Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - Thomas Hammer - E-Book

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe E-Book

Thomas Hammer

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Beschreibung

Spätestens seit der Pleite von Lehman Brothers ist die Finanzwelt das große Medienthema. Über den Umbau des Finanzsystems wird viel diskutiert - doch wo bleiben die betroffenen Kleinanleger? Bis zu 30 Milliarden Euro gehen deutschen Anlegern pro Jahr durch fehlerhafte Kapitalanlagen verloren, 50 - 60 Prozent aller langfristigen Anlagen werden mit Verlust vorzeitig beendet! Das Schwarzbuch der Verbraucherzentrale deckt auf: So werden die Verbraucher tagtäglich mit unseriösen Finanzprodukten über den Tisch gezogen. Und das Schwarzbuch hilft: So erkennen Sie die Haie unter den Beratern.

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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe

So schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Der Autor

Thomas Hammer ist freiberuflicher Wirtschaftsjournalist und Sachbuchautor. Als Finanzexperte hat er bereits zahlreiche Bücher verfasst, darunter auch für die Verbraucherzentralen mehrere erfolgreiche Ratgeber zu den Themen Geldanlage, Altersvorsorge und Baufinanzierung.

Inhalt

Zu diesem Buch

Verschleierte Risiken bei Fonds und Zertifikaten

Lehman-Zertifikate: noch immer ein Fall für die Gerichte

Die Taschenspieler-Tricks beim Schwankungsrisiko

Offene Immobilienfonds: plötzlich geschlossen – und dann?

Komplexe Anlagezertifikate: Verluste als Überraschungsfaktor

Die Tricks der Kostenkassierer

Riester-Rente und Co.: Transparenz nur auf dem Papier

Fondsgebundene Versicherungen: Kostenermittlung als Lotteriespiel

Kick-back-Zahlungen: heimlich kassiert

Fondskosten: Spielwiese für Rechenkünstler

Nettopolice und Honorarvereinbarung – wie Versicherungsvermittler abkassieren

Kleinvieh macht auch Mist: Kontogebühren beim Baukredit

Lockangebote: Was die Sternchenwerbung verspricht*

Kostenlose Girokonten – aber nicht für jeden

Traumzinsen – mit Nachteilen

Kritikwürdige Kreditgeschäfte

Köder-Zinsen bei Ratenkrediten

Kartenkredite: die teure Shopping-Verführung

Beratungsfehler und Betrug

Abgezockt statt angelegt

Die großen Pleiten mit außerbörslichen Anleihen

Totalverlust mit Termingeschäften

Geschlossene Fonds: Spielwiese für dubiose Gestalten

Mit Schneeballsystemen garantiert zum Totalverlust

Schenkkreise: skurril, aber brandgefährlich

Gold und Diamanten – oft ohne jeden Glanz

Die lange Tradition der Abzocke mit Ramschaktien

Finanzagenten: mit einem Fuß im Gefängnis

Versicherungen, die niemand braucht

Das Kuriositätenkabinett der Kreditkarten-Versicherungen

Restschuldversicherungen: Ratenkredite mit eingebauter Kostenfalle

Private Krankenkassen: Beiträge steigern bis zur Schmerzgrenze

Beraten und verkauft

Verkaufen auf Teufel komm raus: das Dilemma der Berater

Von allem etwas – aber nichts, das passt

Senioren im Visier

Besser verkaufen mit Psycho-Profilen

Anlageberatung im Test: immer wieder mangelhaft

Ihre Rechte als Kunde von Banken und Finanzvertrieben

Die Beraterhaftung

Das Beratungsprotokoll

Der Beipackzettel

Widerrufsrecht bei Finanzgeschäften

Die Prospekthaftung

Ombudsleute: schlichten statt richten

So schützen Sie sich vor schwarzen Schafen

Typische Vertriebsmethoden

Problematische Produkte

Bewahren Sie Ihre Eltern vor Finanzhaien

Honorarberatung als Alternative

Nehmen Sie Ihre Finanzen selbst in die Hand

Der erste Schritt: Einnahmen und Ausgaben im Griff behalten

Der zweite Schritt: Finanzplanung mit einfachen Mitteln

Der dritte Schritt: Kümmern Sie sich nur um die wichtigen Finanzprodukte

Der vierte Schritt: Rendite optimieren und Geld sparen

10 goldene Regeln gegen Bankentricks und Anlegerfrust

Anhang

Adressen

Impressum

Zu diesem Buch

Jahr für Jahr werden Tausende Verbraucher in Deutschland Opfer von Anlagebetrug und mangelhafter Anlageberatung. Ein zweistelliger Milliardenbetrag, so schätzen Experten, geht den Sparern dadurch verloren. Nicht selten entpuppt sich ein scheinbar unwiderstehliches Angebot im Lauf der Zeit als teure Kostenfalle und die angeblich so sichere Kapitalanlage als risikoreiche Spekulation.

