Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Politik, Ärzteschaft, Krankenkassenverbände, Behörden, Patienten- und Verbrauchervertretung sowie Wirtschaft und Patientenrecht skizzieren die aktuelle Lage der stationären Versorgung in Deutschland sowie Trends und Anforderungen an eine zukünftige Krankenhauslandschaft im Jahr 2030. Neben neuen Handlungsfeldern wie dem digitalen Krankenhaus, der Qualität als Wettbewerbsfaktor und der Kultursensibilität diskutieren Experten über so wichtige Themen wie Krankenhausstruktur und -planung, Investitionsstau, Mengendruck, das DRG-System, MDK-Prüfungen und Versorgungsmodelle der Zukunft.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 423
Veröffentlichungsjahr: 2018
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Herausgeber
Dr. Dirk Janssen
BKK-Landesverband NORDWEST
Süderstr. 24
20097 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Boris Augurzky
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und hcb GmbH und hcb GmbH
Hohenzollernstr. 1–3
45128 Essen
E-Mail: [email protected]
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.
Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.
1. Auflage 2018
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-034315-3
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-034316-0
epub: ISBN 978-3-17-034317-7
mobi: ISBN 978-3-17-034318-4
Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Prof. Dr. Boris Augurzky (Herausgeber)
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschungg und hcb GmbH
Hohenzollernstr. 1–3
45128 Essen
E-Mail: [email protected]
Elke Berger
Technische Universität Berlin
Management im Gesundheitswesen
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
E-Mail: [email protected]
Faize Berger
Faize Berger Management Services
August-Prell-Str. 17
40885 Ratingen
E-Mail: [email protected]
Dr. Jan Böcken
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Str. 256
33311 Gütersloh
E-Mail: [email protected]
Sylvia Bühler
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Reinhard Busse
Technische Universität Berlin
Fachgebiet Management im Gesundheitswesen
Sekr. H80
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
E-Mail: [email protected]
Daniele Civello
Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE)
Gleueler Str. 176–178
50935 Köln
E-Mail: [email protected]
Sophie Dannenfeld
BKK-Landesverband NORDWEST
Süderstr. 24
20097 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Dr. Andreas Gassen
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
Prof. Dr. Thorsten Gehrke
Helios ENDO-Klinik Hamburg
Holstenstraße 2
22767 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Peter Gocke
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Charitéplatz 1
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Dr. Matthias Gruhl
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Freie und Hansestadt Hamburg
Billstr. 80
20539 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Hans Erik Henriksen
Healthcare Denmark
Forskerparken 10H
5230 Odense M
Denmark
E-Mail: [email protected]
Elke Huster-Nowack
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Freie und Hansestadt Hamburg
Billstr. 80
20539 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Dr. Dirk Janssen (Herausgeber)
BKK-Landesverband NORDWEST
Süderstr. 24
20097 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Dr. Thomas Jendges
SLK-Kliniken Heilbronn GmbH/Regionale Gesundheitsholding Heilbronn Franken GmbH
Am Gesundbrunnen 20-26
74078 Heilbronn
E-Mail: [email protected]
Dr. Burkhard Kirchhoff
Dr. Kirchhoff & Kollegen
Rechtsanwaltskanzlei
Wilhelmstraße 9
35781 Weilburg
E-Mail: [email protected]
Maria Klein-Schmeink
Gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: [email protected]
Franz Knieps
BKK Dachverband
Mauerstr. 85
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Dr. Claudia Kreuzer
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Berliner Allee 52
40212, Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Dr. Anke Lasserre
Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH
Esmarchstr. 50
25746 Heide
E-Mail: [email protected]
Karl-Josef Laumann
Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Dr. Wulf-Dietrich Leber
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstr. 28,
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Manne Lucha
Minister für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Dr. Ralf Mengel
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Berliner Allee 52
40212, Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Markus Müller
VIACTIV Krankenkasse
Universitätsstr. 43
44789 Bochum
E-Mail: [email protected]
Dr. Bernd Obermöller
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Freie und Hansestadt Hamburg
Billstr. 80
20539 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Michael Philippi
Michael Philippi Healthcare Consulting GmbH
Adamstr. 24
50996 Köln
E-Mail: [email protected]
Dr. Adam Pilny
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
Invalidenstraße 112
10115 Berlin
E-Mail: [email protected]
Cornelia Prüfer-Storcks
Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Billstr. 80
20539 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Dr. David Scheller-Kreinsen
GKV-Spitzenverband,
Reinhardtstr. 28
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Prof Dr. Matthias Schrappe
Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie
Univ. Köln
E-Mail: [email protected]
Dusan Simic
Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE)
Gleueler Str. 176–178
50935 Köln
E-Mail: [email protected]
Dr. Peter Stangenberg
Helios ENDO-Klinik Hamburg
Holstenstr. 2
22767 Hamburg
E-Mail [email protected]
Prof. Dr. med. Stephanie Stock
Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE)
Gleueler Str. 176–178
50935 Köln
E-Mail: [email protected]
Dr. Klaus-Peter Thiele
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Berliner Allee 52
40212 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Hannah Wehling
Weisse Liste GmbH
Leipziger Str. 124
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Harald Weinberg
Gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion Die LINKE
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: [email protected]
Karsten Zich
IGES Institut GmbH
Friedrichstr. 180
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Deutschlands Krankenhäuser sind technisch und baulich auf dem modernsten Stand. Ärzte und Pflegekräfte haben ausreichend Zeit, um sich um die Patienten zu kümmern. Durch die Digitalisierung stehen allen Beteiligten sämtliche erforderliche Informationen frühzeitig und komfortabel zur Verfügung, die weitere ambulante Behandlung ist bereits vor der Entlassung des Patienten abgestimmt und organisiert. Die Bedrohung durch Krankenhauskeime zählt zur Vergangenheit. Die Patienten können auf Grundlage einer objektiven und verständlichen Leistungs- und Qualitätstransparenz das für sie geeignetste Krankenhaus auswählen. Für Experten anderer nordeuropäischer Länder ist Deutschlands Krankenhausstruktur ein Vorbild für die eigene Entwicklung.
Science Fiction oder realistische Zukunftsperspektive? »Deutschlands Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt«, so oder ähnlich beginnen viele Vorträge auf Kongressen. Wenn man sich in den meisten Ländern der Welt umschaut, erscheinen in der Tat viele »Notstände« auch in der Krankenhauslandschaft in Deutschland als Luxusprobleme. Wenn aber auch der finanzielle Aufwand herangezogen wird, der in Deutschland für die Krankenhausversorgung aufgewendet wird, muss eine kritische Betrachtung zu anderen Ergebnissen kommen. Insbesondere im Hinblick auf die Zukunft sind die Herausforderungen der Krankenhäuser gewaltig:
• Krankenhäuser beklagen eine unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Länder mit seit Jahren rückläufiger Tendenz. Die entstehenden Lücken in der Investitionsfinanzierung müssen über Betriebsmittel finanziert werden, also entweder über aus Fallzahlzuwächsen realisierten Gemeinkostengewinnen oder über Einsparungen, z. B. beim Pflegepersonal, oder es unterbleiben Investitionen, was mittelfristig zu betrieblichen Ineffizienzen und Qualitätseinbußen führt.
• Pflegekräfte berichten über immer schwierigere Betreuungssituationen auf den Stationen, insbesondere nachts. Nicht zuletzt die zum Teil als erheblich empfundene Belastungssituation trägt zu einer mangelnden Attraktivität der Krankenpflege bei, die ergänzt um die demografische Entwicklung den Nachwuchsmangel verschärft.
• Gleichzeitig führt der Wettbewerb um zusätzliche Patienten zu einem nicht immer medizinisch nachvollziehbaren Fallzahlanstieg und in einigen Fällen zu einem zu breiten Leistungsangebot – mitunter zu Lasten der Qualität. Die Frage der richtigen Kodierung führt zu immer stärker umkämpften Krankenhausabrechnungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, was zu einer gegenseitigen Aufrüstung mit Kodierfachkräften und Prüfärzten bei Krankenhäusern und den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung führt. Personal, das bei der Versorgung der Patienten fehlt.
