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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Universität Siegen, Veranstaltung: Seminar "Verfassungspolitik in Deutschland", Sprache: Deutsch, Abstract: Welchen Anlass gibt es für meine Analyse? Die folgenden schriftlichen Ausführungen und Reflexionen basieren auf einem Vortrag, den ich im Wintersemester 2005/2006 zum Thema „Direktdemokratische Elemente der Bürgerbeteiligung auf bundesrepublikanischer Ebene“ im Politikseminar von Herrn Professor Rüdiger Kipke an der Universität Siegen gehalten habe. In dem von mir belegten Seminar – welches den Titel „Verfassungspolitik in Deutschland“ trug – wurden unter anderem folgende verfassungspolitische Aspekte behandelt: der Weg von der Weimarer Reichsverfassung über die NS-Zeit zum Grundgesetz, das im Jahr 2005 erneut hochaktuell gewordene Thema der Vertrauensfrage nach Art. 68 GG sowie daraus eventuell ableitbare verfassungspolitische Konsequenzen eines möglichen Selbstauflösungsrechts des deutschen Bundestags. Schließlich wurde auch die Einarbeitung von Plebisziten in die Weimarer Reichsverfassung sowie in das heutige Grundgesetz thematisiert. Hiermit beschäftigt sich nun meine Bearbeitung: mit dem verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Phänomen direktdemokratischer Elemente der Bürgerbeteiligung auf der Bundesebene.
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Welchen Anlass gibt es für diese Ausarbeitung? Die folgenden schriftlichen Ausführungen und Reflexionen basieren auf einem Vortrag, den ich im Wintersemester 2005/2006 zum Thema „Direktdemokratische Elemente1der Bürgerbeteiligung auf bundesrepublikanischer Ebene“ im Politikseminar von Herrn Professor Rüdiger Kipke gehalten habe. In dem von mir belegten Seminar - welches den Titel „Verfassungspolitik in Deutschland“ trug - wurden unter anderem folgende verfassungspolitische Aspekte behandelt: der Weg von der Weimarer Reichsverfassung über die NS-Zeit zum Grundgesetz, das im Jahr 2005 erneut hochaktuell gewordene Thema der Vertrauensfrage2nach Art. 68 GG3sowie daraus eventuell ableitbare verfassungspolitische Konsequenzen eines möglichen Selbstauflösungsrechts des deutschen Bundestags. Schließlich wurde auch die Einarbeitung von Plebisziten in die Weimarer Reichsverfassung sowie in das heutige Grundgesetz thematisiert. Hiermit beschäftigt sich nun meine Bearbeitung: mit dem verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Phänomen direktdemokratischer Elemente der Bürgerbeteiligung auf der Bundesebene.
In Artikel 20 Abs. 2 GG heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt“ (Art. 20 Abs. 2 GG). Die bundesrepublikanischen Bürgerinnen und Bürger werden somit eindeutig und unwiderlegbar in unserer Verfassung - in dem Artikel, in dem es um die Staatsstrukturprinzipien geht - zum Souverän erklärt. Trotz der Formulierung „Wahlen und Abstimmungen“ sind im GG de facto nur Wahlen und keine Abstimmungen auf Bundesebene vorgesehen. Dies bezeichnet den Ist-Zustand. Was sagen uns aber Umfragen zu diesem Ist-Zustand?
1Ich teile nicht die Auffassung der Autoren Klages und Paulus (1996), die mit Begriffen wie „Plebisziten“ oder „plebiszitären“ Elementen einen „politischen Kampfbegriff“ sowie eine Diskreditierung direktdemokratischer Rechte verbinden und sie mit negativen Einschätzungen und Vorurteilen behaftet sehen (Vgl. Klages / Paulus 1996: 18). Bei meinen Ausführungen werden deshalb sowohl Begriffe wie „Plebiszit“ oder „plebiszitär“ auftauchen, als auch Begriffe wie „Direkte Demokratie“ oder „direktdemokratisch“ ohne jedoch damit eine Wertung vorzunehmen.
2Im Laufe der nachkriegsdeutschen bundesrepublikanischen Geschichte wurde die Vertrauensfrage fünf Mal von einem deutschen Bundeskanzler gestellt: am 22. September 1972 von Willy Brandt, am 5. Februar 1982 von Helmut Schmidt, am 17. Dezember 1982 von Helmut Kohl und sowohl am 16. November als auch am 01. Juli 2005 von Gerhard Schröder. Es lassen sich „echte“ von „unechten“ Vertrauensfragen unterscheiden sowie entweder reine Vertrauensfragen oder Vertrauensfragen in Zusammenhang mit einer Gesetzesvorlage (Vgl. gehaltenen Vortrag zur Vertrauensfrage nach Art. 68 GG im belegten Seminar).
3In meiner nachfolgenden Bearbeitung ist die Abkürzung GG immer ein Stellvertreter für unsere aktuell gültige und verbindliche Verfassung: das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 8. Mai 1949.