Finanzplaner Berufseinsteiger - Thomas Hammer - E-Book

Finanzplaner Berufseinsteiger E-Book

Thomas Hammer

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Beschreibung

Gleich richtig loslegen Mit dem ersten eigenen Geld kommen viele Fragen, über die sich die wenigsten bis dahin Gedanken gemacht haben: Was bedeuten die wichtigsten Klauseln in meinem Arbeitsvertrag und die Abkürzungen auf meinem Gehaltszettel? Welche Bank passt zu mir und welches Konto ist das Beste für mich? Wie komme ich mit meinem Einkommen klar? Wie kann ich Steuern sparen, wie Vermögen aufbauen und für später vorsorgen? Das Buch macht Sie fit in allen Geld- und Versicherungsfragen – so haben Sie Ihre Finanzen von Anfang an im Griff und können teure Fehler vermeiden. Stiftung Warentest zeigt mit vielen Beispielen und Checklisten, dass das alles gar nicht so schwer ist, wie es auf den ersten Blick scheint. In einfacher Sprache und anschaulich aufbereitet, erklärt dieser Ratgeber, wie man am besten für neue Möbel oder den nächsten Urlaub spart. Von Geld anlegen über Bausparverträge bis Kreditaufnahme und Haftpflichtversicherung erfahren junge Leute, wie sie von Anfang an die Weichen richtig stellen. Das hilft, schwerwiegende Fehler zu vermeiden und spart viel Geld – für die Dinge, die Spaß machen. Der Ratgeber eignet sich nur für den deutschen Markt. Alle wichtigen Fragen geklärt: Von Girokonto und Kreditkarte über Steuern bis Vermögensaufbau und Versicherungen Kein Vorwissen nötig: Wir zeigen, worauf es ankommt mit zahlreichen Checklisten, Beispielen und Infografiken In sieben Schritten zum Ziel: Mit sofort umsetzbaren Handlungspaketen haben Sie schnell alles erledigt

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Inhaltsverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Gleich richtig loslegen

Die Weichen von Anfang an richtig stellen

Bankberatung? Gibt es nicht!

Zwischen brutto und netto

Kurzcheck Arbeitsvertrag: Worauf sollte ich achten?

Die Sozialversicherung

Wie kann ich meine Gehaltsabrechnung verstehen?

Die Wahl der Krankenkasse

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung?

Einkommensteuererklärung: Das rechnet sich!

Extras von Chef oder Chefin

VL: Der Staat spart mit

Betriebliche Altersvorsorge

Mit dem Geld klarkommen

Auto, Wohnung und Co.: Welche Ausgaben habe ich?

Geldfresser finden und Kosten sparen

Riskant: Konsum auf Kredit

Die Autofinanzierung

Konto, Karten & Co.

Girokonto: Wie finde ich das günstigste Angebot?

Banking im Alltag

Kreditkarten: Welche Karte passt zu mir?

Konto- und Kartenmissbrauch: So schützen Sie sich

Richtig versichern

Privathaftpflichtversicherung

Schutz vor Berufsunfähigkeit

Kfz-Versicherungen

Versicherungen für die Reise

Weitere Versicherungen: viele überflüssig

Sparen und anlegen

Geld anlegen bei Banken und Bausparkassen

Fondssparen: Kleine Beträge an der Börse investieren

Aktien-ETF: Der ideale Einstieg in den Vermögensaufbau

Riester-Sparen

Versicherungssparen

Crowdinvesting, Bitcoin und Robo-Advisor

Sieben Schritte zum Erfolg

Schritt 1: Die Alltagsfinanzen im Griff

Schritt 2: Risiken absichern

Schritt 3: Auf Anschaffungen sparen

Schritt 4: Immobilie – ja oder nein?

Schritt 5: Vermögen aufbauen und fürs Alter vorsorgen

Schritt 6: Freistellungsaufträge einrichten

Schritt 7: Wiedervorlage

Beispiele: Wie die Finanzplanung funktionieren kann

Hilfe

ETF günstig kaufen

Die besten ETF für Einsteiger

Stichwortverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Wie bekomme ich nach dem Start ins Berufsleben den Überblick über meine Finanzen und Versicherungen? Machen Sie sich fit für den finanziellen Alltag – auch ohne Erfahrung in Geldfragen können Sie Ihre Finanzen erfolgreich planen!

Meine Chefin bietet mir vermögenswirksame Leistungen an. Ist das sinnvoll?

Bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) wird ein kleiner Teil Ihres Nettogehaltes direkt vom Arbeitgeber in einen Sparvertrag eingezahlt. Manche Arbeitgeber übernehmen die Sparraten sogar ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt. Und: Wer ein niedriges Jahreseinkommen hat, bekommt vom Staat noch Arbeitnehmersparzulage. Wenn Sie einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen, sollten Sie in jedem Fall zugreifen. Azubis verdienen meist nicht so viel und erhalten deshalb die Arbeitnehmersparzulage, sodass sich vermögenswirksame Leistungen für sie ohnehin immer lohnen. Wie die VL im Detail funktionieren, finden Sie im Kapitel „VL: Der Staat spart mit) ab S. 42.

Von meinem Gehalt wird Steuer abgezogen. Muss ich jetzt eine Steuererklärung machen?

Grundsätzlich gilt: Wer außer seinem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit – also als Arbeitnehmer – keine weiteren Einkünfte hat, muss keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dennoch kann es sich lohnen, die Steuererklärung auf freiwilliger Basis zu erstellen (siehe „Einkommensteuererklärung: Das rechnet sich!“ ab S. 35). Wenn Sie hohe Werbungskosten vorweisen können, weil Sie beispielsweise teure Fortbildungen gemacht oder einen weiten Anfahrtsweg zur Arbeit haben, haben Sie gute Chancen auf die Rückerstattung eines Teils Ihrer abgezogenen Lohnsteuer. Ein nützlicher Helfer ist dabei die Steuersoftware, die Ihnen den Formularkrieg erleichtert.

Ich muss plötzlich Gebühren fürs Girokonto zahlen. Lohnt sich ein Bankwechsel?

Viele Banken ködern Studenten und Azubis mit kostenlosen Girokonten. Doch nach dem Abschluss werden dann die Konten gebührenpflichtig. Ist das auch bei Ihnen der Fall? Dann sollten Sie die Gebühren Ihrer derzeitigen Bank mit denen der Konkurrenz vergleichen. Wie das einfach geht, zeigen wir Ihnen ab S. 72 im Kapitel „Girokonto: Wie finde ich das günstigste Angebot?“. Bietet ein anderes Geldinstitut günstigere Konditionen, sollten Sie die Bank wechseln. Die bisherige Bank muss beim Umzug mithelfen, indem sie der neuen Bank eine Buchungsliste zur Verfügung stellt. Dann können Lastschriften automatisch geändert werden. So können Sie mit wenig Aufwand die Gebühren senken.

Welche Versicherungen brauche ich als Berufseinsteigerin?

Beim Einstieg ins Berufsleben sollten Sie sich möglichst schnell um Ihre Versicherungen kümmern. Wichtig ist das auch, weil bei manchen Versicherungen nach dem Abschluss von Ausbildung oder Studium die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern endet. Das ist beispielsweise bei der privaten Haftpflichtversicherung der Fall. Hier sollten Sie sich so schnell wie möglich selbst versichern, um sich bei einem Missgeschick vor hohen finanziellen Forderungen zu schützen. Wichtig sind darüber hinaus die Reisekrankenversicherung für die Absicherung von Behandlungskosten auf Auslandsreisen und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Welche Versicherungen Sie brauchen und welche nicht, erfahren Sie ab S. 91 im Kapitel „Richtig versichern“.

Ich kann jeden Monat 500 Euro sparen. Wie lege ich das Geld am besten an?

Welches Anlageprodukt für einen Sparplan am besten geeignet ist, hängt davon ab, für welchen Zweck Sie das Geld verwenden wollen. Für den Aufbau einer ersten Geldreserve und das Sparen auf Anschaffungen wie etwa ein Auto eignet sich ein Tagesgeldkonto am besten. Haben Sie bereits den Erwerb einer Eigentumswohnung im Blick, können Sie auch über einen Bausparvertrag nachdenken. Oder Sie legen einen Teil der Sparrate gleich für den langfristigen Vermögensaufbau auf die Seite und kaufen damit Anteile an einem Aktienfonds. Welche Chancen und Risiken einzelne Anlageprodukte mit sich bringen und wofür sie sich eignen, erläutern wir ausführlich im Kapitel „Sparen und anlegen“ ab S. 117.

Ein Freund hat mit Bitcoin hohe Gewinne gemacht. Soll ich ebenfalls einsteigen?

Bei Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen handelt es sich um virtuelle Zahlungsmittel, die nicht von einem Staat, sondern von einer Online-Nutzergemeinschaft herausgegeben und verwaltet werden. Spezielle Verschlüsselung soll für Fälschungssicherheit sorgen. Auf Online-Marktplätzen sind der Kauf und Verkauf der virtuellen Währungen möglich. In der Tat gab es in der Vergangenheit Phasen, in denen der Bitcoin-Preis innerhalb kurzer Zeit unglaublich stark gestiegen ist. Allerdings gibt es immer wieder auch steile Kursabstürze. Weil hinter den Kryptowährungen keine realen Gegenwerte stehen, hängt deren Bewertung allein von Angebot und Nachfrage ab – für eine solide Kapitalanlage taugen sie somit nicht. Mehr zu Kryptowährungen lesen Sie ab S. 138 im Kapitel „Crowdinvesting, Bitcoin und Robo-Advisor“.

