A:
der letztern
B:
des letztern
S. 133, Z. 18 v. o. A:
mit ihr
B:
mit ihm
S. 135, Z. 2 v. o. A:
Instructionen
B:
Instruction
S. 135, Z. 4 v. o. A:
Ausspruch
B:
Anspruch
S. 137, Z. 13 v. u. A:
einem Religionsglauben
B:
seinem Religionsglauben
S. 138, Z. 11 v. u. d. Anm. A:
dem Tode dadurch ausgesetzt
B:
dem Tode ausgesetzt
S. 142, Z. 3 v. u. A:
das Buch
B:
dies Buch
S. 144, Z. 17 u. 16 v. u. d. Anm. A:
so, daß sie sich
B:
daß sie sich
S. 144, Z. 11 v. u. d. Anm. A:
ist eben, daß
B:
ist eben dasjenige
S. 144, Z. 6 v. u. d. Anm. A:
und das Bewußtsein
B:
und Bewußtsein
S. 144, Z. 4 v. u. d. Anm. A:
jener äußere
B:
dieser äußere
S. 146, Z. 11-14 v. o. d. Anm. A:
sollen.
B:
sollen. Nicht daß er aufhöre ... gemeint ist.
S. 147, Z. 11 v. o. A:
der Chiliasmus
B:
des Chiliasmus
S. 147-48. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Hier wird nun ein Reich ... ihn zu statuiren.
S. 149, Z. 5 v. o. A:
und für
B:
und innerlich für
S. 149, Z. 12 v. u. A:
finden
B:
finde
S. 150, Z. 10 v. u. d. Anm. A:
Geheimhaltung
B:
Geheimnißhaltung
S. 150, Z. 1 v. u. d. Anm. A:
nützlich ist
B:
nützlich sein möchte
S. 151, Z. 10 v. o. A:
an sich selbst sei
B:
an sich selbst seine Natur sei
S. 152, Z. 6 v. o. A:
in einem einigen Wesen
B:
in einem und demselben Wesen
S. 152, Z. 8 v. o. A:
sein mußte
B:
sein müßte
S. 152, Z. 3 v. o. d. Anm. A:
vorgestellt wird
B:
vorgestellt
S. 152. A:
— — —
B:
Zus.: †) Man kann nicht ... habe sein wollen.
S. 153, Z. 6 v. u. A:
für die die
B:
für welche die
S. 156, Z. 2 v. o. A:
die nicht
B:
die diesen Beistand nicht
S. 156. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Man trägt gemeiniglich ... unfähig ist.
S.157, Z. 3-4 v. o. A:
offenbart hat, aus welchen Ursachen dieses aber auf Erden geschehe
B:
offenbart hat, die Ursachen aber, aus welchen eine freie Handlung auf Erden geschehe
S. 157, Z. 13 v. o. A:
Daß er
B:
Daß der Mensch
S. 157. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Daher wir, was Freiheit ... verstehen zu wollen
S. 158, Z. 12 v. o. A:
ist die Liebe
B:
ist aber die Liebe
S. 158, Z. 13-14 v. o. A:
Glaubensgesetz
B:
Glaubensprincip
S. 159, Z. 2-17 v. o. d. Anm. A:
Lossprechung
B:
Lossprechung. — Das Richten bedeutet ... den Rechtsausspruch thut.
S. 162, Z. 6 u. 5 v. u. A:
Organisation sind, diejenigen unter ihnen aber, welche
B:
Organisation sind, da denn diejenigen unter ihnen, welche
S. 162, Z. 3 v. u. A:
Diener (officiales) der Kirche
B:
Diener der Kirche
S. 164, Z. 1 v. o. A:
die dieses
B:
die in der That dieses
S. 167, Z. 7 v. u. A:
Wir können also
B:
Wir können aber
S. 170, Z. 4 v. o. A:
dienen sollten
B:
dienen sollen
S. 170, Z. 9 v. o. A:
nicht streiten
B:
nicht streitig machen
S. 171, Z. 13 v. o. A:
erlaubte sie
B:
erlaubte es
S. 171, Z. 8 v. o. d. Anm. A:
(des Heiligsten)
B:
(des Heiligen)
S. 171, Z. 18 v. o. d. Anm. A:
sagt: was
B:
sagt: daß, was
S. 171, Z. 4 v. u. d. Anm. A:
sagt: was über
B:
sagt: daß, was über
S. 177, Z. 13 v. o. A:
müßte in ihr
B:
mußte in ihr
S. 178-79. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Mendelssohn ... ausgefüllt wird.
S. 181-82. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Es klingt zwar ... Idololatrie.
S. 184, Z. 1 v. o. A:
Werth
B:
Werth an sich
S. 184, Z. 19 v. u. A:
so würde doch
B:
so wird doch
S. 186, Z. 19 v. o. A:
die letztere in Zahlung
B:
die letztere Zahlung
S. 186, Z. 7 v. u. A:
kommen läßt
B:
kommen lassen
S. 189, Z. 12 v. o. A:
diesem zugleich
B:
diesen zugleich
S. 189-90. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Diese bloß das Ansehn ... Sache selbst halten.
S. 190, Z. 16 v. o. A:
Mogulitzen
B:
Wogulitzen
S. 191, Z. 16 v. u. A:
ihn überhaupt zu bezeugen
B:
ihn zu bezeugen
S. 191, Z. 1 v. u. A:
wissen können, welcher
B:
wissen, welcher
S. 192, Z. 13 v. o. A:
Wahn einer
B:
Wahn des Besitzes einer
S. 198, Z. 13 v. o. A:
Liebe aber
B:
Liebe Gottes aber
S. 200, Z. 12 v. o. d. Anm. A:
Der heidnische Glaube
B:
Der hinduische Glaube
S. 200, Z. 24 v. o. d. Anm. A:
Kleinmüthigkeit
B:
Selbstverachtung
S. 200, Z. 26 v. o. d. Anm. A:
(ein Pietismus)
B:
(im Pietismus)
S. 200-201. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) Diese merkwürdige Erscheinung ... Gefühle hinzuthut.
S. 205, Z. 15-16 v. o. A:
was nicht nöthig, mir nur etwa eine Beschwerde
B:
was zwar nicht nöthig war, mir aber nur etwa eine Beschwerde
S. 205, Z. 4 v. u. A:
mich durch
B:
mich nicht etwa durch
S. 206. A:
— — —
B:
Zus.: †) Der nämliche Mann ... wo er sich aufhält.
S. 206-7. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) O Aufrichtigkeit! ... nicht mehr wundern.
S. 208, Z. 11 v. u. A:
(noch über die stetige)
B:
(noch außer der stetigen)
S. 208, Z. 3 v. u. A:
aber auch
B:
oder auch
S. 209, Z. 14 v. o. A:
machen und
B:
machen können
S. 209, Z. 11 v. u. A:
Dienst der Herzen, und kann
B:
Dienst der Herzen, (im Geist und in der Wahrheit) und kann
S. 210, Z. 2 v. o. A:
aber
B:
doch
S. 211, Z. 1 v. u. A:
nach Erfahrungsgesetzen
B:
nach objectiven Erfahrungsgesetzen
S. 212. A:
— — —
B:
Zusatzanmerkung: †) S. Allgemeine ... Stück.
S. 215, Z. 5 v. u. d. Anm. A:
zum gemeinschaftlichen
B:
im gemeinschaftlichen
S. 216, Z. 1 v. o. A:
unaussprechlich ist.
B:
der Hand Gottes unaussprechlich ist.
