Vom Redner - Marcus Tullius Cicero - E-Book

Vom Redner E-Book

Marcus Tullius Cicero

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Beschreibung

Marcus Tullius Ciceros Werk 'Vom Redner' ist ein Meilenstein in der Geschichte der Rhetorik und politischen Philosophie. In diesem Werk analysiert Cicero die Kunst des Redens und gibt umfassende Ratschläge zur Überzeugungskraft und Effektivität in der öffentlichen Rede. Mit seinem klaren und prägnanten Stil vermittelt Cicero nicht nur technische Aspekte der Rhetorik, sondern betont auch die ethischen Verpflichtungen eines Redners. Das Buch ist nicht nur ein Leitfaden für Redner, sondern auch ein Spiegelbild der römischen Gesellschaft und ihrer politischen Kultur. Ciceros geschickte Argumentation und seine Beispiele aus der Praxis machen 'Vom Redner' zu einem unverzichtbaren Werk für jeden, der die Kunst der Überzeugung meistern will. Marcus Tullius Cicero, einer der bedeutendsten Denker des antiken Rom, war selbst ein prominenter Redner und Politiker. Sein umfassendes Wissen über Rhetorik und seine Erfahrung in der Politik spiegeln sich deutlich in seinem Werk wider. Als Anwalt, Senator und Konsul erlebte Cicero die Wirren der römischen Politik aus erster Hand und nutzte seine Kenntnisse, um seine politischen Ziele zu erreichen. Ciceros 'Vom Redner' ist ein zeitloses Werk, das auch heute noch relevant ist und sowohl akademischen als auch praktischen Wert hat. Durch die praktischen Ratschläge und philosophischen Perspektiven, die das Buch bietet, ist es für Studenten, Redner, Anwälte und jeden, der seine Redekunst verbessern möchte, von unschätzbarem Nutzen. Ciceros kluge Beobachtungen und Anleitungen inspirieren dazu, die Kunst der öffentlichen Rede zu beherrschen und gleichzeitig moralische Integrität zu wahren. In einer Welt, in der Kommunikation eine Schlüsselrolle spielt, ist 'Vom Redner' ein unentbehrliches Werk, das die Leser dazu anregt, ihre rhetorischen Fähigkeiten zu verbessern und einen tieferen Einblick in die Kunst des Redens zu gewinnen.

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Marcus Tullius Cicero

Vom Redner

De oratore: Rhetorisches Hauptwerk der Antike

Books

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2017 OK Publishing
ISBN 978-80-272-0941-5

Inhaltsverzeichnis

Einleitung zu Cicero's drei Büchern vom Redner
Erstes Buch
Zweites Buch
Drittes Buch

Einleitung zu Cicero's drei Büchern vom Redner

Inhaltsverzeichnis

I. Von der Beredsamkeit bei den Römern.

1. Die Beredsamkeit ist diejenige Wissenschaft, welche in Rom frühzeitig mit großem Eifer betrieben wurde, in kurzer Zeit einen hohen Grad der Ausbildung erreichte und zuletzt in Cicero ihre Vollendung fand. Die Verfassung des Römischen Staates war von ihrem ersten Beginne an von der Art, daß sie dem Geiste der Römer nothwendig eine praktische Richtung geben mußte. Schon unter den Königen war das ganze Streben des Staates lediglich darauf gerichtet, die Gränzen des Reiches durch Kriege mit den Italischen Völkern zu erweitern und die Verfassung im Inneren durch gute Gesetze und Einrichtungen zu befestigen. Auch nach Gründung der republikanischen Verfassung verfolgte der Staat das nämliche Ziel; aber auch durch die freie Verfassung wurde den Römern eine neue glänzende Laufbahn eröffnet. Während sie sich unter den Königen durch kriegerische Tapferkeit und Feldherrnkunde, durch Gesetzgebung und Staatsweisheit auszeichnen konnten, so war es ihnen jetzt gestattet sich auch durch Beredsamkeit hervorzuthun und sich um die Wohlfahrt des Staates sowol als der einzelnen Bürger verdient zu machen, und das war gerade der Weg, auf dem man am Schnellsten zu glänzenden Staatsämtern emporsteigen und hohes Ansehen, Achtung und Einfluß bei seinen Mitbürgern gewinnen konnte. Das Römische Forum und die Curie bildeten gleichsam den Mittelpunkt des Römischen Staatslebens und den eigentlichen Sitz der Römischen Weltherrschaft. Hier wurden die Gesetze, Einrichtungen und alle wichtigen Angelegenheiten des Staates und der Bürger berathen und besprochen, hier die Schicksale ganzer Völker entschieden; hier war der Kampf und Tummelplatz, wo die Geisteskraft sich in ihrem vollen Glanze zeigen, wo der Ehrgeiz reichliche Befriedigung finden konnte, wo alle Fähigkeiten des Verstandes und Gemüthes angeregt, genährt und ausgebildet wurden.