Ich möchte mit dem Geld besser klarkommen, habe aber keinen Plan. Wie kann ich vorgehen?

Die Planung der eigenen Finanzen ist gar nicht schwierig, wenn man Schritt für Schritt vorgeht und alles so einfach wie möglich hält. Beginnen Sie mit den Einnahmen und Ausgaben: Nur wenn am Ende jedes Monats etwas übrig bleibt, können Sie ein finanzielles Polster aufbauen. Dann suchen Sie für die wenigen Versicherungen, die Sie wirklich brauchen, die Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Im nächsten Schritt planen Sie die anstehenden größeren Anschaffungen, und dann geht es an den Vermögensaufbau. Im Kapitel „Sieben Schritte zum Erfolg“ erfahren Sie ab S. 145, wie Sie eine ganz einfache und erfolgreiche Finanzplanung auf die Beine stellen.

Gleich richtig loslegen

Wer zum ersten Mal eigenes Geld verdient, sollte sich mit einigen Finanzfragen befassen. Keine Panik: Das ist viel leichter als oftmals vermutet.

Wer nach der Schule eine Ausbildung beginnt oder nach dem Studium ins Berufsleben einsteigt, freut sich aufs erste Gehalt. Ob ein paar Hundert Euro Ausbildungsvergütung oder ein ordentlich vierstelliges Monatsgehalt als frisch gebackener Bachelor: Endlich füllt sich das Konto nicht mehr mit Bafög oder elterlicher Unterstützung, sondern mit dem selbst verdienten Lohn! Gleichzeitig kommen ganz neue Fragen auf. Was bedeuten die Sozialabgaben und Steuern auf der Gehaltsabrechnung – und kann ich dabei etwas einsparen? Wie kann ich von den Einnahmen am besten Geld für spätere Anschaffungen oder für den Vermögensaufbau auf die Seite legen? Wo bin ich noch über die Eltern versichert, und um welche Versicherungsverträge muss ich mich jetzt selbst kümmern?

Wenn Sie mit dem Start in den Beruf aus dem Elternhaus ausziehen, gilt es, die Einnahmen und Ausgaben solide zu planen und günstige Strom- und Telefonverträge zu finden. Und vielleicht träumen Sie davon, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, und überlegen, wie das klappen kann.

Die Weichen von Anfang an richtig stellen

Konzentrieren Sie sich auf die Verträge und Finanzprodukte, die Sie wirklich brauchen. Dann lichtet sich der Angebotsdschungel schnell. Wir verraten Ihnen, worauf es ankommt.

Steuern, Versicherungen, Finanzplanung, Geldanlage – damit fühlen sich so manche frisch durchgestarteten Berufseinsteiger und -einsteigerinnen erst einmal überfordert. Man denkt an unverständliche Gesetzestexte, komplizierte Vertragsklauseln und wenig prickelnde Rechenarbeit – und würde das ganze Thema am liebsten möglichst weit wegschieben. Damit steigt jedoch die Gefahr, das perfekte Opfer für diejenigen zu werden, die uninformierten Verbrauchern teure, nutzlose und riskante Geldprodukte aufschwatzen. Wenn Sie solche Reinfälle vermeiden wollen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich Grundwissen rund ums Geld anzueignen.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Der Aufwand, um den Durchblick zu bekommen und teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, ist weit geringer, als viele vermuten. Sie müssen weder Wirtschaftswissenschaften studieren noch zehn Finanz-Blogs täglich lesen, um mit Ihrem Geld klarzukommen, Vermögen aufzubauen und finanzielle Risiken verlässlich einschätzen zu können.

Der Trick dabei: Konzentrieren Sie sich auf die Verträge und Finanzprodukte, die Sie wirklich brauchen. Den Rest können Sie links liegen lassen. Am Ende werden Sie überrascht feststellen, dass ein ordentliches Maß an Minimalismus nicht nur Ihren Lern- und Informationsaufwand drastisch verringert, sondern auch für die optimale Übersicht in allen Geldangelegenheiten sorgt.

Um welche Bereiche geht es?

Die Finanzplanung lässt sich in vier Bereiche aufteilen:

Die Einnahmen und Ausgaben im Griff behalten,

Risiken absichern,

Guthaben für spätere Ausgaben und Notfälle bilden sowie

Vermögensaufbau und Altersvorsorge.