S. 218, Z. 19 v. o. A:
und daß sie
B:
und den Satz, daß sie
S. 219, Z. 16 v. o. A:
der Gebrechlichkeit der Weisheit
B:
der gebrechlichen Weisheit
S. 220, Z. 3-4 v. o. A:
Kräfte zur Beobachtung der
B:
Kräfte der
Eine Vergleichung vom Texte des „ersten Stückes“ in der Berlinischen Monatsschrift und in A, welche vorgenommen wurde, nachdem der Druck vorliegender Ausgabe hinsichtlich des Kant’schen Textes bereits vollendet war, hat folgende Varianten ergeben:
S. 19, Z. 5 v. u. d. Text. A:
Natursachen
Berl. M.:
Naturursachen
S. 26, Z. 12 v. o. A:
Hierauf nämlich, nämlich
Berl. M.:
Hierauf nämlich
S. 27, Z. 22 v. o. A:
Sie sind ursprünglich
Berl. M.:
Sie sind auch ursprünglich
S. 32, Z. 6 v. u. A:
verdorbener Hang
Berl. M.:
verderblicher Hang
S. 34, Z. 10 v. o. A:
Naturstandes
Berl. M.:
Naturzustandes
S. 47, Z. 16 v. o. d. Anm. A:
Eine vernünftige
Berl. M.:
Die vernünftige
S. 48, Z. 16 v. o. A:
seiner Pflicht; wodurch
Berl. M.:
seiner Pflicht, mithin bloß aus Pflicht; wodurch
S. 50, Z. 19-22 v. o. A:
Dies ist für denjenigen ... soviel
Berl. M.:
Welches für denjenigen ... soviel ist
S. 50, Z. 23-30 v. o. A:
und in sofern ... verkehrter Denkungsart, anzusehn
Berl. M.:
welche Veränderung sofern als Revolution betrachtet werden, für die Beurtheilung der Menschen aber, die sich und die Stärke ihrer Maximen nur nach der Oberhand, die sie über Sinnlichkeit in der Zeit gewinnen, schätzen können, nur als ein immer fortdauerndes Streben zum Bessern, mithin als allmählige Reform des Hanges zum Bösen, als verkehrter Denkungsart, angesehen werden kann.
Der Text der 1. Auflage, 1793 (A), ist zu Grunde gelegt worden.
Die Abweichungen der 2. Auflage, 1794 (B), gegenüber A bestehen in:
Zusätzen, Umarbeitungen, Weglassungen.
Diese Verschiedenheiten sind auf folgende Weise typographisch behandelt worden:
1) Die Zusätze von B sind in den Grundtext eingeschoben worden und zwar in [[ ]]. Eine besondere Note bezeichnet überdies den eingeschobenen und eingeklammerten Text als Zusatz von B.
2) Die Umarbeitungen von B folgen, da sie von geringer Ausdehnung sind, als Noten unter dem Texte.[9]
3) Die Stellen von A, welche der Text von Bwegfallen läßt, (im vorliegenden Falle nur einzelne Worte) sind durch Noten bezeichnet.[9]
Die Orthographie der Originaldrucke der Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft zeigt viele Inconsequenzen. In der Schlußanmerkung zur 1. Auflage gesteht Kant (S. 12), daß die ersten Bogen wegen der Verschiedenheit der Hände, die an dem Manuscript gearbeitet hätten und wegen des Mangels der zur Correctur nöthigen Zeit, eine von der seinigen abweichende Orthographie aufweisen.
Aber auch die Behandlung der Orthographie in dem übrigen Theile des Textes von A zeugt von einer sehr mangelhaften Correctur. Die Orthographie von einem und demselben Worte variirt oft innerhalb einer Seite.
Um diese auch in B häufig vorkommenden Inconsequenzen, deren diplomatischer Nachdruck sicher für die vorliegende Ausgabe nicht verlangt wird, zu vermeiden, sind folgende orthographischen Bestimmungen festgesetzt worden.
Es ist gesetzt worden:
a — statt — aa in: Wage, Maße.
ff — statt — f in: trifft, hoffen.
i — statt — ü in: wirken, bespritzt.
i — statt — y in: bei, beide, Dreieinigkeit (A und B: Dreyeinigkeit), feierlich, frei, meinen (opinari), sein, Feldgeschrei, in den Ableitungssilben: ei u. lei.
ck — statt — k in: drücken, Fleck, glücklich, Stück, Rücksicht, unschicklich.
ck — statt — kk in: aufdekken, entwikkeln (A). B hat in diesen Fällen ck.
k — statt — c in den Worten griechischer Abkunft: kritisch statt critisch, praktisch statt practisch, Kategorie statt Categorie &c.
c — statt — k in den Worten lateinischer Abkunft: Object statt Objekt, Subject statt Subjekt &c.
n — statt — nn in: darin, hierin, worin, Inbegriff, Inhalt.
r — statt — rr in: irdisch.
ß — statt — ss in: außer, bloßen, büßen, fleißig, großer, heißen, ließen, mäßig.
