Unschuldig in Haft - Jan Schmitt - E-Book

Unschuldig in Haft E-Book

Jan Schmitt

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Beschreibung

Wenn der Staat zuschlägt: Tücken, Fehler und Fallstricke der deutschen Justiz

Es kann jeden treffen: Plötzlich klingelt es an der Tür und nichts ist mehr, wie es war. Ein Haftbefehl, ein Gerichtsverfahren, eine Gefängniszelle – wer unschuldig in Haft gerät, geht durch die Hölle. Davon erzählt dieses Buch.

Jan Schmitt rollt spektakuläre Kriminalfälle auf, lässt sie durch Prozessakten und Aussagen noch einmal lebendig werden. Der Überlebenskampf von Menschen, die nie straffällig geworden sind, liest sich spannend wie ein Krimi und gibt den Blick frei in das Innerste unserer Justiz – in ein oftmals intransparentes System mit vielen Schattenseiten.

Die Tat, die keine war: Der Fall Monika de Montgazon
Die Anklage: Mord.
Das Urteil: lebenslänglich.
Zweieinhalb Jahre unschuldig in Haft.
Zerstörte berufliche Existenz.
Langjähriger, zermürbender Kampf um Entschädigung.
Nur ein Beispiel von vielen!

  • Spektakuläre Justizirrtümer – akribisch rekonstruiert
  • Eine schonungslose Enthüllungsschrift über den Zustand unseres Justizwesens
  • Fehlurteile und die Hilflosigkeit der Opfer
  • Eintreten für die Rechte von Menschen, die so gut wie keine Lobby haben
  • ARD-Dkumentation nominiert für den Deutschen Fernseh-preis 2013

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Jan Schmitt

Unschuldig in Haft

Wenn der Staat zum Täter wird

Mit einem Vorwort von Sonia Mikich

Gütersloher Verlagshaus

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://portal.dnb.de abrufbar.

Copyright © 2014 by Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh,

in der Verlagsgruppe Random House GmbH, München

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Coverfoto: © T. Hoenig / A.B. / Corbis

Umsetzung eBook: Greiner & Reichel, Köln

ISBN 978-3-641-13765-6

www.gtvh.de

Inhalt

Vorwort von Sonia Mikich

Vorbemerkung

1. Die angebliche Tat

2. Der Staat schlägt zu:

Verhaftung und Ermittlungsarbeit der Polizei

3. Verhandlung und Urteil:

Der Arm der Gerichtsbarkeit

4. Unschuldig in Haft:

Gefängnis und Forensische Psychiatrie

5. Die Illusion der Freiheit:

Das Leben nach dem Gefängnis

6. Die Helfer:

Recherchen auf eigene Faust

7. Der weite Weg der Gerechtigkeit:

Wiederaufnahmeverfahren und Revision

8. Die Fehler des Apparats:

Was hat zum Fehlurteil geführt?

9. Der lange Weg hinaus:

Auf der Suche nach der Freiheit

10. Das Almosen:

Wie der Staat an der Entschädigung spart

11. Wo der Staat fehlt:

Schuld und Verantwortung

Anmerkungen und Quellennachweise

Vorwort von Sonia Mikich

Es soll Gerechtigkeit geschehen …

Wenn ein Fehlurteil ein Leben zerstört …

Wie ungeheuerlich die Vorstellung doch ist, dass ein Mensch in unserem freien und demokratischen Rechtsstaat unschuldig hinter Gitter geraten kann. Kann doch eigentlich nicht sein oder ist rasch reparierbar, hoffen wir. Wir haben gelernt, dass eine Gerichtsverhandlung in Deutschland eine professionell ablaufende Systematik hat, bei der es um Wahrheitsfindung geht und am Ende Recht gesprochen wird. Die Werkzeuge sind saubere Ermittlungen, klare Regeln und Gesetze, unabhängige Profis.

