Raubsache Leipzig - Henner Kotte - E-Book

Raubsache Leipzig E-Book

Henner Kotte

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Beschreibung

Heinrich Wilhelm Künschner soll den Tod durch das Fallbeil sterben. Er wird beschuldigt, am 3. November 1865 den allseits geachteten Kaufmann August Markert ausgeraubt und heimtückisch ermordet zu haben. Noch vor seinem Scharfrichter beteuert der junge Mann seine Unschuld … Während der Leipziger Frühjahrsmesse 1976 wird ein Brand im Centrum-Warenhaus gelegt - Menschenleben in Gefahr! Geschah es aus Rache eines abgesetzten Mitarbeiters, einem Akt der Westspionage oder doch aus reiner Habgier? Virtuos nimmt Henner Kotte die Spur der Täter und Ermittler auf und rekonstruiert aus Vernehmungsprotokollen, Tatortberichten, Presseartikeln sowie privaten schriftlichen Zeugnissen aufsehenerregende Verbrechen aus zwei Jahrhunderten - packend und authentisch!

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Henner Kotte

Raubsache Leipzig

und vier weitere Verbrechen

Bild und Heimat

Dank für die Unterstützung bei den Recherchen gilt Christine Enderlein und Thomas Schmidt.

Von Henner Kotte liegen bei Bild und Heimat außerdem vor:

Schüsse im Finsteren Winkel und sechs weitere Verbrechen (Blutiger Osten, 2013)

Um Kopf und Kragen. Unbekannte Fälle aus dem Kuriositäten­kabinett der Kriminalstatistik (2014)

Leipzig mit blutiger Hand und fünf weitere Verbrechen

(Blutiger Osten, 2015)

Blutige Felsen. Kriminalstories aus der Sächsischen Schweiz (2015)

Blutiges Erz. Kriminalgeschichten aus dem Erzgebirge (2015)

eISBN 978-9-5958-717-4

1. Auflage

© 2016 by BEBUG mbH/Bild und Heimat, Berlin

Umschlaggestaltung: capa

Umschlagabbildung: Chris Keller/bobsairport

In Kooperation mit der SUPERillu

www.superillu-shop.de

Fall Beil

Eine Geschichte der letzten Minute

»Es wird schon an den Tag kommen, wer der Mörder ist. Ein Traum hat mir offenbart, daß der Mörder gar nicht die Absicht gehabt, das vorräthige Geld zu rauben. Er würde sonst den Geldschrank erbrochen haben. Es liegt hier ein anderer Plan vor«, sagte Heinrich Wilhelm Künschner und ertrug geduldig die Vorbereitungen seines Todes. »Zum Beweise, daß er kein verdorbener Mensch sei, führte er an: Er sei öfter in die Kirche und zum Abendmahl gegangen.«

Die Vollstreckung seines Todesurteils »wurde auf den 18. December früh 8 Uhr anberaumt und dies dem Delinquenten eröffnet. Trotz eindringlicher Ermahnung, jetzt endlich ein reuiges Bekenntniß abzulegen, betheuerte er, daß er unschuldig sei, aber den Tod gern leiden wolle. Auf die Frage, ob er von den Seinigen jemand zu sehen wünsche, erwiderte er: er wolle ihnen das Herz nicht schwer machen, und bitte nur, sie zu grüßen. In seinem Benehmen blieb er nach wie vor derselbe. Er aß und trank mit Appetit und schlief ruhig und an­haltend. Seine Bitte, ihm Bier und einige Cigarren zu verabreichen, wurde gewährt.

Am 15. December schrieb er einen Brief an seine Angehörigen, der so lautet: ›Liebe Mutter und Geschwister. Da es mir leid thut, ich Euch nicht erst hier hereinzugehen auffordere, da vorzüglich Ihr, liebe Mutter doch zu alt seid! nehme ich brieflich von Euch Abschied, das Gesetz hat mich zum Todte verurtheilt, aber ich gehe den Weg gerne, mit Gott habe ich mich vereint. Lebe wohl alte gute Mutter, doch den einzigen Wunsch und Bitte, die ich an Euch habe, erkundigt Euch nach meiner Geliebten und nach meinem Kinde, und grüßt dieselbe noch herzlich von mir, sie, wie auch mein Kind, Dienstag früh 8 Uhr scheide ich aus dieser Welt, dar­um lebet alle herzlich wohl. Es grüßt Euch Euer Sohn und Bruder Heinrich Wilhelm Künschner. Noch nachträglich liebe Mutter, seid so gut und grüßt noch meine drei Brüder und meine einzige Schwester.‹

Da er etliche Tage später den Wunsch aussprach, seine Mutter und das von seiner Geliebten während seiner Gefangenschaft geborene Kind zu sehen, veranlaßte der Untersuchungsrichter, daß Frau Künschner am Tage vor der Hinrichtung in das Gefängniß kam und das Kind ihres Sohnes, ein dreiviertel Jahre altes Mädchen, mitbrachte. Sie bat den Angeschuldigten, ›doch zu ge­stehen, damit sie Ruhe bekomme‹.

