Eine vergleichende Betrachtung der Konzeptionen des Vaters und des Ehemannes im Spiegel der Kodifikationen des 19. Jh. und dem heutigen BGB - Toni Friedrich - kostenlos E-Book

Eine vergleichende Betrachtung der Konzeptionen des Vaters und des Ehemannes im Spiegel der Kodifikationen des 19. Jh. und dem heutigen BGB E-Book

Toni Friedrich

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2012
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit soll den Versuch unternehmen, zwei Aspekte zu untersuchen: Zum einen soll eruiert werden, welche Entwicklung die Rollen des Vaters und des Ehemannes im Spiegel der bedeutendsten Gesetzestexte des 19. Jahrhunderts – das Allgemeine Preußische Landrecht, der Code Civil und das Bürgerliche Gesetzbuch – hin zum modernen Entwurf des BGB genommen haben. Hierbei sollen in concreto folgende Fragen beantwortet werden: Inwieweit haben sich die gesellschaftliche Konzeptionen des Vaters und des Ehemannes, ihre Rollen und Machtbefugnisse innerhalb der Familie, im Spiegel der Paragraphen des 19. Jahrhunderts verändert? Welche Paragraphen belegen einen etwaigen strukturellen Wandel? Wie different sind die Befunde aus ALR, CC und BGB (alt) im Vergleich zur modernen Ausgabe des BGB? Dabei soll geprüft werden, ob, analog zur populären Vorstellung, ein geradliniger Prozess hin zur modernen Wahrnehmung des Vaters und Ehemannes als gleich-, und eben nicht vorberechtigten Familienmitgliedes festgestellt werden kann. Der zweite Aspekt der Hausarbeit wird sich auf die enge Definition von Vater innerhalb der Gesetzestexte konzentrieren und soll dabei ermitteln, ob es sich hierbei vornehmlich um eine biologische (in etwa: Erzeuger = Vater) oder eher um eine soziologische (in etwa: Ehemann der Mutter = Vater) Begriffsdeutung handelt. Sind diese Maßgaben ausschließlich normative Bestimmungen (denn es sind ja unweigerlich normative Quellen), oder können sie gar als deskriptiv, als in gewisser Weise das Gesellschaftsbild wiedergebend, bezeichnet werden? Trifft letzteres zu, so könnte bejaht werden, dass im „Eherecht das sittliche Wesen der Ehe die Grundlage bildet“ und dass der „Institutionsbegriff [Ehe] als Mittel zur Abteilung konkreter Entscheidungen aus einem nicht offengelegten Wertesystem“ dienen kann. Um dies zu eruieren, sollen Wörterbücher und Lexika nach den Begriffen Ehemann und vor allem Vater untersucht und mit den Ergebnissen aus der Quellenarbeit mit den Kodifikationen des 19. Jahrhunderts verglichen werden.

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