ß — statt — s in: bloß, Gewißheit und in der Ableitungssilbe: miß.
ss — statt — ß in: angemessen.
tz — statt — z in: Gesetz, letztern (B hat in diesen Fällen immer tz).
t — statt — z in: Speculation (A und B: Handlungsspeculazion), Disjunction (A: Disjunkzion).
Die Schreibweise: Illuminatism, Atheism, Materialism &c. ist in Illuminatismus, Atheismus, Materialismus verwandelt worden.
Die mit griechischen Buchstaben gedruckten Worte wurden accentuirt.
Die Schreibweise: Thavmaturgie, Brabevta ... ist in Thaumaturgie, Brabeuta verwandelt worden.
Das h ist ausgelassen worden in: aufgespahrt, both, gebohren, Gebehrdung, Gemählde, Merkmahl.
Es ist ferner gesetzt worden: fordern statt fodern, Genüge statt Gnüge, Hundsrippen statt Hundsribben, Laie statt Laye, nämlich statt nehmlich, aber vornehmlich statt vornämlich, Vedas statt Bedas.
Anmerk. Diese orthographischen Feststellungen beziehen sich nicht nur auf die vorstehenden Worte, sondern auch auf deren etwaige Composita und Derivata.
In vorliegender Ausgabe ist die Interpunction von A bis auf einige unwesentliche Aenderungen, welche nur Berichtigungen ganz offenbarer Druckfehler sind, beibehalten worden.
Das von mir in meiner Ausgabe der Kant’schen Kritik der Urtheilskraft eingeschlagene Verfahren: die Interpunctionsvarianten der Originalausgaben anzumerken, habe ich für die vorliegende Ausgabe nicht adoptirt, da ich mich nachträglich überzeugt habe, daß die Mühe eines solchen Verfahrens nicht dem Nutzen entspricht, den man davon erwarten könnte und überdies die Uebersichtlichkeit des Textes durch die verschiedenartigen dazwischen stehenden Variantenbezeichnungen beeinträchtigt wird.
1) Textveränderungen mit der Bezeichnung B sind als Correcturen der Ausgabe B in den Grundtext aufgenommen worden.
2) Textveränderungen ohne Bezeichnung sind Correcturen des Herausgebers.
3) Oefters ist der Text von A gegenüber dem von B maßgebend geblieben. Die betreffenden Stellen sind mit Zuhilfenahme des Variantenverzeichnisses (S. XI-XXII) leicht zu finden.
