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Das Erinnern und Gedenken an die Judenverfolgung zwischen 1933 und 1945 in Vlotho und Bad Oeynhausen wird von vielen engagierten Personen, Vereinen und Initiativen wach gehalten. Doch in der historischen Aufarbeitung der Ereignisse vor Ort gibt es noch viele Lücken zu füllen. Was passierte in Vlotho und Bad Oeynhausen mit dem zurückgelassenen Hausrat deportierter Juden? Und welche juristischen Konsequenzen hatte die Verwertung entzogenen jüdischen Eigentums im Rahmen von Wiedergutmachung und Entnazifizierung? Die Auswertung der Wiedergutmachungsakten der Kommunalarchive Herford und Minden sowie des Landesarchivs Detmold bietet Antworten auf diese heiklen Fragen und erlaubt tiefe Einblicke in die Rechts- und Alltagsgeschichte des Dritten Reiches und der Nachkriegszeit, die oft ernüchternd, selten ermutigend und manchmal unfreiwillig komisch wirken.
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Seitenzahl: 104
Vorwort
Die Arisierungspolitik und ihre Folgen
„Aktion 3“: Vermögenseinziehung und Vermögensverwertung nach der Deportation
Die Verwertung mobilen jüdischen Eigentums in Vlotho
Vor der „Aktion 3“ – Verkäufe, Schenkungen, Diebstähle, Arisierungen
Eigentumsrückgabe oder privilegierte Versorgung?
Restitutionsansprüche der Familien Grundmann und Mosheim
„Gewisse Hemmungen“? Die Fälle Hochstraße 8, Kaufhaus Loeb und Höltkebruchstraße 9
Die geraubte Briefmarkensammlung
„Der gesamte Vorgang ist hier völlig unbekannt“: Die „Aktion 3“ in Bad Oeynhausen und die besonderen Umstände der Rückerstattung
Nicht alle machten mit: Hilfeleistung statt Bereicherung
Juristische Fallstricke der Wiedergutmachung
„Forced to join the party“ – Die Entnazifizierung der Beteiligten der „Aktion 3“
Fazit: Von den Mühlen des Unrechtsstaats in die Mühlen des Rechtsstaats
Epilog: Von Möbeln und Menschen
Karten
Quellen- und Literaturverzeichnis
Meldung jüdischer Vermögensverhältnisse an das Reichswirtschaftsministerium 1938
Erlöse aus dem Verkauf jüdischen Eigentums in Vlotho
Erwerber im Rahmen von „Aktion 3“ und Valdorfer Landenteignung
Verkäufe aus der Wohnung Speier in der Höltkebruchstraße an Anna Homeier
Erlöse aus dem Verkauf beweglichen Eigentums Bad Oeynhausener Juden
„Mischehen“ entsprechend der Nürnberger Gesetzte in Vlotho und Bad Oeynhausen 1935 bis 1945
Vlotho
Nördliche Lange Straße, Vlotho
Bad Oeynhausen
In Vlotho und Bad Oeynhausen, den beiden Nachbarstädten zwischen Weser und Werre, lebten seit dem 17. Jahrhundert jüdische Mitbürger, die im 19. Jahrhundert eine gemeinsame Kultusgemeinde bildeten. Diskriminierung, Verfolgung und finanzielle Ausplünderung trieben viele Juden in der Nazizeit zur Emigration. Wer nicht auswandern wollte oder konnte, wurde in die Ghettos und Konzentrationslager des „Ostraums“ deportiert, wo die meisten ermordet wurden oder den unmenschlichen Lebensbedingungen erlagen. Vereinzelt kehrten Überlebende zurück, doch ein sichtbares jüdisches Leben entstand in Vlotho und Bad Oeynhausen nie wieder.
