Hilfe Einkommensteuer! Der Schritt für Schritt Ratgeber für Ihre Einkommensteuererklärung 2013 - Monika Haindl - E-Book

Hilfe Einkommensteuer! Der Schritt für Schritt Ratgeber für Ihre Einkommensteuererklärung 2013 E-Book

Monika Haindl

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Beschreibung

Alles in einem Buch! Mit dem Buch Hilfe Einkommensteuer – Der Schritt für Schritt Ratgeber für Ihre Einkommensteuererklärung 2013, gibt es nun im deutschsprachigen Raum ein Buch, das Ihnen in Wort und Bild Schritt für Schritt genau zeigt und erklärt, wie Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2013 vorgehen müssen. Es wurde dabei expliziert auf Fachchinesisch verzichtet bzw. es wird Ihnen alles genau "übersetzt" und erklärt wo Sie was einzutragen haben und wie Sie das meiste Geld aus Ihrer Einkommensteuererklärung rausholen können. Auf der Homepage finden Sie auch unsere kostenlose Videoserie zu den wichtigsten Änderungen in 2013. Einkommensteuer-Leicht-Gemacht.de Das Steuer-Einkommensteuer Expertenportal

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Seitenzahl: 125

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Impressum:

Imero BusinessEinkommensteuer-Leicht-Gemacht.deMonika Haindl Traithenstraße 12a

83115 Neubeuern

Copyright Einkommensteuer-Leicht-Gemacht.de 2013

Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe, auch Mikrokopien, sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Alle Leistungen werden durchgeführt nach dem

§ 6 Abs. 3 und 4 Steuerberatergesetz. (StbG). Keine Steuerberatung!

Hilfe!

Meine Einkommensteuererklärung!

Vielen Dank, dass Sie sich dafür entschieden haben, sich bei Ihrer Einkommensteuererklärung mit unserem Buch „Hilfe Einkommensteuer“ der Schritt für Schritt Ratgeber für Ihre Einkommensteuererklärung 2013  unterstützen zu lassen.

Der erste Tipp, den wir Ihnen geben möchten, haben wir in einer Videoserie zusammengestellt.

Unsere 7 StepsViedeoserie beschreibt die wichtigsten Änderungen die im Veranlagungsjahr 2013 aufgetreten sind.Gehen Sie bitte auf die Website http://einkommensteuer-leicht-gemacht.de/ak-eBook/und tragen Sie sich kostenfrei zur 7 Step Video Serie ein.

Ein weiterer Tipp für Sie, nutzen Sie unseren Blog www.einkommensteuer-leicht-gemacht.de/blog In unserem Blog posten wir unentwegt neue Tipps und Tricks, damit Sie sich Einkommensteuer sparen können.

Alles in einem Buch! Mit dem Buch Hilfe Einkommensteuer – Der Schritt für Schritt Ratgeber gibt es nun im deutschsprachigen Raum ein Buch, das Ihnen in Wort und Bild Schritt für Schritt genau zeigt und erklärt, wie Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung 2013vorgehen müssen.

Es wurde dabei expliziert auf Fachchinesisch verzichtet bzw. es wird Ihnen alles genau „übersetzt“ und erklärt wie Sie Ihre Angaben einzutragen haben und wie Sie das meiste Geld aus Ihrer Einkommensteuererklärung rausholen können.

Hilfe!

Meine Einkommensteuererklärung!

Table of Contents
Kapitel 1 EINSTIEG: Warum das Ganze überhaupt?
Kapitel 2 amtlicher Vordruck – Programm und Papier
Kapitel 3 Der Hauptvordruck – Ausfüllen der Einkommensteuererklärung
Kapitel 4 Anlagen: Welche Anlagen brauche ich?
Kapitel 5 Die Anlagen ausfüllen
AUS
AV
EÜR
FW
G
KAP
Kind
N
R
R
S
V
VL
Vorsorgeaufwand
Kapitel 6 Zusätzliche Erläuterungen
Steuerstundungsmodell
Investitionsabzugsbetrag
Abschreibung
Gewerbesteuer
Verlustrücktrag und Verlustvortrag
Kapitel 7 Bonus
Checkliste der Werbungskosten
Checkliste der Außergewöhnlichen Belastungen
Berechnungsbeispiel

Kapitel 1.    EINSTIEG: Warum das Ganze überhaupt?

Was ist eine Einkommensteuererklärung?

Es handelt sich um eine schriftlich auszufüllende Erklärung eines jeden Steuerpflichtigen und gibt dem Finanzamt Auskunft über die Einkommensverhältnisse.