S. 3, Z. 1 v. o. d. Anm. formale Bestimmungsgrund statt fremde Bestimmungsgrund
S. 19, Z. 5 v. u. d. Text. Naturursachen statt Natursachen
S. 21, Z. 5 v. u. d. Anm. über Anmuth und Würde in statt über Anmuth in und Würde
S. 23, Z. 8 v. o. Willkühr desselben Einfluß (B) statt Willkühr Einfluß
S. 25, Z. 13 v. o. zur Erhaltung (B) statt Erhaltung
S. 25, Z. 7 u. 6 v. u. d. Anm. welches sich selbst, und zwar als höchste statt welches sich als selbst und zwar höchste
S. 26, Z. 12 v. o. Hierauf nämlich (B) statt Hierauf nämlich, nämlich
S. 28, Z. 4 v. o. als solcher (B) statt als ein solcher
S. 34, Z. 11 v. o. eines Standes (B) statt einem Stande
S. 36, Z. 10 v. u. zur Bestimmung (B) statt zu Bestimmung
S. 40, Z. 1 v. u. d. Anm. und ist der ersteren (B) statt und der ersteren
S. 58, Z. 8 v. o. untereinander nicht selbst aufreiben, sondern zur (B) statt untereinander selbst aufreiben und zur
S. 59, Z. 1 v. u. und obgleich (B) statt obgleich
S. 66, Z. 14 v. u. d. Anm. ein liebendes Wesen (B) statt ein liebend Wesen
S. 69, Z. 4 v. u. d. Anm. nie ganz (B) statt ein ganz
S. 75, Z. 14 v. o. überschwenglichen Verhältnisse (B) statt moralischen Verhältnisse
S. 77, Z. 4 v. o. allen Neigungen (B) statt aller Neigungen
S. 77, Z. 4 u. 5 v. o. (mithin ... verleiten) (B) statt mithin (auch allen verleiten)
S. 80, Z. 14 v. o. an der Stelle statt an die Stelle
S. 80, Z. 22 v. o. abgelegt habe (B) statt abgelegt hat
S. 80, Z.24 v. o. Gesinnung habe (B) statt Gesinnung hat
S. 81, Z. 1 v. o. kann er nun statt kann nun
S. 87, Z. 3 v. o. seinen ersten Wohnsitz (B) statt ihren ersten Wohnsitz
S. 88, Z. 13 v. u. ergänzen (B) statt zu ergänzen
S. 90, Z. 1 v. u. alten Wunder (B) statt Alten
S. 92, Z. 9 v. o. daß Alles, was (B) statt daß, was
S. 97, Z. 8 v. u. d. Text. hinwirken statt hinwirken können
S. 98, Z. 23 v. o. ihre ganz (B) statt seine ganz
S. 100, Z. 8 v. o. weil die Tugendpflichten (B) statt weil Tugendpflichten
S. 100, Z. 21 v. o. (wie es mit ...) (B) statt (wie es auch mit ...)
S. 101, Z. 5 v. o. ferner der Zustand (B) statt der Zustand
S. 101, Z. 13 v. o. befleißigen soll (B) statt befleißigt
S. 101, Z. 9 v. o. d. Anm. andere Recht sei (B) statt andere Ruhe sei
S. 101, Z. 11 v. o. d. Anm. in dem Jedermann (B) statt mit dem Jedermann
S. 103, Z. 1 v. o. Denn in einem (B) statt Denn einem
S. 103, Z. 6 v. o. welches ein (B) statt welche ein
S. 104, Z. 18 v. o. politisch-bürgerlichen Gesetzen (B) statt politisch bürgerlicher Gesetze
S. 108, Z. 16 v. u. gegen seine Befehle (B) statt unter seinen Befehlen
S. 110, Z. 15 v. o. historischen Glaubens (B) statt historischen
S. 113, Z. 11 v. o. werden kann (B) statt werden können
S. 113, Z. 3 v. u. d. Anm. von dem wir (B) statt von dem man
S. 115, Z. 1 v. o. aussprachen (B) statt aussprechen
S. 119, Z. 11 v. u. hinreichend sein würde (B) statt hinreichend ist
S. 119, Z. 8 v. u. daran nicht zu hindern (B) statt daran zu hindern
S. 122, Z. 16 v. o. aber nur (B) statt und nur
S. 122, Z. 23 v. o. ein solches sei (B) statt ein solcher sei
S. 128, Z. 11 v. o. Verdienst sowohl (B) statt Verdienst jetzt sowohl
S. 128, Z. 5 v. u. an Obrigkeiten (B) statt der Obrigkeiten
S. 128, Z. 2 v. u. diese dagegen über (B) statt diese über
S. 130, Z. 10 v. o. losgemacht werde (B) statt losgemacht
S. 133, Z. 17 v. o. des letztern (B) statt der letztern
S. 133, Z. 18 v. o. mit ihm (B) statt mit ihr
S. 135, Z. 4 v. o. keinen Anspruch (B) statt keinen Ausspruch
S. 144, Z. 11 v. u. d. Anm. ist eben dasjenige (B) statt ist eben, daß
S. 144, Z. 4 v. u. d. Anm. dieser äußere (B) statt jener äußere
S. 164, Z. 6 v. o. d. Anm. Bekenntniß statt Bekenntnisses
S. 171, Z. 13 v. o. erlaubte es (B) statt erlaubte sie
S. 171, Z. 4 v. u. d. Anm. sagt: daß, was über (B) statt sagt: was über
S. 186, Z. 7 v. u. kommen lassen (B) statt kommen läßt
S. 188, Z. 7 v. o. die ersteren statt die letzteren
S. 190, Z. 2 v. o. d. Anm. ihre Formen statt ihre fernern
S. 192, Z. 4 v. o. sie als Mittel statt sie Mittel
S. 192, Z. 2 v. u. Absicht durch Observanzen statt Absicht Observanzen
S. 198, Z. 13 v. o. Liebe Gottes aber (B) statt Liebe aber
S. 200, Z. 12 v. o. d. Anm. Der hinduische Glaube (B) statt Der heidnische Glaube
S. 200, Z. 26 v. o. d. Anm. im Pietismus (A) statt ein Pietismus
S. 205, Z. 15-16 v. o. was zwar nicht nöthig war, mir aber nur etwa (B) statt was nicht nöthig, mir nur etwa
S. 208, Z. 3 v. u. oder auch (B) statt aber auch
S. 216, Z. 20 v. o. äußerer Gottesdienst statt äußere Gottesdienst
Es ist ferner verbessert worden:
seien für seyn.