• Krankenhausentlassungsbriefe sind tatsächlich meist noch Briefe und die Kommunikation mit ambulanten Ärzten und Pflegediensten erfolgt – wenn überhaupt – aufgrund fehlender Schnittstellen rein analog. Die seit Jahren geforderte Überwindung der Sektorengrenzen findet weiterhin nur in kleinen Experimentierfeldern statt.
• Einer überdurchschnittlich hohen Krankenhausdichte in Ballungsgebieten stehen ländliche Regionen gegenüber, in denen schon jetzt weite Wege ins nächste Krankenhaus gefahren werden müssen.
• Die zu veröffentlichenden Qualitätsdaten sind für die Auswahlentscheidungen der Patienten, in welchem Krankenhaus der notwendige Eingriff erfolgen soll, immer noch ungeeignet. Gleichzeitig besteht ein »Wahrnehmungsparadoxon«: Oft ahnen die Menschen, dass das nächst gelegene Krankenhaus nicht immer das bestgeeignete ist. Dennoch ist der örtliche Protest gegen die Schließung kleinerer Krankenhäuser oder zum Beispiel nicht mehr ausgelasteter Geburtshilfeabteilungen meist groß.
Diese Punkte sind keine abschließende Liste der bestehenden und künftig an Bedeutung zunehmenden Herausforderungen der Krankenhäuser in Deutschland. Doch diese Herausforderungen für alle fast 2000 Krankenhäuser in Deutschland zu lösen, wird an fehlenden finanziellen und vermutlich mehr noch an den personellen Ressourcen scheitern müssen.
In der ökonomischen und politischen Diskussion wird daher der Ruf nach einer umfassenden Strukturreform der Krankenhauslandschaft immer lauter. Doch die bisherigen Reformschritte der letzten Bundesregierungen kamen eher zaghaften Trippelschritten gleich. Der infolge des Krankenhausstrukturgesetzes im Jahr 2017 in Höhe von 1 Mrd. € aufgelegte Krankenhausstrukturfonds wird vollständig für den Abbau von Kapazitäten und Leistungskonzentrationen abgerufen werden. Doch wird dies angesichts der tatsächlich bewirkten Effekte in Relation zu den Gesamtkapazitäten nur ein Tropfen auf den heißen Stein bleiben.
Ein kleines Land im Norden geht einen mutigen, aus deutscher Sicht radikalen Reformweg: Dänemark reduziert die Anzahl seiner Krankenhäuser um nahezu die Hälfte. Die verbleibenden werden als »super hospitals« modernisiert und aufgestockt bzw. komplett neu gebaut. Das dänische Gesundheitswesen mag sich vom deutschen stark unterscheiden, der dänische Weg daher nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar sein. Aber die Probleme und Herausforderungen, die zu dieser Reform geführt haben, waren dieselben. Die Neuordnung der Krankenhauslandschaft ist in Deutschland dagegen sowohl juristisch als auch politisch ein schwieriges Terrain. Mit für die breite Bevölkerung spürbaren Reformen bzw. Veränderungen im Gesundheitswesen können Wahlen eher nicht gewonnen, sehr wohl aber verloren werden. Umgekehrt stellt sich die Frage, wann sich bei Ausbleiben einer wirksamen Strukturreform die Probleme so verschärfen, dass das weithin bestehende Vertrauen in eine gute Gesundheitsversorgung empfindlichen Schaden nehmen wird. Wie könnte also die Strategie einer umfassenden Strukturreform in Deutschland aussehen?
In diesem Buch werden die wichtigsten Probleme und Herausforderungen der Krankenhauslandschaft aus verschiedenen Perspektiven von unterschiedlichen Experten aus der Wissenschaft, den Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Krankenkassen, der Politik und weiteren Institutionen beleuchtet. Es soll den Stand der Diskussionen aufzeigen, einen kritischen Diskurs anstoßen und Anregungen für die anstehenden Reformdiskussionen liefern.
Der große Reformwurf ist in einem Politikfeld, das Norbert Blüm einst mit einem »Wasserballett im Haifischbecken« verglich, nicht zu erwarten. Vielmehr weist die Fülle an größeren und kleinen Reformen darauf hin, dass die Akteure des Gesundheitswesens auf einer »permanenten Reformbaustelle« (Knieps 2017, S. 12) arbeiten, auf der sie kontinuierlich Löcher stopfen und flicken, an schon vorhandenen Regularien schrauben sowie überholte Strukturen prüfen. Die Baumannschaft besteht aus staatlichen Akteuren, Individualakteuren, Organisationen und Institutionen der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie aus »freien« Organisationen und Institutionen (Gerlinger und Noweski 2012). Auch in der 19. Legislaturperiode wird auf der Reformbaustelle aller Voraussicht nach wieder vollbesetzt und im 24/7-Takt Hand angelegt.
Als Einstieg in den Sammelband Krankenhauslandschaft in Deutschland gibt dieses Kapitel einen Überblick über bisherige Reformbemühungen in der stationären Versorgung, denn spätestens seit den 1970er Jahren ist der Krankenhausbereich Gegenstand zahlreicher Gesetzesvorhaben geworden. Die Intention dieses Beitrags ist es nicht, eine detaillierte Abhandlung über alle bisherigen Reformen zu verfassen. Vielmehr werden fünf Entwicklungen skizziert, die die stationäre Versorgung (bis) heute im Kern prägen und in den nachfolgenden Kapiteln von Experten aus Wissenschaft und Praxis im Detail aufgegriffen werden.
Im Jahr 1972 wurde mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) der Pfad eingeschlagen, dem die Finanzierung der Krankenhäuser bis heute folgt. Ausgelöst durch Debatten um eine unzureichende Finanzausstattung wurde im KHG erstmals festgeschrieben, dass die Finanzierung der Bereithaltung von Krankenhäusern eine öffentliche Aufgabe darstellt. Seit Anfang der 1970er Jahre ist – neben den Krankenkassen, die die laufenden Betriebskosten eines Krankenhauses zu tragen haben – der Staat für die Finanzierung der Investitionen zuständig1. Die Voraussetzung, diese staatlichen Gelder zur Investition (z. B. Neubau, Umbau oder Erstausstattung) zu erhalten, wurde an die Aufnahme in den jeweiligen Landeskrankenhausplan geknüpft. Das KHG übertrug den Ländern die Aufgabe, diese Krankenhauspläne zu entwickeln und zukünftig fortzuschreiben. Abbildung 1.1 zeigt, dass die Länder ihrer Investitionsverpflichtung mit der Zeit immer weniger nachkommen. Laut aktuellem Krankenhaus Rating Report 2017 belief sich der Investitionsbedarf im Jahr 2015 (ohne Universitätskliniken) auf mindestens 5,4 Milliarden Euro. Über die exakte Höhe des Investitionsbedarfs herrscht unter Experten keine einheitliche Meinung. Fest steht jedoch allemal, dass den Krankenhäusern von staatlicher Seite immer weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um ihre Investitionskosten zu bestreiten. Krankenhäuser stehen daher zunehmend unter finanziellem Druck und sind infolgedessen immer stärker auf Mittel der Krankenkassen angewiesen, um die fehlenden Investitionskosten auszugleichen. Neben der Entwicklung der Investitionsquoten weist die Abbildung ( Abb. 1.1) daher die Entwicklung der GKV-Ausgaben für Krankenhausbehandlungen seit Anfang der 1990er Jahre aus.