2. So waren es also drei Wissenschaften, die aus dem Wesen der Römischen Staatsverfassung gleichsam hervorwuchsen: die Staatskunst, die Rechtskunde und die Beredsamkeit. Die Beredsamkeit kann nur in einer freien Staatsverfassung emporblühen und gedeihen, in welcher alle Staatsangelegenheiten, alle Gesetze und Beschlüsse, die Rechte und alle wichtigeren Interessen der Bürger öffentlich berathen und verhandelt werden, und dem Redner erlaubt ist in freier und unumwundener Rede sowol seine eigenen Ansichten auszusprechen als die Anderer zu widerlegen; in welcher vor Gericht Anklagen sowol als Vertheidigungen öffentlich geführt werden; in welcher endlich dem Rednertalente der Weg zu Ruhm, Ehre, Macht und Ansehen im Staate eröffnet ist. Dieß sehen wir deutlich in dem Römischen Staate. Denn so lange in ihm eine freie Verfassung herrschte, so lange blühte in ihm die Beredsamkeit; sobald aber der Freistaat aufhörte, verschwand auch die wahre Beredsamkeit, indem sie in leeres und gehaltloses Wortgepränge ausartete.

3. Ueber die Anfänge der Beredsamkeit bei den Römern läßt sich nicht urtheilen, da uns von den Rednern der älteren Zeiten durchaus keine schriftlichen Denkmäler hinterlassen sind 1. Als der älteste Redner, von dem Reden hinterlassen waren, wird uns Appius Claudius Cäcus genannt, der im Jahre 308 v. Chr. (446 nach Erb. Roms) Consul war. Von Marcus Porcius Cato Censorius (196 v. Chr. Consul, 186 Censor) erwähnt Cicero im Brutus Kap. 17, daß er hundert und fünfzig Reden hinterlassen habe. Er rühmt sie als ausgezeichnet in Worten und Gedanken und bedauert, daß sie zu seiner Zeit nicht mehr gelesen würden. Nach diesem führt Cicero an der angeführten Stelle eine lange Reihe von hervorragenden Rednern an, Publius Cornelius Scipio Africanus, Gajus Lälius, Servius Sulpicius Galba, Marcus Aemilius Lepidus, Gajus Papirius Carbo, die beiden Gracchen und viele andere, von deren Reden jedoch theils gar Nichts, theils nur wenige Bruchstücke aufbewahrt sind. Die größten Redner in dem Zeitalter vor Cicero waren Marcus Antonius und Lucius Licinius Crassus, die Cicero in unseren Büchern vom Redner ihre Ansichten über die Beredsamkeit vortragen läßt, und von denen wir weiter unten ausführlicher sprechen werden.

4. Aber die höchste Vollendung erreichte die Beredsamkeit bei den Römern in dem folgenden Zeitalter, das man von dem größten Redner, der in demselben auftrat, mit Recht das Ciceronianische genannt hat. Die berühmtesten Redner dieser Zeit waren Gajus Cäsar, Marcus Cato, Servius Sulpicius Rufus, Marcus Calidius, Marcus Cälius Rufus, Gajus Licinius Calvus, Marcus Marcellus, Gajus Curio der Jüngere, Lucius Munatius Plancus, Marcus Junius Brutus, Marcus Valerius Messala und vor Allen Quintus Hortensius und Marcus Tullius Cicero, der die Römische Beredsamkeit bis zur höchsten Vollendung ausbildete, und von dem uns eine große Anzahl ausgezeichneter Reden, sowie vortreffliche Werke über die Redekunst erhalten worden sind, während wir die übrigen angeführten Redner theils nur aus wenigen aufbewahrten Bruchstücken ihrer Reden, theils aus den Nachrichten kennen, die uns über dieselben andere Schriftsteller, namentlich Cicero und Quintilianus, geben.

II. Von der Rhetorik bei den Römern.

1. Das wissenschaftliche Studium der Beredsamkeit begann bei den Römern erst zu der Zeit, als sie mit Griechenland in nähere Berührung traten und die Griechische Literatur kennen lernten. In früherer Zeit war der Bildungsgang des jungen Römers, der sich der Beredsamkeit widmen wollte, höchst einfach. Nachdem er sich durch häuslichen oder Schulunterricht die für einen freigebornen Römer nothwendigen Kenntnisse angeeignet hatte, wurde er von seinem Vater oder seinen Verwandten zu einem durch Rechtskunde oder Beredsamkeit ausgezeichneten Manne geführt, um durch den Umgang und die Unterredungen mit ihm die Gesetze, die Einrichtungen des Staates, die Sitten und Gebräuche des Volkes und die übrigen einem tüchtigen Staatsmanne und Redner nöthigen Kenntnisse zu erlernen 2. Diesen begleitete er überall, besuchte mit ihm die Gerichte und Volksversammlungen und hörte daselbst die Reden an. Dieses durchaus praktische Verfahren war von großem Nutzen für die jungen Römer. Denn dadurch, daß sie auf dem Kampfplatze der Redner selbst und mitten im Gewühle des Volkes durch fleißiges Anhören der Redner die Beredsamkeit lernten, gewöhnen sie sich frühzeitig die Scheu vor großen versammelten Volksmassen abzulegen und sich ein gewisses Selbstvertrauen anzueignen, erkannten am Leichtesten die Vorzüge und Mängel der Redner, sammelten sich eine reiche Erfahrung, und indem sie das, was sie gehört und gesehen hatten, mit ihrem erfahrenen Führer und Lehrer besprachen, wurde ihnen Alles ein wahrhaft lebendiges Eigentum.