Diese Erklärung dient des Weiteren zur Ermittlung der zu zahlenden Einkommenssteuer. Das Ausfüllen übernimmt entweder der Steuerpflichtige selbst, oder sein Steuerberater und gibt diese im Anschluss an das Finanzamt weiter. Dieses prüft dann die zu entrichtende Einkommenssteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags  sowie gegebenenfalls zu entrichtende Kirchensteuern. Das Finanzamt erlässt nun einen Bescheid, wie hoch die Steuer für den Veranlagungszeitraum ist. Wurden zu viel Steuern vorausbezahlt, so bekommt man diese erstattet, im anderen Fall muss man diese nachzahlen.

Dabei muss die Einkommensteuererklärung auf dem amtlichen Vordruck ausgegeben werden, welcher bei jedem Finanzamt zu bekommen ist. Auch besteht die Möglichkeit diese Online auf den Seiten des Finanzamtes zu finden und sich diese selbst auszudrucken. Spezielle Software erlaubt es zudem, die Steuererklärung per Internet an das Finanzamt zu schicken. Benutzt man solch eine Software, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Ausdrucke in der Gestaltung und dem Inhalt den amtlichen Vordrucken gleichen. Hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten einen Downloadlink für ein kostenloses Steuersoftwareprogramm, dieses Programm wurde von der Finanzverwaltung für alle Bürger in Deutschland kostenlos zur Verfügung gestellt und enthält alle amtlichen Vordrucke.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Die wohl wichtigste Frage ist: Muss ICH eine Steuererklärung abgeben?

Ein kurzer Überblick zeigt, wer tatsächlich die Pflicht hat eine Einkommensteuererklärungabzugeben. Wenn nur eine der aufgeführten Punkte auf Sie zutrifft, dann sind Sie in der Pflicht eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

ØJederder mehr als 8.354,00 € in einem Jahr einnimmt.

ØEhegattendie gemeinsam mehr als 16.708,00 € einnehmen.

ØZusammenveranlagte Ehegatten, wenn bei einem Ehegatten die Lohnsteuerklasse  3 oder 5 angewendet wurde.

ØEhegatten, bei denen ein Ehegatte oder beide Ehegatten einen Freibetrag vom Finanzamt eingetragen bekommen haben.

Øgeschiedene Ehegattenim Jahr der Scheidung, wenn einer der geschiedenen Ehegatten im selben Jahr wieder geheiratet hat.

ØJederder Lohnersatzleistungen von mehr als 410,00 € bezogen hatte, wie zum Beispiel: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Harz IV, Elterngeld oder ähnliches.

ØArbeitnehmer, die noch zusätzliche Einkünfte von mehr als 410,00 € erzielen. Zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung.

ØJederder außerordentliche Einkünfte  hatte, von denen ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde. Wie zum Beispiel eine Abfindung.

ØArbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. Ausnahme: wenn der Arbeitslohn pauschal versteuert wurde

ØJeder der kein Arbeitnehmer ist, jedoch Einkünfte von mehr als 8.004,00 € erzielt hat. (Bei Zusammenveranlagten Ehegatten 16.008,00 €) Bei diesen Einkünften werden die Kapitaleinkünfte nicht miteinbezogen.

ØRentner, die mehr als 1.500,00 € Rente im Monat beziehen und bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.

Darf ich auch freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Wer nicht verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann dies natürlich auch freiwillig tun. Dies kann für so Manchen von Vorteil sein. Wenn jedoch freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, muss man auch in dem Fall, dass eine Nachzahlung gefordert wird, eine solche bezahlen.

Eine Antragsveranlagung (freiwillige Einkommensteuererklärung)kann von Vorteil sein, wenn …

ØSie im Veranlagungsjahr geheiratet haben.

ØSie im Veranlagungsjahr Mutter oder Vater wurden.

ØIhr Kind eine Berufsausbildung begonnen hat oder eine Berufsausbildung macht.

ØSie ein behindertes Kind haben.

ØSie im Veranlagungsjahr eine berufliche Tätigkeit aufgenommen haben.

ØSie im Veranlagungsjahr nur teilweise gearbeitet haben.

ØSie im Veranlagungsjahr mehr als 1.000,00 € Werbungskosten ansetzten können.

ØSie im Veranlagungsjahr mehr als 36,00 € Sonderausgaben abziehen können. (Bei Ehegatten 72,00 € abziehen können.)

ØSie im Veranlagungsjahr Aufwendungen für Krankheitskosten, Kosten für Beerdigungen oder Kosten für eine Scheidung hatten.