Er schwieg hierauf längere Zeit, als wollte er sich die Antwort überlegen. Dann erklärte er: ›Ich bin unschuldig, aber die Strafe will ich gern dulden.‹ Die Mutter ermahnte ihn nochmals unter Thränen, er fing ebenfalls an zu weinen, aber ein Geständniß trat nicht über seine Lippen. Beim Abschied umarmte und küßte er seine Mutter und versicherte, daß er nichts auf dem Herzen habe. Um sein Kind bekümmerte er sich fast gar nicht, erst als ihn der Untersuchungsrichter fragte, ob er dasselbe nicht ansehen wolle, drehte er sich um und gab ihm einen Kuß.

Am 17. December wurde die Guillotine von Waldheim nach Leipzig geschafft und in dem geräumigen Gefängniß­hofe des Bezirksgerichtsgebäudes (Schloß Pleißenburg) aufgestellt. Dem Gefangenen wurde auf seinen Wunsch am Nachmittage des 17. December das Heilige Abendmahl ge­reicht. Auch seinem Beichtvater gegenüber versicherte er in diesem ernsten Augenblicke seine Unschuld. Die Nacht vom 17. zum 18. December verbrachte er anscheinend ganz gefaßt in der Gesellschaft von zwei Wächtern, die man ihm beigegeben hatte, nachdem sein Gnadengesuch abgeschlagen worden war. Früh gegen 6 Uhr wachte er auf, wusch sich, kleidete sich an, trank seinen Kaffee sowie ein ihm dargebotenes Glas Wein und verzehrte die Hälfte eines Butterbrotes. Dann brannte er eine Cigarre an und fing an zu rauchen. Als der Geistliche kam, war er bereit, mit demselben zu beten. Nach dem Gebete erwartete er in gleichgültiger finsterer Ruhe seine Todesstunde.

Schon vor Anbruch des Tages hatten sich Schaaren von Neugierigen am Eingang aufgestellt; nur etwa 200 bis 300 Personen waren durch rothe Karten zum Eintritt legitimirt. Der Gefangenenhof war durch eine Barriere in zwei Hälften getheilt, auf der einen stand die Guillotine, die andere war für die mit Einlaßkarten versehenen Personen bestimmt. Dem großen Publikum, welches schon beim ersten Morgengrauen vor dem Eingange auf- und abwogte, war der Zutritt verboten.

Je näher die bestimmte Stunde rückte, desto dichter füllten sich die Fenster und der Hofraum mit Zuschauern. Auf dem freien Raume am Schaffot erblickte man den Landesscharf­richter Brand aus Pfaffroda bei Saida, einen hochgewachsenen Mann von etwa 45 Jahren, bartlos und von dunklem Haupthaar, mit einem Pelz und darunter mit schwarzem Frack bekleidet. Er trug einen feinen schwarzen Zylinderhut. Sein Gehilfe, ein kleinerer und älterer Mann, erschien im gleichen Anzuge. Vier Knechte waren zum Dienst bereit. Eine Anzahl Gerichtsdiener in Uniform hielten den Platz besetzt.

Jetzt schlägt es acht Uhr, und der Gerichtshof nebst dem Staatsanwalt und dem Gerichts-Wundarzt erscheint. Sogleich ertönt in langsamen Schlägen eine Glocke aus einem Fenster des dritten Stockwerks, und in Begleitung des Gefängnisgeistlichen und des Arresthausinspectpors tritt der Verurteilte ungefesselt in den Hof. Künschner ist in schwarzem Tuchrock und schwarzem Tuchkleid, ohne Hals­tuch und Kopfbedeckung. Er hat sich seit der öffentlichen Gerichtsverhandlung wenig verändert. Seine Wangen sind weder eingefallen noch auffallend bleich. Er geht ohne Unterstützung und trägt dieselbe eiserne Ruhe zur Schau wie bei der Verkündigung des Todesurtheils.