Als Jan Schmitt vor Jahren begann, sich in dieses Thema einzuarbeiten und mir als Monitor-Leiterin Recherchen dazu vorstellte, glaubte ich nicht so recht an gefährliche Defizite in unserer Rechtsprechung. Richterwillkür und skandalöse Urteile – die gehörten doch woanders hin. In totalitäre Staaten, wo das Individuum und seine Freiheit nicht verfassungsrechtlich geschützt sind. Oder in Gesellschaften mit einer Klassenjustiz, die den armen Ghetto-Bewohner lebenslänglich ins Gefängnis steckt, weil er sich keinen Spitzenanwalt für die Revision leisten kann. Justizirrtümer waren denn auch der Stoff für unsere Empörung über die Todesstrafe, eben anderswo. Wenn in den USA wieder einmal jemand im letzten Augenblick nicht hingerichtet wurde, weil neue DNA-Analysen seine Unschuld bewiesen haben. Aber in Deutschland?

Niemand hat robuste Zahlen über Menschen, die zu Unrecht in Haft sitzen. Am nächsten kommt man der Wirklichkeit – vielleicht –, wenn man mit Anwälten spricht, die auf Wiederaufnahmeverfahren spezialisiert sind. Rund 2000 Mal im Jahr ist die Justiz genötigt, Fälle neu aufzurollen. Manchmal, weil neue Technologien der Spurenanalyse neue Fragen erlauben und Belastendes geradegerückt wird, oder wenn ein Zeuge widerruft. Dann hat sich die Rechtsverbindlichkeit der Instanzen zuvor als brüchig erwiesen, dann ist ein Fehlurteil gefällt worden. Wie gut, wenn Inhaftierte engagierte Anwälte und Angehörige haben, die stur bleiben, die für die Freiheit des Opfers eines Justizirrtums kämpfen. Meist jahrelang und oft genug, leider, wenn der Mensch längst die ungerechtfertigte Strafe abgesessen hat.

Als Fernsehjournalist hat Jan Schmitt für das kritische Fernsehmagazin Monitor sowie die Doku-Reihen »die story« und »Menschen hautnah« miterleben lassen, was mit Menschen passiert, denen die Freiheit genommen wird. Seine Fälle berühren und empören, denn sie sind viel mehr als singuläre Skandale, sie weisen auf das Versagen eines Systems hin. Das Buch wird den Leser genauso beunruhigen wie damals die Zuschauer, die nach solchen Ausstrahlungen die Redaktion mit Briefen und Mails überfluteten. Und wenn man nur einem Bruchteil dieser Reaktionen nachgehen könnte, würde die – nicht existente – Statistik der Opfer von Justizirrtümern gewaltig anschwellen.

Niemand ist so naiv zu behaupten, dass unser Justizsystem perfekt zu funktionieren hat. Wir wissen, dass es auch in einem Rechtsstaat Justizopfer geben kann und dass Gerechtigkeit nicht immer siegt.

Mögen Gesetze wie in Stein gemeißelt den Rahmen eines Prozesses bilden: Seine Diener sind auch nur Menschen. Richter und Staatsanwälte können falsch oder unausgewogen werten. Sie haben ihre Grenzen, können fehlbar, unfähig oder berufsblind sein, so wie es in allen Professionen vorkommt. Und können doch wirkmächtig über etwas so Absolutes wie die Wahrheit befinden. Wie hilflos muss sich da ein Unschuldiger empfinden, dessen eigene Wahrheit in diesem erhabenen Saal einfach nichts gilt. Er zahlt mit seiner Freiheit.