ØSie im Veranlagungsjahr Angehörige unterstütz haben.

ØSie im Veranlagungsjahr eine Person in Ihrem Haushalt gepflegt hatten.

ØSie im Veranlagungsjahr Umschulungskosten hatten.

ØSie im Veranlagungsjahr Handwerkerleistungen für Ihre Mietwohnung selbst getragen haben.

ØSie im Veranlagungsjahr jemanden in Ihrem Privathaushalt beschäftigen.

ØSie im Veranlagungsjahr Kapitaleinkünfte hatten, die weniger als 801,00 € waren. (Bei Ehegatten 1.602,00 €)

ØSie im Veranlagungsjahr Geschäftsanteile an einer Genossenschaft haben.

ØSie im Veranlagungsjahr Geschäftsanteile an Volksbanken/ Raiffeisenbanken hatten.

ØSie im Veranlagungsjahr eine Gewinnausschüttung einer GmbH hatten

ØSie im Veranlagungsjahr Dividendenzahlungen aus einer Aktie bekamen.

ØSie im Veranlagungsjahr ein Baudenkmal eigens genutzt haben.

ØSie im Veranlagungsjahr ausländische Steuern bezahlt haben und diese angerechnet werden sollen.

ØSie im Veranlagungsjahr  Verluste aus einer Einkunftsart, mit anderen Einkünften verrechnet werden sollen.

ØSie im Veranlagungsjahr Erhaltungsaufwendungen für Ihr eigengenutztes Einfamilienhaus hatten.

Ich bin verheiratet, sollen wir gemeinsam unsere Einkommensteuer veranlagen?

Ehegatten, die nicht dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, dürfen Ihre Einkommensteuererklärung gemeinsam veranlagen. Auch wenn nur ein Ehegatte Einkünfte hatte.

Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen oder scheiden lassen, dürfen Sie im Jahr der Trennung oder Scheidung noch gemeinsam die Einkommensteuer veranlagen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie noch mindestens einen Tag zusammen gelebt haben.

Sobald einer der Ehegatten eine getrennte Veranlagung beantragt, müssen beide Ehegatten eine eigenständige Einkommensteuererklärung abgeben.

Vorteile, wenn jeder Ehegatte seine eigene Einkommensteuererklärung abgibt kann zum Beispiel sein …

Øwenn beide Ehepartner ungefähr gleich hohe Einkünfte erzielen und beide Ehegatten Nebeneinkünfte von weniger als 410,00 € haben.Hierbei liegt der Vorteil darin, dass jeder Ehegatte seinen Freibetrag für Nebeneinkünfte in Höhe von 410,00 € ausnutzen kann.

Øwenn einer der Ehegatten steuerpflichtigen Arbeitslohn bezogen hat und der andere Ehegatte Einkommensersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder der Gleichen). Der Vorteil hierbei die Einkommensteuer einzeln zu veranlagen liegt darin, dass Einkommensersatzleistungen einem so genannten Progressionssteuersatz unterliegen. In dem man einzeln veranlagt, wird der Arbeitslohn des Ehegatten nicht in diesen Progressionssteuersatz miteinbezogen.

Vorteil, wenn die Ehegatten gemeinsam veranlagen ist …

Ødass die Splittungstabelle zur Berechnung der Einkommensteuer Anwendung findet.

Wenn Ihr Ehegatte im Vorjahr verstorben ist, dürfen Sie ein weiteres Jahr die Zusammenveranlagung in der Einkommensteuererklärung wählen.

Wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

Alle die eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung haben, müssen diese bis spätestens 31.05. des Folgejahres abgeben. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, sollte man eine Fristverlängerung beantragen. Andernfalls wird das Finanzamt ein Mahnschreiben verfassen mit Androhung, dass die Einkommensteuererklärung geschätzt wird. Wenn das Finanzamt die Einkommensteuererklärung schätzt, wird meist auch ein Verspätungszuschlag mit gefordert. Eine Schätzung durch das Finanzamt wirkt sich meistens negativ für den Steuerpflichtigen aus.

Alle die ihre Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben, können dies innerhalb von 4 Jahren tun. Dies ist die sogenannte Antragsveranlagung. 

Kapitel 2     amtlicher Vordruck – Programm und Papier

Wichtig für Ihre Einkommensteuererklärung ist, dass Sie zum Ausfüllen der Erklärung die amtlichen Vordrucke verwenden.

Das Finanzamt stellt dafür Formularvordrucke in Papierform zur Verfügung. Damit kann man handschriftlich die Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Inzwischen gibt es jedoch einige Programme mit denen man die Einkommensteuererklärung am Computer ausfüllen kann und anschließend drucken oder sogar via Internet direkt ans Finanzamt übermitteln.

 Die Finanzverwaltung von Deutschland hat zudem, ein kostenfreies Programm für jeden Bürger zur Verfügung gestellt. Dieses Programm stellt das Finanzamt auf einer CD zur Verfügung und kann zudem auch einfach gedownloadet werden. Mit dem Programm Elster kann jeder seine Einkommensteuererklärung ausfüllen und direkt an das Finanzamt übermitteln. Ihre Einkommensteuererklärung können Sie anschließen auch passwortgeschützt speichern. Ein weiterer Vorteil des Programmes ist, dass es eine Berechnungsfunktion hat. Das heißt bevor man seine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt, kann man überprüfen ob die Einkommensteuererklärung eine Erstattung oder Nachzahlung ergibt und wie hoch diese sein wird.

Hier die Erklärung zum Downloaden des Elster-Programms:

1.Öffnen Sie Ihren Internetexplorer und geben Sie folgendes in die Adresszeile ein: https://www.elster.de/elfo_home.php

ØEs startet die Website des ElsterOnline Portals. Hier können Sie sich das Elster-Programm downloaden.

2.Sie kommen sofort zum Elster-Online-Portal und können Ihr Programm „ElsterFormular“ downloaden.

3.Mit dem Downloadbutton kommen Sie zur nächsten Seite. Hier dürfen Sie wählen, welche Formularvordrucke Sie benötigen. In der Regel genügt es die Version „Privatanwender“ zu downloaden.

4.Nachdem Sieeine Downloadversion gewählt haben, müssen Sie noch den AGB´s zustimmen und kommen dann unmittelbar zum Download.

5.

Kapitel 3     Der Hauptvordruck – Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Die  Anlagen der Einkommensteuererklärung sind nur ein Bestandteil. Abhängig davon, welche Einkünfte Sie hatten müssen Sie eine entsprechende Anlage ausfüllen. Das Kapitel4 soll Ihnen ein Wegweiser seiner, welche Anlagen speziell Sie für Ihre Einkommensteuererklärung brauchen.

Unabhängig davon welche Anlagen Sie ausfüllen, beginnt jeder Einkommensteuererklärung mit dem Mantelbogen, den sogenannten Hauptvordruck. Der Hauptvordruck muss von jedem Steuerpflichtigen ausgefüllt werden.

Nun widmen wir uns dem Ausfüllen des Hauptvordruckes. Nachdem Sie alle Ihre Unterlagen und Rechnungen des Veranlagungsjahres zusammen haben, können wir mit dem ausfüllen der Einkommensteuererklärung beginnen.

Für das Zusammenstellen Ihrer Unterlagen können Sie, unter anderem die Checkliste der Werbungskosten und die Checkliste der Außergewöhnlichen Belastungen zu rate ziehen, die wir Ihnen in Kapitel 7 zusammengestellt haben. Außerdem benötigen Sie alle Bescheinigungen über Ihre Einkünfte. Diese sind zum Beispiel für Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder die Bescheinigung für Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen. Für Erträge aus Beteiligungen, die Ihnen zugesandten Bescheinigungen. Für selbstständige Arbeitnehmer, Gewerbebetriebe und Land- und Forstwirte, Ihre kompletten Ausgangs- und Eingangsrechnungen die mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Nachdem Sie sich entweder das Programm ElsterFormular gedownloadet haben oder sich einen Papiervordruck vom Finanzamt besorgt haben, werden Sie am besten zuallererst den Hauptvordruck ausfüllen. Die Nummern links an der Erklärung geben die Zeilennummer an, in der Sie sich befinden. Mit diesen fortlaufenden Zeilennummern werden wir Ihnen beschreiben, was Sie, wann und in welcher Zeile einzutragen haben.

·Das Ausfüllen des Hauptvordruckes

Eintragung in Zeile 1 und 2:

Zuerst wird die Frage gestellt, was Sie mit dem Ausfüllen des Hauptvordrucks bewirken wollen.

Kreuz setzen bei:

·EinkommensteuererklärungSie geben Ihre Einkommensteuererklärung ab·Antrag auf Festsetzung der        Arbeitnehmer-SparzulageWer in einen VWL-Vertrag einzahlt, bekommt eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Im ElsterFormular wird das Kreuz automatisch gesetzt, wenn Beiträge zu VWL-Verträgen eingetragen werden.·Erklärung zur Festsetztung        der Krichensteuer auf        KapialerträgeWer Kaptialerträge hatte und zudem Kirchensteuer-pflichtig ist, muss auf die Kapitalerträge Kirchensteuer bezahlen. Wurde die Krichensteuer noch nicht von dem Unternehmen, die Ihnen Kapitalerträge bringt, einbehalten, so muss nun die Festsetzung erfolgen.·Erklärung zur Feststellung        eines verbleibenden        Verlustvortrags Wenn Sie einen Verlustvortrag feststellen wollen, ist ein Kreuz zu setzen. Beschreibung dazu in Kapitel 6.