Künschner wird vor seinen Untersuchungsrichter gestellt und dieser spricht zum Publicum: ›Es soll an diesem Mann die Todesstrafe vollzogen werden. Er heißt Heinrich Wilhelm Künschner, ist 28 Jahre und aus Hohenossig gebürtig. Er ist überführt am 3. November 1865 einen Raubmord an dem Kaufmann August Markert hierselbst verübt zu haben, und ist vom königlichen Bezirksgericht zur Strafe des Todes verurtheilt worden, welche jetzt, nachdem seine Anrufung der königlichen Gnade abschlägig beschieden ist, an ihm vollstreckt werden soll. Scharfrichter, ich übergebe ihn Ihren Händen!‹

Der Scharfrichter, der inzwischen Pelz und Hut abgelegt hat, tritt hinzu, legt die Hand an Künschners Arm und führt gemeinsam mit dem Gehilfen den Verurtheilten auf das Blutgerüst. Oben angekommen ziehen sie ihm Rock und Weste aus, so daß er nur mit Stiefeln, Beinkleidern und dem am Hals etwas aufgeschlagenem Hemd bekleidet ist.

Künschner wird gegen das aufrecht stehende Bret der Guillotine gestellt … Kopf und Hals dem Publicum zugewendet … beide Männer schnallen ihn daran fest. In dieser Stellung erhebt er die Stimme und spricht mit ruhigem Tone, deutlich und vernehmbar: ›Meine Herren, ich bin kein Mörder; aber hier stehen meine Mörder.‹

Die Scharfrichter kippen das Bret vornüber, so daß der Verurtheilte auf dem Bauche liegt … Das Bret wird etwas vorwärts geschoben … Ein Augenblick noch …«

Christian Daniel Erhard entwarf 1816 auf höchsten herrschaftlichen Befehl für die zum Königreiche Sachsen zugehörigen Staaten ein Gesetzbuch über Verbrechen und Strafen und erklärte darin »Wie weit die Beschaffenheit des inneren Antriebes bey Bestimmung der Strafe berücksichtigt werden müsse.

Bey Verbrechen der niederträchtigen Gemüthsart ist die Absichtlichkeit der That stets für bestimmter, beharrlicher und bösartiger zu halten, als bey Verbrechen der Roheit, Heftigkeit oder Verirrung. Dahero sind bey Verbrechen der Niederträchtigkeit entehrende und anrüchig machende Strafen weniger zu vermeiden, als bey anderen. Dahingegen sind bey Verbrechen, zu denen der Mensch aus Roheit, Heftigkeit oder aus einer sonst erlaubten Neigung hingerissen worden ist, so streng auch sonst die Strafe sey, anrüchig machende Strafen zu vermeiden. Es ist jedoch dabey nicht auf Beschaffenheit des entfernten, sondern des zunächst und unmittelbar beym Verbrechen wirkenden Antriebes zu sehen. Wenn daher eine nichtswürdige und mit Niedertracht ausgeübte That ursprünglich eine erlaubte, und selbst die edelste Neigung oder Leidenschaft, zur Veranlassung gehabt hätte: so kann auf die letztere, bey Bestimmung der Strafe keine Rücksicht genommen werden. Verirrungen, welche zu Verbrechen hinreißen, jedoch nicht so beschaffen sind, daß sie die Strafbarkeit ausschließen, müssen wenigstens Verschonung mit beschimpfenden Verschärfungen der Todesstrafe und mit Anrüchigkeit bewirken, wenn sich keine Wirkungen einer niederen Gesinnung mit ihnen vereinigen. Auch können sie im einzelnen Falle Strafverwandlungen mittelst königlicher Gnade veranlassen. Der höchste Grad der Strafbarkeit tritt nach Unterschied der Schwere des Verbrechens, bey denjenigen Verbrechen ein, bey welchen sich zu den Beweggründen der Niederträchtigkeit entweder Roheit und Heftigkeit oder Verirrung oder beides zugleich gesellen.«

Bei Heinrich Wilhelm Künschner hatte das Gericht keine strafmildernden Umstände feststellen können, wohl aber Niedertracht, Rohheit und Heftigkeit. Künschner war dem Gesetz entsprechend verurteilt: »Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.«

»Es war am dritten November 1865 früh, als sich in Blitzesschnelle das Gerücht verbreitete, ein bekannter und geachteter Geschäftsmann sei in seinem eigenen Local ermordet worden. Leider hatte die tausendzüngige Kunde in diesem Falle nicht gelogen; das Verbrechen war in Wahrheit begangen worden. Das Opfer desselben war der Kaufmann August Markert. Derselbe hatte die Gewohnheit, noch nach Geschäftsschluß in seinem Comptoir zu arbeiten. Am Abend des zweiten November kehrte er nicht in seine Wohnung zurück, und am nächsten Morgen fand man ihn ermordet in seinem Verkaufsgewölbe.«