2. Als Rom seine Waffen gegen Griechenland wandte und es seiner Herrschaft unterwarf, und vornehme Römer mit Griechischen Gelehrten und durch diese mit der Griechischen Litteratur bekannt wurden, wurde bei den Römern allmählich der Sinn und der Geschmack für Griechische gelehrte Bildung geweckt. Auch wanderten Griechische Philosophen und Rhetoren nach Rom und gründeten Schulen, die von strebsamen Jünglingen besucht wurden. Aber die alten Römer, besorgt, die Jugend möchte durch die Griechische Bildung verweichlicht und dem thatkräftigen Staats- und Kriegsleben entzogen werden, bewirkten, daß unter dem Consulate des Gajus Fannius und Marcus Valerius Messala (161 v. Chr.) durch einen Senatsbeschluß die Rhetoren und Philosophen aus der Stadt verwiesen wurden. Bald darauf (156 v. Chr.) wurden von den Athenern drei ausgezeichnete Philosophen als Gesandte nach Rom geschickt, der Neuakademiker Karneades, der Peripatetiker Kritolaus und der Stoiker Diogenes. Diese hielten über Philosophie und andere wissenschaftliche Gegenstände Vorträge, denen viele junge Männer von vornehmem Stande beiwohnten 3 . Aber auch diesen wurde ein längerer Aufenthalt in Rom nicht gestattet, indem der alte Marcus Porcius Cato, der strenge Hüter und Bewahrer der alten Römischen Zucht und Sitte, es durchsetzte, daß die Gesandten wieder nach Hause geschickt wurden, und ein Senatsbeschluß gefaßt wurde, daß Griechische Philosophen sich nicht mehr in Rom aufhalten sollten. Aber die einmal in den Gemüthern edeler Jünglinge angefachte Liebe zu den Griechischen Wissenschaften ließ sich durch Senatsbeschlüsse nicht vertilgen. Die Griechische Bildung faßte allmählich immer tiefere Wurzeln; Griechische Gelehrten wanderten wieder nach Rom und genossen des Schutzes hochgestellter Staatsmänner und berühmter Feldherren, und bald gehörte es zum feinen Tone der vornehmen Römer, daß junge Männer nach Athen reisten, um Griechische Philosophie und Beredsamkeit zu erlernen.

3. Aber freilich dauerte es lange Zeit, ehe wissenschaftliche Studien und Griechische Gelehrsamkeit allgemeiner unter den Römern wurden. Selbst ausgezeichnete Redner des vorciceronianischen Zeitalters, als Servius Sulpicius Galba, Marcus Aemilius Lepidus Porcina, Gajus Papirius Carbo, ja sogar Marcus Antonius, der nach Crassus der größte Redner dieser Zeit war, waren in der Rechtswissenschaft unerfahren und verschmähten alle gelehrte Bildung 4 . Wenn wir sehen, daß so hochbegabte Männer, wie Marcus Antonius, mit einer gewissen Verachtung auf die Griechische Wissenschaft herabsehen. so liegt der Hauptgrund davon theils in dem durchaus praktischen Sinne der Römischen Staatsmänner und Redner, theils in ihrem beschäftigten Leben, das sie zu einem gründlichen Studium der Griechischen Litteratur nicht kommen ließ. Einen Theil der Schuld tragen aber ohne Zweifel auch die damaligen Griechen selbst, die Lehrer der Philosophie und der Redekunst, welche zwar große Gelehrsamkeit und viel Scharfsinn besaßen, aber größtenteils geschwätzige, spitzfindige, eitele und selbstgefällige Stubengelehrte waren, die dem thätigen Staatsleben fern standen. Solche Männer waren nicht geeignet die Römer, deren Charakter strengen Ernst und edele Würde liebte, deren Tätigkeit ganz dem Dienste des Staates und der Wohlfahrt der Mitbürger gewidmet war, deren Sinn durch den Gedanken an Roms Weltherrschaft mit Stolz erfüllt war, für sich zu gewinnen und ihnen für ihre Wissenschaften Liebe und Achtung einzuflößen. Wie sehr aber selbst noch zu Cicero's Zeit die große Menge des Römischen Volkes den Griechischen Wissenschaften abhold war, sehen wir daraus, daß Cicero sich in seinen gelehrten Schriften wegen seiner wissenschaftlichen Studien zu entschuldigen genöthigt sah und keine Gelegenheit unbenutzt vorübergehen ließ dieselben seinen Landsleuten auf das Nachdrücklichste zu empfehlen.

4. In den Schulen der Rhetoren wurden die Lehren der Redekunst vorgetragen und zur Einübung derselben Vorträge (μελέται) gehalten. Zu diesen Vorträgen wählte man theils die Behandlung der sogenannten unbestimmten Fragen (θέσεις, quaestiones infinitae) über einen Gegenstand im Allgemeinen, ohne Rücksicht auf bestimmte Personen und Zeiten, z. B. über das Gute oder Schlechte, Nützliche oder Schädliche, über die Tugenden oder Laster, über den Staat, das Kriegswesen u. dgl., ferner über Fragen, wie: Was ist über die Zurückgabe der im Kriege gemachten Gefangenen zu bestimmen und zu urtheilen? Eine solche Frage heißt Untersuchungsfrage ( consultatio, θέσις); theils die Behandlung der sogenannten bestimmten Fragen ( quaestiones finitae) über einen historischen Gegenstand mit Rücksicht auf bestimmte Personen und Zeiten, z. B.: Soll man beschließen, daß wir von den Karthagern unsere Gefangenen gegen Rückgabe der ihrigen annehmen? Eine solche Frage heißt streitiger Rechtsfall (υπόθεσις, causa oder controversia); sie beruht entweder auf Rechtssachen ( lites) oder auf Beratschlagungen ( deliberationes) oder auf Lobreden ( laudationes) 5.

