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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Politikwissenschaft und Japanologie), Veranstaltung: Theorie und Praxis des Multilateralismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Hauptziel der Vereinten Nationen, festgeschrieben in Art. 1 Abs. 1 der UN-Charta, ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Der UN-Sicherheitsrat als wichtigstes Entscheidungsorgan in der gesamten Sicherheitsordnung hat dafür Sorge zu tragen, dass das Hauptziel der UNO umgesetzt wird. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und der durch diesen Konflikt hervorgerufenen Blockadehaltung der Vetomächte konnte der Sicherheitsrat schließlich seinen zahlreichen Aufgaben und Kompetenzen nachkommen und seine Aufgaben ausweiten. So ist es ihm durch die Beendigung des Ost-West-Konflikts möglich geworden seine Aufgabe nach Art. 24 UN-Charta zu erfüllen und durch Zwangsmaßnahmen und andere Mechanismen tief in nationale Gesellschaften hinein zu wirken. Doch auch heute kann und wird die Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates durch das Einlegen eines Vetos durch die ständigen Mitglieder eingeschränkt. Da sich das institutionelle Design des Gremiums nicht wirklich änderte und seine Entscheidungsverfahren seit der Gründung der Vereinten Nationen 1945 intransparent und exklusiv geblieben und dadurch wenig legitim sind, wird seit mehr als 25 Jahren intensiv über eine Reform des Sicherheitsrates diskutiert. Forscher sehen die Ursachen für einen Reformwunsch in der Ausweitung seiner Kompetenzen. Einerseits wird ein konstruktiver Bedeutungszuwachs von neuen Sicherheitsbedrohungen thematisiert. Diese neuen Bedrohungen zeichnen sich unter anderem im Bereich der Terrorismusbekämpfung und im Bereich der steigenden innerstaatlichen Konflikte ab.
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