Im Parterre des an »der Ecke der Grimmaischen und Nikolaistraße zu Leipzig gelegenen Dittrich’schen Hauses (Grimmaische Straße 28) befand sich rechts von dem nach der Nikolaistraße führenden Haupteingange die Spangenberg’sche Restauration (Nikolaistraße 54) und links das Geschäftslocal der Firma August Markert. Das letztere bestand aus zwei durch eine Scheidewand ohne Thür getrennten Verkaufsgewölben, deren jedes einen besonderen Eingang von der Grimmaischen Straße hatte, und ferner in einem dahintergelegenen Comptoir mit einem Fenster nach der Hausflur und einem Gitter­fenster nach der Nikolaistraße. In dieses Comptoir führt die einzige gangbare Eingangsthür von der Hausflur her gegenüber der Spangenberg’schen Restauration, während es mit jedem der beiden Verkaufsgewölbe durch eine Zwischenthür verbunden ist. In dem einen dieser Gewölbe wurden Materialwaaren, in dem andern Strumpfwaaren verkauft. Das erstere wurde fast seiner ganzen Länge nach von einer Ladentafel durchschnitten, an welche links vom Comptoir aus ein Tisch hart heranreichte. Unter dem Tisch war ein Regal mit drei Fächern angebracht, in denen Flaschen mit Spirituosen standen. Auf einem zweiten Regal in der Ecke gegenüber lagerten etliche Branntweinfässer; an diesen mußte man vorüber, um vom Comptoir hinter die Ladentafel zu gehen.«

Inhaber der genannten Firma war der Kaufmann »Karl August Markert. Er pflegte sein Geschäft jeden Abend kurz nach 8 Uhr zu schließen. Die Eingänge von der Grimmaischen Straße her wurden zugesetzt, die von der Hausflur in das Comptoir führende Thür wurde verschlossen; die Leute Markerts gingen fort, er selbst aber blieb gewöhnlich noch bis 9 Uhr, mitunter auch bis 10 Uhr allein in dem Local und arbeitete. Nach voll­brachter Arbeit trank er in der Regel in einer nahen Restauration ein Glas Bier; gegen 10 Uhr kehrte er nach Hause zurück und legte sich in seiner Schlafkammer, in welcher er allein schlief, zur Ruhe.

Auch am 2. November 1865 war er im Comptoir allein zurückgeblieben, um die Kasse in Ordnung zu bringen. Seine Frau wartete bis nach 10 Uhr, ob er nicht nach Hause kommen würde, ging aber dann zu Bett. Am andern Morgen wurde ihr vom Dienstmädchen ge­meldet, daß der Herr nicht heimgekehrt und daß sein Bett noch unberührt sei. Frau Markert veranlaßte daraufhin den Commis Henning und den Markthelfer Reißig, im Geschäftslocal Erkundigung einzuziehen. Sie fanden Thüren und Fenster der Verkaufsgewölbe wohlverwahrt, dagegen die in die Hausflur mündende Thür zum Comptoir nur eingeklinkt. In dem Materialwaarengewölbe lag der entseelte Körper Markerts auf dem Boden.«

»Sofort wurde dem Gericht Anzeige gemacht und eine Localbesichtigung vorgenommen. Das Resultat derselben war folgendes: Unter dem Kopf der Leiche sah man eine Blutlache, die sich ein beträchtliches Stück hinter die Ladentafel erstreckte. Beide Seiten derselben waren mit Blut bespritzt, und zwar wurden die Blutspritzen höher hinauf immer spär­licher. An der Etikette einer in jenem Flaschenregal stehenden Rumflasche sah man einen Blutfleck, etwa zwei Ellen davon entfernt an der Wand wieder zwei Blut­flecke, an den Branntweinfässern und den danebenhängenden Papiersäcken Blutspritzer, oben auf der Ladentafel, un­mittelbar über dem Kopfe des Todten einen Blutfleck wie von einem blutigen Finger herrührend, einen der­ gleichen größern an einem in der Ecke stehenden Brech­eisen, an einem kleinen Holzkasten blutige Spuren, wie wenn er mit blutiger Hand angegriffen worden wäre.«

Bei der Sektion des Leichnams »fand man auf der rechten und linken Schädelhälfte je eine die Kopfschwarte durch dringende, frische, glattränderige Wunde von 2 ¾ Zoll, bezüglich 1 Zoll Länge, auf der rechten Gesichtshälfte eine 1 Zoll breite und 3 ½ Zoll lange Wunde; ferner am Halse drei ebensolche glattränderige Wunden, die mehr oder weniger penetrirend eine dreifache Fractur des Zungenbeins, eine Fractur des Kehlkopfes, eine theilweise Zersprengung des vierten und fünften Halswirbels und eine völlige Zerstörung sämmtlicher Halsmuskeln zur Folge gehabt hatten. Die Wunden waren durch mit großer Gewalt geführte Schläge mit einem festen, scharfkantigen, beilartigen Instrumente verursacht. In der Brust zeigten sich ebenfalls zwei Wunden von 2–3 Linien Länge, die möglicherweise mit der Spitze desjenigen Instruments zugefügt sein konnten, durch welches die Kopf- und Halswunden hervorgebracht waren.