S. 90, Z. 1 v. u. d. Anm. („nöthig seien“)
S. 91, Z. 9 v. o. („Vernunftgebrauch seien“)
sind für seyn
S. 164, Z. 8 v. u. d. Anm. („geneigt sind“)
Der Dativ von Jemand ist nach der starken Declination gebildet worden.
Statt der Pluralbildung auf e ist die auf en angewandt worden in Verbindungen wie: jene empirischen Beweise statt jene empirische Beweise; die gewöhnlichen vorbereitenden Fortschritte statt die gewöhnliche vorbereitende Fortschritte u. s. w.
Auf jeder Seite dieser Ausgabe ist unten am Fuße die entsprechende Paginirung der übrigen Ausgaben „der Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ angebracht worden.
A
bedeutet
die 1. Auflage, 1793.
B
„
die 2. Auflage, 1794.
R
„
die Ausgabe von Rosenkranz und Schubert, 1838.
Ha
„
die Ausgabe von G. Hartenstein, 1839.
Hb
„
die Ausgabe von G. Hartenstein, 1867.
K
„
die Ausgabe von J. H. von Kirchmann, 1869 u. 1875.
Genauere bibliographische Angaben über die verschiedenen Ausgaben s. S. IX u. X.
Halle a. S., im September 1879.
Karl Kehrbach.
Seite
Vorrede des Herausgebers
III
Vorrede zur ersten Ausgabe
3
Vorrede zur zweiten Ausgabe
13
Erstes Stück. Von der Einwohnung des bösen Princips neben dem guten; oder über das radicale Böse in der menschlichen Natur
17
I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen Natur
24
II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur
27
III. Der Mensch ist von Natur böse
32
IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur
40
Allgemeine Anmerkung. Von der Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage zum Guten in ihrer Kraft
46
Zweites Stück. Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen um die Herrschaft über den Menschen
57
Erster Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des guten Princips auf die Herrschaft über den Menschen
61
a) Personificirte Idee des guten Princips
61
b) Objective Realität dieser Idee
63
c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben
68
Zweiter Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des bösen Princips auf die Herrschaft über den Menschen und dem Kampf beider Principien mit einander
82
Allgemeine Anmerkung
89
Drittes Stück. Von dem Sieg des guten Princips über das böse, und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden
96
Erste Abtheilung. Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Princips unter Gründung eines Reichs Gottes auf Erden
98
I. Von dem ethischen Naturzustande
98
II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden
100
III. Der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens ist der Begriff von einem Volke Gottes unter ethischen Gesetzen
102
IV. Die Idee eines Volkes Gottes ist (unter menschlicher Veranstaltung) nicht anders, als in der Form einer Kirche auszuführen
104
V. Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend einem historischen (Offenbarungs-) Glauben aus, den man den Kirchenglauben nennen kann, und dieser wird am besten auf eine heilige Schrift gegründet
107
VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen Religionsglauben
115
VII. Der allmählige Uebergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist die Annäherung des Reichs Gottes
122
Zweite Abtheilung. Historische Vorstellung der allmähligen Gründung der Herrschaft des guten Princips auf Erden
133
Viertes Stück. Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips oder von Religion und Pfaffenthum.
161
Erster Theil. Vom Dienst Gottes in einer Religion überhaupt
164
Erster Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion
168
Zweiter Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion
175
Zweiter Theil. Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion
180
§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes
181
§ 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip der Religion
184
§ 3. Vom Pfaffenthum als einem Regiment im Afterdienst des guten Princips
189
§ 4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen
201
Allgemeine Anmerkung
207
Die Religioninnerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft.
Vorgestelltvon Immanuel Kant.
Königsberg, bei Friedrich Nicolovius. 1793.