5. Eine wichtige Rolle in der Rhetorik der Alten spielten die sogenannten Gemeinplätze (τόποι, loci communes), d. h. Erörterungen wichtiger Gegenstände 6 im Allgemeinen, allgemeine Untersuchungen oder Betrachtungen, welche nicht einzelne und besondere Gegenstände, sondern die Gattungen der Dinge umfassen. Sie werden vom Redner angewendet, wenn ein besonderer und bestimmter Fall auf die Gattung zurückgeführt wird, und dienen dazu, dem Vortrage Glanz und Erhabenheit zu verleihen. Daher werden sie mit größerer Würde und größerem Schmucke sowol hinsichtlich der Worte als der Gedanken behandelt als die übrigen Beweisführungen. Sie sind eine wichtige Quelle, aus der Beweise geschöpft werden, und man nannte sie daher Fundstätten der Beweise ( sedes, thesauri argumentorum) 7.

6. Die Lehrer der Beredsamkeit zu Rom, die eine höhere und wissenschaftliche Bildung hatten, waren anfänglich nur Griechen. Doch später, zur Zeit des Lucius Licinius Crassus, traten auch Lateinische Lehrmeister der Beredsamkeit auf, denen jedoch der eben genannte Crassus als Censor (93 v. Chr., 662 n. Roms Erb.) durch eine Verordnung das Handwerk legte, weil ihr Unterricht so schlecht war, daß der Verstand der jungen Männer eher abgestumpft als geschärft wurde, und ihre Schule eine Schule der Unverschämtheit war 8 . Doch muß diese Verordnung bald wieder aufgehoben worden oder ungültig geworden sein. Denn in den letzten Jahren des Crassus trat Lucius Plotius als Lateinischer Rhetor auf; aber er sowie die anderen Lateinischen Lehrmeister der Beredsamkeit, die nach ihm auftraten, Marcus Antonius Otacilius, Sextus Clodius und Andere, waren lauter Freigelassene, die einer feineren und höheren Bildung entbehrten 9. Erst unter Augustus trat ein Römischer Ritter als Lehrer der Beredsamkeit auf.

7. Aber auch nachdem rhetorische Schulen zu Rom eingerichtet waren, erhielt sich doch bei den meisten jungen Römern die frühere Art des Unterrichtes, indem sie sich an einen erfahrenen Staatsmann oder Redner anschlossen und sich im Umgange mit diesem auszubilden suchten oder diesen Unterricht mit dem bei den Rhetoren verbanden, wie wir dieß bei Cicero sehen, der die Theorie der Redekunst bei Griechischen Rhetoren erlernte und durch den Umgang mit dem großen Rechtsgelehrten Quintus Mucius Scävola in der Rechtswissenschaft praktisch ausgebildet wurde.

8. Cicero war der erste Römer, der die Kunst der Beredsamkeit in ihrem ganzen Umfange wissenschaftlich umfaßte und seine über das Wesen dieser Kunst theils durch das Studium der Griechischen Quellen, theils durch eigene Erfahrung und eigenes Nachdenken gewonnenen Ansichten in einer Reihe durch Gediegenheit des Inhaltes ebenso wie durch Schönheit der Darstellung ausgezeichneter Werke niedergelegt hat. Seine rhetorischen Schriften haben einen um so größeren Werth und sind um so anziehender, als wir in ihnen nicht einen trocknen und spitzfindigen Stubengelehrten, einen auf die Schule beschränkten, dem öffentlichen Staatsleben fern stehenden Lehrmeister, sondern den nächst Demosthenes größten Redner des Altertums, der das ganze Gebiet der Wissenschaften umfaßte, durch einen edlen Charakter, durch sittliche Reinheit und brennende Vaterlandsliebe ausgezeichnet war und zugleich als Staatsmann eine höchst wichtige Rolle gespielt hatte, nicht nach bloßer Abstraktion, sondern aus seiner eigenen reichen Erfahrung und vielseitigen Uebung die Vorschriften über die Beredsamkeit in der geschmackvollsten und anmuthigsten Sprache vortragen sehen.

III. Von dem Wesen der Beredsamkeit.

1. Beredsamkeit ist in weiterem Sinne jede kunstmäßige Darstellung der Rede, in engerem die kunstmäßige Darstellung öffentlicher Vorträge. Die Rhetorik der Alten beschränkte sich auf die politische Beredsamkeit.

2. Die politische Beredsamkeit wird von den Alten in drei Gattungen getheilt: die gerichtliche, die berathschlagende und die lobende10 .

3. Die gerichtliche Gattung ( genus judiciale, γένος δικανικόν) umfaßt die Reden vor Gericht, die entweder Privatstreitigkeiten ( judicia privata, δίκαι) oder öffentliche Anklagen ( judicia publica, γραφαί) betreffen. In beiden findet Anklage und Vertheidigung statt, und in beiden handelt es sich um Recht und Billigkeit ( ejus generis finis est aequitas) 11 .

4. Die berathschlagende Gattung ( genus deliberativum oder suasorium , γένος συμβουλευτικόν oder δημηγορικόν) umfaßt die Reden, die bei Beratschlagungen des Senates oder des Volkes über wichtige Angelegenheiten des Staates, als Verfassung, Gesetze, Beschlüsse, gehalten werden. Solche Reden bestehen entweder in Anrathung und Anempfehlung ( suasio) oder in Abrathung und Verwerfung ( dissuasio). In diesen Reden handelt es sich um den Nutzen und die Ehrbarkeit ( utilitas und honestas) 12 .