Die Zeitfolge der einzelnen Verletzungen vermochten die Gerichtsärzte nicht zu bestimmen, wohl aber erklärten sie, daß der Tod Markerts durch Verblutung, namentlich infolge des Blutergusses aus der vordern Halswunde erfolgt sei, und daß recht füglich eine einzige Person der Urheber der sämmtlichen Verletzungen sein könne. Der Mord war mit Raub verbunden. Es wurden nicht blos Markerts silberne Cylinderuhr, die goldene Uhrkette und der goldene Trauring vermißt, auch Geld und Werth­papiere waren verschwunden.

Zunächst war die Auswechselungskasse ihres Inhalts, der in circa 25 Thlrn., theils Papier-, theils Silbergeld, bestanden hatte, beraubt. Außerdem fehlte eine weit größere Summe, deren Betrag nach einer genauen Buch- und Kassenrevision aus 329 Thlr. 3 Ngr. festgestellt wurde. Der Mörder hatte diese Summe vermuthlich nicht aus einem verschlossenen Behälter, sondern vom Comptoirtisch genommen. Denn als das Comptoirpersonal sich am Abend zuvor aus dem Local entfernte, war Markert mit Durchsicht seiner Kasse, zu welcher auch die Einnahme für Lotterielose gehörte, beschäftigt. Am andern Morgen fand man unter zerstreut und zerknittert umherliegenden Papieren zwei Coupons, welche wahr­scheinlich zu dem übrigen auf dem Tische aufgezählten Gelde gehört hatten.

Da Markert bei dem Eintreten des Mörders noch mit seiner Kasse zu thun gehabt hatte und er nur bis 9 Uhr, selten bis 10 Uhr in dem Comptoir zu bleiben pflegte, so mußte der Mord in der Zeit vor 10 Uhr abends verübt worden sein.

Markert riegelte die Thür nach der Hausflur beim Geschäftsschlusse gewöhnlich zu. Indeß kam es vor, daß Leute, welche seine Gewohnheit kannten, nach 8 Uhr abends von der Nikolaistraße durch die Hausflur zum Comptoir gingen, an die Thür pochten und sich noch Materialwaaren ausbaten. In der Regel riegelte Markert auf und bediente die Kunden, nachdem er zuvor in dem bereits finstern Verkaufsgewölbe eine Gasflamme angezündet hatte. Auch am 2. November mußte eine Person nach 9 Uhr Einlaß begehrt und erhalten haben, denn ein Packet mit vier Cigarren lag an der Erde und aus dem Brenner der Gasflamme, der am Abend vorher fest zugedreht worden war, strömte Gas. Der Brenner war mithin wieder aufgedreht und dann nicht gehörig verschlossen worden.

Zwischen ¼ und ½ 10 Uhr hörte der Conditor Kröber, dessen Local unmittelbar über dem Markert’schen liegt, einen dumpfen Schrei. Er öffnete das Fenster, sah hinaus auf die Straße, bemerkte aber nichts Verdächtiges. Wahrscheinlich hatte Markert den Schrei ausgestoßen, als er den ersten Schlag erhielt.

Um dieselbe Zeit sah die Dienstmagd Neumann eine Mannsperson, welche sich in der Hausflur und dem anstoßenden Höfchen umhertrieb. Der Mann frug sie, ob der Kaufmann (Markert) noch auf habe, und trat dann durch die Thür in das Comptoir. Mit der Annahme, daß das Verbrechen vor 10 Uhr abends verübt worden sei, stimmte auch der Ausspruch der Gerichts­ärzte überein, welche auf Grund ihrer am andern Morgen um 9 Uhr vorgenommenen Obduction erklärten: da in allen Gelenken der obern und untern Extremitäten die Todtenstarre eingetreten sei, müsse der Tod schon vor 10–12 Stunden erfolgt sein.

Alle diese durch die schnellen und scharfsinnigen Nach­forschungen der Polizei ermittelten Umstände begründeten die Ueberzeugung, daß der Mörder mit den Geschäfts­einrichtungen und den Gewohnheiten Markerts bekannt gewesen sein müsse. Auffallend war, daß der Räuber den im Comptoir stehenden eisernen Geldschrank und das Comptoirpult, in welchem gegen 400 Thlr. lagen, un­berührt gelassen, dagegen ein zweites Pult durchsucht hatte. Zu diesem zweiten Pulte existirte kein Schlüssel, es stak aber doch ein Schlüssel im Schlosse, und zwar ein zu einem Pultkasten gehöriger Schlüssel, den Markert stets in der Tasche trug, den ihm der Mörder daher abgenommen haben mußte. An der Stelle jenes mit werthlosen Papieren gefüllten Pultes stand bis Ostern 1865 ein anderes Pult, in welchem Markert seine Werthpapiere aufhob. Den Schlüssel dazu führte er bei sich. Man zog hieraus den Schluß, daß die Bekanntschaft des Verbrechers mit den geschäftlichen Einrichtungen Markerts aus der Zeit vor Ostern 1865 herrühren müßte. Er hatte offenbar angenommen, daß noch wie früher in diesem Pulte die Werthpapiere aufbewahrt würden, und deshalb dem ermordeten Markert den Schlüssel aus der Tasche genommen und das Pult durchsucht. Der Verbrecher hatte nicht gewußt, daß jenes Pult zu Ostern verkauft, daß ein anderes, unverschlossenes an seinen Platz gesetzt worden war und daß die Werthpapiere seitdem in dem eisernen Geldschranke aufgehoben wurden.

