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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll im Folgenden also zunächst klären, wie der Begriff „Schuld“ im höfischen Mittelalter zu verstehen ist und welche Regeln und Normen der mittelalterlichen Gesellschaft in der Schuldfrage zu beachten sind. In einem weiteren Schritt werden sowohl die Brunnenaventiure als auch Iweins Terminversäumnis genauer betrachtet. Dabei soll analysiert werden, ob Iwein durch seine Verfehlungen Schuld auf sich lädt und wenn dies der Fall ist, in welcher Form.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Schuldbegriff im höfischen Mittelalter
3. Die Brunnenaventiure
4. Das Terminversäumnis
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
Über die Schuldfrage in Hartmanns von Aue zweitem Artusroman „Iwein“, welcher um das Jahr 1200 entstanden ist, wird seit Jahren eine rege Debatte in den Forschungsliteraturen geführt. Für Gert Kaiser ist die Frage nach der Schuld gar „der Schlüssel, dem das Geschehen des ‚Iwein‘ seinen Sinn öffnet, […]“[1]
Dass Iwein im Verlauf des Romans Schuld auf sich geladen hat, scheint offensichtlich. Die Handlung des Romans orientiert sich an der aus dem „Erec“ bekannten Doppelwegstruktur. Dies lässt vermuten, dass der Protagonist im ersten Handlungszyklus eine oder mehrere Verfehlungen begeht und diese im zweiten Handlungszyklus wieder gutmacht, sich zu einem höfisch edlen Ritter entwickelt und sich so von der auf sich geladenen Schuld befreit.
Worin Iweins Schuld jedoch genau liegt, ist eine der in der Forschungsliteratur am häufigsten gestellten Fragen. Dabei werden besonders zwei Episoden diskutiert, in denen Iwein vermeintliche Verfehlungen begeht: Zum einen die Brunnenaventiure, in der er Askalon zum Kampf auffordert und tötet. Zum anderen Iweins Terminversäumnis, als er Laudines Jahresfrist nicht einhält und damit seine Pflichten als Landesherr vernachlässigt.
Um eine mögliche Schuld Iweins zu analysieren, muss jedoch zuvor das zeitgenössische Verständnis des Schuldbegriffs geklärt werden, da eine Beurteilung aus Sicht der heutigen christlichen Moraltheologie sicherlich unzureichend ist. Dieser Aspekt lässt die Frage, ob Iwein Schuld auf sich geladen hat, nicht mehr trivial erscheinen und wirft einige Schwierigkeiten in der Bewertung seiner Schuld auf.
Die vorliegende Arbeit soll im Folgenden also zunächst klären, wie der Begriff „Schuld“ im höfischen Mittelalter zu verstehen ist und welche Regeln und Normen der mittelalterlichen Gesellschaft in der Schuldfrage zu beachten sind.
In einem weiteren Schritt werden sowohl die Brunnenaventiure als auch Iweins Terminversäumnis genauer betrachtet. Dabei soll analysiert werden, ob Iwein durch seine Verfehlungen Schuld auf sich lädt und wenn dies der Fall ist, in welcher Form.
Die mittelalterliche Gesellschaft basierte, wie auch die heutige, auf christlichen Werten und Normen. Gleichzeitig war sie jedoch auch stark von vorchristlichen Bräuchen geprägt. Dies hat auf die Vorstellung von Schuld einen erheblichen Einfluss. Im Gewohnheitsrecht wurde Schuld rein objektiv bemessen, jedoch war nicht die Absichtlichkeit einer Handlung entscheidend, sondern lediglich die Wiedergutmachung. Erst durch das Christentum kam eine subjektive Schuld auf. Dabei wurde durch ein Vergehen neben den weltlichen Folgen vor allem gegen Gottes Gebote verstoßen. Eine solche Sünde erforderte als Wiedergutmachung die Beichte, die Reue und schließlich die Sühne, also das persönliche Opfer. Die Absicht, beziehungsweise die innere Einstellung zur Handlung, des Täters waren nun wichtiger als die Folgen der Tat und ihre Wiedergutmachung. Diese neue Sichtweise der Schuld verdrängte einige der alten Bräuche jedoch keineswegs. Neben dem Gottesurteil wurden weiterhin Gerichtskämpfe abgehalten, auch die Blutrache und private Fehden waren Mittel um Streitigkeiten beizulegen. Dies zeigt, dass beide Rechtsauffassungen nebeneinander existierten und sich teilweise überlagerten. In der mittelalterlichen Gesellschaft entstand so eine große Unsicherheit im Umgang mit religiösen und rechtlichen Fragen. Diese Problematik wird auch in Hartamanns von Aue Artusroman „Iwein“ deutlich und bringt damit erhebliche Schwierigkeiten bei der Bewertung der Schuldverhältnisse mit sich.[2]