Das Erinnern und Gedenken an die Judenverfolgung zwischen 1933 und 1945 wird in beiden Städten von vielen engagierten Personen, Vereinen und Initiativen wach gehalten. An erster Stelle ist die Mendel-Grundmann-Gesellschaft zu nennen. Doch steht das Gedenken auch in Verbindung mit einer offenen und ehrlichen Aufarbeitung dessen, was im Dritten Reich vor Ort geschah? Wer einen Blick in die archivarischen Quellen riskiert, stellt schnell fest, dass viele heikle Themen nicht bearbeitet wurden. Dazu gehört die Frage, was eigentlich nach den Deportationen mit dem zurückgelassenen Eigentum der Juden passierte. Und welche juristischen Konsequenzen hatte die Verwertung entzogenen jüdischen Eigentums nach dem Krieg im Rahmen von Wiedergutmachung und Entnazifizierung?
Es fällt leicht, an die Reichspogromnacht zu erinnern. Es fällt schwer, an Arisierung und „Aktion 3“ zu erinnern. Schon der Begriff „Aktion 3“ wird vielen Lesern unbekannt sein. Warum ist das so? In der Reichspogromnacht wurden NSDAP, SA und SS in der Tarnung des „Volkszorns“ aktiv, nicht aber das Volk selbst. An der Aneignung jüdischen Eigentums unter mehr als fragwürdigen Bedingungen beteiligten sich hingegen unzählige parteiferne Durchschnittsbürger (und Durchschnittsbürgerinnen), von denen die wenigsten überhaupt aus antisemitischer Überzeugung handelten. Es waren ganz andere Motive, die sie zu Profiteuren der NS-Judenpolitik machten: Opportunismus, Sozialneid, Habgier, Naivität, ein falsches Vertrauen in Recht und Gesetz. Trotz dieses fundamentalen Unterschieds gibt es eine direkte Verbindung zwischen Reichspogromnacht und „Aktion 3“. In den Berichten der Gestapo und der Landräte zu den Ereignissen des 9./10. November 1938 wurde immer wieder betont, dass kritische Stimmen aus der Bevölkerung die sinnlose und anarchistische Zerstörung von Sachwerten bemängelten. Man hätte sie doch besser in einem geordneten Verfahren dem Volkswohl zuführen sollen. Das Regime griff die Anregung auf und setzte sie ab 1941 um.
Dort, wo es nicht um die „bösen Nazis“ geht, sondern um das Verhalten nahestehender Personen und Institutionen, geraten Nachforschungen auch im 21. Jahrhundert noch in den Geruch der unwillkommenen Nestbeschmutzung. Die passende Antwort darauf gibt ein Zitat Richard von Weizsäckers auf dem Gedenkstein am Standort der 1938 verwüsteten und 1956 abgerissenen Vlothoer Synagoge: „Wir alle, ob schuldig oder nicht, ob alt oder jung, müssen die Vergangenheit annehmen. Wir alle sind von ihren Folgen betroffen und für sie in Haftung genommen.“ Wir schulden es nicht nur den Opfern, nach dieser Maxime zu handeln, sondern auch jenen, die sich nicht an ihrem Unglück bereicherten und in wenigen Fällen sogar Hilfe leisteten.