Dass sich Verbraucher in Geldangelegenheiten so leicht blenden und zuweilen auch über den Tisch ziehen lassen, hat verschiedene Gründe. So ist in weiten Teilen der Bevölkerung eine tief sitzende Abneigung gegen die Beschäftigung mit der eigenen Finanzplanung vorhanden. Über Geld spricht man nicht, besagt ein häufig zitierter Satz. Allerdings ziehen allzu viele daraus die Konsequenz, dass sie sich um ihr Geld auch nicht kümmern.

Grundlagen der Finanzplanung gehören in die Lehrpläne

Dazu kommt, dass das überaus wichtige Thema der privaten Finanzplanung schon in der Schule viel zu wenig behandelt wird. Während ein Abiturient die Geschichte Europas ebenso eingehend kennengelernt hat wie die Klassiker der Literatur – was ganz bestimmt nicht abzuwerten ist –, stehen finanzielle Alltagsthemen wie die Vermeidung des Überschuldungsrisikos oder die Grundlagen der Finanzplanung nicht auf dem Lehrplan. Zwar gibt es bereits Initiativen, die vom Bundesbildungsministerium und den Verbraucherzentralen angestoßen worden sind. Doch eine flächendeckende Integration der privaten Finanzplanung in den Schulunterricht liegt noch in weiter Ferne.

Wenn sich nun der unbedarfte Verbraucher mit seinen Finanzfragen an eine Bank oder einen Finanzdienstleister wendet, erwartet er eine kompetente Beratung. Doch was er bekommt, ist im Grunde ein Verkaufsgespräch – denn die „Beratung“ wird nicht durch eine Honorarzahlung des Kunden, sondern mit Provisionszahlungen der Produktanbieter finanziert. Die Vorgaben dabei sind oft knallhart:

Hoher Vertriebsdruck für Anlageberater

Wer seine Vorgaben beim Verkauf von Investmentfonds, Anlagezertifikaten, Bausparverträgen, Beteiligungsmodellen oder Versicherungen nicht erfüllt, bekommt den Druck der Vorgesetzten zu spüren. Das bestätigte im Februar 2012 eine Studie der EBS Finanzakademie in Oestrich-Winkel, die 1.400 Anlageberater zu ihrer beruflichen Situation befragt hatte. „Der von Beratern vielfach kritisierte Vertriebsdruck konnte im Rahmen der Studie in unterschiedlicher Ausprägung nachgewiesen werden“, ist dort zu lesen.

Verbraucher mit großen Wissenslücken, unter immensem Verkaufsdruck stehende Anlageberater und oftmals schwer zu durchschauende Finanzprodukte bilden eine Konstellation, die immer wieder zu Ärger zwischen Finanzdienstleistern und deren Kunden führt. Wenn zum Erreichen des Vertriebsziels noch ein Versicherungs- oder Investmentvertrag fehlt und der nächste Kunde auch nur halbwegs ins Raster passt, ist die Gefahr groß, dass dieser ebenjenen Vertrag aufgeschwatzt bekommt. Dass es womöglich weitaus kostengünstigere oder risikoärmere Alternativen gegeben hätte, erkennt der Anleger oft erst Jahre später.

Schlechte Beratung in jeder Bank möglich

Dieses Buch zeigt anhand konkreter Fälle die Situationen, in denen Verbraucher immer wieder über den Tisch gezogen oder mit nachteiligen Finanzprodukten „beglückt“ werden. Dabei zeigt sich: Es gibt keine „guten“ und „bösen“ Banken, weil Fehlberatungen und fragwürdige Finanzprodukte in allen Institutsgruppen zu finden sind. Daher sollten die Leserinnen und Leser aus der Lektüre dieses Buches nicht den Schluss ziehen, dass sie bei den Banken, die hier nicht genannt sind, keine unangenehmen Überraschungen erleben können. Selbstverständlich gibt es auch in Banken, die aufgrund zweifelhafter Praktiken am Pranger stehen, seriöse und ehrenhaft arbeitende Anlageberater. Doch das Problem für den Verbraucher ist, dass er zuvor nicht weiß, an welche Sorte Berater er gelangt. Und wenn er hinterher merkt, dass er an den Falschen geraten ist, ist es meist zu spät.

