Verwaltungskostenrechnung - Aufgaben und Teilgebiete - Christian Lenzinger - E-Book

Verwaltungskostenrechnung - Aufgaben und Teilgebiete E-Book

Christian Lenzinger

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,7, Universität Kassel, Veranstaltung: Nationale und internationale Aspekte des Auditings: Verwaltungscontrolling, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit befasst sich mit der Verwaltungskostenrechnung. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Darlegung der einzelnen Aufgaben und Teilgebiete. Zunächst wird jedoch kurz auf die Situation der Finanzhaushalte sowie der Buchführung und Rechnungslegung der öffentlichen Hand eingegangen. Dabei wird auch die Bedeutung der Verwaltungskostenrechnung für die Verwaltungsreform erläutert. Im Anschluss werden die Aufgaben und Teilbereiche der Verwaltungskostenrechnung vorgestellt. Dabei werden auch ihre Entwicklungsformen angesprochen. Vor der Zusammenfassung im Fazit erfolgt noch ein kurzer Blick auf den Einsatz der Verwaltungskostenrechnung in der Praxis.

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Inhaltsverzeichnis
2. Die Finanzhaushalte der öffentlichen Hand in der Krise
3. Buchführung und Rechnungslegung in der öffentlichen Verwaltung
4. Die (Verwaltungs-)Kostenrechnung
4.1 Begriffsbestimmungen
4.2 Die Aufgaben der Kostenrechnung
4.3 Die Teilbereiche der Kostenrechnung
4.3.1 Kostenartenrechnung
4.3.4 Kostenträgerzeitrechnung
4.4 Die Entwicklungsformen der Kostenrechnung
5. Die (Verwaltungs-)Kostenrechnung in der Verwaltungspraxis
6. Fazit

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Verwaltungskostenrechnung

1. Einführung

Diese Hausarbeit befasst sich mit der Verwaltungskostenrechnung. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Darlegung der einzelnen Aufgaben und Teilgebiete. Zunächst wird jedoch kurz auf die Situation der Finanzhaushalte sowie der Buchführung und Rechnungslegung der öffentlichen Hand eingegangen. Dabei wird auch die Bedeutung der Verwaltungskostenrechnung für die Verwaltungsreform erläutert.

Im Anschluss werden die Aufgaben und Teilbereiche der Verwaltungskostenrechnung vorgestellt. Dabei werden auch ihre Entwicklungsformen angesprochen. Vor der Zusammenfassung im Fazit erfolgt noch ein kurzer Blick auf den Einsatz der Verwaltungskostenrechnung in der Praxis.

2. Die Finanzhaushalte der öffentlichen Hand in der Krise

Im öffentlichen Bereich hat sich insbesondere die finanzielle Situation der Kommunen verschlechtert. Die Gewerbesteuer als eine der Haupteinnahmequellen ist in ihrer Höhe starken Schwankungen ausgesetzt. Dazu kommt, dass die Finanzierung der zusätzlich von Bund und Länder auf die Kommunen übertragenen Aufgaben nicht sichergestellt ist. Gleichzeitig erzeugen die Folgelasten der Investitionen aus den vergangenen Jahren weiteren Druck. Neben den Betriebskosten belasten hierbei vor allem die Zinsen vergangener Kreditaufnahmen die öffentlichen Haushalte. Die Kommunen sind dadurch mitunter nicht mehr dazu in der Lage die laufenden Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken.1Zur Abdeckung ihrer laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt greifen die Kommunen deswegen auf Zuführungen aus dem für Investitionen vorgesehenen Vermögenshaushalt zurück. Die Zuführungen stammen zumeist aus dem Verkauf des Tafelsilbers (z.B. Grundstücke) oder der Allgemeinen Rücklage. In Nordrhein-Westfalen gingen Kommunen dazu über ihre Allgemeine Rücklage über

1Vgl. Fiebig, Helmut (2004), Kommunale Kostenrechnung und Wirtschaftlichkeitssteuerung -

Ziele - Methoden - Ergebnisse, Berlin, S. 21ff.

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Verwaltungskostenrechnung

Kredite aufzufüllen. Dadurch konnten sie genügend hohe Zuschüsse für den Verwaltungshaushalt zur Verfügung stellen.2

Die durch die Kommunen durchgeführten Privatisierungen führen nur bedingt zu einer Entlastung der Haushalte. Zumeist erfolgt lediglich die Ausgliederung einzelner Aufgabenbereiche in eine private Rechtsform nicht aber die Abgabe an private Betreiber. Die Folgekosten werden somit nur zwischen den Einrichtungen einer Kommune (Kernverwaltung, Beteiligung in Form einer GmbH, …) umverteilt. Letztendlich bleiben sie für die öffentliche Hand in alter Höhe bestehen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass eine teilweise oder gänzliche Abgabe öffentlicher Aufgaben an den privaten Sektor nicht nur die öffentlichen Haushalte entlastet sondern auch zu Einbußen bei der Qualität der Aufgabenerfüllung führen kann.3

Hinzu kommt, dass die Kommunen konjunkturelle Hochzeiten nicht für die Bildung von Rücklagen genutzt haben. Stattdessen wurden zusätzliche Investitionen getätigt. Zum einen war in konjunkturellen Hochphasen Geld vorhanden, zum anderen befanden sich die Kreditbeschaffungskosten und Kreditfolgekosten (Zinsen) auf einem niedrigen Niveau.4Außerdem förderten Bund und Länder die Tätigung bestimmter Investitionen durch Zuschüsse an die Kommunen.5Die durch die Investition entstehenden Folgekosten wurden dabei von den Entscheidungsträgern nicht ausreichend genug berücksichtigt.6

In Bezug auf die Kreditaufnahmen für Investitionen gibt es neben der Folgebelastung durch Zinsen noch ein weiteres Problem. Innerhalb des Vermögenshaushaltes übersteigt die Laufzeit der aufgenommenen Kredite mitunter die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Investitionen. Dies führt dazu, dass der finanzwirtschaftliche Aufwand (tatsächlich für Tilgung und Zinsen zu zahlende Geldbeträge) über den für die Refinanzierung der Investition angesetzten kalkulatorischen Kosten liegt.7

2Vgl. Fiebig, a.a.O., S. 22f.

3Vgl. Fiebig, a.a.O., S. 25f.

4Vgl. Fiebig, a.a.O., S. 29f.

5Vgl. Fiebig, a.a.O., S. 25.

6Vgl. Fiebig, a.a.O., S. 25 iVm. 29f.

7Vgl. Fiebig, a.a.O., S. 32.