Die Übersichtsgrafik zeigt, dass Sie für jeden einzelnen Bereich mit wenigen Finanzprodukten auskommen. Es genügt also voll und ganz, wenn Sie über die Produkte Bescheid wissen, die Sie wirklich brauchen – den Rest können Sie ignorieren. Wie beispielsweise ein Rolling-Discount-Zertifikat auf den japanischen Nikkei-Aktienindex funktioniert, mag für Finanz-Nerds interessant sein. Was Sie darüber wissen sollten, ist hingegen nur, dass Sie keines brauchen.

30

SEKUNDENFAKTEN

45 %

der jungen Menschen schätzenihren Wissensstand über dieBörse als schlecht ein.

38

VON 100

jungen Menschen informierensich bei ihren Eltern oderanderen Familienangehörigenzu Geldfragen.

77 %

der jungen Menschen haltenFinanzbildung für„eher wichtig“ oder für„sehr wichtig“

Quelle: Finanzbildungsstudie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)

Immer wieder zeigen Untersuchungen, dass es nur wenigen Schulen gelingt, ihre Schüler für die finanziellen Anforderungen im Alltag fit zu machen.

Darüber hinaus ist es noch sinnvoll, in Grundzügen informiert zu sein, wie die Einkommensteuer und die Sozialversicherung funktionieren. Auch hier ist es längst nicht notwendig, sich mühsam und langwierig das ganze Expertenwissen anzueignen. Aber wenn Sie in der Lage sind, Ihre Steuererklärung selbst oder mithilfe einer kostengünstigen Steuer-Software auszufüllen, sparen Sie sich das teure Honorar für Steuerberatung und können gezielter dafür sorgen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen.

Bildungslücke an Schulen

Leider ist es so, dass an den Schulen kaum Alltagswissen zum Thema Finanzen vermittelt wird – das zieht sich durch alle Schularten von der Hauptschule bis zum Gymnasium. Immer wieder zeigen Untersuchungen und Studien, dass es nur wenigen Schulen gelingt, ihre Schülerinnen und Schüler für die finanziellen Anforderungen im Alltag fit zu machen.

Wer sein Abitur in der Tasche hat, kann vielleicht Integralrechnen oder lateinische Texte interpretieren. Aber viele wissen nicht, mit welchen einfachen Maßnahmen sie in ihrem späteren Alltag ihre laufenden Ausgaben senken können, wie eine private Haftpflichtversicherung funktioniert oder wo die Gefahren bei der Aufnahme von Konsumkrediten lauern. Wenn solche Alltagskompetenzen in der Schule vermittelt werden, resultiert das eher aus dem Engagement einzelner Lehrerinnen und Lehrer als aus dem Lehrplan. Kein Wunder also, dass junge Leute in einschlägigen Umfragen meist angeben, dass sie ihre Informationen zu Geldanlage eher von Eltern und Freundinnen und Freunden als aus der Schule beziehen.

Daher brauchen Sie sich nicht schlecht zu fühlen, wenn Ihre Wissenslücken rund um die persönlichen Finanzen das gefühlte Ausmaß eines offenen Scheunentors erreichen. Es ist nicht so, dass Sie es nicht kapiert haben – man hat lediglich versäumt, es Ihnen beizubringen.

Bankberatung? Gibt es nicht!

Banken und Finanzvermittler werben gerne mit kompetenter Beratung. Doch deren Interesse gilt nur allzu oft der Maximierung ihrer Erträge aus dem Verkauf von Finanzprodukten.

Keine echte Hilfe sind Banken und Finanzvertriebe, wenn es um neutrale Informationen zu Finanzprodukten geht. Deren Angestellte kennen sich zwar mit der Materie aus, empfehlen jedoch nur die Produkte, die ihnen von ihrem Arbeitgeber vorgeschrieben werden. Damit ist die „kompetente Beratung“, mit der die Geldhäuser gerne werben, im Grunde eine Mogelpackung.

Wenn Ihnen beispielsweise eine Bankberaterin empfiehlt, für den langfristigen Vermögensaufbau einen Fondssparplan einzurichten, dann mag dies grundsätzlich richtig sein. Allerdings wird sie Ihnen nur Fonds empfehlen, die ihre Bank im Sortiment hat und für deren Verkauf sie eine Provision erhält. Dass ein Sparplan mit ETF viel kostengünstiger sein kann oder Sie beim Abschluss des Fondssparplans bei einer Direktbank im Lauf einiger Jahre mehrere Hundert Euro an Ausgabeaufschlägen einsparen können, wird sie Ihnen geflissentlich verschweigen.

Es gibt keine kostenlosen Beratungen, sondern nur Verkaufsgespräche.