5. Die lobende Gattung ( genus demonstrativum, laudationes, γενος επιδεικτικόν) umfaßt Lobreden, die auf berühmte Männer und ausgezeichnete Frauen gehalten werden, namentlich Leichenreden. In solchen Reden handelt es sich um Ehrbarkeit ( honestas) 13 . Bei den Lobreden war Alles auf Ausschmückung und Hervorhebung, sowie auf Ergötzung berechnet. Die Vorzüge und Tugenden der Menschen wurden in glänzender und prunkvoller Sprache gepriesen, wobei man es mit der Wahrheit nicht sehr genau zu nehmen pflegte. Diese dritte Gattung war mehr ein Eigentum der Griechen als der Römer, deren ernster Charakter an dieser prunkenden und übertreibenden Beredsamkeit wenig Gefallen fanden. Antonius 14 möchte sie daher ganz von seinen Vorschriften über die Beredsamkeit ausschließen.

6. Uebrigens waren diese drei Gattungen der Rede keineswegs so von einander geschieden, daß die eine immer die beiden anderen ausgeschlossen hätte, sondern oft trat der Fall ein, daß eine Rede von der einen Gattung in die andere hinüberstreifte. So sehen wir zum Beispiel, daß die schöne Rede Cicero's für den Manilischen Gesetzvorschlag, die der beratschlagenden Gattung angehört, theilweise auch eine Lobrede auf Pompejus ist.

7. Das wahre und eigentliche Wesen der Beredsamkeit beruht auf Wahrheit und Sittlichkeit. Der Redner soll seine Zuhörer nicht bloß zu überreden suchen, indem er ihre Gemüther durch allerlei Kunstgriffe und Trugschlüsse, durch Prunk und Glanz der Gedanken und Worte berückt und blendet; sondern seine Aufgabe ist durch eine gründliche Beweisführung seine Zuhörer von der Wahrheit der Sache zu überzeugen. Ein großer Redner muß daher zugleich auch ein sittlich guter Mann sein 15.

8. Zu der sittlichen Grundlage, die als die erste und nothwendigste Eigenschaft des Redners anzusehen ist, müssen noch folgende Eigenschaften hinzutreten:

Gute

natürliche Anlagen des Geistes wie des Körpers, als: schnelle Beweglichkeit des Geistes, Scharfsinn, ein gutes Gedächtniß, eine wohlgelöste Zunge, eine klangvolle Stimme, eine starke Brust, überhaupt eine kräftige Gesundheit, eine gute Gesichts- und Körperbildung

16

. Von großem Nutzen für den Redner ist auch Laune und Witz

17

.

Eifer, Fleiß und begeisterte Liebe zum Berufe

nebst der Kenntniß der Vorschriften der Rhetorik

18

.

Angestrengte

Uebung

, theils mündliche im Reden sowol aus dem Stegreife als auch nach vorausgegangener Ueberlegung, theils und zwar ganz besonders im Schreiben; ferner Uebung der Stimme und des Gedächtnisses; endlich Führung von Rechtshändeln

19

.

Lesung der Dichter, Studium der Geschichte und aller edelen Wissenschaften, namentlich der Dialektik, des bürgerlichen Rechtes, der Gesetze, des Altertums, der ganzen Staatskunst, endlich eine Sammlung sinnreicher Witzworte

20

.

9. Bei der Abfassung einer Rede hat der Redner nach der Lehre der Alten folgende Grundsätze zu beobachten: er soll ausfindig machen, was zu sagen ist, er soll den Stoff richtig anordnen, er soll seine Gedanken und Sachen gut darstellen, er soll seine Rede dem Gedächtnisse anvertrauen, er soll endlich die Rede gut vortragen. Die Rhetorik behandelt daher fünf Punkte:

Die

Erfindung

(εύρεσις,

inventio

), die Auffindung der in der Rede vorzutragenden Sachen, Gedanken, Beweisgründe, kurz des ganzen zu behandelnden Stoffes. Hierbei hat der Redner zu beachten, daß seine Verpflichtung eine dreifache sei; er soll seine Zuhörer

belehren

, ihre

Zuneigung gewinnen

und ihre

Gemüther rühren

. Dieser Gegenstand wird von Crassus in dem zweiten Buche von Kap. 27 bis 53 ausführlich behandelt

21

; die Lehre aber vom

Witze

, die auch hierher gehört, wird von

Cäsar

sehr gründlich erörtert vom Kap. 54 bis 71.

Die

Anordnung

(ταξις, διάταξις,

ordo, collocatio

), die passende Stellung der Thatsachen und Beweisgründe. Sie ist eine doppelte, nämlich die eine, welche die Beschaffenheit der zu behandelnden Sachen mit sich bringt, die andere, welche durch das Urtheil und Einsicht des Redners gewonnen wird. Die Anordnung gibt auch die richtige Folge der Theile einer Rede an, nämlich: α) der

Eingang

der Rede (προσίμιον,

exordium

); β) die

Entwickelung

und

Auseinandersetzung

des Gegenstandes (διήγησις,

narratio

); γ) die

Beweisführung

(κατασκευή,

confirmatio

) zu Begründung der Verhandlung; hiermit pflegt die

Widerlegung

(λυ̃σις,

refutatio

) der Gegengründe verbunden zu sein; δ) der

Schluß

(επίλογος,

peroratio

). Ueber die Anordnung spricht Antonius in dem zweiten Buche von Kap. 76 bis 81 ausführlich

22

.