Insbesondere die Kostenträger, aber auch andere Experten fordern seit Jahren die Abkehr von der dualen Finanzierung (SVR 2007, S. 57 f.). Doch nicht nur der gescheiterte Versuch der rot-grünen Bundesregierung2 im Jahr 2000, die Krankenhausfinanzierung schrittweise auf eine monistische Finanzierung durch die Krankenkassen umzustellen zeigt, wie schwierig das Verlassen eines eingeschlagenen Pfades sein kann. Weitere Meilensteine der Krankenhausfinanzierung stellen neben der gesetzlich geregelten Einbindung des Staates die Einführung der Selbstkostendeckung und später des DRG-Fallpauschalensystems dar. Im nächsten Abschnitt werden diese beiden Vergütungssysteme sowie die aktuelle Diskussion um Fehlanreize im stationären Sektor näher skizziert.
Das KHG führte im Jahr 1972 das Selbstkostendeckungsprinzip im Krankenhausbereich ein. Die Krankenhäuser erhielten, sofern sie als bedarfsnotwendig im Krankenhausplan aufgenommen waren, einen gesetzlichen Anspruch auf die volle Erstattung aller Kosten, die bei einem sparsamen Betrieb anfallen. Die Vergütung der Krankenhäuser bemaß sich fortan an der Anzahl der Tage, an denen Patienten stationär im Krankenhaus behandelt wurden (tagesgleiche vollpauschalierte Pflegesätze). In den folgenden Jahren stiegen die Kosten der stationären Versorgung in einem Maße, dass der Gesetzgeber alsbald weitere
Abb. 1.1: Entwicklung der Investitionsquoten der Länder sowie der Ausgaben der GKV für Krankenhausbehandlungen (Deutsche Krankenhausgesellschaft 2017; Statistisches Bundesamt 2017) Index: 1993 = 100
Reformen veranlasste. Im Jahr 1986 wurde die prospektive Selbstkostendeckung eingeführt, um den kostensteigernden Mechanismen entgegenzuwirken. Die Kostenträger verhandelten die Betriebskosten mit den Krankenhäusern von nun an im Vorhinein. Gleichzeitig wurde das flexible Budget eingeführt, sodass Krankenhäuser erstmals sowohl Gewinne erwirtschaften, als auch Verluste einfahren konnten (Gerlinger 2012).
Das GSG (Gesundheitsstrukturgesetz) setzte im Jahr 1993 die schrittweise Ablösung des Selbstkostenprinzips fort. Mit der Einführung von Fallpauschalen und Sonderentgelten für einige Leistungen der stationären Versorgung setzte die Politik erstmals nicht mehr allein auf rein kostendämpfende Maßnahmen, sondern auf Regelungen, die die Grundlage der Vergütungssystematik verändern sollten – weg von der Erstattung aller tatsächlich entstandenen Kosten hin zu einer Vergütung von Leistungen auf Grundlage medizinischer Diagnosen, Operationen und Prozeduren. Einen weiteren Schritt in Richtung diagnosebezogener Fallpauschalen ging die rot-grüne Bundesregierung mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, in dem die Einführung eines »durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems« (§ 17 Abs. 1 KHG) für die Abrechnung von Krankenhausleistungen beschlossen wurde3. Das Fallpauschalengesetz (FPG) führte die DRGs nach australischem Vorbild ab 2003 schließlich ein – zunächst mit einer budgetneutralen Phase von zwei Jahren und anschließend mit einer mehrjährigen Konvergenzphase. In ihrer Gesamtheit betrachtet, führten die gesetzgeberischen Maßnahmen einen ordnungs- und strukturpolitischen Wandel herbei. Bis zum GKVRefG2000 existierten Krankenhäuser in einer nahezu wettbewerbsfreien Umwelt. Dies wurde durch die Einführung der Fallpauschalen grundlegend geändert. Ein zentraler Zielparameter der Reformen war die weitere Verkürzung der Verweildauern. Die folgende Abbildung ( Abb. 1.2) zentraler Krankenhausindikatoren legt den Schluss nahe, dass dieses Ziel positiv erreicht wurde (SVR 2007).
Neben der kontinuierlichen Absenkung der Verweildauer weist die Abbildung 1.2 einen Anstieg der Fallzahlen aus. Es wäre zu kurz gegriffen, diesen Anstieg seit 2005 allein auf die Umstellung des Vergütungssystems zurückzuführen. Andere Faktoren, wie der medizinische Fortschritt und der demografische Wandel, spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Allerdings bietet das Vergütungssystem unumstritten Anreize für die Krankenhäuser, ihr Kodier- und Abrechnungsverhalten zu ändern, sodass in Konsequenz die Fallzahlen steigen (Schelhase 2017, S. 319). Das Fallpauschalensystem wurde als ein lernendes System eingeführt und steht kontinuierlich auf dem Prüfstand. Dabei wird immer deutlicher: Für die Angestellten im Krankenhaus hat die Systemumstellung deutliche Folgen. Der nächste Abschnitt nimmt daher das Krankenhauspersonal und die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre näher in den Blick.
Abb. 1.2: Zentrale Indikatoren des Krankenhausbereichs (Stand 2017) (Statistisches Bundesamt 2017)
Im Jahr 2015 arbeiteten 5,3 Mio. Menschen im deutschen Gesundheitswesen, wovon 1,1 Mio. in einem Krankenhaus tätig waren (Statistisches Bundesamt 2015). Insgesamt verringerte sich die Anzahl des Krankenhauspersonals im Vergleich zum Jahr 1991 um knapp 0,9%. Auf den ersten Blick keine besonders auffällige oder beunruhigende Entwicklung. Differenziert nach Berufsgruppen und unter Berücksichtigung weiterer Krankenhausindikatoren wird jedoch schnell deutlich: Die Arbeit im Krankenhaus hat sich insbesondere für das pflegerische Personal verdichtet. Während die Anzahl der Vollkräfte beim Ärztlichen Dienst um gut 62% zunahm, sank die Anzahl im nicht-ärztlichen Dienst (und hier insbesondere das Pflegepersonal) verglichen mit 1991 um knapp 8,5%. Parallel steigt seit Jahren die Zahl der Krankenhausfälle, was im Ergebnis bedeutet, dass der einzelne Gesundheits- und Krankenpfleger immer mehr Fälle im Jahr zu versorgen hat ( Abb. 1.2).
Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Beschäftigten: Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen weisen die Gesundheits- und Krankenpfleger überdurchschnittlich hohe Fehlzeiten aufgrund physischer und psychischer Erkrankungen aus (Kliner et al. 2017, S. 23 ff.). Knapp 8% der Arbeitnehmer in der Kranken- und Gesundheitspflege gehen aktuell nicht davon aus, dass sie ihre Arbeit bis zum gesetzlichen Renteneintritt ausüben können, da sie sich sowohl körperlich als auch psychisch (sehr) stark durch die Arbeit beeinträchtigt fühlen (Kliner et al. 2017, S. 10). Diese wahrgenommene Gefährdung spiegelt sich in den tatsächlichen AU-Zahlen wider. Mit steigendem Alter steigt die Gefahr der Arbeitsunfähigkeit überdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Berufsgruppen an (Kliner et al. 2017, S. 31) ( Abb. 1.3).
Um eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen, wird eine gute Pflege und gesundes sowie leistungsfähiges Personal benötigt. Die Politik hat in den letzten Jahren daher einige gesetzliche Reformen für die Pflege angestoßen, die die Tabelle 1.1 zusammenfasst ( Tab. 1.1).