Warum ist das so? Banken und Finanzvertriebe leben davon, dass sie an den verkauften Verträgen verdienen – vor allem in Form von Provisionen. So erhält etwa eine Bank von der Fondsgesellschaft den Ausgabeaufschlag, wenn sie Ihnen einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder einen Riester-Sparplan verkauft. Dasselbe gilt auch für Finanzvertriebe, auch wenn deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne behaupten, dass sie „bankenunabhängig“ sind. Sie sind vielleicht nicht abhängig von einer einzelnen Bank, aber sie leben von den Provisionen, die sie für den Verkauf ihrer Spar- und Anlageverträge oder Versicherungen erhalten. Das heißt: Es gibt keine kostenlosen Beratungen, sondern nur Verkaufsgespräche.

Zwar gibt es auch wirklich unabhängige Finanzberaterinnen und -berater, die ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten und entweder nur provisionsfreie Produkte empfehlen oder die erhaltenen Provisionen komplett an die Kunden weiterreichen. Allerdings rechnen diese Fachleute ihre Leistungen in der Regel nach Zeitaufwand ab – und der ist bei kleineren Anlagebeträgen oft nur unwesentlich geringer als bei höheren Summen. Für eine Beratung zu Altersvorsorge oder Finanzplanung kommen dann schnell einige Hundert Euro an Honorar zusammen, was bei Azubis oder Berufsneulingen mit kleinem Vermögen häufig in einem ungünstigen Verhältnis zur Anlagesumme steht.

Preiswerter sind die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen, die entweder in den Beratungsstellen oder telefonisch durchgeführt werden. So kostet etwa bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine 90-minütige individuelle Beratung zu Geldanlage und Altersvorsorge 165 Euro.

Schritt für Schritt vorgehen

Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie sich von Finanzverkäufern unabhängig machen und die für Sie sinnvollen Produkte selber herausfiltern können. Schritt für Schritt bekommen Sie Ihre Geldangelegenheiten in den Griff und können Ihre persönliche Finanzplanung aufbauen:

In den beiden folgenden Kapiteln erhalten Sie Basiswissen über Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung und mögliche Extraleistungen vom Arbeitgeber.

Danach folgt als erster Schritt der Umgang mit den Einnahmen und Ausgaben – denn nur wer am Monatsende vom Einkommen noch etwas übrig hat, kann Geld auf die Seite legen.

Wie viel Provision kassieren Banken und Finanzvertriebe?

Die Tabelle zeigt näherungsweise, was Banken oder Finanzvertriebe von den Produktanbietern wie Fondsgesellschaften, Versicherungen oder Bausparkassen an Provision erhalten, wenn Kunden einen Vertrag unterzeichnen.

Abschluss

Provision

Aktienfonds-Sparplan über 10 Jahre mit 150 Euro monatlicher Sparrate

1 460 Euro

Private Rentenversicherung mit 30 Jahren Laufzeit und 150 Euro monatlicher Sparrate

2 430 Euro

Einmalanlage von 20 000 Euro in Form eines Beteiligungsmodelles (geschlossener Fonds)

2 000 Euro

Einmalanlage von 10 000 Euro in einen offenen Immobilienfonds

810 Euro

Im nächsten Schritt ermitteln Sie, welche Versicherungen Sie benötigen und worauf es beim Anbietervergleich ankommt.

Nun sehen Sie, welchen Betrag Sie regelmäßig anlegen können. Dieses Geld sollten Sie dann entsprechend Ihrem Bedarf auf das Bilden einer finanziellen Notreserve, das Sparen auf spätere Anschaffungen und den Vermögensaufbau beziehungsweise die Altersvorsorge aufteilen.

Mit diesen einfachen Schritten, die wir Ihnen in den folgenden Kapiteln konkret erläutern, haben Sie Ihre Geldangelegenheiten ohne große Mühe im Griff. Zukünftig sparen Sie dadurch nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Nach der Lektüre wissen Sie nämlich, welche unnötigen Finanzprodukte Sie ausklammern, und können damit so manches Beratungsgespräch (besser: Verkaufsgespräch) von vornherein dankend ablehnen.

Zwischen brutto und netto

Klauseln im Arbeitsvertrag, die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer müssen keine böhmischen Dörfer sein. Wer den Durchblick hat, kann ordentlich Geld sparen.

Dem Einstieg in das Berufsleben geht in aller Regel der Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags voraus. Häufig verwenden Betriebe dabei vorgefertigte Vertragsmuster, in die nur Stellenbeschreibung und Gehalt sowie bei Bedarf noch individuelle Vereinbarungen eingetragen werden. Solche weitgehend vorformulierten Arbeitsverträge werden beispielsweise von den Industrie- und Handelskammern (IHK), den Handwerkskammern oder den Arbeitgeberverbänden zur Verfügung gestellt.