Der

Ausdruck

oder die

Darstellung

(ερμηνεία,

elocutio

) der Sachen und Gedanken. Es wird hier von der Reinheit, Richtigkeit und dem Schmucke der Rede, von den rhetorischen Figuren gesprochen; alsdann werden die drei Hauptarten des Stiles (

genera dicendi

, λέξεις) abgehandelt, nämlich: α) der

erhabene

Stil (

genus dicendi

sublime

, το υψηλόν, δεινόν); β) der

niedrige

Stil (

genus dicendi

tenue

oder

subtile

oder

submissum

, το αφελίς, το ισχνόν, λιτόν); γ) der

mittlere

Stil (

genus dicendi

mediocre

oder

temperatum

, το μέτριον). Die Lehre von dem Ausdrucke wird von Crassus in dem dritten Buche Kap. 10 bis 55 sehr weitläufig vorgetragen

23

.

Das

Gedächtniß

(μνήμη,

memoria

); hier wird die Lehre von der Mnemonik oder Mnemoneutik (Gedächtnißkunst) vorgetragen. Ueber das Gedächtniß spricht Antonius in dem zweiten Buche von Kap. 86 bis 88.

Der

äußere Vortrag

(υπόκρισις,

actio

). Hier wird von den Mienen, der Stimme, den Gebärden und dem Anstande gehandelt. Diesen Gegenstand hat Crassus im dritten Buche von Kap. 56–61 behandelt.

IV. Von Cicero's drei Büchern vom Redner.

1. In dem ersten Buche wird im Allgemeinen von dem wissenschaftlichen Studium des Redners gesprochen, indem zwischen Crassus und Antonius die Frage behandelt wird, ob die Beredsamkeit als eine Wissenschaft und Kunst anzusehen sei, oder ob sie bloß auf einer gewissen Geistesgewandtheit und vielfacher Erfahrung und Uebung beruhe. Crassus, der hochgebildete Redner, vertheidigt die erstere Ansicht und zeigt, daß die Beredsamkeit eine große und schwierige Kunst sei und einen großen Umfang von Sachkenntnissen erfordere, während der mehr durch natürliche Anlagen als durch wissenschaftliche Studien große Redner Antonius die letztere Ansicht verficht und behauptet, der Redner könne der Philosophie gänzlich entbehren; auch die Kenntniß des bürgerlichen Rechtes, sowie die übrigen Kenntnisse, die Crassus vom Redner verlange, seien für einen Redner nicht unumgänglich nothwendig; er brauche sich nur auf die Kenntnisse zu beschränken, welche in den gewöhnlichen Staatsangelegenheiten und gerichtlichen Verhandlungen erforderlich seien.

2. In dem zweiten Buche trägt Antonius, nachdem er von der Beredsamkeit im Allgemeinen, von dem Berufe des Redners, von den drei Arten der Rede gesprochen und einige Bemerkungen für den Unterricht in der Redekunst vorausgeschickt hat, die Lehre von der Erfindung vor; die hierher gehörige Lehre vom Witze aber überläßt er dem Cäsar. Darauf erörtert Antonius die Lehre von der Anordnung und dem Gedächtnisse.

3. In dem dritten Buche macht Crassus vorerst einige Bemerkungen über die innige Verbindung, in der die Wissenschaften zu einander stehen; dann legt er seine Ansicht über die Beredsamkeit im Allgemeinen dar; zuletzt trägt er die Lehre von der Darstellung vor, die aber durch zwei Ausschweifungen unterbrochen wird, von denen die eine zeigt, daß die Kunst des Denkens und die des Redens bei den alten Griechen und Römern vereinigt gewesen seien, die andere von der Einteilung der Reden nach der Ansicht der Philosophen handelt. Nach der Lehre von der Darstellung trägt er die Lehre von dem äußeren Vortrage (der Aktion) vor.

4. Was die Griechischen Quellen anlangt, die Cicero in diesen Büchern benutzt hat, so scheint vor allen des Aristoteles τέχνη ρητορική seine Hauptquelle gewesen zu sein.

5. Die Form, in der Cicero diese Bücher abgefaßt hat, ist die dialogische, deren er sich auch in fast allen philosophischen Schriften bedient hat. Es ist aber nicht die Sokratische, wie wir sie aus Platon und Xenophon kennen, sondern die sogenannte Aristotelische, die darin besteht, daß Einer seine Ansicht in zusammenhängender Rede vorträgt und erörtert, dann ein Anderer auftritt und gleichfalls in zusammenhängender Rede entweder die Ansicht des Anderen widerlegt oder seine eigene Ansicht entwickelt. Wenn diese zusammenhängenden Vorträge zuweilen durch Fragen oder Einwürfe unterbrochen werden, so geschieht dieß bloß, um dem Vortrage einige Abwechslung zu verleihen. Von der kunstvollen dramatischen Form, die wir in den Platonischen Dialogen bewundern, hat Cicero in den Eingängen der Gespräche auf eine sehr anziehende Weise Gebrauch gemacht, indem er uns die Personen, die an diesen Gesprächen Theil nehmen, so vorführt und auf eine ihrem Wesen und Charakter, sowie ihrer Stellung im Leben und im Staate entsprechende Weise reden und handeln läßt, daß uns von jeder derselben ein klares und deutliches Bild vorschwebt. Dabei ist auch der Ort, wo die Gespräche gehalten werden, mit so lebhaften Farben geschildert, daß wir den Schauplatz der redenden Personen gleichsam vor unseren Augen liegen sehen. Den Anstand, die Würde, den feinen Ton angesehener und gebildeter Römer in ihrem geselligen Verkehre können wir aus keiner Schrift des Altertums so schön und deutlich kennen lernen als aus diesen Büchern. Die Rollen der Gespräche sind unter die auftretenden Personen ihren natürlichen Anlagen, ihrem Bildungsgange und ihren wissenschaftlichen Beschäftigungen gemäß vertheilt.