Aktuell sind die Partner der Selbstverwaltung angehalten, über verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen zu verhandeln. Ein nahezu unmögliches Unterfangen, da zunächst zu klären ist: Was ist ein pflegesensitiver Bereich, wie genau sollen die Vorgaben aussehen und wie werden die Grenzwerte festgelegt? Kommt bis zum 30. Juni 2018 keine Einigung zustande, wird das Bundesministerium für Gesundheit eine Grenze festsetzen. Obwohl das Thema Personalmangel in der Pflege im letzten Wahlkampf erst gegen Ende politisch thematisiert wurde, prognostizierte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) beim 13. Gesundheitswirtschaftskongress, dass »die Personalfrage im Gesundheitswesen das Mega-Thema der 19. Legislaturperiode« wird (Ärzte Zeitung online 2017). Denn der Druck lässt nicht nach: Erstmals in der deutschen Geschichte wurde im Oktober 2017 in einem katholischen Krankenhaus ein Warnstreik der Pflegenden begonnen (Zeit Online 11. Oktober 2017). Die Diskussion um die Personalsituation in Krankenhäusern ist immer auch eng mit der
Abb. 1.3: AU-Tage der beschäftigten Mitglieder nach ausgewählten Wirtschaftsgruppen und Altersgruppen (2015)
Tab. 1.1: Gesetzliche Neuregelungen für die Pflege
Debatte um den Nachweis von Qualität verbunden. Der nächste Abschnitt widmet sich daher der wachsenden Bedeutung, die die Darstellung der medizinischen Qualität erfährt.
In einer Untersuchung im Rahmen des Gesundheitsmonitors der Bertelsmann Stiftung im Jahr 2012 wurden die Befragten gebeten zu priorisieren, welches von den acht zur Auswahl stehenden Kriterien für sie ausschlaggebend ist, um sich für ein Krankenhaus zu entscheiden. Der Großteil der Befragten nannte die medizinische Qualität4 als entscheidend – noch vor dem Ruf eines Krankenhauses oder der Erreichbarkeit (Mansky 2012, S. 139 ff.). In über zwei Jahrzehnten wurden verschiedene Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität im stationären Sektor gesetzlich im SGB V verankert (Velasco-Garrido/Busse 2004). Die nachfolgende Tabelle vermittelt einen ersten Überblick ( Tab. 1.2).
Tab. 1.2: Gesetzliche Regelungen zu Qualität im SGB V
Die chronologische Darstellung der SGB V-Regelungen verdeutlicht: Eine Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen ist herausfordernd und bedarf einer sich fortschreibenden gesetzlichen Grundlage. Es wurde daher viel von der angekündigten Krankenhausreform der großen Koalition (Kabinett Merkel III) erwartet, da im Gesundheitsteil des Koalitionsvertrags immerhin 35 Mal das Schlagwort Qualität verwandt wurde. Im Jahr 2016 trat schließlich das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft und Qualität wurde als Steuerungselement in der Krankenhausversorgung eingeführt.
Mit dem KHSG wurden der G-BA beauftragt, planungsrelevante Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu beschließen, die zukünftig als Kriterien und Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder dienen sollen. Indikatoren sollen dadurch erstmals nicht mehr nur zur Qualitätsförderung und Information, sondern zur Regulierung eingesetzt werden. In einem ersten Schritt wurden elf geeignete Indikatoren des externen Qualitätssicherungsverfahrens ausgewählt, bei deren Unterlassen mit einer Gefährdung der Patienten zu rechnen ist. Die planungsrelevanten Indikatoren stammen aus den Bereichen Geburtshilfe, gynäkologische Operationen sowie Mammachirurgie. Plankrankenhäuser, die eine unzureichende Qualität aufweisen, sollen – so sieht es das Gesetz vor – ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden (§ 8 KHG). Allerdings steht es den Bundesländern am Ende immer noch frei, ob sie die Qualitätsindikatoren in die Krankenhausplanung mit aufnehmen. Erste Auswertungen zeigen bereits, dass eine Umsetzung auf Landesebene schwierig werden wird (Dittmann 2017). Neben den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren führte das KHSG die qualitätsorientierte Vergütung ein. Der G-BA wurde beauftragt, bis zum 31.12.2017 einen Katalog von Leistungen oder Leistungsbereichen zu entwickeln, die sich für eine qualitätsabhängige Vergütung mit Zu- und Abschlägen eignen. Das Thema Qualität tritt immer deutlicher in der gesundheitspolitischen Debatte zutage und ist nicht mehr nur ein Thema weniger Experten. Die bisherige Entwicklung und das KHSG kann daher durchaus als Meilenstein bezeichnet werden, auch wenn die Umsetzung von vielen Seiten kritisiert wird, bietet es doch grade daher Anlass für weitere Reformen in der nächsten Legislaturperiode.
Als letzte Entwicklung werden die Reformen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen mit dem Ziel eines effizienz- und effektivitätssteigernden Wettbewerbs an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung skizziert.
Mit der Abkehr von rein kollektiv orientierten Verträgen wurde auch Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet, Vertrags- und Versorgungsmodelle mit anderen Leistungserbringern und/oder einzelnen Krankenkassen abzuschließen. Bevor der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für eine ambulante Versorgung in Krankenhäusern schuf, wurde die Versorgung der Patienten gänzlich getrennt nach den Bereichen ambulant, stationär, teilstationär und Rehabilitation organisiert und das Monopol hinsichtlich der ambulanten Patienten lag, aus der Historie entstanden, allein bei den niedergelassenen Kassenärzten (Froschauer et al. 2011, S. 20). Spätestens seit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 zog der Gesetzgeber das Tempo für die Verzahnung der Sektoren an. Zu nennen wären hier die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (Neufassung § 116 SGB V), die Teilnahmemöglichkeit der Krankenhäuser an medizinischen Versorgungszentren im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und die Besondere Versorgung (§140a SGB V)5 sowie das ambulante Operieren (§ 115b SGB V). Obwohl sich diese Aufzählung noch weiter ergänzen ließe, ist die anfängliche Euphorie der Ernüchterung gewichen. An dem Langzeitprojekt »offene Sektoren« offenbaren sich einmal mehr die Beharrungskräfte der Sektorengrenzen, die oftmals kein Interesse an der Aufhebung der sektoralen Trennung haben. Beispielhaft soll kurz auf die Einführung des Entlassmanagements eingegangen werden. In den letzten Jahren wurde die Versorgung im Krankenhaus sowie die Entlassungsgeschehen durch den demografischen Wandel sowie die Zunahme von chronischen Erkrankungen fortwährend komplexer und umfassender (AQUA 2015, S. 13). Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ambulante Leistungen verordnen und Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen, um so eine entstehende Versorgungslücke zu schließen (§ 39 Abs. 1a SGBV). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) wurden aufgefordert, einen entsprechenden Rahmenvertrag zu vereinbaren. Da die Parteien auf dem Verhandlungsweg keine Einigkeit erzielen konnte, wurde das Bundesschiedsamt angerufen, gegen dessen Beschluss die DKG Klage einreichte. Die Klage wurde zwar zurückgenommen, doch wurde auch beim Thema Entlassmanagement wiederholt deutlich, dass trotz der seit mehr als 20 Jahre andauernden Bemühungen noch keine Harmonisierung der sektoralen Organisations-, Planungs- und Finanzierungsmechanismen zu verzeichnen ist.
In der Vergangenheit wurden unzählige Reformen verabschiedet, um die Steuerung im Krankenhausbereich zielorientierter zu gestalten. Mit langem Atem schufen die Politik und die Akteure des Gesundheitswesens ein von Regelungen verdichtetes Politikfeld. Als Einführung in den Sammelband wurden in diesem Kapitel fünf zentrale Entwicklungen der letzten Jahrzehnte skizziert. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die einzelnen Bereiche nicht klar voneinander abgrenzbar sind. Es ist den komplexen Regulierungsstrukturen – die sich aus dem Zusammenspiel von Staat, Selbstverwaltung und dem freien Markt ergeben – geschuldet, dass kleinste Veränderungen Auswirkungen auf unzählige Akteure innerhalb ihrer Strukturen haben. Neben den skizzierten Entwicklungen werden in der 19. Legislaturperiode weitere Trends, wie das veränderte Nutzungs- und Anspruchsverhalten der Patienten (Stichwort Notfallversorgung) sowie die Digitalisierung, den Krankenhausbereich herausfordern. In den folgenden Kapiteln diskutieren Autoren aus Wissenschaft und Praxis einige dieser zentralen Herausforderungen und formulieren erste Lösungsvorschläge, denn eines ist klar: Auf der Baustelle der Gesundheitspolitik brennt 24 Stunden Licht, auch in der nächsten Legislaturperiode.