Zu den Personen, auf welche überhaupt ein Verdacht ­fallen konnte, gehörte auch der Schneidergeselle Heinrich Wilhelm Künschner. Er hatte vom 7. Juni 1863 bis zum 1. Jan­uar 1864 die Stelle eines Markthelfers bei Markert bekleidet und wußte daher Bescheid im ­Comptoir. Der Wechsel in Bezug auf den Ort, wo die Werthpapiere lagen, war ihm aber unbekannt, weil er, wie gesagt, am 1. Januar 1864 aus dem Geschäfte geschieden war. Künschner stand in ­Arbeit bei dem Schneider­meister Rummler (Nikolaistraße 35) in Leipzig. Eine Deputation des Polizei­amtes verfügte sich in Begleitung des Staatsanwalts am 3. November 1865 zu ihm und frug ihn nach seinem Thun und Treiben am Abend zuvor. Er gab an: er habe gegen 8 Uhr Feierabend gemacht, sei hierauf allein zweimal um die ganze Promenade spazirt, kurz nach 10 Uhr aber in die Quernsdorf’sche Restauration in der Gerberstraße gegangen, dort bis gegen ½ 11 Uhr geblieben und habe sich dann nach Hause begeben.

Man visitirte Künschners Effecten und fand an einem Paar schwarzen Beinkleidern, einer schwarzen Tuchweste und einem Paar Stiefeln, welche Kleidungsstücke er am 2. No­vember getragen hatte, röthliche Flecken, wie von Blut herrührend. Das Haus wurde durchsucht, aber weder ein zu dem Morde taugliches Werkzeug noch etwas von dem geraubten Gute vorgefunden. Künschner ward in Polizeigewahrsam genommen, am Tage darauf in das Gefängniß des Bezirksgerichts abgeliefert und von dieser Behörde wider ihn auf Antrag des Staatsanwalts Untersuchung wegen Mordes eingeleitet.«

In den »friedlichen Mauern« der Stadt Leipzig war seit mehr »als 10 Jahren ein ähnliches Verbrechen nicht verübt worden«. Ihre Bewohner befanden sich in nicht geringer Auf­regung. »Hunderte von Menschen standen an den Straßenecken und lasen die dort angeschlagenen Plakate, in welchen das Polizeiamt zur Anzeige über den Verbleib der ge­raubten Gegenstände aufforderte. Die Menge stieß Verwünschungen aus gegen den Mörder, überall, in den Salons und auf den Bierbänken, bildete die Ermordung Markerts das Tagesgespräch. Eifrig wurde nach den Spuren des Verbrechers geforscht, und jeder wollte zur Entdeckung des Mörders beitragen. Der Staatsanwalt hatte in einer öffentlichen Bekanntmachung um die Mittheilung auch des geringsten Verdachtsmoments gebeten. Infolge dessen liefen sehr viele Anzeigen ein, die von der regen Theilnahme des Publikums zeugten. Ein Instrumentmacher hatte gesehen, daß sich am Abend des 2. November ein Mann in der Nähe der Wasserkunst (Nonnenmühlgasse) das Gesicht in der Pleiße gewaschen hatte. Ein Mädchen war am Morgen des 3. November in der Egelstraße einem Manne begegnet, der sich erst scheu umsah und dann ein langes spitziges Messer durch das Stacket in den Garten der sogenannten Milchinsel steckte. Sie hatte das Messer nicht erreichen können und am Nachmittage, als sie wieder an dieselbe Stelle kam, war es verschwunden. Ein Dritter beantragte schriftlich, man solle die Grüfte in den Kirchen, die sämmtlichen Keller und Abtritte durchsuchen lassen, dann müsse man doch das Mord­instrument finden.