Daher soll es in diesem Ratgeber nicht allein bei den Warnungen vor typischen Anlegerfallen bleiben.

Praktische Hilfestellung für Verbraucher

Mit den Hinweis

Verschleierte Risiken bei Fonds und Zertifikaten

Wertpapiergeschäfte bringen Gewinn. Allerdings nicht nur für den Anleger, wenn die Kapitalmärkte gut laufen. Sondern in erster Linie für Banken und Finanzvertriebe, die für die Vermittlung von Investmentfondsanteilen und Anlagezertifikaten oft üppige Provisionen kassieren.

Eigeninteresse des Finanzdienstleisters aufgrund üppiger Provisionen

Damit sind Investmentfonds und Anlagezertifikate eine äußerst beliebte Produktreihe im Bauchladen der Finanzdienstleister. Allerdings steht dem Verkauf oft das Sicherheitsbedürfnis des Anlegers im Weg. Jener möchte zwar eine möglichst hohe Rendite erzielen, aber am besten überhaupt kein oder allenfalls ein begrenztes Verlustrisiko eingehen.

Gegenüber dem Finanzvermittler oder Bankberater möchte indes der Verbraucher auch nicht als ängstlicher Anleger dastehen, der alle Produkte fürchtet, die riskanter sind als eine Bundesanleihe. Das machen sich geschickte Verkäufer zunutze, um dem Kunden eine Kapitalanlage zu verkaufen, die höhere Risiken mit sich bringt, als es eigentlich der Fall sein sollte.

Wenn sich hinterher herausstellt, dass das vermeintlich geringe Verlustrisiko dennoch Realität geworden ist, ist der Ärger groß.

Schlechte Chancen auf Schadenersatz

Erst zu diesem Zeitpunkt wird so manchem Anleger klar, dass er nicht wusste, was er eigentlich unterschrieben hat. Die Chancen, den Finanzvermittler oder die Bank auf Schadenersatz zu verklagen, können je nach individueller Konstellation des Falles sehr unterschiedlich sein. Denn der Anleger muss dem Finanzdienstleister hieb- und stichfest nachweisen, dass jener wichtige Risiken verschwiegen oder dem Anleger wider besseres Wissen bewusst eine riskante Geldanlage als sicheres Investment dargestellt hat. Gelingt ihm dies nicht, verliert er den Prozess und trägt sämtliche Kosten.

Lehman-Zertifikate: noch immer ein Fall für die Gerichte

Als am 15. September 2008 die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers Insolvenz anmelden musst, war dies auch für Anleger in ganz Deutschland ein schwarzer Tag. Rund 40.000 Kleinanleger in ganz Deutschland hatten Anlagezertifikate gekauft,

Zertifikate nicht von Einlagensicherung gedeckt

die von Lehman Brothers aufgelegt und über Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken verkauft worden waren. Weil Zertifikate im Gegensatz zu Bankguthaben oder Sparbriefen nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt sind, wurden die Papiere praktisch über Nacht wertlos. Mit einem Gesamtverlust für deutsche Anleger von geschätzten 750 Millionen Euro endete die Geschichte des traditionsreichen US-Bankhauses und seiner internationalen Tochtergesellschaften in einem der größten Anlegerskandale, den die Bundesrepublik je gesehen hatte.

Da es bei Lehman Brothers nicht mehr viel zu holen gab, versuchten viele Anleger,

Viele sicherheitsorientierte Anleger wurden zu spekulativen Anlagen motiviert

ihre Bank in die Haftung zu nehmen, weil sie über die Ausfallrisiken der Zertifikate nicht ausreichend informiert worden waren. Das Argument der Anleger und ihrer Anwälte: Wenn ihnen der Bankberater gesagt hätte, dass bei Lehman-Zertifikaten keine Einlagensicherung greift, hätten sie die Papiere nicht erworben – immerhin waren unter den Lehman-Opfern viele ältere und sicherheitsorientierte Anleger, die sich aufgrund einer von der Lehman Brothers Holding Inc. garantierten Verlustbegrenzung gegebenen Garantie für deren Anlagezertifikate entschieden hatten.