AQUA – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (2017): Entlassungsmanagement. Konzeptskizze für ein Qualitätssicherungsverfahren, (https://sqg.de/sqg/upload/CONTENT/Neue-Verfahren/Entlassungsmanagement/Bericht_Konzeptskizze_Entlassungsmanagement.pdf Konzeptskizze_Entlassungsmanagement.pdf, Zugriff am 24.11.2017).
Ärzte Zeitung online (2017): Personalmangel ist «Mega-Thema (22.09.2017), (https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/943775/pflege-personalmangel-mega-thema.html, Zugriff am 24.11.2017).
Deutsche Krankenhausgesellschaft (2017): Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern (http://www.dkgev.de-/media/file/47291.Anlage_Bestandsaufnahme_Maerz_2017.pdf., Zugriff am 24.11.2017).
Dittmann, H. (2017): Das Krankenhausstrukturgesetz: Hehre Ziele – Ernüchternde Umsetzung. Stuttgart, New York: Georg Thieme Verlag KG.
Froschauer, S., Munte, A., Neumann, A. (2011): Zwischen den Welten – die »ambulante spezialfachärztliche Versorgung«. Gesundheits- und Sozialpolitik. 4: 20–27.
Gerlinger, T. (2012): Die Vergütung von Krankenhausleistungen (http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72027/verguetung-von-kranken-hausleistungen?p=all, Zugriff am 24.11.2017).
Gerlinger, T., Noweski, M. (2012): Institutionen und Akteure im Gesundheitswesen – Überblick (http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72-722/ueberblick, Zugriff am 24.11.2017).
Kliner, K., Rennert, D., Richter M. (Hrsg.) (2017): BKK Gesundheitsatlas 2017. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft.
Knieps, F. (2017): Die Geschichte der sozialen Absicherung von Gesundheitsrisiken. In: Knieps, F. (Hrsg.) (2017): Gesundheitspolitik. Akteure, Aufgaben, Lösungen. Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft. S. 7–15.
Mansky, T. (2012): Was erwarten die potenziellen Patienten vom Krankenhaus? In: Böcken, J. Braun, B., Repschläger, U. (Hrsg.) (2017): Gesundheitsmonitor 2012. Bürgerorientierung im Gesundheitswesen. Verlag Bertelsmann Stiftung. S. 136–159.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007): Kooperation und Verantwortung – Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung (http://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=15, Zugriff am 24.11.2017).
Schelhase, T. (2017): Statistische Krankenhausdaten: Diagnosedaten der Krankenhäuser 2014. In: Klauber, J., Geraedts, M., /Friedrich, J., Wasem, J. (Hrsg.) (2017): Krankenhaus-Report 2017: Schwerpunkt Zukunft gestalten. Schattauer GmbH. S. 291-319.
Statistisches Bundesamt (2015): Gesundheit. Personal (https://www.destatis.de/-DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Gesundheitspersonal/PersonalPDF_2120731.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff am 24.11.2017).
Statistisches Bundesamt (2017): Krankenhausstatistik. (https://www-genesis.destatis.de/genesis/online/data;jsessionid=D3ADFBD26B3186AD7AADED0A2C8BF07B.tomcat_GO_1_2?operation=previous&levelindex=1&levelid=1513768215267&levelid=1513768171886&step=0, Zugriff am 20.12.2017).
Velasco-Garrido, M., Busse, R. (2004): Förderung der Qualität in deutschen Krankenhäusern? Eine kritische Diskussion der ersten Mindestmengenvereinbarung. Gesundheits- und Sozialpolitik. 5-6: 10–20.
Zeit online, KNA jr (2017): Erstmals Streik in katholischer Einrichtung in Deutschland (11. Oktober 2017), (http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-10/marienhaus-klinik-streik-katholische-kirche, Zugriff am 24.11.2017).
In Deutschland obliegt Krankenhäusern und Kliniken die Aufgabe, die stationäre Versorgung flächendeckend und in hoher Qualität sicherzustellen (Bundesministerium für Gesundheit 2017). Die Bedeutung des stationären Sektors für die Versorgung lässt sich am Volumen der erbrachten Leistungen sowie an den Ausgaben für den stationären Bereich ablesen. Von den 222,8 Mrd. Euro Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2016 wurden 73 Mrd. Euro (32,8%) für die Behandlung im stationären Bereich ausgegeben. Damit sind die Ausgaben für den stationären Bereich etwa doppelt so hoch wie für den ambulanten Bereich (36,5 Mrd. Euro bzw. 16,4%) (Deutsche Krankenhausgesellschaft 2016). Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) entfällt der größte Anteil der Ausgaben auf den Bereich der stationären Versorgung (7,3 Mrd. Euro, 27,9%) (Statistisches Bundesamt 2017). Der vorliegende Beitrag stellt die Leistungsdaten des stationären Bereichs in Deutschland unter Berücksichtigung des europäischen Kontextes dar. Zunächst werden die Anzahl, Auslastung und Personaldaten der Krankenhäuser in Deutschland dargestellt. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit dem europäischen Ausland.
Die Zahl der Krankenhäuser ist in den letzten Jahren gesunken ( Abb. 1.4). Waren 2007 noch 2087 Krankenhäuser in der Patientenversorgung tätig, lag die Zahl im Jahr 2016 bei 1951. Dies entspricht einem Rückgang von 6,9%. Die Veränderung der Versorgungslandschaft im stationären Bereich spiegelt sich nicht nur in einer Abnahme der Anzahl an Krankenhäusern wider, sondern auch in einer Veränderung der Trägerschaft. So wurden im Jahr 2016 570 (29,2%) Einrichtungen von öffentlichen Trägern betrieben, 674 (34,5%) von frei-gemeinnützigen Trägern und die Mehrheit, 707 Häuser (36,3%), stand 2016 in privater Trägerschaft. Während die Zahl der Krankenhäuser in öffentlicher und frei-gemeinnütziger Trägern zwischen 2007 und 2016 um 15,8% (677 auf 570) bzw. 14,7% (79 auf 674) gesunken ist, zeigt sich bei den Einrichtungen in privater Trägerschaft im selben Zeitraum ein Anstieg um 14% von 620 auf 707 Häuser. Zusätzlich trägt der Zusammenschluss von Krankenhäusern zu einem Rückgang der absoluten Anzahl an Krankenhäusern bei. Die Krankenhauszahlen haben sich in den Jahren 2007 bis 2016 je nach Trägerschaft unterschiedlich entwickelt ( Abb. 1.5). Hierbei zeigt sich, dass die Zahl an öffentlich und frei-gemeinnützigen geführten Häusern gesunken, die Zahl der privaten Krankenhäuser aber gestiegen ist. Oftmals ist dies der Privatisierung kommunaler Häuser geschuldet.
Krankenhäuser lassen sich in Krankenhäuser der Allgemeinversorgung (1607) und in Fachkrankenhäuser (344) einteilen ( Abb. 1.6). Nach ihrer, im Landeskrankenhausplan festgelegten Versorgungsstufe werden Krankenhäuser der Allgemeinversorgung weiter differenziert in Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Von den 1607 allgemeinen Krankenhäusern verfügen 686 (42,7%) Einrichtungen über 149 oder weniger Betten, 535 (33,3%) über 150 bis 399 Betten, 290 (18%) über 400 bis 799 Betten, und 96 (6%) Einrichtungen über 800 oder mehr Betten. Außerdem kann zwischen Plankrankenhäusern (Krankenhäuser im Landeskrankenhausplan) und Krankenhäusern, die nicht im Landeskrankenhausplanes sind (Krankenhäuser ohne Versorgungsauftrag) unterschieden werden.