6. Der Ort, wo Cicero diese Gespräche halten läßt, ist ein Landgut des Lucius Licinius Crassus, und die Zeit das stürmische Jahr 663 nach R. Erb. (91 v. Chr.) unter dem Consulate des Lucius Marcus Philippus und Sextus Julius Cäsar, einige Tage vor dem Tode des Crassus 24. Cicero war damals sechszehn Jahre alt. Herausgegeben wurden diese drei Bücher vom Redner im J. R. 700 (54 v. Chr.) unter dem Consulate des Lucius Domitius Ahenobarbus und Appius Claudius Pulcher. Sie werden wegen der Gediegenheit des Inhaltes, wegen der kunstvollen und geschmackvollen Behandlung des Gegenstandes und wegen der vollendeten Schönheit der Sprache mit Recht zu den vorzüglichsten Werken Cicero's gerechnet.

V. Von den Personen, die in diesen Büchern redend eingeführt werden.

1. Die beiden Hauptrollen sind den beiden größten Rednern des vorciceronianischen Zeitalters, Antonius und Crassus, übertragen. Durch sie und ganz besonders durch Crassus spricht Cicero seine Ansichten und Erfahrungen über die Beredsamkeit aus. In der Person des Crassus schildert er sich gewissermaßen selbst, und die erhabenen Ansichten, die er selbst von dem Wesen der Beredsamkeit hatte, legt er dem Crassus in den Mund. Aber nicht bloß was Crassus im ersten Buche über die Beredsamkeit im Allgemeinen und im dritten Buche über die Darstellung und den äußeren Vortrag lehrt, sondern auch was im zweiten Buche Antonius über die Erfindung, die Anordnung und das Gedächtniß, und Cäsar über den Witz vortragen, müssen wir als Cicero's Ansichten betrachten. Er hat sie aber verschiedenen Personen in den Mund gelegt, und läßt außerdem auch noch andere Personen an den Unterredungen Theil nehmen und ihre Ansichten aussprechen, um der Rede und Handlung mehr Abwechslung, Reiz, Anmuth und dramatisches Leben zu geben.

3. Von den vielen Reden, die er hielt, werden mehrere von Cicero und anderen Schriftstellern namentlich angeführt 29. Schriftlich hat er weiter Nichts hinterlassen, als ein kleines Büchlein über die Redekunst, das, wie er selbst erklärt 30 , ihm in seiner Jugend wider Willen entschlüpft und in's Publikum gekommen war. Daß dasselbe noch zu seiner Zeit vorhanden gewesen sei, erzählt Quintilianus 31 . Die Redeweise des Antonius war kräftig, feurig, leidenschaftlich im Vortrage, sich nach allen Seiten hin verwahrend, den Kern der Sache erfassend, bei jedem Gegenstande verweilend, mit Anstand sich zurückziehend, hitzig verfolgend, in Schrecken setzend, flehend, ausgezeichnet durch die größte Mannigfaltigkeit der Rede, nie langweilend. Besonders that er sich hervor durch leichte Auffassung, Scharfsinn, durchdringenden Verstand und Klarheit des Denkens, so daß er sofort die nöthigen Sachen, Gedanken und Beweisgründe auffand und Alles auf das Zweckmäßigste und Wirksamste zu ordnen verstand. Dabei besaß er ein vortreffliches Gedächtniß; wenn er redete, hatte man nie den Gedanken, er habe seine Rede auswendig gelernt, sondern er schien immer unvorbereitet aufzutreten. Daher ertheilt ihm Cicero in dem zweiten Buche den Vortrag über die Erfindung, Anordnung und das Gedächtniß. Auf seinen Ausdruck legte er wenig Sorgfalt; aber in der Auswahl, Stellung und Verbindung der Worte und noch mehr in der Ausschmückung der Gedanken und der dahin gehörigen Redefiguren zeigte er sich als wahrer Künstler. Ganz vorzüglich wird auch sein äußerer Vortrag gerühmt. Seine Gebärden drückten nicht die einzelnen Worte aus, aber sie entsprachen den Gedanken; Hände, Schultern, Brust, das Aufstampfen mit dem Fuße, die Stellung, der Gang und jede Bewegung stand mit den Sachen und Gedanken in Einklang. Seine Stimme hatte Ausdauer, war aber von Natur etwas heiser; doch kam ihm diesem Fehler bei traurigen Stellen gut zu Statten, indem der klagende Ton seiner Stimme geeignet war theils Vertrauen einzuflößen theils Mitleid zu erregen 32 .