Schon bald mussten sich die Gerichte mit den ersten Klagen von geschädigten

Erstes Grundsatzurteil des BGH im September 2011

Lehman-Anlegern befassen. Der Gang durch die Instanzen vom Landgericht über das Oberlandesgericht (OLG) bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) ist ein langwieriges Unterfangen und so dauerte es drei Jahre, bis der Bundesgerichtshof im September 2011 ein erstes Grundsatzurteil zu diesem Themenkomplex fällte. Weitere Verfahren sind noch anhängig. Im Kern stützten sich die Geschädigten jeweils in unterschiedlicher Gewichtung unter anderem auf die folgenden Argumente:

Die Anleger waren von den Bankberatern meist nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es für Lehman-Zertifikate keine Einlagensicherung gab.Die Banken klärten die Anleger nicht darüber auf, dass sie von Lehman Brothers für den Verkauf der Zertifikate hohe Provisionen erhielten oder – wenn sie die Papiere aus dem eigenen Bestand verkauften – eine entsprechende Gewinnspanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis einstreichen konnten.Auch als sich ab Juni 2008 die Berichte in der Finanzpresse über finanzielle Probleme bei Lehman Brothers häuften, wurden die Zertifikate von etlichen Banken dennoch weiterverkauft.

Die ersten BGH-Urteile: Anlegerschlappe und Bankenrückzieher

Am 27. September 2011 verhandelte der BGH über eine Klage von zwei geschädigten Lehman-Anlegern, die von der Hamburger Sparkasse (Haspa) Schadenersatz forderten. Die Anleger hatten in den Jahren 2006 und 2007 jeweils für 10.000 Euro bei der Haspa Lehman-Zertifikate erworben. Vorrangig ging es in diesem Verfahren um die Frage, ob die Sparkasse in ausreichender Form darauf hingewiesen hat, dass im Falle einer Insolvenz der emittierenden Bank die Zertifikate nicht über die deutschen Einlagensicherungssysteme abgesichert sind. Darüber hinaus sollten die Richter entscheiden, ob es eine maßgebliche Verletzung der Beratungspflicht darstellt, dass die Haspa ihre Kunden nicht über die eigene Gewinnmarge der Bank im Rahmen des Eigengeschäfts beim Verkauf der Zertifikate aufklärte.

Entscheidungen zugunsten der Bank

In beiden Fragen entschieden die Richter zugunsten der Bank. So sei für die Sparkasse zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht erkennbar gewesen, dass die Bank zwei Jahre später in die Insolvenz schlittern würde. Auch habe die Tatsache, dass die Bank beim Verkauf der Zertifikate eine Gewinnmarge einbehielt, das Risiko für die Anleger nicht erhöht. Wäre Lehman Brothers nicht zahlungsunfähig geworden, hätten die Anleger am Ende der Laufzeit im ungünstigsten Fall den verzinsten Kaufpreis abzüglich des Ausgabeaufschlags zurückbekommen (Urteil vom 27.9.2011, Az. XI ZR 8/10 und XI ZR 182/10).

Anders gelagert war der zweite Fall, der im Februar 2012 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden sollte. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte bereits festgestellt, dass die beklagte Sparkasse ihre Beratungspflichten verletzt hatte, weil sie den Kunden nicht über die Verkaufsprovision in Höhe von 5 Prozent informiert hatte. Hier handelte es sich nicht wie beim Haspa-Fall um einen Verkauf aus dem Eigenbestand, sondern die Zertifikate waren im Auftrag von Lehman Brothers gegen Provision vermittelt worden. Möglicherweise fürchtete die Sparkasse, dass der Bundesgerichtshof

Sparkasse zieht ihre Revision zurück

bei Vermittlungsgeschäften strengere Maßstäbe anlegen würde als bei einem Zertifikateverkauf aus eigenem Bestand. Buchstäblich in letzter Minute zog das Geldinstitut seine Revision zurück und akzeptierte das Urteil des Oberlandesgerichts, das dem Anleger Schadenersatz zugesprochen hatte. Ähnliches geschah bereits im April 2011, als eine Sparkasse ebenfalls ihre Revision im letzten Moment zurückgenommen hatte.