Abb. 1.4: Zahl und Trägerschaft der Krankenhäuser in Deutschland (Eigene Darstellung nach Daten des Statistischen Bundesamts Fachserie 12) (Daten aus Excel-Datei »Stammdaten_Deutschland« Tabelle 2 und Abbildung 1, Säule hinzugefügt mit entsprechenden Balken-Tel-Längen nach dargestellten Anteilen)
Abb. 1.5: Entwicklung der Trägerschaft der deutschen Krankenhäuser (Eigene Darstellung nach Daten des Statistischen Bundesamts Fachserie 12) (Daten aus Excel-Datei »zusatz« Abbildung 2)
Abb. 1.6: Arten der Krankenhäuser in Deutschland 2016 (Eigene Darstellung nach Daten des Statistischen Bundesamts) (Daten aus Excel-Datei »Stammdaten_Deutschland« Tabelle 2 und Abbildung 3, nur Säulen entsprechend übernommen)
Die wichtigsten Kennzahlen zur Beurteilung der Auslastung von Krankenhäusern sind die Anzahl der aufgestellten Betten und der Fallzahlen im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner. Aus dem Verhältnis dieser Kennzahlen und der durchschnittlichen Verweildauer im Krankenhaus lässt sich der Nutzungsgrad bestimmen.
Mit dem Rückgang der Zahl an Krankenhäusern ist auch die Zahl der aufgestellten Betten gesunken ( Tab. 1.3). Im Vergleich zum Jahr 2007 (616 Betten je 100.000 Einwohner) gab es im Jahr 2016 1,6% weniger (606 Betten je 100.000 Einwohner) aufgestellte Krankenhausbetten, im Vergleich zum Jahr 2000 waren es sogar 11% weniger Betten (681 Betten je 100.000 Einwohner). Im selben Zeitraum ist die Zahl der Krankenhausfälle je 100.000 Einwohner jedoch von 21.004 um 13% auf 23.734 Fälle gestiegen.
Die Steigerung der stationären Fallzahlen um 13% und eine Verringerung der Bettenzahl müsste zu einer Erhöhung des Nutzungsgrades führen. Im betrachteten Zeitraum ist der Nutzungsgrad jedoch ziemlich konstant geblieben. Dieser bewegt
Tab. 1.3: Auslastung der Krankenhäuser (Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes 2017)
JahrFallzahl (je 100.000 Einw.)Betten (je 100.000 Einw.)durchschnittl. Verweildauer (Tage)
sich seit dem Jahr 2007 um einen Wert von ca. 77%. Als Folge der Einführung von DRGs wurde ein Anreiz gesetzt, die durchschnittliche Verweildauer zu senken. Diese ist seit 2007 von 8,3 Tagen auf 7,3 Tage gesunken. Eine Verminderung in Höhe von 13% entspricht genau dem Wert der Fallzahlerhöhung, so dass der Nutzungsgrad konstant gehalten werden konnte.
Das Personal in Krankenhäusern besteht im Wesentlichen aus ärztlichem Personal, Pflegepersonal, dem Personal der medizinisch-technischen Dienste sowie dem nicht medizinischem Personal (z. B. Verwaltung, Versorgung etc.). Im Jahr 2016 haben die Krankenhäuser in Deutschland insgesamt 880.520 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigt ( Abb. 1.7).
Abb. 1.7: Mitarbeiter der Krankenhäuser im Jahr 2016, in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) (Eigene Darstellung nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes, Krankenhausstatistik – Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)(Daten aus Excel-Datei »Stammdaten_Deutschland« Tabelle 4 und Abbildung 4)
Von diesen VZÄ gehörten im Jahr 2016 36,9% (325.119 VZÄ) dem Pflegedienst, 18% (158.148 VZÄ) dem ärztlichen Personal, 16,6% (146.296 VZÄ) dem medizinisch-technischen Dienst und die übrigen 28,5% (250.957 VZÄ) den sonstigen Bereichen an. Damit stellte 2016 der Pflegedienst im Krankenhaus den größten Anteil an Mitarbeitern.
Die Entwicklung der Personalzusammensetzung hat sich in den letzten Jahren verändert ( Abb. 1.8). Das Verhältnis von ärztlichem Personal zu Pflegepersonal hat sich zu Gunsten des ärztlichen Personals verschoben. Der Gesamtpersonalzuwachs zwischen den Jahren 2012 und 2016 von 5.1% ging hauptsächlich auf den starken Anstieg der Personalzahlen beim ärztlichen Personal (zum Jahr 2016 10,7% Zuwachs gegenüber 2012) zurück. Als Hauptursache der steigenden Personalzahlen im ärztlichen Dienst gilt die Umsetzung der EU-Arbeitszeitgesetzgebung im Jahr 2004 in deutsches Recht. Vor Umsetzung des Gesetzes wurden die ärztlichen Bereitschaftsdienste nicht als volle Arbeitszeit angerechnet. Nach der Gesetzesreform musste die Anwesenheitsbereitschaft der Arbeitszeit zugerechnet werden. Diese Gesetzesänderung hat dazu geführt, dass in vielen Krankenhäusern mit zeitlicher Verzögerung zusätzliche Ärzte eingestellt werden mussten, damit eine adäquate Patientenversorgung gewährleistet werden konnte. Beim medizinisch-technischen Dienst lag der Zuwachs mit 6,2% ebenfalls über dem eher geringen Zuwachs von 3,7% beim Personal des Pflegedienstes ( Abb. 1.9).
Steigende Fallzahlen und sinkende Verweildauer, in der Regel einhergehend mit mehr Fällen je Zeiteinheit, führen zu einer höheren Auslastung aller Personalarten (Greß und Stegmüller 2014). Aiken et al. konnten 2014 zeigen, dass eine erhöhte Personalbelastung bei Pflegekräften die Wahrscheinlichkeit von Todesfällen bei Patienten erhöht (Aiken et al. 2014). Bereits im Jahr 2012 konnten in einer Stichprobe lediglich 31% der befragten Intensivstationen den von Fachverbänden empfohlenen Personalschlüssel vorhalten (Isfort et al. 2012). Wie bereits dargestellt, sind die Fallzahlen seit 2012 um 2,5% gestiegen ( Tab. 1.4), die Personalkennzahlen sind im gleichen Zeitraum stärker gestiegen ( Abb. 1.8). Daraus könnte eine Entlastung des Krankenhauspersonals abgeleitet werden. Diese Entlastung gilt jedoch nicht für alle Personalgruppen ( Abb. 1.10).
