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Unzählige Münzen aus vergangenen Epochen liegen als stumme Zeugen der Geschichte auf den Äckern und warten darauf geborgen und untersucht zu werden. Dieses Buch soll vor allem Einsteigern in das Sondengehen helfen ihre gefundenen Münzen zu identifizieren und ein Gefühl dafür zu bekommen, was eigentlich auf den Äckern liegt. Der Autor hat in jahrelanger Tätigkeit als Hobbyheimatforscher und Sondengänger 777 Münzen auf freiem Feld gefunden. Darunter sind Münzen vom Mittelalter bis zur Gegenwart, aus den Herzogtümern und Bistümern Altdeutschlands, den freien Reichsstädten, dem Königreich Preußen, dem Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem dritten Reich und vielen weiteren Ländern und Zeiten. In diesem Buch werden insgesamt 81 verschiedene Münztypen vorgestellt und kategorisiert. Darunter sind Heller, Pfennig, Kreuzer, Taler, Duit, Liard, Stüber und Mark. Für jede Münze gibt es die Angaben zur Fundhäufigkeit, Größe, Gewicht, Feingehalt, Motiv, Prägejahre und Umschrift sowie farbige Abbildungen der Münzen. Dabei wurden die originalen Fundmünzen fotografiert, damit auch ein Eindruck vom zu erwartenden Erhaltungszustand nach vielen Jahren in der Erde vermittelt wird. Teilweise werden zu Vergleichszwecken Sammlerstücke in sehr schöner Erhaltung direkt darunter gezeigt. Auswertungen zur Fundhäufigkeit und Tipps und Hinweise zum Sondengehen und der gezielten Suche nach Münzen runden den Katalog ab. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Autors, und damit der hier vorgestellten Münzen, liegt am Niederrhein, in anderen Gegend sind natürlich auch andere Münzen und Münzverteilungen zu erwarten. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Autors, und damit der hier vorgestellten Münzen, liegt am Niederrhein, in anderen Gegend sind natürlich auch andere Münzen und Münzverteilungen zu erwarten.
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Seitenzahl: 64
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Vom selben Autor:
Die (Klein-) Münzen des Herzogtums Jülich - Berg; von 1511 bis 1806
, BoD - Books on Demand, Norderstedt, 2020, ISBN: 978-3750432536
Die (Klein-) Münzen des Erzbistums Köln: von 1508 bis 1794,
BoD -- Books on Demand, Norderstedt, 2020, ISBN: 978-3751957724
Die (Klein-) Münzen des Bistums Paderborn: von 1585 bis 1789,
BoD - Books on Demand, Norderstedt, 2021, ISBN: 978-3752641004
Die (Klein-) Münzen des Bistums Münster: von 1566 bis 1801,
BoD - Books on Demand, Norderstedt, 2021, ISBN: 978-3755758211
Unzählige Münzen aus vergangenen Epochen liegen als stumme Zeugen der Geschichte auf den Ackern und warten darauf geborgen und untersucht zu werden. Dieses Buch soll vor allem Einsteigern in das Sondengehen helfen ihre gefundenen Münzen zu identifizieren und ein Gefühl dafür zu bekommen, was eigentlich auf den Äckern liegt. Der Autor hat in jahrelanger Tätigkeit als Hobbyheimatforscher und Sondengänger 777 Münzen auf freiem Feld gefunden. Darunter sind Münzen vom Mittelalter bis zur Gegenwart, aus den Herzogtümern und Bistümern Altdeutschlands, den freien Reichsstädten, dem Königreich Preußen, dem Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem dritten Reich und vielen weiteren Ländern und Zeiten. In diesem Buch werden insgesamt 81 verschiedene Münztypen vorgestellt und kategorisiert. Darunter sind Heller, Pfennig, Kreuzer, Taler, Duit, Liard, Stüber und Mark. Für jede Münze gibt es die Angaben zur Fundhäufigkeit, Größe, Gewicht, Feingehalt, Motiv, Prägejahre und Umschrift sowie farbige Abbildungen der Münzen. Dabei wurden die originalen Fundmünzen fotografiert, damit auch ein Eindruck vom zu erwartenden Erhaltungszustand nach vielen Jahren in der Erde vermittelt wird. Teilweise werden zu Vergleichszwecken Sammlerstücke in sehr schöner Erhaltung direkt darunter gezeigt. Auswertungen zur Fundhäufigkeit und Tipps und Hinweise zum Sondengehen und der gezielten Suche nach Münzen runden den Katalog ab. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Autors, und damit der hier vorgestellten Münzen, liegt am Niederrhein, in anderen Gegend sind natürlich auch andere Münzen und Münzverteilungen zu erwarten.