Fiat justitia et pereat mundus. Es soll Gerechtigkeit geschehen und gehe die Welt darüber zugrunde. Schrecklich und erhaben die Vorstellung, dass das Recht über allen Einzelinteressen stehen möge. Leider sagt der Satz auch, dass Existenzen zerstört werden, bei denen keinerlei Schuld vorliegt, dass Rechtsprechung verheerende Ungerechtigkeit produziert. Oder auch nur den Menschen als Staatsbürger zutiefst verstört: Wenn er, der unschuldige Beklagte oder unsichere Zeuge, »auseinander« genommen werden. Wenn ihm der »Durchblick« verweigert wird. Vertrauen in die Dritte Gewalt ist zerbrechlich. Ein bitteres Fazit.

Das Buch ist kein Plädoyer für Misstrauen, aber doch ein Appell an eine Kaste von Professionellen, über ihr Selbstverständnis kritisch nachzudenken. Sie zeigen zu oft Korpsgeist, sind nicht zu Korrekturen an vorausgegangenen Entscheidungen von Kollegen bereit, wie es die Wiederaufnahmeverfahren zeigen. Sie weigern sich, eigene Fehler, Vorurteile, Unzulänglichkeiten zuzugeben, erlauben sich Arroganz. Welche gefährlichen Folgen das für den einzelnen Bürger haben kann, wird in diesem Buch eindringlich beschrieben. Dazu gehört auch die mangelnde Bereitschaft des Staates, für Irrtümer der Justiz Verantwortung zu übernehmen. Ob Haftentschädigung, ob Wiedereingliederung von unschuldig Inhaftierten.

Warum fällt es der deutschen Justiz so schwer, Justizirrtümer aufzuarbeiten und zuzulassen, dass Wahrheitsfindung auch nach einem Urteil stattfinden kann? Hierzulande kämpfen bislang nur Anwälte und Angehörige darum, Leute aus der Haft zu befreien. In den USA hat das Innocence Project laut Spiegel »271 Menschen aus den Gefängnissen geholt, darunter 17 Todeskandidaten. Die Befreiten haben zusammengerechnet rund 3500 Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen«.

Das Buch könnte eine Rampe für solche Projekte hierzulande sein. Die Zivilgesellschaft muss – ungerechtfertigte – Mauern des Justizsystems einreißen helfen, damit der Ablauf der Wahrheitsfindung möglichst nachvollziehbar für alle ist und damit Betroffene sich gegen Fehler wehren können. Im Gegenzug schenkt der Bürger der Dritten Gewalt ja ein kostbares Grundvertrauen: Justitia ist unabhängig und soll es bleiben dürfen.

Sonia Seymour Mikich

Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.

FRANZ KAFKA, DER PROZESS

Man befasst sich nicht mit den Dingen eines Gefängnisses, wie der Alltag dort aussieht, weil das eine Sache ist, die einen nicht betrifft. Das liest man über andere, aber dass man selbst in diese Situation kommen könnte, damit beschäftigt man sich nicht.

HORST ARNOLD

Vorbemerkung

Jeder kann zum Justizopfer werden. Jeden kann es treffen. Jederzeit. Wird ein Fehlurteil bekannt, wird die Öffentlichkeit geradezu reflexartig mit dieser Warnung konfrontiert. Allein glauben mag daran so recht keiner. Zu irgendeinem Anfangsverdacht wird der Delinquent schon Anlass geboten, eine kleine Schuld auf sich geladen haben, die ihm schließlich zum Verhängnis wurde. Niemand möchte sich einreden lassen, dass es auch ihn selbst treffen könnte. Aber die Auseinandersetzung mit zahlreichen Fällen und Geschichten von Fehlurteilen hat mir klargemacht: doch. Genau so ist es. Jeder kann in den Sog der Justiz gerissen werden, der ihn mitsamt seiner Existenz verschlingt und am Ende alleine in einer Zelle sitzen und fristen lässt.