Banken vermeiden Präzedenzurteil

Der Rückzug der Banken hatte wohl taktische Gründe. Was für den betroffenen Anleger jeweils wie ein Sieg aussah, verhinderte eine klare juristische Aussage in letzter Instanz. Damit mussten zwar die einzelnen Anleger entschädigt werden, doch mit dem Rückzieher vor dem Bundesgerichtshof verhinderten die Geldhäuser, dass mit einem richtungweisenden Urteil – möglicherweise zugunsten der Anleger – ein Präzedenzurteil gefällt wird, an dem sich die Gerichte zukünftig orientieren könnten.

Kompromiss für Anleger und Bank: die Lehman-Vergleiche

In einigen Fällen wurden zwischen Anlegern und Banken Vergleiche geschlossen, auf deren Basis die Investoren zumindest einen Teil ihrer ursprünglichen Kapitalanlage zurückbekamen und nicht das Risiko eines Gerichtsprozesses eingehen mussten. So erklärte sich die Haspa im Februar 2009 bereit, rund 1.000 Anlegern eine Entschädigung von insgesamt rund 9,5 Millionen Euro zu zahlen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war an einem Vergleich mit der Citibank beteiligt,

Verbraucherzentrale NRW erwirkt Vergleich

die heute als Targobank firmiert. Nach einem Punktesystem konnten die betroffenen Anleger zwischen 30 und 80 Prozent ihres Investments zurückerhalten. Für diese Aktion musste die Citibank rund 27 Millionen Euro einkalkulieren.

Vorteil dieser Lösung war, dass auch die Anleger teilnehmen konnten, die sich ein Gerichtsverfahren nicht hätten leisten können. Dazu kommt, dass im Falle einer Ausgleichszahlung die Papiere im Depot der Anleger verblieben und diese nun noch Zahlungen aus den Insolvenzverfahren in den USA und den Niederlanden erhalten. Die Schätzungen gehen hier von 20 bis 30 Prozent des Anlagebetrags als Insolvenzquote aus.

Welche Lehren Sie aus dem Lehman-Skandal ziehen sollten

Die Pleite von Lehman Brothers hat nicht nur die Finanzwelt erschüttert, sondern auch gezeigt, wie sorglos mit komplexen Anlageprodukten und deren Risiken umgegangen wird und welchen Stellenwert der Kunde als Mensch in der Vertriebsstrategie der Geldhäuser hat. Unter anderem förderte die Lehman-Pleite folgende Erkenntnisse zutage:

Beratungsfehler und fragwürdige Anlageprodukte sind in allen Bankengruppen zu finden. Lehman-Anlagezertifikate wurden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken ebenso vermittelt wie von privaten Geschäftsbanken.Vor allem älteren Verbrauchern werden häufig komplexe und intransparente Finanzprodukte angeboten. Ein großer Teil der Lehman-Opfer war deutlich älter als 60 Jahre, und offensichtlich wurde von manchen Bankberatern die Tatsache, dass gerade ältere Menschen der Bank ein besonderes Vertrauen entgegenbringen, skrupellos ausgenutzt. Im Verlauf der Prozesse hat sich gezeigt, dass oft nicht einmal die Bankberater die Funktionsweise von komplizierten Anlagezertifikaten verstanden haben. Das hat sie freilich nicht daran gehindert, die Finanzprodukte ihren ebenso unwissenden Kunden zu verkaufen.Wenn das Produkt erst einmal verkauft und die Provision kassiert ist, interessiert der Kunde allenfalls noch am Rande – zumindest so lange, bis man ihm wieder etwas Neues verkaufen kann. Kaum ein Anlageberater hat in den kritischen Monaten vor der Lehman-Insolvenz, als schon in der Finanzpresse vor den Liquiditätsproblemen der US-Bank gewarnt wurde, seine Kunden kontaktiert und ihnen empfohlen, Lehman-Anlagezertifikate aus Sicherheitsgründen abzustoßen. Gerade in solchen Situationen zeigt sich, ob für die Banken das oft zitierte Schlagwort von der „ganzheitlichen Kundenberatung“ eine hohle Phrase ist oder nicht.Der Berater muss die Kapitalanlagen seiner Kunden nicht im Auge behalten. Die Beratung endet vor dem Kauf der Papiere und erzeugt keine nachgelagerten Pflichten.

Vorsicht!

Insbesondere das erste BGH-Urteil zum Lehman-Komplex hat leider auch gezeigt, dass eine moralische Verantwortung gegenüber dem Kunden vor Gericht nicht zwangsläufig in einen Schadenersatzanspruch mündet. Damit kann die Hoffnung, dass im Zweifelsfall die Bank für die von ihr verkauften Produkte im Verlustfall geradestehen muss, am Ende zerplatzen wie eine Seifenblase.

Auch wenn damit vielleicht einzelnen rühmlichen Ausnahmen im Kreis der Anlageberater Unrecht getan wird, sollten Sie davon ausgehen, dass für die Bank oder für das Finanzvertriebsunternehmen die Einnahmen einen höheren Stellenwert haben als das Wohl des Kunden.

Um die Vertriebsziele zu erreichen, wird zuweilen zu fragwürdigen Methoden gegriffen, um gegenüber dem Kunden das wahre Verlustrisiko zu verschleiern. Zwar tauchen entsprechende Risikohinweise im Beratungsprotokoll auf, seit die Banken verpflichtet wurden, die Inhalte der Beratungsgespräche schriftlich festzuhalten. Doch immer wieder ist zu beobachten, dass mündlich die Risiken relativiert werden und die Eintrittswahrscheinlichkeit kleingeredet wird.

Die Taschenspieler-Tricks beim Schwankungsrisiko

An der Börse geht es bekanntermaßen turbulent zu. Da kann es sein, dass über Wochen hinweg die Kurse kräftig klettern, dann aber innerhalb weniger Tage wieder einbrechen. Wer Prognosen wagt, begibt sich schnell aufs Glatteis, und niemand kann verlässlich vorhersagen, wo die Aktien in einem Monat oder in einem Jahr stehen.

Zwar sollte generell bei Aktien- oder Fondsanlagen die Devise gelten, dass man unabhängig vom Einstiegskurs das Geld einfach die nächsten zehn Jahre oder noch länger liegen lassen und

Nicht von kurzfristigen Kursschwankungen leiten lassen!

die Kurskapriolen weitgehend ignorieren sollte. Doch in der Praxis lassen sich viele Anleger nicht von der Vernunft, sondern von der kurzfristigen Kursentwicklung leiten. Wenn die Kurse eine Zeitlang gestiegen sind, ist die Versuchung groß, die steigende Kurslinie in die Zukunft fortzuführen und von weiteren Gewinnen zu träumen. Umgekehrt ist nach einer längeren Phase fallender Kurse die Bereitschaft zum Wertpapierkauf gering, obwohl sich möglicherweise damit eine gute Einstiegsgelegenheit geboten hätte.

Für den versierten Finanzverkäufer bedeutet dies: Zeiten steigender Kurse bieten immer gute Gelegenheiten, um Fonds oder Zertifikate zu verkaufen. Und sollte die Kursentwicklung gerade nicht passen, kann sie mit einfachen Tricks zumindest passend dargestellt werden.

Grafische Darstellung beeinflusst die Wertpapiereinschätzung

Der erste Trick ist der Laufzeit-Trick: Je länger der Betrachtungszeitraum, umso konstanter zeigt die Kurskurve nach oben und umso geringer erscheinen die kurzfristigen Schwankungen. Das zeigt sich am Beispiel des Deutschen Aktienindex (DAX), der sich im Februar 2012 bei der Betrachtung eines extrem langfristigen Zeitraums von 1959 bis 2012 wie in der Abbildung nach dem folgenden Absatz präsentiert. Dazu noch folgende Anmerkung: Zwar gibt es den DAX erst seit 1988, er lässt sich jedoch mit vergleichbaren Unternehmensbesetzungen zumindest näherungsweise zurückberechnen.

Die heftigen Kursausschläge der vergangenen zehn Jahre sind zwar mit abgebildet, finden jedoch in Anbetracht der niedrigen DAX-Stände in früheren Jahrzehnten scheinbar auf hohem Niveau statt. Ganz anders sieht die Grafik hingegen aus, wenn auf die Betrachtung der ersten 40 Jahre verzichtet wird und der Zeitraum erst ab 1999 zu laufen beginnt.

