Universitätsgründungen in historischer Perspektive - Joachim Pahl - E-Book

Universitätsgründungen in historischer Perspektive E-Book

Joachim Pahl

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2003
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: gut, Universität Münster (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: HS: Gelehrtenkultur in der ständischen Gesellschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem es in England, Frankreich und Italien bereits im 12. und 13. Jahrhundert zu Universitätsgründungen gekommen war, dauerte es in Deutschland noch etwa 150 Jahre bis ins 14. Jahrhundert, bis auf scholastischen Grundsätzen fußend, sich die ersten korporativ strukturierten Bildungseinrichtungen konstituieren konnten1. Sie nannten sich von Anfang an „universitas“ und ihre Motivlage bei der Wahl der Korporativität war durchaus ähnlich wie diejenige bei den Zünften, Gilden und Klöstern: Man beabsichtigte, so heterogen man von Herkunft und Vermögen auch sein mochte, in einem gemeinsamen geschützten Rechtsraum die Ziele eher und ungestörter zu erreichen, die man sonst isoliert hätte anstreben müssen. Ausschlaggebend für die Gründung der Korporation war die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Lehrenden und Lernenden2. Die bisweilen vertretene Darstellung, es habe sich um eine Emanzipationsbewegung gegen Staat und Kirche gehandelt, geht von einem monolithischen Staats~ und Kirchenbild aus, das der Wirklichkeit des ausgehenden Mittelalters nicht entsprach3, denn der Staat des Mittelalters war einer Ansammlung nebeneinanderstehender Korporationen, die alle ihre eigenen Angelegenheiten selbst verfochten, ähnlicher als einem modernen Staat, der mit seinem Verwaltungsapparat die gesamte Gesellschaft fast lückenlos durchdringt4. Rechtlich entstand eine Gemeinschaft, die sich durch einen Eid verband und so konstituierte. Durch die Eidesleistung entstand also eine Rechtsperson, der der Einzelne seinen Willen übertrug. Innerhalb der korporativen Gemeinschaft galten deshalb eigene Gesetze, die ihrerseits der Garantiemächte als legitimierenden Instanzen bedurften, so daß bei allen universitären Festanlässen stets Kaiser (oder sonstiger Landesherr) und Kirche in Wort und Symbol ehrerbietigste Erwähnung fanden.

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