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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es um Personaldienstleistungen im Überblick. Er wird unter anderem auf Leistungsangebote der Personaldienstleister, Arbeits- und Personalvermittlung, Personalberatung, On-Site- und Interim Management sowie auf Outsourcing und Outplacement eingegangen. Definition und Merkmale der Dienstleistung Dienstleistungen sind immateriell, das heißt, sie sind nicht fassbar bzw. greifbar. Eine Dienstleistung kann im Gegensatz zu Waren nicht vorgehalten bzw. gelagert werden. Dort, wo sie angeboten werden, können sie nur direkt oder unmittelbar konsumiert werden. Für Kunden sind sie deshalb schwer zu bewerten. Merke: Dienstleistungen können nicht auf Vorrat produziert werden, weil ihre Erstellung und Nutzung zeitgleich erfolgen. Des Weiteren werden die Kunden regelmäßig beim Erstellungsprozess einer Dienstleistung einbezogen und der Grad ihrer Mitwirkung (z.B. Angaben aller benötigten Informationen zur Erbringung der gewünschten Dienstleistung) hat bedeutenden Einfluss auf die Qualität der Dienstleistung. Denn bei Dienstleistungen handelt es sich um Vertrauensgüter, die besonders erklärungsbedürftig sind. Definition der Dienstleistung im Bereich Personaldienstleistung Eine Dienstleistung umfasst alle Handlungen die für Personen oder Organisationen mit dem Ziel erbracht werden, eine nutzbringende Veränderung zu erreichen. Das kann die Lösung eines Problems (z.B. Überlassung von Personal bei Engpässen) oder die Bereitstellung von Know-How (z.B. Direkt suche von Führungskräften) genauso gefasst werden, wie die Entlastung bei bestimmten Aufgaben (z.B. Lohn- und Gehaltsbuchhaltung)
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Veröffentlichungsjahr: 2015
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Inhalt
1 Leistungsangebote der Personaldienstleister
1.1 Arbeitnehmerüberlassung
1.1.1 Die Ertragsermittlung eines Zeitarbeitnehmers als Grundlage zur wirtschaftlich tragfähigen Arbeitnehmerüberlassung
1.1.2 Abgrenzungen zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag
1.1.3 Das Vereinheitlichen von wiederkehrenden Vertragsbedingungen (AGB) und ihre arbeitsrechtlichen Einsatzgebiete
1.2 Arbeitsvermittlung
1.3 Personalvermittlung
1.4 Personalberatung
1.5 On-Site-Management
1.6 Interim Management
1.7 Outsourcing
1.8 Outplacement
Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)
In dieser Arbeit geht es um Personaldienstleistungen im Überblick. Er wird unter anderem auf Leistungsangebote der Personaldienstleister, Arbeits- und Personalvermittlung, Personalberatung, On-Site- und Interim Management sowie auf Outsourcing und Outplacement eingegangen.
Definition und Merkmale der Dienstleistung
Dienstleistungen sind immateriell, das heißt, sie sind nicht fassbar bzw. greifbar. Eine Dienstleistung kann im Gegensatz zu Waren nicht vorgehalten bzw. gelagert werden. Dort, wo sie angeboten werden, können sie nur direkt oder unmittelbar konsumiert werden. Für Kunden sind sie deshalb schwer zu bewerten.
Merke: Dienstleistungen können nicht auf Vorrat produziert werden, weil ihre Erstellung und Nutzung zeitgleich erfolgen.
Des Weiteren werden die Kunden regelmäßig beim Erstellungsprozess einer Dienstleistung einbezogen und der Grad ihrer Mitwirkung (z.B. Angaben aller benötigten Informationen zur Erbringung der gewünschten Dienstleistung) hat bedeutenden Einfluss auf die Qualität der Dienstleistung. Denn bei Dienstleistungen handelt es sich um Vertrauensgüter, die besonders erklärungsbedürftig sind.
Definition der Dienstleistung im Bereich Personaldienstleistung
Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit/Zeitarbeitist die Überlassung von geeigneten Mitarbeitern von einem Zeitarbeitsunternehmen an ein Kundenunternehmen.