Die Behörden entfalteten die umsichtigste Thätigkeit, nicht blos das Haus, der Hof, die Keller und das Pissoir des von Markert bewohnten Hauses wurden sorg­fältig durchsucht, sondern auch die Anlagen an der Promenade, die Quernsdorf’sche Restauration und deren Um­gebung wurden genau visitirt und sogar in der Pleiße und im Schwanenteiche von Fischern Untersuchungen vorgenommen. Vorläufig lieferten die Nachforschungen kein Resultat. Von Bedeutung dagegen war die Anzeige der Ehefrau des Victua­lienhändlers Franke, bei welcher die Geliebte Künschners wohnte, daß aus einem unverschlossenen Holzställchen in der letzten Woche der Michaelismesse ein Handbeil weggekommen sei. Dieses Beil könne vielleicht beim Morde gebraucht worden sein.«

Heinrich Wilhelm Künschner war am 23. August 1838 in dem »Dorfe Hohenossig bei Delitzsch in der preußischen Provinz Sachsen geboren. Sein Vater, ein Leineweber, nahm sich im Jahre 1839 selbst das Leben, seine Mutter verheirathete sich wieder an den Schneider Pehritzsch in Zschölkau. Dort ging der Knabe in die Schule. Unter seinen Kameraden galt er für einen rohen, ge­meinen Jungen; der Lehrer mußte ihn oft strafen, weil er faul und liederlich war. Nach der Confirmation kam er in die Lehre zu dem Schneidermeister Meier in Hohenossig, ging aber damals schon ein lockeres Leben an. Er trank starke Biere und rauchte gute Cigarren. Die Mittel zu diesem Aufwande scheint er sich durch Diebereien verschafft zu haben, wenigstens wurden in seiner Westen­tasche eines Tages 30 Sgr. gefunden, die er in einem Hause, wo er auf Arbeit war, entwendet hatte.

Nachdem Künschner Geselle geworden war, trat er bei dem Schneidermeister Koppe in Kleinkrostitz in Arbeit. Anfänglich lebte er solid und ordentlich, aber nach kurzer Zeit fing er an, die Tanzböden stark zu besuchen, hoch zu spielen und viel Geld aufgehen zu lassen. Auf redliche Weise konnte er sich die Mittel hierzu unmöglich er­werben, denn er verdiente wöchentlich nur 22 Sgr. 6 Pf. Allein ein unredlicher Erwerb konnte ihm nicht nachge­wiesen werden. Es kamen zwar mehrere bedeutende Gelddiebstähle in Kleinkrostitz vor, und Künschner gerieth in Verdacht, sie begangen zu haben, aber es gelang niemals, ihn zu überführen.

Im Jahre 1863 gab er die Schneiderei auf und wandte sich nach Leipzig. Hier fand er ein Unterkommen als Markthelfer. Sein Lohn reichte auch jetzt nicht hin, um seine Bedürfnisse zu decken, er erhob deshalb in der Zeit vom Januar bis zum April 1863 auf das Sparkassenbuch seines Bruders ohne dessen Einwilligung die Summe von 61 Thlrn. Am 7. Juni 1863 trat er, wie wir schon erwähnt haben, bei dem Kaufmann Markert in Dienst. Bald darauf fehlte ein Fünfthalerschein, dann wieder der Betrag von 6 Thlrn. aus der Auswechselungskasse. Ferner wurde ein Schlüssel zu der Gewölbethür und eine Ladenschürze vermißt. Markert wurde mißtrauisch und sein Mißtrauen wuchs, als er erfuhr, daß sein Markthelfer jeden Abend in einer nahen Restauration ein Beefsteak und mehrere Gläser Bier zu genießen pflegte. Markert fand sich infolge dieser Vorgänge bewogen, Künschner am 1. Januar 1864 zu entlassen. Er theilte ihm jedoch den wahren Grund dieser Maßregel nicht mit, sondern sagte ihm nur, daß er unzufrieden mit ihm sei, weil er die Kleider nicht ordentlich gereinigt habe.

Künschner wurde Markthelfer bei dem Kaufmann Rus in der Grimmaischen Straße (No. 16). Kaum war er in dieser Stellung, so kamen Differenzen in der Kasse vor. Rus kündigte ihm deshalb für den 1. März, sagte ihm aber ebenfalls nicht, daß er seine Ehrlichkeit bezweifelte, sondern machte ihm nur zum Vorwurf, daß er eines Nachts ohne Erlaubniß weggeblieben sei.

Bald nach dem 1. März wurde bei Rus mehrere mal Geld gestohlen, und zwar mußte der Dieb mit den Localitäten vertraut gewesen sein. Man dachte sofort an den entlassenen Markthelfer, der eines Tages einen ihm verschlossen übergebenen Schlüsselkasten geöffnet zu­rückgebracht und angeführt hatte, er sei gefallen und dabei sei der Kasten aufgesprungen. Dies war, wie man sich bei näherer Besichtigung überzeugt, nicht möglich. Rus muthmaßte daher, Künschner möge den Schlüsselkasten erbrochen, sich bei dieser Gelegenheit einen Nachschlüssel verschafft und mit dessen Hülfe die Diebstähle ausgeführt haben. Künschner leugnete jedoch und räumte nur einen Cigarrendiebstahl während seiner Dienstzeit ein. Er wurde deswegen mit fünf Wochen Gefängniß gestraft, im übrigen mußte die Untersuchung eingestellt werden.

