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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen vor Gesundheitsgefahren durch Mikroorganismen wurde in den letzen Jahren einiges getan, zum Beispiel durch Einführung des Arbeitsschutzgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes oder der Biostoffverordnung. Dennoch sind die Berufskrankheiten durch Infektionen nicht gesunken und liegen weiterhin auf den vordersten Plätzen. Aus diesem Grund ist die strikte Einhaltung sowie Umsetzung dieser Gesetze und der daraus resultierende Schutz der Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren mit die wichtigste Führungsaufgabe der Arbeitgeber im Gesundheitsdienst. Dies setz aber auch voraus, dass die Grundlagen zum Gesundheitsschutz vor Mikroorganismen jedem im Gesundheitsdienst bekannt sind. Ziel dieser Arbeit ist es daher, einen Überblick über Gesundheitsschutz und Sicherheit im Rettungsdienst beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zu bringen.
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Gesundheitsschutz und Sicherheit im
- Studienarbeit im Rahmen der Weiterbildung zum Rettungsdienstmanager
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Vorw ort
In den letzten Jahren gewinnen Infektionserkrankungen weltweit an Bedeutung. Noch vor einigen Jahren glaubte man durch die erheblichen Fortschritte in der Hygiene den Infektionserkrankungen den Schrecken genommen zu haben. Mit Ausbruch von AIDS begann das Umdenken und die Erkenntnis, dass von vielen Mikroorganismen eine viel größere Gefahr ausgeht, als vor Jahren.
Dies begründet sich unter anderem durch die Bevölkerungsexplosion, die Urbanisierung, dem weltumspannenden Transfer von Gütern und der steigenden Transportzahl von Personen im Luft- und Seeverkehr. Dabei werden natürliche Grenzen, wie Ozeane und Gebirgszüge, bedeutungslos. Krankheiten oder deren Erregern haben die theoretische Möglichkeit sich grenzenlos auszubreiten. Beispiele hierfür gibt es genügend - SARS, Vogelgrippe, Pest. Des Weiteren hat die Anzahl der Mutationen von Mirkoorganismen und ihre Resistenz gegen Antibiotika stark zugenommen.
Selbst auf nationaler Ebene ist die Gefahr von Infektionserkrankungen nicht zu unterschätzen, so kann es schnell zu Epidemien, z.B. durch die Influenza-Viren kommen. Neben dieser natürlichen Bedrohung zeigten der 11.September 2001 und die Ereignisse danach, welche weltweite Gefahr vom Terrorismus ausgeht. Keiner wird vergessen, welch unmittelbare Gefahr eine zeitlang durch biologische Terrorangriffe mittels Anthrax vorherrschte.
Zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen vor Gesundheitsgefahren durch Mikroorganismen wurde in den letzen Jahren einiges getan, zum Beispiel durch Einführung des Arbeitsschutzgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes oder der Biostoffverordnung. Dennoch sind die Berufskrankheiten durch Infektionen nicht gesunken und liegen weiterhin auf den vordersten Plätzen. Aus diesem Grund ist die strikte Einhaltung sowie Umsetzung dieser Gesetze und der daraus resultierende Schutz der Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren mit die wichtigste Führungsaufgabe der Arbeitgeber im Gesundheitsdienst.
Dies setz aber auch voraus, dass die Grundlagen zum Gesundheitsschutz vor Mikroorganismen jedem im Gesundheitsdienst bekannt sind. Ich persönlich habe aber festgestellt, dass dieses selten der Fall ist. Zum Beispiel habe ich erst Anfang des Jahres, zum ersten Mal, von der Bio-stoffverordnung oder den Technischen Regeln zur Biostoffverordnung gehört. Ziel dieser Arbeit ist es daher, einen Überblick über
zu bringen.
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Definition - Arbeitsschutz1
„Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“
Unter demBegriff „Arbeitsschutz“versteht man also nicht den Schutz vor der Arbeit, sondern den Schutz bei der Arbeit. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes beinhalten demnach Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Regelungen zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen (z.B. Jugendliche, Schwangere, Behinderte).2Der Arbeitsschutz wird übersichtshalber in 3 Teilgebiete unterteilt:3SozialerArbeitsschutz
Zum sozialen Arbeitsschutz gehören die Regelungen zu den Arbeitszeiten sowie zum Schutz besonderer Personengruppen und die Sozialvorschriften für die Beschäftigten im Straßenverkehr.TechnischerArbeitsschutz
Die Regelungen zum technischen Arbeitsschutz sind wesentlich umfangreicher und beinhalten unter anderem die Regelungen zum allgemeinen Arbeitsschutz, zur Gestaltung der Arbeitsstätten, zum Schutz vor Gefahrstoffen sowie zur Sicherheit von Anlagen und Produkten.MedizinischerArbeitsschutz
Zum medizinischen Arbeitsschutz gehören alle Maßnahmen zur Vorsorgeuntersuchungen, zur Prävention am Arbeitsplatz, zur Arbeitsplatzergonomie und zur Arbeitspsychologie.
Diese Übersicht zu den Teilgebieten des Arbeitsschutzes lässt bereits erahnen, wie umfassend die rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz ist. In den folgenden Kapiteln wird auf den tech-
1gemäßGesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz -
ArbSchG)
2Vgl. Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Link `Partner und Programme`
3Vgl. Homepage des Bayerischen Landesamtes für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
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nischen und den medizinischen Arbeitsschutz eingegangen; der soziale Arbeitsschutz ist nicht Gegenstand der Betrachtung.
Unter demBegriff „Arbeitsschutzrecht“ -als einem Bestandteil des Arbeitsrechtes - wird die rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz zusammengefasst. Es ist ein sehr komplexes, teilweise unübersichtliches Gefüge aus Europäischen Recht, Staatlichen Recht sowie Bestimmungen der Unfallversicherungsträger und Normen anerkannter Institutionen (zum Beispiel des Deutschen Instituts für Normung e.V.).4
Abbildung 1: Hierarchie der Arbeitsschutzregelungen auf europäischer und nationaler Ebene