Der kirchliche Verdrängungsskandal um das arisierte Gemeindehaus in Vlotho, in den sich die Mendel-Grundmann-Gesellschaft durch ihre Verfilzung mit der reformierten Gemeinde verstricken ließ, offenbart schonungslos, wo die Probleme liegen: Aufarbeitung, Erinnern und Gedenken dürfen niemals eine Grenze in persönlichen und institutionellen Loyalitäten finden, ansonsten verspielen die wohlmeinendsten Bemühungen ihre Glaubwürdigkeit. Darüber hinaus bedarf die Erinnerungskultur einer sich weiter entwickelnden historischen Forschung, um nicht im Formelhaften und ewig Gleichen zu erstarren. Der Maßstab müssen die verfügbaren Quellen sein. Sie gilt es, zum Sprechen zu bringen. Die Nationalsozialisten haben kurz vor Kriegsende viele belastende Akten zur „Aktion 3“ vernichtet. In Bad Oeynhausen kommen massive Quellenverluste durch die Einrichtung des britischen Sperrgebiets im Mai 1945 hinzu. Dennoch lassen sich die Vorgänge in Vlotho und Bad Oeynhausen gut rekonstruieren. Dies ist den Wiedergutmachungsakten in den Kommunalarchiven Herford und Minden sowie im Landesarchiv Detmold zu verdanken. Überlebende, Angehörige der Opfer oder Treuhandorganisationen forderten bei Behörden und Gerichten Rückgaben und Entschädigungen sowie die Aufklärung von Verfolgungssachverhalten ein. Trotz der vorherrschenden Schlussstrichmentalität gab es in der Adenauer-Zeit durchaus eine beachtliche Aufarbeitung, allerdings hinter den verschlossenen Türen von Behörden und Gerichtssälen. Es ist die Aufgabe dieses Bändchens, die Türen einen Spalt breit zu öffnen und erste Einblicke in eine im ostwestfälischen Raum völlig unzureichend genutzte Quellengattung zu geben.
In Bad Oeynhausen hatten die Recherchen einen überraschenden Nebeneffekt: Es tauchten bisher nicht bekannte oder nicht beachtete Opfer auf, für die – sofern sie die Kriterien erfüllen – Stolpersteinverlegungen nachgeholt werden sollen. Auch die hohe Zahl der KZ-Rückkehrer und der sogenannten „Mischehen“, von denen keine einzige nach den Nürnberger Gesetzen geschieden wurde, waren bisher nicht bekannt.
Beim Stichwort „Arisierung“ denken die meisten Menschen instinktiv an die Jahre 1938 und 1939 sowie an den Übergang jüdischer Unternehmen in „arischen“ Besitz. Tatsächlich stammen die folgenschwersten Arisierungsgesetze aus diesen beiden Jahren und nahmen das einst gutsituierte jüdische Wirtschaftsbürgertum ins Visier. Im November und Dezember 1938 wurden zwei Verordnungen erlassen, die jüdische Bürger verpflichteten, alle Gewerbebetriebe zu schließen, zu verpachten oder zu veräußern, Wertpapiere auf einer Devisenbank zu hinterlegen und bis zum März 1939 Juwelen, Kunstgegenstände und Edelmetalle bei staatlichen Ankaufstellen abzugeben. Nach dem Novemberpogrom 1938 mussten die Juden die Sachschäden selber tragen, und der Staat erlegte ihnen als Sühne für das Attentat auf den Legationssekretär Ernst vom Rath eine „Judenvermögensabgabe“ (JUVA) auf. Daraus erlöste die Staatskasse reichsweit über eine Milliarde Reichsmark, in Westfalen 25,8 Millionen. Doch diese Gesetze waren nur der zwischenzeitliche Höhepunkt einer Raubpolitik, die erst mit der Entwendung des Gepäcks der Deportierten ihren Abschluss fand. Sieht man von korrupten Gauleitungen beispielsweise in Nürnberg und Hamburg ab, wurde der Raub nicht von der NSDAP und ihren Gliederungen durchgeführt. Der Hauptakteur war die staatliche Finanzbürokratie. Was Immobilien und Hausrat angeht, muss man aber auch private Erwerber und die Kommunen im Blick behalten.1
Nicht in juristischer Hinsicht, wohl aber im allgemeinen Sprachgebrauch, in Lexika und in Schulbüchern hat es sich nach 1945 eingebürgert, den Arisierungsbegriff auf die Kampagne gegen jüdische Unternehmen einzuengen.2 Tatsächlich war der Vermögenstransfer viel umfassender und setzte lange vor 1938 ein. Am Anfang standen begrenzte Maßnahmen der indirekten Beraubung, die durch Diskriminierungen den Juden Erwerbschancen entzogen. Im April 1933 erfolgte ein generalstabsmäßig geplanter Boykott jüdischer Geschäfte, und nur wenige Tage später wurden durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums die meisten Juden aus dem Staatsdienst entfernt. Ihre Tätigkeit in den freien Berufen (Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte) wurde stark eingeschränkt. Im September 1935 hoben die Nürnberger Gesetze die rechtliche Gleichstellung auch formal auf. Ausnahmeregelungen, die Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs verschont hatten, entfielen. Die steuerliche Schlechterstellung gegenüber Nichtjuden wurde kontinuierlich verschärft. Die westfälischen Juden, die überwiegend als selbständige Kaufleute tätig waren, traf die schleichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Ächtung besonders hart. Da zunehmend Kunden fernblieben oder Rechnungen nicht bezahlten, gerieten sie in Existenznot, mussten ihre Betriebe aufgeben sowie Immobilien und anderes Eigentum unter Wert verkaufen.3 Arisierungsverkäufe standen nicht notwendigerweise im Zusammenhang mit einer Auswanderungsabsicht. Es ging vielmehr darum, Schulden zu begleichen, die sich aus der NS-Diskriminierungspolitik ergeben hatten. In Vlotho und Bad Oeynhausen wechselten einige Grundstücke, Gebäude und Betriebe im Rahmen von Zwangsversteigerungen den Besitzer. Die gesetzlich vorgeschriebene Vermögenserhebung von 1938 dokumentiert die hohe Schuldenlast, die von den zumeist älteren noch nicht ausgewanderten Personen nur durch Verkäufe von Eigentum abgetragen werden konnte. Besonders dramatisch war die Lage in Bad Oeynhausen. Der Schuldenstand gemessen am Bar- und Grundvermögen betrug 23 Prozent. Die vorhandenen liquiden Mittel überstiegen nur knapp die Verbindlichkeiten. Die Arisierung von Betriebsvermögen war fast abgeschlossen, denn es wurden nur noch 42.777,99 Reichsmark in dieser Sparte verzeichnet. Viele Oeynhausener Juden hatten ihre Erwerbstätigkeit an den Kurbetrieb angepasst, doch mit jüdischen Kurgästen in nennenswerter Anzahl war nicht mehr zu rechnen. In Vlotho bestanden mehr Reserven, von denen man eine Weile zehren konnte. Die Familien Heynemann, Loeb und Rüdenberg verfügten über ein hohes Barvermögen. Das Betriebsvermögen belief sich noch auf über 600.000 Reichsmark, während weniger Grundvermögen verblieben war als in Bad Oeynhausen.4 (Tab.1)
Der Verkauf von Grundbesitz verschaffte kein Startkapital für einen Neuanfang im Ausland. Wer sich um ein Visum bemühte, musste Verkaufserlöse auf Sperrkonten einzahlen. Seit Anfang 1937 hatten die Devisenstellen der Finanzämter die uneingeschränkte Möglichkeit, jüdisches Vermögen zu überwachen und zu bewirtschaften. Die Betroffenen erhielten nur monatliche Auszahlungen in geringer Höhe für den Lebensunterhalt. Der Rest wurde durch JUVA, Reichsfluchtsteuer und Abgaben an die Deutsche Golddiskontbank abgeschöpft. Von einem Vermögen über 5.000 Reichsmark mussten 20 Prozent als JUVA gezahlt werden. Über die Reichsfluchtsteuer kassierte der Fiskus 25 Prozent ab einem Vermögen von 50.000 Reichsmark und erlöste auf diese Weise insgesamt 941 Millionen Reichsmark. Wegen der Devisenbewirtschaftung mussten Auswanderer Reichsmarkbeträge gegen gigantische Abschläge in ausländische Währungen tauschen. Bereits 1935 lagen das Disagio bei 65 Prozent und der Gesamtverlust durch einen Devisentransfer bei 80 Prozent. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass bei einer Auswanderung aufgrund der hohen Frachtkosten und strengen Ausfuhrbestimmungen kaum Hausrat mitgenommen werden konnte. Er ging entweder in den Besitz der zurückgebliebenen Verwandten über oder wurde vor der Ausreise privat verkauft oder verschenkt. Wertvolle Stücke gingen an Auktions- und Pfandhäuser.5 Von Arisierungen profitierten die Erwerber und der Fiskus. Die noch heute zu hörende Behauptung, man habe mit Käufen Juden Kapital zur Auswanderung verschaffen können, trifft weder für Immobilien noch für Mobilien zu. Falsch ist aber auch die Annahme, dass die nichtjüdischen Zeitgenossen mit den fiskalischen Beraubungspraktiken im Detail vertraut waren und die Konsequenzen ihres Handelns voll durchschauten. Es herrschten eher ökonomische Mitnahmeeffekte und ein indifferentes „nicht wissen wollen“ vor als eine Schädigungsabsicht aus antisemitischer Mentalität.