Eine Zeit lang arbeitete Künschner als Handarbeiter, dann aber trat er als Schneidergeselle bei dem Schneider­meister Opitz und später bei dem Schneidermeister Rummler in Arbeit. Hier traf er mit der ledigen Johanne Friederike Paatz aus Zschölkau zusammen, welche er von der Schulzeit her kannte. Er besuchte die Paatz in ihrer Wohnung bei der Victualienhändlerin Franke (An der Pleiße 6), ging mit ihr spazieren und machte ihr im Juli 1865 einen Heirathsantrag. Die Paatz gab ihm das Jawort, beide wurden immer vertrauter, und etliche Monate später fühlte sich das Mädchen schwanger von dem Umgange mit Künschner. Obgleich keines von beiden Vermögen besaß, beschlossen sie doch, sich noch im Jahre 1865 trauen zu lassen. Künschner meinte, sie würden schon bekommen, was sie brauchten. Er miethete ein Logis in Neusellerhausen, für welches er den vierteljährlichen Miethzins mit 6 Thlr. 15 Sgr. pränumerando bezahlte, bestellte das Aufgebot und besorgte die erforderlichen Papiere. Am Morgen des 2. November war alles in Ordnung und die Hochzeit wurde auf den 13. November anbe­raumt, da trat seine Verhaftung dazwischen.« Kein Geld für die Verehelichung, Panik vor der Feier liegt als Künschners Mordmotiv an August Markert nah.

»Die Untersuchung, welche der Bezirksgerichtsrath Vieweg mit großem Fleiß, mit ausgezeichnetem Scharf­sinn und mit einer der Wichtigkeit des Falles angemessenen Gründlichkeit führte, darf als mustergültig bezeichnet werden. Es ist selten, daß so wie hier das Netz sich immer enger und enger zusammenzieht, daß eine so schlagende Ueberführung erfolgt«, lobt die Presse.

»Bei der Vernehmung darüber, wo er sich am Abend des 2. November aufgehalten, wiederholte Künschner, was er schon vor den Polizeibeamten ausgesagt hatte: Er habe nach 8 Uhr die Wohnung seines Meisters verlassen und sei die Nikolaistraße hinauf über den Nikolaikirchhof nach der Promenade und auf dieser zweimal um die Stadt herum spazieren gegangen, um sich zu erholen, habe aber den Theil der Nikolaistraße, welcher zwischen dem Nikolaikirchhof und der Grimmaischen Straße liegt und wo das von Markert bewohnte Haus steht, nicht berührt. In der Nähe der Post habe er es 10 Uhr schlagen hören. Er sei auf demselben Wege zurück nach der Freygang’schen Destillation in der Nikolaistraße (No. 15, heute No. 16) gerannt, um dort Schnaps für seine Mitgesellen zu holen, habe jedoch das Geschäft geschlossen gefunden und sich nun in die Quernsdorf’sche Restauration begeben. Dort habe er zwei Glas Bier getrunken und sich mit einem Markthelfer und einem andern ihm unbekannten Manne unterhalten. Nach etwa einer halben Stunde, also gegen ¼ 11 Uhr, sei er mit dem Markthelfer die Gerberstraße hinab, von da aber allein über den Brühl ohne Aufenthalt nach Hause und nach einer kurzen Unterhaltung mit seinen Nebengesellen Alberts und Krumb­holz zu Bett gegangen.

Diese Gesellen bestätigten, daß Künschner am 2. November abends nach 8 Uhr die Wohnung verlassen hatte und gegen 11 Uhr zurückgekehrt war. Desgleichen wurde durch die Aussagen des Markthelfers Troitzsche, des Schuhmachers Schröter – er war jener zweite un­bekannte Mann – und der Wirthin Quernsdorf festge­stellt, daß Künschner kurz nach 10 Uhr in ihre Restau­ration gekommen und nach etwa einer halben Stunde und nachdem er zwei Glas Bier getrunken wieder fortgegangen war.

In Betreff der kritischen Zeit zwischen 8 und 10 Uhr vermochte der Angeschuldigte den Beweis für die Wahrheit seiner Angaben nicht zu führen. Abgesehen davon, daß ein zweistündiger Spaziergang in einer Novembernacht überhaupt an sich nicht wahrscheinlich war, konnte er auch nicht eine einzige Person nennen, oder beschreiben, der er auf den um jene Stunden noch immer lebhaften Promenaden begegnet war.