Die hier dargestellten Geschichten bewegen sich in dem breitest möglichen Spannungsfeld: zwischen einer Verurteilung und dem langjährigen Entzug der Freiheit einerseits und dem Freispruch und einem Leben als unbescholtener Bürger andererseits. Aus diesem extremen Gegensatz und dem Raum, der dazwischen liegt, erwächst für das Gericht eine große Verpflichtung. Sein Urteil schafft Tatsachen, es macht einen Menschen möglicherweise vom ungerechtfertigt Beschuldigten zum Justizopfer. Es beschließt eine Situation und öffnet eine neue. Es setzt künstlich eine Zäsur im Leben eines Menschen, beurteilt, was war, und schafft den Boden für das, was sein wird. Aber wie transparent ist die Urteilsfindung in Deutschland? Wer weiß schon, wie die Dritte Gewalt bei uns arbeitet?

Akten werden hin- und hergeschoben, Dokumente bewertet, Gutachten erstellt. Papiere sind nicht selten die Kronzeugen in Prozessen. Aber am Ende entscheidet der Mensch und der persönliche Eindruck spielt die Hauptrolle. Gerade die hier erzählten Fälle verdeutlichen, welchen Spielraum es beim Umgang mit Dokumenten, Zeugnissen, Indizien und Beweismitteln gibt. Es sind die Menschen, die aussagen, ermitteln und richten. Und wo Menschen handeln, passieren Fehler.

Wir verlassen uns darauf, dass die Justiz ausgewogen und nach objektiven Kriterien vorgeht, dass sie alles in ihrer Macht stehende tut, um am Ende zu einem gerechten Urteil zu kommen. Aber auf welcher Grundlage werden Urteile gefällt? Welche Rolle spielen die Ermittlungsbehörden, welche Gutachter und Zeugen, und auf welcher Beweisgrundlage kann ein Gericht einen Beschuldigten verurteilen? Diesen Fragen möchte ich mit diesem Buch anhand der darin geschilderten Fälle nachgehen.

Im Sommer 2011 habe ich begonnen, mich mit den Schicksalen von Justizopfern zu beschäftigen, angeregt durch Zuschriften, die an die Redaktion des ARD-Politmagazins Monitor gegangen sind und die eindrucksvoll die Situation von Menschen schilderten, die unverschuldet im Gefängnis gesessen hatten. Daraus ist nach einer Berichterstattung in Monitor auch eine ARD-Dokumentation entstanden, die die Geschichten von Horst Arnold und Monika de Montgazon erzählt.

In dem gleichnamigen Buch zeichne ich nun zudem auf der Grundlage zahlreicher Akten die Geschichte von Gustl Mollath nach. Sie ergänzt die beiden anderen Geschichten um wichtige Komponenten. Gemeinsam bilden sie ein großes Spektrum möglicher Fehlerquellen in unserem Justizwesen ab.

Bei der Geschichte des Lehrers Horst Arnold handelt es sich um einen Fall, in dem ein Mensch die gesamte Haftstrafe abgesessen hat und danach eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreichen konnte, die schließlich zum Freispruch führte. Das gegen die Arzthelferin Monika de Montgazon gefällte Urteil wurde dagegen gar nicht rechtskräftig. Sie wurde nach zweieinhalb Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen und in einem neuen Prozess, einer sogenannten Revision, freigesprochen. Gegen Gustl Mollath ist gar kein Schuldspruch ergangen. Man hatte ihn zwar für schuldig gehalten, ihn aber wegen verminderter Schuldfähigkeit freigesprochen und auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie eingeschlossen. Nach sieben Jahren in einer psychiatrischen Einrichtung wurde er im Sommer 2013 entlassen. Seine Unschuld wurde bis heute nicht gerichtlich festgestellt. Gerade deswegen habe ich mich hier auch auf die vorliegenden und gut dokumentierten Unterlagen beschränkt und von subjektiven Äußerungen an seiner Geschichte Beteiligter, auch Gustl Mollaths selbst, bewusst Abstand genommen. Die Darstellung des Falles von Gustl Mollath in diesem Buch will auch einer abschließenden gerichtlichen Klärung keineswegs vorgreifen. Aber seine Geschichte zeigt, zu welch enorm unterschiedlichen Schlussfolgerungen die Wertung von Aussagen und Beweismitteln führen und welche katastrophalen Konsequenzen das für den Beschuldigten haben kann.