Wird die Personalbelastung in zu versorgenden Betten je Jahr analysiert, zeigt sich eine Verringerung der Bettenzahl pro Mitarbeiter des medizinischen Personals (Ärzte und Pflege) seit 2009. Die Veränderung betrifft das ärztliche Personal stärker (-18,6% zu versorgende Betten/Jahr) als das nicht-medizinische Personal (-9,3% weniger zu versorgende Betten/Jahr). Die Veränderung im Bereich des Pflegepersonals beträgt im selben Zeitraum nur -1,7%. Diese Veränderung ist zum Teil durch die absolute Abnahme an Krankenhausbetten zu erklären (-1,4%, Tab. 1.3). Eine Angabe über die Personalbelastung kann zusätzlich über die zu versorgenden Fälle pro Jahr gemacht werden. Hier zeigt sich, dass die zuvor genannte Entlastung des Krankenhauspersonals fast nur eine Entlastung des ärztlichen Dienstes darstellt (-8,8%). Bei dem nicht-medizinischen Bereich sinkt die Entlastung auf -2,1% und für den pflegerischen Bereich zeigt sich eine steigende Belastung um +3.2% an zu versorgenden Fällen seit 2009. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. Im Zeitraum von 2016 bis 2018 sollen
Abb. 1.8: Personalentwicklung nach Arbeitsbereichen, 2012–2016 (Eigene Darstellung nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes Fachserie 12)(Daten aus Excel-Datei »Stammdaten_Deutschland« Tabelle 4 und Abbildung 5)
Abb. 1.9: Personalzusammenstellung im Krankenhaus 2016, in % (Eigene Darstellung nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes Fachserie 12)(Daten aus Excel-Datei »Stammdaten_Deutschland« Tabelle 3 und Abbildung 6, Säule hinzugefügt mit entsprechenden Balken-Tel-Längen nach Tabelle 4)
660 Millionen Euro für die Stärkung der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zeitraum können jährlich bis zu 0,15% des Krankenhausbudgets zusätzlich für die Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von Pflegekräften vereinbart werden. Dabei übernehmen die Krankenkassen eine Finanzierung von bis zu 90% dieser Aufstockungen bzw. Neueinstellungen. Tabelle 1.4 gibt eine Übersicht über die absolute Personalauslastung in Bezug auf die Betten- und Fallzahl im Jahr 2016, gegliedert nach Krankenhausträgern und Krankenhausarten.
Abb. 1.10: Personalbelastungskennzahlen (Eigene Darstellung nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes Fachserie 12)(Daten aus Excel-Datei »Stammdaten_Deutschland« Tabelle 3 und Abbildungen 7a und 7b)
Tab. 1.4: Personalauslastung nach Krankenhausträgern und -arten 2016 (Statistisches Bundesamt 2016, Fachserie 12)
Personalauslastung 2016ärztl.pfleg.med.-techn.
In nachfolgendem Abschnitt wird das deutsche Krankenhauswesen mit ausgewählten europäischen Staaten verglichen. Dazu werden Daten des europäischen Amtes für Statistik (Eurostat) herangezogen, die in der Regel um ein Jahr verzögert sind. Daher bildet in diesem Abschnitt die Datenbasis das Jahr 2015. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wurden in Deutschland mit 813 Betten je 100.000 Einwohner im Jahr 2015 die meisten Betten vorgehalten ( Abb. 1.11). Eine ähnlich hohe Bettendichte wurde nur in Österreich (755), gefolgt von den osteuropäischen Ländern Bulgarien (724), Ungarn (699) und Litauen (697) gemessen. Die wenigsten Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner standen 2015 im Vereinigten Königreich (261), Schweden (244), Dänemark (253) und in Liechtenstein (160).
Die hohe Anzahl an aufgestellten Betten korreliert mit einer hohen Anzahl an Fällen je 100.000 Einwohner. Deutschland erreichte im Jahr 2015 mit 25.534 Fällen je 100.000 Einwohner einen der höchsten Werte, nur Bulgarien (32.083 Fälle) und Österreich (25.581 Fälle) wiesen höhere Werte auf ( Abb. 1.12). Im Gegensatz
Abb. 1.11: Krankenhausbetten* in Europa, 2015 (Eigene Darstellung nach Zahlen des Statistischen Bundesamts der europäischen Union, eurostat.)DATASET: Hospital beds by type of care [hlth_rs_bds](Daten aus »stammdaten_eu«: Tabelle 1, Spalte E und F, Abbildung 8)* Je 100.000 Einwohner
Abb. 1.12: Krankenhausfälle in Europa, 2015 (Eigene Darstellung nach Zahlen des Statistischen Bundesamts der europäischen Union, eurostat.)DATASET: Hospital discharges by diagnosis, in-patients, per 100 000 inhabitants [hlth_co_disch2](Daten aus »stammdaten_eu«: Tabelle 1, Spalte G und H, Abbildung 9)* Je 100.000 Einwohner
dazu gab es im Jahr 2015 in Spanien 10.219 Krankenhausfälle, in Island 11.196 Fälle und die wenigsten in Portugal mit 8493 Fällen je 100.000 Einwohner.
Eine tiefergehende Betrachtung der vorhandenen Personalausstattung ermöglicht die Analyse des vorhandenen medizinischen Krankenhauspersonals im Verhältnis zur Fallzahl ( Abb. 1.13). Dabei werden die VZÄ pro 1000 stationär behandelten Patienten betrachtet. Bei der Anzahl der ärztlichen VZÄ pro 1000 Fällen liegt der Bereich zwischen sieben (Rumänien) und 17 (Island), wobei sich Deutschland mit 8 VZÄ im untersten Drittel befindet. Dies entspricht weniger als der Hälfte der vorhandenen Kapazitäten in Island bzw. knapp unterhalb (47%) des norwegischen oder schweizerischen Wertes. Nur die Slowakei hat ein ähnliches Verhältnis vorzuweisen. Bezüglich des pflegerischen Bereiches ist die Pflegepersonalausstattung in deutschen Krankenhäusern weit unter dem Durchschnitt. Auf 1000 Behandlungsfälle kamen in Deutschland im Jahr 2015 rechnerisch 18 VZÄ. Nur Rumänien und Ungarn weisen niedrigere Werte mit zwei bzw. 14 VZÄ auf, während Spitzenreiter Zypern 61 pflegerische VZÄ vorzuweisen hat. Wird Deutschland mit Frankreich oder der Schweiz verglichen, liegt der deutsche Wert bei knapp über 50% der Pflegepersonalausstattung. Dabei gilt es zu beachten, dass bei fast allen diesen Vergleichsländern mehr ambulante Leistungen in den Krankenhäusern durchgeführt werden als in Deutschland. Daher sind die Zahlen zu den Anteilen der Pflegekräfte je 1000 Fälle für den stationären Sektor verzerrt und überschätzen das Verhältnis von Pflegekräften je 1000 Fälle.
Abb. 1.13: Ärzte und Pflegekräfte je 1.000 Fälle in Europa, 2015 (Eigene Darstellung nach Zahlen des Statistischen Bundesamts der europäischen Union, eurostat.)DATASET: Krankenhauspersonal [hlth_rs_prshp1]DATASET: Nursing and caring professionals [hlth_rs_prsns](Daten aus »zusatz02«: Tabelle 1 und Abbildung 10)
Die Krankenhauslandschaft hat sich in Deutschland in den letzten Jahren stark verändert. Während die Anzahl der Krankenhäuser, der aufgestellten Betten und die durchschnittliche Verweildauer rückläufig sind, ist bei dem vorhandenen Personal ein Anstieg erkennbar. Im Bereich der Pflege ist die Auslastung gemessen an Fällen pro Mitarbeiter bis zum Pflegeentlastungsgesetz (2016) angestiegen. Im europäischen Vergleich verfügt Deutschland über die höchste Bettendichte und die zweithöchste Fallzahl an Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner. Demgegenüber ist die medizinische Personalausstattung im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich.
Aiken, L., Sloane, D.M., Bruyneel, L., Van den Heede, K., Griffiths, P., Busse, R., Diomidous, M., Kinnunen, J., Kózka, M., Lesaffre, E., McHugh, M. D., Moreno-Casbas, M. T., Rafferty, A. M., Schwendimann, R., Scott, P. A., Tishelman, C., van Achterberg, T., Sermeus, W. (2014): Nurse staffing and education and hospital mortality in nine European countries: a retrospective observational study. Lancet. 383: 1824-30.
Bundesministerium für Gesundheit (2017): Krankenhauslandschaft (http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/stationaere-versorgung/krankenhauslandschaft.html, Zugriff am 15.10.2017).
Deutsche Krankenhausgesellschaft (2016): Geschäftsbericht 2016. (http://www.dkgev.de/media/file/52981.DKG_GB_2016.pdf, Zugriff am 15.10.2017).
Greß, S. und Stegmüller, K. (2014): Personalbemessung und Vergütungsstrukturen in der stationären Versorgung. Pg-Papers 03/2014.
