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Akademische Arbeit aus dem Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Groupe d’États contre la Corruption (GRECO) evaluiert bereits seit einigen Jahren die Massnahmen zur Prävention von Korruption innerhalb ihrer Mitgliedsstaaten, darunter die Schweiz. Die Erkenntnisse veröffentlicht die GRECO in den Umsetzungsberichten, in denen sie zusätzlich an die nicht umgesetzten Empfehlungen erinnert. Was empfiehlt die GRECO in ihren Evaluationsberichten den Schweizer Behörden in Bezug auf die schweizerischen Gerichte? Welche Rügen bringt die GRECO hervor? Und welche Bedeutung haben die GRECO-Berichte für die Unabhängigkeit der schweizerischen Richter? Die Autorin Andrea G. Röllin beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der GRECO, welche die Schweiz betreffen. Dabei wirft Röllin einen Blick auf die Empfehlungen der GRECO für die schweizerischen Gerichte und setzt sie sich mit den einzelnen Rügen, welche die GRECO gegenüber der Schweiz äusserte, auseinander.
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Andrea Giorgia Röllin
Dr.iur., BTh, LL.M., Rechtsanwältin
Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit der Mitglieder schweizerischer Gerichte im Spiegel der GRECO-Berichte
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Inhaltsverzeichnis
Materialien- und Literaturverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis XI
1 Einleitung.1
2 Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit der GRECO hinsichtlich der Schweiz 3
2.1 GRECO-Mitgliedschaft der Schweiz seit 2006..3
2.2 Berichte der GRECO zur Prävention von Korruption unter Gerichtsmitgliedern in der Schweiz 3
2.3 Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats.4
2.4 Verbindlichkeit der Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats.4
2.5 Stellungnahmen des Beirats Europäischer Richter (CCJE) als Auslegungshilfen dieser Empfehlungen..5
2.6 Zusätzlich zu berücksichtigendes soft law...5
2.7 Bewahrung und Konkretisierung des Prinzips der richterlichen Unabhängigkeit durch soft law 6
3 Die Richterwahl 7
3.1 Geringere bis gar keine Berücksichtigung politischer Wahlkriterien..7
3.2 Steigerung der Qualität und Objektivität bei der Richterrekrutierung.9
3.3 (Un)gefährliche Wahl durch das Parlament 11
3.4 Schaffung eines zusätzlichen Gremiums mit Mitwirkungsrechten bei der Richterwahl? 13
3.5 Nicht erforderliche Wahl durch eine unabhängige Stelle bzw. Behörde oder durch ein Losverfahren..15
4 Die Mandatssteuer 16
4.1 Beendigung der Mandatssteuerpraxis.16
4.2 Beendigung der Beziehung zu politischen Parteien mit der Übernahme eines Richteramts 19
5 Die Nichtwiederwahl 1
5.1 Zwei Gefahren..1
5.2 Prüfung der Änderung oder Abschaffung des Wiederwahlverfahrens.4
5.3 Verzicht auf das Wiederwahlerfordernis.5
5.4 Genügt eine Änderung des bisherigen Nichtwiederwahlverfahrens?.6
6 Vermeidung von Interessenskonflikten durch Standesregeln.8
6.1 Sensibilisierung für berufsethische und standesrechtliche Fragen..8
6.2 (Weiter-)Entwicklung von Standesregeln..8
6.3 Überflüssigkeit von Standesregeln?.11
6.4 Umsetzung der Standesregeln mittels zusätzlicher Massnahmen..12
7 Einführung eines Disziplinarsystems 16
7.1 Ungenügen und Intransparenz des derzeitigen Disziplinarsystems.16
7.2 Festlegung eines differenzierten Sanktionssystems.17
7.3 Festlegung eines Disziplinarverfahrens, in welchem die beschuldigten Richter ihre Rechte wahren können..19
7.4 Aufbewahrung von Informationen und Daten über Disziplinarverfahren..20
8 Fazit 22
Botschaft des Bundesrats vom 10. November 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung des Strafrechts-Übereinkommens und des Zusatzprotokolls des Europarates über Korruption (Änderung des Strafgesetzbuches und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb), in: Bundesblatt (BBl) 2004, S. 6983-7042; zit. Botschaft des Bundesrats zum Strafrechtsübereinkommen).
Botschaft des Bundesrats vom 15. Juni 2018 zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG), in: Bundesblatt (BBl) 2018, S. 4605-4662 (zit. Botschaft des Bundesrats zur Änderung des BGG).
Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) (SR 173.110; zit. BGG).
Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten über die Richter: Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortlichkeiten. Vom Ministerkomitee am 17. November 2010 auf der 1098. Sitzung der Ministerdelegierten angenommen (zit. Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees des Europarats).
Empfehlung Nr. R (94) 12 des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten über die Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter. Vom Ministerkomitee am 13. Oktober 1994 auf der 518. Sitzung der Ministerdelegierten angenommen (zit. Empfehlung Nr. R (94) 12 des Ministerkomitees des Europarats).