Im zeitlichen Ablauf bildet der Abschluss des Arbeitsvertrags den letzten Schritt nach der Bewerbung, dem Vorstellungsgespräch und der Zusage des neuen Arbeitgebers. Wenn dann der oft mehrseitige, mit juristischen Fachbegriffen gespickte Vertragsentwurf eintrifft, kann Kandidatinnen und Kandidaten schon mal ein mulmiges Gefühl beschleichen. Findet sich im Vertrag auch wirklich das wieder, was zuvor mit dem künftigen Chef, der künftigen Chefin vereinbart worden ist?

Kurzcheck Arbeitsvertrag: Worauf sollte ich achten?

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie prüfen, ob dieser die mündlich vereinbarten Konditionen enthält. Bei klaren Abweichungen ist es ratsam, eine Korrektur zu verlangen.

Stimmt das Gehalt? – Das ist die magische Zahl, der meist der erste Blick beim Durchlesen des Arbeitsvertrags gilt. Aber auch andere Vereinbarungen, die zuvor mit dem neuen Arbeitgeber ausgehandelt worden sind, sollten sich im Vertrag wiederfinden. Dazu zählen insbesondere die folgenden Klauseln:

Tätigkeitsbeschreibung. Die Beschreibung der auszuführenden Arbeiten sollte möglichst klar und eindeutig sein. Je schwammiger die Ausführungen, umso höher ist das Risiko, dass Sie auch Arbeiten übernehmen müssen, für die Sie überqualifiziert sind und ursprünglich gar nicht eingestellt wurden.

Arbeitszeit. Je nach Branche und Betrieb können bei einem Vollzeitjob die Arbeitszeiten unterschiedlich ausfallen. Während die eine Stelle mit 35 Arbeitsstunden pro Woche verbunden ist, kann anderswo die Regelarbeitszeit auch mal 40 oder sogar 42 Stunden wöchentlich betragen. Innerhalb des Betriebs wird die Standard-Arbeitszeit meist über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt.

Überstunden. Große Unterschiede gibt es in der betrieblichen Praxis auch bei den Überstunden. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn dies die betrieblichen Umstände erfordern und die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden beträgt. Werden Überstunden abgegolten, kann dies entweder in Form von zusätzlichem Lohn oder über ein Arbeitszeitkonto erfolgen. Wenn laut Arbeitsvertrag Überstunden mit dem regulären Gehalt abgedeckt sind, muss der Arbeitgeber klarstellen, wie viel Mehrarbeit maximal enthalten ist – beispielsweise bis zu 10 Überstunden pro Monat.

Urlaub. Laut Gesetz haben Angestellte Recht auf einen Mindesturlaub. Dieser beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche beziehungsweise 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche. Meist sieht der Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vor, häufig sind es 30 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.

Probezeit. Innerhalb der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit zwei Wochen Frist kündigen. Arbeitgeber müssen in diesem Fall keine besonderen Gründe wie etwa einen Auftragseinbruch oder persönliches Fehlverhalten anführen. Üblicherweise dauert die Probezeit sechs Monate.

Befristung. Arbeitsverträge können entweder befristet oder unbefristet sein. Beim befristeten Job ist ein Datum festgelegt, an dem die Anstellung endet. Dreimal dürfen Arbeitgeber ohne Grund verlängern – aber nur so, dass die Laufzeit insgesamt nicht mehr als zwei Jahre ergibt. Anders ist es, wenn es einen zulässigen Grund für die Befristung gibt. Das kann zum Beispiel die Vertretung für Kollegen sein, die dauerhaft krank sind. In diesem Fall kann ein Arbeitsvertrag mehr als dreimal befristet werden, und die Laufzeit darf zwei Jahre überschreiten. Bei einer sogenannten Zweckbefristung endet der Vertrag, wenn dieser Zweck erfüllt ist, beispielsweise ein Projekt abgeschlossen ist. Das Projekt selbst muss im Vertrag stehen.

Je nach vorheriger Vereinbarung können Arbeitsverträge noch Regelungen etwa zu Dienstwagen, Fahrtkostenerstattung, vermögenswirksamen Leistungen (VL) oder anderen Sonderleistungen enthalten. Auch können im Vertrag individuelle Kündigungsfristen vereinbart werden, wenn nicht die gesetzlich vorgesehenen Fristen zum Einsatz kommen sollen. Dabei gilt jedoch, dass Arbeitgeber bei einer Kündigung mindestens die gesetzliche Frist einhalten müssen. Deren Länge hängt in erster Linie von der Dauer der Beschäftigung ab.

Befristung statt Probezeit

Haken Sie nach, wenn man Ihnen keinen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit anbietet, sondern zunächst nur einen befristeten Vertrag, der dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden soll, wenn Sie sich bewährt haben. Diese Konstruktion hat den entscheidenden Nachteil, dass der reguläre Arbeitsvertrag nach der Befristung komplett neu ausgehandelt werden muss. Setzt dann die Firma beispielsweise ein niedrigeres Gehalt an als ursprünglich in Aussicht gestellt, müssen Sie die ungünstigeren Konditionen zähneknirschend akzeptieren, wenn Sie bleiben wollen.