On-Site-Managementist die Vereinbarung zwischen einem einzigen Hauptlieferanten und dem Kunden im Rahmen der Zeitarbeit, die vor allem bei Kundenunternehmen mit hohem Personalbedarf eingesetzt wird.
Outsourcingumfasst die Auslagerung von Einzelaufgaben bis hin zu ganzen Unternehmensbereichen, die Personaldienstleister eigenverantwortlich für das Kundenunternehmen übernehmen.
Outplacement-Berater unterstützen Unternehmen bei der Personalfreisetzung mit dem Ziel, den Trennungsprozess einvernehmlich zu gestalten und den ausscheidenden Mitarbeiter bei der beruflichen Neuorientierung zu helfen.
Interim Managementrichtet sich an Unternehmen, die einen zeitlichen befristeten Bedarf an Führungskräften haben.
Arbeitsvermittlerhelfen Arbeitsuchenden bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
Personalvermittlerund Personalberater suchen und beschaffen im Auftrag eines Kundenunternehmens Personal, das im Kundenunternehmen eingestellt wird.
Personalberatung im weiteren Sinne umfasst alle Beratungsleistung zu personalwirtschaftlichen Fragen.
Dienstleistungen, die im Personalbereich erbracht werden, sind häufig vertrauenssensibel und beratungsintensiv.
Dem Personaldienstleistungskaufmann kommt als Erbringer dieser Dienstleitung eine Schlüsselfunktion zu, die persönliche Beziehung und das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunden sind für die langfristige Kundenbindung ausschlaggebend.
Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeitarbeit, Personalüberlassung oder Personalleasing bezeichnet. Arbeitnehmerüberlassung ist der “Klassiker“ der Personaldienstleistung und wird mit Abstand am meisten nachgefragt.
Zeitarbeitsunternehmen überlassen ihr eigenes Personal dem Kundenunternehmen, das aufgrund eines Personalengpasses zusätzlich Arbeitskräfte benötigt.
Die Zeitarbeitnehmer bleiben auch während des Überlassungszeitraums Beschäftigte des Zeitarbeitsunternehmens. Ihre Arbeitsleistung erbringen Sie im Kundenunternehmen.
Die rechtliche Regelung der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt über das Gesetz zur Regelungder gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG).
Definition Gewerbe:
Das Gesetz spricht hierbei ausdrücklich von einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung. Allerdings definiert das AÜG die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nicht näher. Deshalb bedient man sich diesem Begriff im gewerberechtlichen Sinne als jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbareroder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Tätigkeit.
Um Arbeitnehmerüberlassungen auf ihre Gewerbsmäßigkeit zu überprüfen, gliedert man die vorgenannte Definition zweckmäßigerweise in ihre einzelnen Voraussetzungen auf. Ist nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, fehlt es insgesamt an der Gewerbsmäßigkeit.
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist dann nur gewerbsmäßig, wenn
es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt,
die auf Dauer angelegt ist und
mit Gewinnerzielungsabsicht (wirtschaftlicher Vorteilt) ausgeübt wird.
Ende Juni 2011 waren in Deutschland 910.000 Leiharbeit- bzw. Zeitarbeitnehmer in 17.400 Verleihbetrieben beschäftigt. 11.100 oder 64 Prozent der Verleihbetriebe waren überwiegend oder ausschließlich in der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Die Zahl der Verleihbetriebe mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung hat im Vorjahresvergleich um 1.300 oder 8 Prozent zugenommen (vgl. Grafik 1). Auch im Vergleich zum 30. Juni 2008, dem letzten Juni-Stichtag bevor die schwere Wirtschaftskrise 2008/2009 den Arbeitsmarkt erfasste, wird ein deutlicher Anstieg ausgewiesen (+2.200 oder +14 Prozent). Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist gegenüber Juni 2010 um 103.000 oder 13 Prozent und gegenüber Juni 2008 um 115.000 oder 14 Prozent gestiegen (vgl. Grafik 2).
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe,