Justiz im Dritten Reich: Sondergerichte und Regimegegner - Carsten Becker - E-Book

Justiz im Dritten Reich: Sondergerichte und Regimegegner E-Book

Carsten Becker

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: keine, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Zwischen Konsens und Verweigerung: Die deutsche Gesellschaft in der NS-Zeit 1933-1939, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Buch thematisiert die strafrechtliche Verfolgung von Regimegegnern durch den nationalsozialistischen Staat im Zeitraum zwischen der vollendeten Machtergreifung Hitlers 1933 und dem Kriegsausbruch 1939. Innerhalb der Justiz waren dafür seit März 1933 drei Gerichtsbarkeiten zuständig, nämlich das Reichsgericht, das am 24. April 1934 vom Volksgerichtshof abgelöst wurde, die Oberlandesgerichte und die Sondergerichte. Doch „[d]ie Hauptlast der politischen Verfahren ruhte auf den im März 1933 gegründeten Sondergerichten“ Aus diesem Grunde rückt die Betrachtung der Sondergerichte als Instrument der Unterdrückung systemfeindlicher Personenkreise und staatsfeindlicher Aktivitäten in den Mittelpunkt dieser Arbeit. Dabei sollen nicht so sehr die juristischen Schritte und legislativen Bestimmungen gegen subversive Widerstandsakte auf Reichs- oder überregionaler Ebene erhellt werden, sondern es soll vielmehr die Repression oppositioneller Gruppen und resistenten Verhaltens auf regionaler Ebene dargestellt werden, wobei in erster Linie die dafür durch die NS- Gesetzgebung geschaffene Deliktsphäre zwischen unerlaubten regimekritischen Äußerungen, die schon früh unter Strafe gestellt wurden und illegaler Druckschriftenverbreitung, die bereits ab März 1933 als `Hochverrat´ gewertet wurde nähere Beachtung findet. Außerdem sollen weitere normative Maßnahmen des NS-Staates gegen sonstige nonkonforme Handlungsweisen von Regimegegnern bishin zur Schwelle des gewaltsamen Widerstands nachgezeichnet werden. Ferner fließen weitere Aspekte, die Aufschluss darüber geben, wie die strafrechtliche Verfolgung von Andersdenkenden organisiert werden konnte, in diese Arbeit ein. In diesem Zusammenhang sollen zunächst die Spezifika der Sondergerichte: die Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Verfahren durch spezielle Bestimmungen, aufgezeigt werden. Ferner soll untersucht werden, weshalb der Justizkörper, vor allem die Richterschaft an den Sondergerichten, den Abbau von Rechtsstaatlichkeit hingenommen hatte und warum die Sonderrichter justitill gegen opponierende Personenkreise vorgingen. Daneben soll dargelegt werden, wie Sondergerichte gearbeitet hatten, das heißt wie die Prozesse vor den Sondergerichten mitsamt des dazugehörigen Vorlaufs, angefangen bei den polizeilichen Ermittlungen bishin zum Prozess, praktisch ausgestaltet waren. Anschließend soll die Spruchpraxis der Sondergerichte gegen die `Staatsfeinde´ veranschaulicht werden.

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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Kapitel
2.1.2. Illegale Betätigung in verbotenen Organisationen
2.1.3. Politische Gewalttaten und illegaler Waffenbesitz
3.1. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Sondergerichte
4. Die Praxis der Gerichtsverfahren
4.1. Ermittlungen der Ortspolizei oder der Gestapo
4.2. Voruntersuchungen der Staatsanwaltschaft
4.3. Der Prozess vor dem Sondergericht
4.3.1. Urteile gegen Geistliche
4.3.3. Spruchpraxis gegen die Arbeiterparteien
5. Schlussbetrachtung
Quellen - und Literaturverzeichnis

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1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit thematisiert die strafrechtliche Verfolgung von Regimegegnern durch den nationalsozialistischen Staat im Zeitraum zwischen der vollendeten Machtergreifung Hitlers 1933 und dem Kriegsausbruch 1939. Innerhalb der Justiz waren dafür seit März 1933 drei Gerichtsbarkeiten zuständig, nämlich das Reichsgericht, das am 24. April 1934 vom Volksgerichtshof abgelöst wurde, die Oberlandesgerichte und die Sondergerichte.1Doch „[d]ie Hauptlast der politischen Verfahren ruhte auf den im März 1933 gegründeten Sondergerichten“2Aus diesem Grunde rückt die Betrachtung der Sondergerichte als Instrument der Unterdrückung systemfeindlicher Personenkreise und staatsfeindlicher Aktivitäten in den Mittelpunkt dieser Arbeit. Dabei sollen nicht so sehr die juristischen Schritte und legislativen Bestimmungen gegen subversive Wider-standsakte auf Reichs- oder überregionaler Ebene erhellt werden, sondern es soll vielmehr die Repression oppositioneller Gruppen und resistenten Verhaltens auf regionaler Ebene dargestellt werden, wobei in erster Linie die dafür durch die nationalsozialistische Gesetzgebung geschaffene Deliktsphäre zwischen unerlaubten regimekritischen Äußerungen, die schon früh unter Strafe gestellt wurden3und illegaler Druckschriftenverbreitung, die bereits ab März 1933 als `Hochverrat´ gewertet wurde4nähere Beachtung findet. Außerdem sollen weitere normative Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates gegen sonstige nonkonforme Handlungsweisen von Regimegegnern bishin zur Schwelle des gewaltsamen Wi-derstands nachgezeichnet werden. Ferner fließen weitere Aspekte, die Aufschluss darüber geben, wie die strafrechtliche Verfolgung von Andersdenkenden organisiert werden konnte, in diese Arbeit ein. In diesem Zusammenhang sollen zunächst die Spezifika der Sondergerichte: die Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Verfahren durch spezielle Bestimmungen5, aufgezeigt werden. Ferner soll untersucht werden, weshalb der Justizkörper, vor allem die Richterschaft an den Sondergerichten, den Abbau von Rechtsstaatlichkeit hingenommen hatte und

1vgl. Müller, S. 59

2Angermund, S. 133

3vgl. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe auf die Regierung der nationalen Erhebung vom 28. Februar 1933

4vgl. Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe vom 28. Februar 1933, § 6, sowie Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934, § 85

5vgl. Gruchmann, S. 948

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warum die Sonderrichter justitiell gegen opponierende Personenkreise vorgingen. Daneben soll dargelegt werden, wie Sondergerichte gearbeitet hatten, das heißt wie die Prozesse vor den Sondergerichten mitsamt des dazugehörigen Vorlaufs, angefangen bei den polizeilichen Ermittlungen bishin zum Prozess, praktisch ausgestaltet waren. Anschließend soll die Spruchpraxis der Sondergerichte gegen die `Staatsfeinde´ veranschaulicht werden.

Vor dem Hintergrund dieser Konstellation ergibt sich diezentrale Fragestellungdieser Hausarbeit: Wie begegnete das nationalsozialistische Deutschland in strafrechtlicher Hinsicht mit seinem entsprechendem Organ, dem Sondergericht, Regimegegnern, die vornehmlich auf lokaler Ebene durch `staatsfeindliche´ Äusserungen oder nun verbotene Aktivitäten bishin zur Schwelle gewaltsamer Wi-derstandshandlungen in Erscheinung getreten waren? Daneben bleibt zu hinterfragen, wie die justitielle Verfolgung von Andersdenkenden organisiert werden konnte und wie die strafrechtliche Verfolgung der Opposition praktisch ausgestaltet war.