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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Stadtplanungsgeschichte Berlins, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man als Berliner beziehungsweise als Tourist, heutzutage nach dem Ende der Teilung der Stadt von Berlin spricht, hat man das moderne Bundesland Berlin vor Augen. All die bekannten Stadtbezirke wie Charlottenburg, Schöneberg, Tempelhof und Spandau gelten als typisches Berlin. Allzu oft wird hierbei jedoch vergessen, daß eben diese Bezirke bis in unser Jahrhundert hinein eigenständige und äußerst selbstbewusste Großstädte waren. Erst durch das Groß-Berlin Gesetz vom 1. Oktober 1920 wurde Berlin in den heutigen bekannten Grenzen errichtet. Die Gründung von Groß-Berlin war ein typisches Beispiel für Landesplanung im Deutschen Reich infolge des verlorenen 1. Weltkrieges und der daraus entstandenen Not- und Krisensituationen und der Besinnung auf eine Reformierung alter, noch aus dem Kaiserreich stammender, Strukturen. Erst das Ende der Monarchie und der Zusammenbruch des obrigkeitsstaatlichen Regierungssystems, beziehungsweise die Demokratisierung in Staat und Verwaltung, ebneten den Weg für den zarten Beginn von Landesplanung auf kommunaler Ebene. Zwar hatte die damalige Landesplanung so gut wie nichts mit der modernen Raumplanung und Raumordnungspolitik der Bundesrepublik Deutschland gemein und lässt sich deshalb kaum miteinander vergleichen, jedoch wurde damals der Grundstein für eigenverantwortliche kommunale Landes- und Stadtplanung gelegt. Die Landesplanung für Berlin-Brandenburg am Beispiel der Gründung von Groß–Berlin 1920 ist deshalb Gegenstand dieser Hausarbeit. Ausgehend von einem Überblick über Landesplanung im Deutschen Reich allgemein, soll anhand der Entstehung und Gründung von Groß-Berlin und den Auswirkungen auf die Einheitsgemeinde und die Provinz Brandenburg, welche bis heute spürbar und wirksam sind, dieser Bereich der Landesplanung erläutert und kritisch betrachtet werden.
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1. Einleitung
Wenn man als Berliner beziehungsweise als Tourist, heutzutage nach dem Ende der Teilung der Stadt von Berlin spricht, hat man das moderne Bundesland Berlin vor Augen. All die bekannten Stadtbezirke wie Charlottenburg, Schöneberg, Tempelhof und Spandau gelten als typisches Berlin. Allzu oft wird hierbei jedoch vergessen, daß eben diese Bezirke bis in unser Jahrhundert hinein eigenständige und äußerst selbstbewusste Großstädte waren. Erst durch das Groß-Berlin Gesetz vom 1. Oktober 1920 wurde Berlin in den heutigen bekannten Grenzen errichtet.1
Die Gründung von Groß-Berlin war ein typisches Beispiel für Landesplanung im Deutschen Reich infolge des verlorenen 1. Weltkrieges und der daraus entstandenen Not- und Krisensituationen und der Besinnung auf eine Reformierung alter, noch aus dem Kaiserreich stammender, Strukturen.2Erst das Ende der Monarchie und der Zusammenbruch des obrigkeitsstaatlichen Regierungssystems, beziehungsweise die Demokratisierung in Staat und Verwaltung, ebneten den Weg für den zarten Beginn von Landesplanung auf kommunaler Ebene.3Zwar hatte die damalige Landesplanung so gut wie nichts mit der modernen Raumplanung und Raumordnungspolitik der Bundesrepublik Deutschland gemein und lässt sich deshalb kaum miteinander vergleichen, jedoch wurde damals der Grundstein für eigenverantwortliche kommunale Landes- und Stadtplanung gelegt.4
1Siehe Materna, Ingo und Ribbe, Wolfgang (Hrsg.), Berlin-Geschichte in Daten, Berlin 1997, S. 165ff.
2Siehe Engeli, Christian, Landesplanung in Berlin-Brandenburg, Schriften des Deutschen Instituts für
Urbanistik; Band 75, Stuttgart [u. a.] 1986, S. 13.
3Vgl. Materna/Ribbe, S. 165 bzw. Hohnsten, Georg, Berlin Chronik, 3. durchg. Auflage, Düsseldorf
1990, S. 327.
4Siehe Engeli, S. 12.