Meldung jüdischer Vermögensverhältnisse an das Reichswirtschaftsministerium 1938
Stadt
erfasste Personen
Grundvermögen
Barvermögen
Verbindlichkeiten
Nettovermögen (ohne Betriebsvermögen)
Vlotho
23
229.118,25
264.595,51
86.725,91
406.987,85
Bad Oeynhausen
18 (21)
6
342.971,15
123.436,85
108.827,57
363.727,24
Tab.1: Erstellt nach M1 IP 1542, Landesarchiv Detmold
Die massenhaften Zwangsverkäufe jüdischen Eigentums ließen die Immobilienpreise abstürzen, was auch nichtjüdische Eigentümer traf und zu Einnahmeausfällen bei der Grunderwerbssteuer führte. Deshalb steuerte der Staat mit einer Ausgleichsabgabe und einem Genehmigungsverfahren dagegen. Hermann Göring bestimmte in seiner Eigenschaft als Beauftragter für den Vierjahresplan, dass die Arisierung von Betrieben Vorrang habe und die Übereignung des Hausbesitzes „an das Ende der Gesamtarisierung zu stellen“ sei. Dies sei so zu gestalten, dass den Juden einzelne Häuser verblieben, in denen sie zusammengelegt würden.7 Darauf wirkte ab April 1939 die Lockerung des Mieterschutzes hin. Nichtjüdische Vermieter wurden berechtigt, jüdischen Mietern mit der Begründung zu kündigen, dass eine Hausgemeinschaft mit „deutschen Volksgenossen“ dem nationalsozialistischen Rechtsempfinden widerspräche. Jüdische Haus- und Wohnungsbesitzer konnten gezwungen werden, Glaubensgenossen als Untermieter aufzunehmen. Die Zusammenfassung aller Juden in sogenannten „Judenhäusern“ erfolgte schrittweise zwischen 1939 und 1942. Als sich die Wohnungsnot durch Luftangriffe in den Städten und Einquartierungen auf dem Land verschärfte, wurden immer mehr Juden auf immer engerem Raum zusammengepfercht. Die Verlegung in „Judenhäuser“ begann in Vlotho Ende 1940 und in Bad Oeynhausen Mitte 1941. Die übrigen Häuser und Wohnungen mussten an die jeweilige Stadt zwangsverkauft werden. Spätestens jetzt standen die Vlothoer und Oeynhausener Juden vor der Frage, was aus ihrem mobilen Eigentum werden sollte, denn in die „Judenhäuser“ konnten sie aufgrund der beengten Wohnverhältnisse nur wenige Möbel und Einrichtungsgegenstände mitnehmen. Vieles wurde an Nachbarn verkauft oder verschenkt. Wer zur Deportation vorgesehen war, durfte seinen Hausrat nicht mehr privat veräußern, da die Beschlagnahmung rückwirkend zum 15.10.1941 erfolgte.
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