Isfort, M., Weidner, F., Gehlen, D. (2012): Pflege-Thermometer 2012. Eine bundesweite Befragung von Leitungskräften zur Situation der Pflege und Patientenversorgung auf Intensivstationen im Krankenhaus. Herausgegeben von: Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip). (http://www.dip.de).
Statistisches Bundesamt (2017): Stationäre Krankenhauskosten 2016 auf 87,8 Milliarden Euro gestiegen. Pressemitteilung Nr. 399 (10.11.2017).
Die Qualität der stationären Versorgung in Deutschland ist nicht einheitlich. Dies ist seit langem bekannt. Die Politik reagierte mit Gesetzesinitiativen zur Offenlegung von Krankenhausqualität und brachte zuletzt den Qualitätsgedanken stärker in den Fokus der Krankenhausplanung und -finanzierung; etwa mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz sowie dem Krankenhausstrukturgesetz. Patienten können sich zunehmend einfacher mithilfe neutraler Quellen über die Qualität und die Qualitätsunterschiede einzelner Leistungserbringer informieren. Viele Fragen bleiben allerdings offen: Gibt es regionale Trends zur Qualität von Kliniken? Wie sieht es in strukturschwachen Regionen aus? Und bei widersprüchlichen Qualitätsaussagen: Wie relevant und aussagekräftig ist die Patientenperspektive als Qualitätsdimension? Welche Faktoren beeinflussen eigentlich die Zufriedenheit der Patienten? Mit diesen Fragen hat sich eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung und der Weissen Liste beschäftigt, die diesem Artikel zugrunde liegt.
Der vorliegende Beitrag stellt Ergebnisse der entsprechenden Analysen vor (Zich/Tisch 2017) und diskutiert, welche organisatorischen Konsequenzen und politischen Forderungen sich daraus ableiten lassen.
Erfahrungen der Patienten mit ihrem Krankenhausaufenthalt werden auch in Deutschland zunehmend als eigenständige und wichtige Informationsquelle für die Qualität der Krankenhausversorgung anerkannt. Nationale und internationale Untersuchungen belegen, dass es zwischen der subjektiven Einschätzung der Patienten zu ihrem Krankenhausaufenthalt und der klinischen Effektivität sowie der Patientensicherheit bei vielen Erkrankungen einen positiven Zusammenhang gibt (Doyle et al. 2013). Speziell für die Chirurgie haben amerikanische Forscher eine starke Korrelation zwischen Patientenzufriedenheit und der Qualität und Effizienz – gemessen u. a. in niedrigeren Raten für Sterblichkeit und Wiederaufnahme – finden können (Tsai et al. 2014). Kraska et al. (2016) fassen zusammen, dass Rückmeldungen der Patienten zu ihrer Zufriedenheit mit dem Krankenhausaufenthalt wertvolle und einzigartige Einblicke in die tägliche Krankenhausversorgung liefern. Patientenzufriedenheit ist auch deshalb als eine unabhängige Qualitätsdimension akzeptiert, weil ihre Auswertung interne bzw. nach innen gerichtete Aspekte der Krankenhausversorgung einschließt (z. B. Kommunikation, Empathie oder Interaktion), die häufig anderweitig nicht gemessen werden können. Das Konstrukt der Patientenzufriedenheit ist dabei nach wie vor ein Feld wissenschaftlicher Forschung. Hierbei wird neben den Zusammenhängen mit anderen Qualitätsdimensionen insbesondere den unterschiedlichsten sie beeinflussenden Faktoren nachgegangen. Einflussfaktoren können beispielsweise kulturell bedingten Unterschiede in der Erwartungshaltung der Patienten sein oder die »emotionale Intelligenz« der Ärzte (Pawils et al. 2012).
Aufgrund des nachweislichen Zusammenhangs mit anderen Qualitätsdimensionen und der einzigartigen Perspektive und Erfassung schwer greifbarer Dimensionen, wie beispielsweise des Kommunikationsverhaltens des Krankenhauspersonals, soll die Patientenperspektive zum einen auch in der offiziellen Qualitätsberichterstattung zukünftig eine Rolle spielen. Hierzu sollen zum Beispiel in den kommenden Jahren im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren verfahrensspezifische und standardisierte Befragungen von Patienten und Patientinnen entwickelt und implementiert werden (beispielsweise im Qualitätssicherungsverfahren Perkutane Koronarintervention (PCI)). Zum anderen werden bereits seit mehr als fünf Jahren in flächendeckend angelegten Befragungen Patientenerfahrungen abgefragt. Deren Ergebnisse werden vorrangig in Krankenhaussuchportalen veröffentlicht und können bei der Auswahl eines Krankenhauses, unter Berücksichtigung weiterer Informationen – wie etwa der Anzahl der Behandlungsfälle oder der Ergebnisse der externen Qualitätssicherung – für die Bevölkerung eine hilfreiche Unterstützung bieten.
Grundlage der Analyse zur Versorgungsqualität aus Patientensicht sind die Daten der Jahre 2015 und 2016 aus der größten kontinuierlichen Patientenbefragung Europas mit dem Patient’ Experience Questionnaire (PEQ) der Weissen Liste. Der wissenschaftlich entwickelte Fragebogen umfasst 15 Fragen zur Qualität der ärztlichen Versorgung, pflegerischen Betreuung sowie Organisation und Service im Krankenhaus, die von Patienten im Nachgang zu ihrem Krankenhausaufenthalt schriftlich beantwortet worden sind. Er enthält ferner die Frage, ob und wie überzeugt der Patient das Krankenhaus seinem besten Freund oder seiner besten Freundin weiterempfehlen würde. Diese Weiterempfehlungsbereitschaft (WEB) ist ein Maß für die Gesamtzufriedenheit mit der Versorgung aus Patientensicht und wird daher synonym zum Begriff der Patientenzufriedenheit verwendet. Die AOKs und die BARMER, Kooperationspartner der Weissen Liste, haben seit 2011 fast sechs Millionen Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt angeschrieben, von denen mehr als zweieinhalb Millionen antworteten. Des Weiteren wurden die Daten der Strukturierten Qualitätsberichte (SQB) der Krankenhäuser für das Jahr 2015 sowie weitere sekundäre Daten, wie etwa aus der Datensammlung INKAR, verwendet.
Im Fokus des vorliegenden Artikels stehen die Ergebnisse für das Fachgebiet Chirurgie, welches als Kernbereich der Grundversorgung für die Patienten von hoher Relevanz ist. In die Untersuchung einbezogen wurden Rückmeldungen für die chirurgischen Fachabteilungen an insgesamt 1358 Krankenhausstandorten in 399 Kreisen. Es lagen für die Chirurgie insgesamt etwa 330.000 beantwortete Fragebögen vor.
Um die Kernfragen nach Einflussfaktoren und regionalen Unterschieden zu beantworten und der komplexen Materie der Patientenzufriedenheit gerecht zu werden, ist die Analyse in mehreren Schritten vorgegangen:
Ziel des ersten Analyseschrittes war die Identifikation von Einflussfaktoren auf die Patientenzufriedenheit: So wurden zunächst auf Basis anderer theoretischer und empirischer Untersuchungen Hypothesen zu Einflussfaktoren und deren Zusammenhängen erarbeitet und im Fachkreis diskutiert. In Tabelle 1.5 sind die daraufhin in die Untersuchung einbezogenen Modellvariablen und deren Datenquelle und -jahr beschrieben – unterteilt in patientenassoziierte, krankenhausspezifische und regional-strukturelle Faktoren.
In einer explorativen Datenanalyse wurde dann untersucht, ob sich konkrete Hinweise auf Zusammenhänge zwischen der Weiterempfehlungsrate für chirurgische Fachabteilungen und diesen potenziellen Einflussfaktoren ergeben. Die Untersuchung