Wichtige Hinweise vorab
Wo findet man Münzen und warum
Die Systematik in diesem Katalog
Münzmetalle und Erhaltungszustand
Fundstatistik
Übersicht
Mittelalter
Frühe Neuzeit bis 1815
2.1 Duits
2.2 Heller
2.3 Kreuzer
2.4 Liards
2.5 Stüber
2.6 Taler
1815-1871
3.1 Belgien 1832-1865
3.2 Luxemburg 1854-1871
3.3 Niederlande 1815-1870
3.4 Preußen 1821-1873
1871-1948
4.1 Deutsches Kaiserreich 1871 - 1918
4.2 Weimarer Republik 1919-1933
4.3 3. Reich 1988-1945
4.4 Deutschland, Alliierte Besatzung 1945-1948
4.5 Belgien 1865-1947
4.6 Frankreich 1870-1941
4.7 Finnland 1918-1948
4.8 Österreich 1919-1934
4.9 Niederlande 1871-1948
1949-2002
5.1 Bundesrepublik Deutschland
5.2 Niederlande
Exoten
Alphabetisches Wappenverzeichnis
Weiterführende Literatur
Sondengehen ist ein wundervolles Hobby, dass einem Bewegung an der frischen Luft verschafft und den eigenen Horizont erweitert. Nebenbei leistet man noch einen Beitrag zur Geschichtsforschung und natürlich wird auch der Jagdinstinkt geweckt. Doch bevor man die Sonde schwingt sollte man einige Dinge beachten. Die folgenden Hinweise sind keine Rechtsberatung und stellen nur die Situation zur Drucklegung dieses Buches in NRW da. Jeder Sondengeher ist verpflichtet sich vor seiner ersten Suche über den rechtlichen Rahmen in seinem Suchgebiet zu informieren!
Natürlich klingt es im ersten Moment etwas umständlich sich mit Gesetzen und Genehmigungen beschäftigen zu müssen, aber ich denke man sollte es als Fortschritt sehen. Bis in die 2000er Jahre waren Sondengänger aus Sicht der Ämter und der Archäologie vor allem Störenfriede und potentielle Gesetzesbrecher. Dieser Ruf ist natürlich nur einigen schwarzen Schafen zu verdanken, die gezielt auf archäologischen Verdachtsflächen, Bodendenkmälern oder sogar nachts in Ausgrabungsstellen suchen, wissenschaftliche Arbeit zerstören und die Funde aus Gewinnsucht an Sammler verkaufen. Andererseits gibt es ein berechtigtes Interesse von Hobbyheimatforschern Funde zu sichern, bevor diese durch Bodenbearbeitung und Düngung für immer zerstört werden, zumal großflächige Feldbegehungen für hauptamtliche Archäologen aus Kostengründen oft nicht durchführbar sind. In NRW gibt es daher seit Jahren einen, wie ich finde, fairen Kompromiss:
Dort, wo der Boden „gestört“, also bewegt ist (in der Regel auf gepflügten Feldern), darf gesucht werden, denn hier können keine Fundzusammenhänge (der sogenannte Befund) zerstört werden und etwaige Funde sind durch die Bewirtschaftung akut gefährdet.
Im Umkehrschluss ist dafür die Suche auf allen ungestörten Flächen (also generell in Wäldern und auf Wiesen und Weiden) pauschal verboten!
Viele empfinden dieses rigorose Verbot für die Waldsuche als zu weitgehend, aber ich denke es ist schön, dass eine legale Suche in NRW überhaupt möglich ist und jeder Sondengänger sollte darauf bedacht sein das Vertrauensverhältnis zu den Ämtern nicht zu verspielen.
Aber auch auf Ackern darf man nicht einfach so loslegen. Für Metallsonden gilt das gleiche wie für Autos. Jeder darf jederzeit ein Auto kaufen, aber um es fahren zu dürfen benötigt man einen Führerschein und wenn man fährt muss man sich an die Verkehrsregeln halten. Für die Suche benötigt man in NRW' eine Genehmigung nach §18 Denkmalschutzgesetz. Diese Genehmigung wird von der kommunalen oberen Denkmalschutzbehörde jahresweise erteilt und ist an spezifische Flächen gebunden, die bei der Antragsstellung auf einer Karte verzeichnet werden müssen. Pro Gemeinde feilen dabei Bearbeitungsgebühren an, es ist also ratsam sich gut zu überlegen auf welchen Flächen man suchen möchte, da man für mindestens ein Jahr daran gebunden ist. Bevor man einen Antrag auf Genehmigung stellen kann ist ein Schulungstermin beim zuständigen Fachamt, im Rheinland ist es das LVR Amt für Boden- und Denkmalpflege, zwingend notwendig. Dieses Fachamt ist also der erste Ansprechpartner, wenn man mit der Suche beginnen möchte. Die Adresse der jeweils zuständigen Außenstelle ist im Internet zu finden. Dort gibt es dann jede Menge Informationen zum Sondengehen, dem rechtlichen Rahmen, dem Umgang mit Kampfmittelfunden, der Funddokumentation usw.. Nach dem Schulungstermin kann der Antrag nach §13 Denkmalschutzgesetz gestellt werden und dann kann es auch schon los gehen! Die Funde müssen jetzt jährlich beim LVR Amt zur Begutachtung vorgelegt werden. Spätestens ein Jahr später erhält man dann die Fundstücke mit Datierung zurück. Also keine Angst, wer möchte kann ca. 99% der Funde ganz legal in seinem Privatbesitz behalten! Nur ganz seltene, wissenschaftlich besondere, Funde gehen in das Eigentum des Landes NRW über und jeder, der einen solchen Fund macht, kann stolz sein einen wichtigen Beitrag zur Forschung geleistet zu haben.
Die Suchgenehmigung ist übrigens kein Exklusivrecht, es können also mehrere Sondengänger das gleiche Stück absuchen und es ist auch keine Betretungserlaubnis. In NRW gibt es kein allgemeines Betretungsrecht für Äcker, es sind also in jedem Fall der Besitzer der Fläche und ggf. der Pächter vorher zu fragen. Ich habe noch keinen Bauern getroffen, der einem das Suchen verweigert, solange man nur nach der Ernte und bis zur nächsten Aussaat sucht. Kein Bauer wird einen Sucher jemals wieder auf seine Felder lassen, wenn derjenige den frisch eingesäten Boden umgegraben hat oder durch das gerade gewachsene Getreide gestiefelt ist!
Dadurch ergibt sich eine jahreszeitenabhängige Suchsaison. Die Saison beginnt ab Ende Juli, nach der Ernte von Gerste, Weizen und Hafer auf Stoppelfeldern. Ab September werden dann auch die Maisfelder frei und von November an die Rübenfelder. Bei Mais- und Rübenfeldern kann man Glück haben, dass diese den Winter über brachliegen und man viel Zeit zum Suchen hat, oft wird aber noch im Herbst wieder Getreide ausgesät und der Acker ist bis zur nächsten Ernte blockiert. Spätestens ab Mai, nach der Maisaussaat, sind alle Felder wieder bestellt, sodass man zwischen Mai und Juli eigentlich so gut wie gar nicht suchen kann.