Eintragung in Zeile 3 bis 35:

Weiter geht es mit Ihren persönlichen Daten.

Dazu geben Sie bitte Ihre Steuernummer in Zeile 3 an. Wenn Sie noch keine Steuernummer zugeteilt bekommen haben, können Sie mit dem ElsterFormular eine Steuernummer beantragen.

Benennen Sie das Finanzamt in Zeile 4, an das die Einkommensteuererklärung gesendet werden soll. Bei Wohnsitzwechsel, das Finanzamt dem Sie bisher Ihre Einkommensteuererklärung zu gesendet haben in Zeile 5.

Die Identifikationsnummer ist in Zeile 7 einzutragen. Diese haben Sie von Ihrer Gemeinde zugeteilt bekommen.

Ihren Namen, Vornamen und Ihre aktuellen Adressdaten sind in den Zeilen 8 bis 13 einzutragen. Weiterhin Ihr Geburtsdatum, Ihre Religion, Ihren Beruf und Ihren Familienstand in den folgenden Zeilen 14 und 15.

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten eine zusammenveranlagte Einkommensteuererklärung abgeben, muss in den folgenden Zeilen die persönlichen Daten des Ehegatten eingetragen werden. Wenn Sie getrennt veranlagen, ist dies nicht notwendig, da jeder seine eigene Einkommensteuererklärung abgibt.

Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern bestimmt sich wer Lebenspartner A und B ist, nach der alphabetischen Reihenfolge des Nachnamens. Ist es derselbe Nachname wird die Reihenfolge anhand des Vornamens festgestellt. Ist es auch derselbe Vorname dann gehen Sie bitte nach dem Alter der Lebenspartner vor.

Weiterhin tragen Sie bitte Ihre Telefonnummer ein, unter der Sie tagsüber erreichbar sind ein.

Wenn Sie den Steuerbescheid an jemand anderen senden wollen, als an sich selbst, nehmen Sie die entsprechende Eintragung in Zeile 31 bis 35 vor.

Der letzte Punkt der ersten Seite des Hauptvordrucks endet mit der Frage, ob Sie Unterstützung durch beispielsweise einen Steuerberater hatten. Wenn Sie Ihre Erklärung selbst ausfüllen, ist demnach hier nichts anzugeben.

Eintragung in Zeile 37:

Ein Eintrag in Zeile 37 ist nur notwendig, wenn Sie von einem Angehörigen im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge bereits,

·einen Mitunternehmeranteil

·einen Betrieb oder Teilbetrieb

·mindestens 50% Anteile einer GmbH, in welcher der Vererbte Geschäftsführer war und Sie nun Geschäftsführer sind

erhalten haben und für die Übertragung eine Rente an den Vererbten bezahlen. Die Möglichkeit diese Renten als Sonderausgaben abzuziehen, betreffen nur Renten die nach dem 31.12.2007 vereinbart worden sind. Für alle zuvor vereinbarten Renten bleibt die alte Regelung bestehen.

Damit die Renten als Sonderausgaben vor dem Finanzamt erklärt werden können, legen Sie bitte bei erstmaliger Eintragung eine Kopie des Vertrages bei.

Wenn die bezahlte Rentenzahlung für Sie eine grundsätzliche Pflicht ist, unabhängig von der Übertragungen der vorweggenommenen Erbfolge, sind die Unterhaltsrentenzahlungen in späteren Zeilen einzutragen.

Eintragung in Zeile 38:

Dauernde Lastensind wiederkehrende Zahlungen im Rahmen von Versorgungsleistungen. Versorgungsleistungen stehen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge.

Eine Versorgungsleistung bemisst sich immer nach den Bedürfnissen des Berechtigten und nach der wirtschaftlichen Lage des Verpflichteten.

Eine Eintragung von Dauernde Lasten wie oben beschrieben, kann nur dann erfolgen wenn der Verpflichtete (Erbe, demjenigen dem das Vermögen übertragen wurde) mit dem Vermögen Erträge erwirtschaftet und an den Berechtigten (Übergeber des Vermögens) weiterleitet.