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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, , Sprache: Deutsch, Abstract: RECHTSSTAAT ALS IDEOLOGIE REKONSTRUKTION VON AUSEINANDERSETZUNGEN UM DIE ENTNAZIFIZIERUNG IM ERSTEN DEUTSCHEN BUNDESTAG Wilma Ruth Albrecht Nach einleitenden Ausführungen zum Begriff „Rechtsstaat“ dokumentiert die Autorin eingehend die Anträge zur Beendigung der Entnazifizierung und die Debatten um diese im Bundestag und seines Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Die Autorin kommt in ihrer kritisch-rechtspolitischen Bewertung als Zeithistorikerin zum Ergebnis, daß es sich bei dieser „Rechtsstaat“-Debatte Anfang der 1950er Jahre um eine grundlegende Verkehrung von Recht und Unrecht et vice versa handelte, die immer dann möglich wird, wenn Recht als überstaatliche Instanz verstanden wird, die auf einer transzendentalen Rechtsvorstellung beruht. Dieser gelten zum Beispiel auch die Nürnberger Rassegesetze (1935) und die NS-Konzentrationslager als „rechtsförmig“, also „nicht als außerhalb der Rechtsordnung dieser Staaten stehend“ (Hans Kelsen), weil die Moral des Rechts in der Norm als solcher liegt: „Wer solches Recht und solche Rechtsphilosophie hat, braucht kein Unrecht und keine Unrechtsideologie mehr.“ (Micha Brumlik). Diese Verkehrung entsprach durchaus dem Zeitgeist in der Gründungs- und Frühphase der Bundesrepublik Deutschland als „der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln“ [Faust I: 575-577] und war politisch-ideologisch so notwendig wie funktional, um den Einfluss antifaschistischer, antimilitaristischer und antimonopolistischer Kräfte und Strömungen in der jungen Bundesrepublik Deutschland einzudämmen und zurückzunehmen. Insofern überlappte sich auch zeitlich die Debatte um die Beendigung der Entnazifizierung im Bundestag mit der der Rehabilitierung des nationalsozialistischen Berufsbeamtentums, der der Remilitarisierung, der der Westintegration und der der Bildung von Staatsschutzinstitutionen.
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