Im Laufe der Arbeiten an dem Film und diesem Buch habe ich mir immer wieder die Frage gestellt, wie es sich anfühlen mag, dieses Unerhörte: schuldlos der Freiheit beraubt und in eine fremde Taktung des Lebens gezwungen zu werden, aus dem es kein Entkommen gibt. Wie es sein mag, verbannt zu werden in einen Raum, der fortwährend diesen Umstand vor Augen führt und es einem so unmöglich macht, die Gedanken daran zu verdrängen. Denn verurteilt werden Justizopfer auch zu endlosem Grübeln, getrieben von dem menschlichen Drang, verstehen zu wollen, was nicht zu verstehen ist, gefangen in der unseligen Spirale der Unbegreiflichkeit.

Auch in meinen vielen Gesprächen und Interviews mit Horst Arnold und Monika de Montgazon wollte ich zu dem Kern dieses Unbegreiflichen vordringen. Aber die verständliche Abneigung, sich nun in Freiheit damit zu beschäftigen, womit sie sich jahrelang hatten auseinandersetzen müssen, war für beide so enorm, dass es nur mit viel Geduld und langsam wachsendem Vertrauen gelang, diesen Kern zumindest zu streifen. Eher zwischen den Zeilen zeigte sich die furchtbare und fortdauernde Endlosigkeit ihrer Gedanken um eine nie begangene Schuld.

Dieses Buch ist entstanden, weil die Fehler in unserem Justizwesen so vielfältig sind, dass sie den Rahmen einer Fernseh-Dokumentation sprengen. Es ist entstanden, da die Interviews mit den Betroffenen und den Schlüsselfiguren in ihren Fällen so umfangreich sind, dass sie eine ausführliche Darstellung verdienen, die ich mit diesem Buch versuchen möchte. Und es ist entstanden als Zeitzeugnis für Horst Arnold, der sich nun nicht mehr äußern kann und mit dem ich zahlreiche intensive Gespräche geführt habe, die in dieses Buch eingeflossen sind und die mir dabei halfen, seine Geschichte zu rekonstruieren. Elf Jahre lang hatte Horst Arnold einen kräftezehrenden Kampf um die Wiedererlangung seiner Freiheit und seiner Existenz führen müssen. Am Ende konnte er ihn nicht gewinnen.

1. Die angebliche Tat

Das Modell zittert in seiner Hand, als er es über den Flur balanciert. Ihm ist etwas schwindelig. Ob die Schüler den Geruch von Alkohol gemerkt haben? Wie lange versucht er schon, Menschen auf Abstand zu halten? Eigentlich will er weg von dieser Schule, der Schule, an der er schon seit acht Jahren unterrichtet. Als Sonderling kommt er sich vor, beäugt von den anderen. Dagegen trinkt er an, jeden Abend, und trinkt sich immer weiter fort von den anderen. Seit Jahren.

Wann hat das angefangen? Schon über zehn Jahre ist es nun her, schon kurz nach seiner Hochzeit begann er zu trinken. In guten Phasen mal etwas weniger, aber meistens war es viel, mitunter exzessiv. Immer wieder musste er sich, musste seine Frau ihn entschuldigen in der Schule, und gerade in letzter Zeit hat er sich oft nicht auf den Unterricht konzentrieren können. Es hängt zusammen mit dieser Schule, dass er trinkt. Mit jener Anerkennung, die ihm seit Jahren versagt wird, endlich verbeamtet zu werden, so, wie alle anderen Lehrer an der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim. Er ist unter ihnen der einzige Angestellte, trotz so vieler Bewerbungen, Eingaben, Versuche, obwohl er sich engagierte, indem er die Fachschaft Biologie leitete.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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