Laufzeit-Trick: je länger der Zeitraum, desto geringer scheinen die kurzfristigen Schwankungen

Genauer betrachtet: Seit 1999 ist ein Aufwärtstrend kaum noch erkennbar

Und nun die Preisfrage: Wenn Sie auf Basis einer Kursgrafik Ihre Anlageentscheidung treffen müssten – welche Grafik macht Ihnen mehr Lust auf ein Aktieninvestment?

Der zweite Trick bezieht sich anstatt auf die Gesamtlänge des Betrachtungszeitraum auf den Zeitausschnitt. Will heißen: Wenn die vergangenen Monate eine ungünstige Entwicklung mit sich gebracht haben, wird die Kurskurve einfach rechtzeitig abgeschnitten, damit der Aufwärtstrend stimmt. Auch dazu sehen Sie hier zwei DAX-Beispiele, zunächst mit der optisch geschönten Kurskurve, die den Einbruch der Aktienmärkte im Sommer 2011 ausblendet.

Das Entscheidende fehlt: der Kursknick im Sommer 2011

Weitaus weniger motivierend sieht die Grafik hingegen aus, wenn der Zweijahreszeitraum um zwölf Monate verschoben wird und anstatt von Juli 2009 bis Juli 2011 nun von Juli 2010 bis Juli 2012 läuft:

Deutlich erkennbar: Kursverfall im August und September 2011

Das bedeutet konkret für Sie: Passen Sie auf, wenn Ihnen zur Verdeutlichung der Gewinnchancen am Aktienmarkt eine Grafik präsentiert wird, die immer schön nach oben weist. Prüfen Sie, ob die Kursentwicklung bis in die Gegenwart dargestellt wird oder ob man Ihnen eine ungünstige Entwicklung der vergangenen Monate verschweigen will. Schauen Sie die kräftigsten Verlustphasen genau an und stellen Sie sich die Frage: Bin ich bereit, einen Verlust in dieser Größenordnung auszusitzen, oder kann ich diesen Verlust auch im schlimmsten Fall – falls sich die Kurse nicht mehr erholen sollten – verkraften?

Tipp: Auf schöngerechnete Entwicklungen in allen Bereichen achten

Die Möglichkeit, Kursentwicklungen mit kleinen Tricks schönzurechnen, bietet sich nicht nur am Aktienmarkt. Das Täuschungsmanöver funktioniert auch mit Devisenkursen oder Rohstoffpreisen. Daher sollten Sie auch bei Kapitalanlagen wie Gold oder Fremdwährungen äußerste Vorsicht beim Betrachten der Kursgrafiken walten lassen.

Offene Immobilienfonds: plötzlich geschlossen – und dann?

Offene Immobilienfonds sind eine eigene Gattung innerhalb der Investmentfonds. Im Gegensatz zu den anderen Fondsgattungen investieren sie nicht nur in Wertpapiere und Bankanlagen, sondern vorrangig direkt in Immobilien. Dabei verwalten die Fondsmanager eine Vielzahl an Immobilien in verschiedenen Städten, Regionen und Ländern. Möglich wird diese breite Streuung durch das hohe Fondsvermögen der einzelnen Fonds, das häufig mehr als eine Milliarde Euro beträgt.

Immobilienfonds umfassen meistens unterschiedliche Immobilienarten

Das Immobilienportfolio ist zumeist eine Mischung aus Wohnimmobilien, Bürokomplexen, Hotels und Einkaufszentren. Meist machen Wohnimmobilien den kleinsten Teil aus, während Büroimmobilien den Schwerpunkt bilden. Grund hierfür ist, dass sich mit gewerblich genutzten Immobilien höhere Mietrenditen als mit vermieteten Wohnungen erzielen lassen.

Die geografische Verteilung der Immobilieninvestments kann je nach Fondsstrategie sehr unterschiedlich ausfallen. Früher waren die Fonds in aller Regel auf Deutschland beschränkt, doch seit einigen Jahren ist ein klarer Trend zur Internationalisierung erkennbar. Die einstigen Inlands-Immobilienfonds haben ihren Anlageraum mittlerweile auf die Euro-Länder erweitert. Darüber hinaus gibt es einige Fonds, die auch gezielt außerhalb der Eurozone in Großbritannien, Osteuropa, Nordamerika und Asien investieren. Zumindest teilweise sind dabei üblicherweise die Investments gegen Währungsrisiken abgesichert.

Fondsvermögen beschränkt sich nicht auf Immobilien