Konkurrenzverbot und Nebenjob

Manchmal enthalten Arbeitsverträge eine Klausel, die es Arbeitnehmern verbietet, nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen für direkte Wettbewerber tätig zu werden. Damit möchten Betriebe verhindern, dass Mitarbeiter zu Konkurrenten wechseln und dabei Kunden mitnehmen oder mit ihrem Wissen über betriebliche Interna die Wettbewerbssituation des Ex-Arbeitgebers verschlechtert. Zulässig sind solche Verbotsklauseln allerdings nur, wenn sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

Das Wettbewerbsverbot darf sich höchstens auf zwei Jahre nach dem Ausscheiden erstrecken, und

im Kündigungsfall müssen Sie eine Entschädigung dafür erhalten, dass Sie im Anschluss daran Ihre neue Stelle nicht frei auswählen dürfen. Deren Höhe muss laut § 74 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) für die Dauer des Verbots mindestens die Hälfte der bisherigen Bezüge betragen. Darauf darf jedoch in gewissem Umfang das neue Einkommen angerechnet werden.

Eine weitere Klausel, die oft in Arbeitsverträgen vorkommt, betrifft Nebentätigkeiten, entweder in Form eines Nebenjobs oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Hier können zwei Interessen miteinander in Konflikt geraten. Auf der einen Seite haben Firmen das Recht, von ihren Angestellten die ungeschmälerte Arbeitsleistung zu verlangen. Auf der anderen Seite steht es Ihnen frei, womit Sie Ihre Freizeit verbringen.

Daher gilt der Grundsatz: Nebentätigkeiten sind erlaubt, solange sie die Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigen und keine Konkurrenz zum Arbeitgeber darstellen. Wer also mehrmals pro Woche im Nebenjob Nachtschichten schiebt und aus diesem Grund tagsüber bei der Arbeit häufig Fehler macht, verstößt gegen seine vertraglichen Pflichten. Unproblematisch wäre es hingegen, wenn eine Büroangestellte ab und zu auf Minijob-Basis an Sonntagmittagen im Restaurant ihrer Eltern als Bedienung aushelfen würde.

Unzulässig ist es somit, wenn man Ihnen im Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit komplett verbietet. Oft sehen Arbeitsverträge einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt vor. Das bedeutet, dass Sie bei der Aufnahme eines Nebenjobs oder einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit die Zustimmung Ihres Chefs oder Ihrer Chefin einholen müssen. Diese dürfen die Nebentätigkeit aber nicht willkürlich ablehnen, sondern nur dann, wenn entweder eine Konkurrenzsituation entsteht oder Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptberuf beeinträchtigt wird.

Wenn Formulierungen im Arbeitsvertrag den gesetzlichen Mindestvorgaben widersprechen, sind sie unwirksam. Der Vorteil für Sie ist, dass dann die gesetzlichen Regelungen gelten. Enthält der Vertrag beispielsweise nur 15 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche, stehen Ihnen automatisch 20 Urlaubstage zu. Dass nicht der Arbeitsvertrag als Ganzes hinfällig wird, sichert eine „salvatorische Klausel“ (salvatorisch bedeutet „bewahrend“) im Vertragstext. Diese lautet in etwa wie folgt: „Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht berührt.“

Die Sozialversicherung

Bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten. Eine Wahl haben Sie nur bei der Krankenversicherung.

Als Sozialversicherung bezeichnet man die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit sowie nach dem Eintritt in den Ruhestand finanziell absichern. Dazu kommt noch die gesetzliche Unfallversicherung, die Behandlungskosten oder Rentenzahlungen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer beruflich verursachten Krankheit übernimmt.

Bei der Sozialversicherung gilt der Grundsatz, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an der Finanzierung der Beiträge beteiligen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen Arbeitgeber sogar die vollen Kosten, sodass Sie davon gar nichts mitbekommen. Die Beiträge, die Betriebe an die für ihre Branche zuständige Berufsgenossenschaft zahlen, hängen in erster Linie von der Zahl der Beschäftigten ab.

Welcher Anteil des Gehalts in die Kassen der Sozialversicherung fließt, legt der Gesetzgeber jährlich neu fest – mit einer Ausnahme: Über die Höhe des Zusatzbeitrags dürfen die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. DieTabelle „Beiträge für die Sozialversicherung“ auf S. 26 zeigt die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jeweils bezogen auf das Bruttogehalt. Je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse und einem möglichen Kinderzuschlag in der Pflegeversicherung müssen Sie knapp 20 Prozent des Bruttogehalts für die Sozialversicherungsbeiträge einkalkulieren.

