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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: gut - sehr gut, Universität Basel (Philosophisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee, den Menschen als einzelnes Subjekt oder Gattung in seiner Beschaffenheit zu verbessern, ist so alt wie die Menschheit selbst. Moderne Wissenschaft und Technik eröffnen uns jedoch im 21. Jahrhundert Wege und Möglichkeiten, diesen so tief verwurzelten Wunsch in Erfüllung gehen zu lassen, von denen vergangene Generationen nur träumen konnten. Mittels gentechnischen Massnahmen und medizinischen Technologien, so versprechen uns Zukunftsforscher, könnte der Mensch ohne besondere Anstrengung nicht nur gesünder und langlebiger, sondern auch intelligenter, glücklicher, begabter, schöner und tugendhafter werden. Während eine solche Vision in manchen Begeisterung und Hoffnung weckt, löst sie in anderen Angst und Skepsis aus. Ist eine Veränderung der menschlichen Substanz und der menschlichen Natur mittels technischer Mittel überhaupt zulässig und erstrebenswert? Widerspricht es nicht zutiefst unserer ethischen Intuition, ein Ziel zu erreichen, ohne den entsprechenden Weg dafür zurückgelegt zu haben? Werden nicht Authentizität und Autonomie verloren gehen, wenn uns die Technik zu dem macht, was wir sind? Sind die gesellschaftlichen Folgen solcher Änderungen tragbar, oder vergrössern wir damit die soziale und globale Ungerechtigkeit? Über diesen und anderen Fragen hat sich in den letzten Jahren eine lebhafte philosophische Debatte entfacht. Als Sammelbegriff für die verschiedenen physischen, kognitiven und emotionalen Verbesserungen der menschlichen Konstitution, die zur Diskussion stehen, hat sich das englische „Enhancement“ durchgesetzt. In der vorliegenden Arbeit soll diejenige Seite der aktuellen Debatte beleuchtet werden, die sich kritisch mit den Möglichkeiten von Enhancement auseinandersetzt. In einem ersten Teil sollen ethische Grundsatzargumente gegen alle oder einige Formen von Enhancement auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden, während im zweiten Teil die Frage im Zentrum steht, welche Argumentationsgrundlagen verschiedene ethische Entwürfe Gegnern von Enhancement zur Verfügung stellen. Zuvor soll geklärt werden, welches Bedeutungsspektrum der Begriff „Enhancement“ umfasst und auf welcher Seite die Beweislast liegt, wenn es um die Erforschung und Einführung, respektive Ablehnung und Kriminalisierung entsprechender Technologien geht.
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