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

Die prozentualen Abgaben an die Sozialversicherung gelten nur bis zu einer bestimmten Höhe des Gehalts. Diese bezeichnet man als Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Frage, ob der Verdienst die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hat, werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld mit einbezogen und im Regelfall auf die sozialversicherungspflichtigen Monate des Kalenderjahres umgelegt.

Für das Jahr 2021 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:

in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 7 100 Euro pro Monat in den alten und 6 700 Euro in den neuen Bundesländern und

in der gesetzlichen Krankenversicherung 4 837,50 Euro pro Monat.

Wie kann ich meine Gehaltsabrechnung verstehen?

Wer die erste Gehaltsabrechnung in den Händen hält, schaut meistens erst einmal auf den Netto-Auszahlungsbetrag – denn das ist das Geld, das der Arbeitgeber aufs Girokonto überweist. Doch was haben die anderen Zahlen und Abkürzungen zu bedeuten? Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Informationen, die in der Zahlenwüste der Gehaltsabrechnung versteckt sind. Die Grafik rechts zeigt ein Muster der weit verbreiteten Version der Gehaltsabrechnung des Steuer- und Abrechnungsdienstleisters Datev. Je nach Unternehmen können auch anders gestaltete Abrechnungen zum Einsatz kommen.

Hinter der Abkürzung „StK“ verbirgt sich die Steuerklasse des Arbeitnehmers.

In besonderen Fällen – etwa bei behinderten Kindern in der Familie – können Freibeträge bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden. In diesem Fall sind keine Freibeträge vorhanden.

Die Abrechnung enthält auch Informationen über beanspruchte und bestehende Urlaubstage.

Hier finden sich Sozialversicherungs-Nr., Krankenkasse und Beitragssatz der Krankenkasse.

Zum regulären Bruttogehalt können noch weitere Gehaltsbestandteile kommen, in diesem Fall der Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Hier finden Sie die Berechnungsbasis für den Lohnsteuerabzug sowie die einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und – sofern dieser anfällt – den Solidaritätszuschlag.

In dieser Zeile erscheinen nach der Berechnungsbasis für die Sozialversicherung die Abzüge für die Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV).

Hier werden die Angaben zu Bruttogehalt und Abzügen nochmals zusammengefasst.

Nach Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben werden noch die vermögenswirksamen Leistungen vom Nettolohn abgezogen.

Den Auszahlungsbetrag überweist der Arbeitgeber als Nettogehalt aufs Girokonto.

Beiträge für die Sozialversicherung

1)Eine Ausnahme bei der Finanzierung der Pflegeversicherungsbeiträge bildet das Bundesland Sachsen, wo Arbeitnehmer in die Pflegeversicherung 2,025 und Arbeitgeber nur 1,025 Prozent einzahlen.

Wenn Ihr Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber für den über der Grenze liegenden Gehaltsanteil keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung bedeutet dies, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Altersrente die Auszahlungen maximal auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze erfolgen, auch wenn Sie zuvor mehr verdient haben sollten.

In der Krankenversicherung kommt noch die Versicherungspflichtgrenze hinzu, die auch als „Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)“ bezeichnet wird. Wer mit seinem Gehalt über dieser Grenze liegt, kann frei entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder in die private Krankenversicherung wechselt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt für das Jahr 2021 bei einem Monatseinkommen von 5 362,50 Euro.

Welche Ansprüche habe ich als Mitglied der Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung kostet nicht nur Geld, sondern erbringt auch konkrete Leistungen, von denen Sie profitieren. Hier ein Überblick über die wichtigsten Ansprüche, die Sie im Bedarfsfall an die Sozialversicherung haben:

Gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist die Auszahlung der gesetzlichen Altersrente. Durch die Beiträge, die während Ihres Berufslebens an die Rentenversicherung abgeführt werden, bilden Sie Ansprüche. Die spätere Rente errechnet sich aus einem komplizierten Punktesystem, das unter anderem die Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, die Dauer der Einzahlungen sowie weitere anerkennungsfähige Zeiten wie Elternzeit oder Ausbildungen berücksichtigt. Darüber hinaus zahlt die Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Versicherte aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. Diese ist allerdings meist so niedrig, dass Sie sie durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe „Schutz vor Berufsunfähigkeit“, S. 97) ergänzen sollten.

Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie arbeitslos werden, erhalten Sie 60 Prozent des Nettolohns als Arbeitslosengeld. Für Arbeitslose mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in den 30 Monaten vor dem Jobverlust mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Dauer der Zahlung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und beträgt im Regelfall maximal zwölf Monate. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung auch das Kurzarbeitergeld, wenn Betriebe aufgrund mangelnder Auslastung ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken.

Gesetzliche Krankenversicherung.