4. Die Größe seiner Beredsamkeit verdankte er vorzüglich seiner hohen geistigen Begabung, weit weniger seinen gelehrten Studien. Erst spät und nur oberflächlich befaßte er sich mit der Griechischen Litteratur. Doch da er sich als Proconsul mehrere Tage in Athen aufhielt, hatte er täglich die gelehrtesten Griechen um sich, die ihm ihre Ansichten über die Pflicht und die Wissenschaft des Redners vortrugen 33 . Aber auf eine gelehrte Bildung legte er wenig Werth, und er stellt daher in dem ersten Buche die Behauptung auf, daß die natürlichen Anlagen und die Erfahrung den Redner bilden. Selbst die Rechtswissenschaft, die doch in so enger Beziehung zu dem Berufe des Redners steht, hatte er nicht erlernt, und er erklärte, die Kenntniß derselben sei für den Redner nicht unumgänglich nothwendig 34 .

6. Schon in früher Jugend trat er als Redner auf 43 . In seinem zweiundzwanzigsten Jahre klagte er den Gajus Carbo, einen sehr angesehenen und beredten Mann, wegen seines aufrührerischen Tribunats an, erregte durch die gewaltige Beredsamkeit, mit der er den Carbo niedergedonnert hatte, allgemeine Bewunderung und erntete das größte Lob ein 44 , und in kurzer Zeit wurde er zu den ersten Rednern gezählt. Von seinen vielen Reden führt Cicero 45 mehrere namentlich an; die berühmtesten derselben sind die eben genannte, die für die Jungfrau Licinia, die für Gnäus Plancus gegen Marcus Brutus, die für den Manius Curius gegen Scävola, den Oberpriester, und seine letzte Rede ( cygnea vox), die er im Senate gegen den Consul Philippus hielt, von der, wie Cicero 46 berichtet, alle Einsichtsvollen einstimmig geurtheilt hatten, Crassus habe zu jeder Zeit alle anderen Redner, an jenem Tage aber sich selbst übertroffen. Von einigen seiner Reden sind auch einzelne Bruchstücke aufbewahrt 47, die, so spärlich sie auch sind, uns doch die Vortrefflichkeit seiner Beredsamkeit erkennen lassen. Von der wahrhaft erschütternden Gewalt seiner Rede gibt uns das aus seiner letzten Rede von Cicero 48 aufbewahrte herrliche Bruchstück einen glänzenden Beweis.

7. Was seinen Bildungsgang betrifft, so wird uns berichtet, daß Lucius Cälius Antipater, der eine Geschichte des zweiten Punischen Krieges schrieb und auch der Rechtswissenschaft kundig war, sein Lehrer war 49, und daß er mit dem Dichter Archias in freundschaftlichem Verkehre lebte 50 . Daß er bei seinem Aufenthalte in Asien und Athen die Vorträge Griechischer Philosophen und Rhetoren hörte, haben wir kurz zuvor (Nr. 5.) gesehen. Das Griechische sprach er mit derselben Geläufigkeit wie seine Muttersprache 51 . Wie er sich in seiner Jugend durch Wiedererzeugung gelesener Stellen aus Dichtern und Rednern und durch Uebersetzen Griechischer Redner in's Lateinische in der Ausbildung seiner Rede geübt habe, erzählt er uns selbst 52. Obwol schon seit seiner frühen Jugend von vielen Berufsgeschäften in Anspruch genommen, hatte er sich doch umfassende gelehrte Kenntnisse angeeignet, obwol er den Schein eines Gelehrten auf jede Weise zu vermeiden suchte. Die Griechischen Gelehrten schätzte er wegen ihrer Gelehrsamkeit, ihres Geschmackes und ihrer Gewandtheit im Reden; aber ihre spitzfindigen und kleinlichen Streitigkeiten verwarf er. In der Rechtswissenschaft war er ganz besonders erfahren, und da dieselbe zu seiner Zeit noch wenig angeordnet war, so gedachte er von ihr ein wissenschaftliches Lehrgebäude auszuarbeiten und herauszugeben 53 .

8. Mit seinen ausgezeichneten Geistesgaben und seiner umfassenden Gelehrsamkeit verband er einen edelen und liebenswürdigen Charakter. Würde, Ernst und Strenge waren mit Freundlichkeit, Milde und Leutseligkeit gepaart. Auch besaß er feinen Scherz und Witz. Auf die Ausarbeitung seiner Reden verwandte er große Sorgfalt; in der Erörterung der Sachen zeigte er dialektischen Scharfsinn. So oft es sich um die Rechtswissenschaft, um Recht und Billigkeit handelte, entwickelte er einen großen Reichtum an Beweisgründen und Beispielen. Seine Darstellung zeichnete sich durch Genauigkeit, Geschmack und Schönheit aus, ohne jedoch eine peinliche Ängstlichkeit zu verraten, und was schwierig ist, er verstand den größten Schmuck und die größte Kürze der Rede zu verbinden. Sein äußerer Vortrag war ruhig, gemessen und würdig; nicht warf er den Körper viel hin und her, nicht wandte er in der Stimme eine künstliche Tonleitung an, nicht lief er auf der Rednerbühne auf und ab, nicht stampfte er häufig mit dem Fuße; aber, wo es Noth that, wurde sein Vortrag feurig und zuweilen zornig und voll des gerechten Schmerzes 54. Wegen seiner großen Geschicklichkeit in der Darstellung und in dem äußeren Vortrage läßt Cicero den Crassus in dem dritten Buche diese beiden Gegenstände abhandeln. Zu Antonius bildet Crassus einen Gegensatz, indem jener den praktischen Redner darstellt und die Beredsamkeit als eine durch natürliche Anlagen und Erfahrung gewonnene Redegewandtheit betrachtet, dieser dagegen den gelehrten und wissenschaftlich gebildeten Redner vertritt und die Beredsamkeit als eine hohe und schwierige Wissenschaft und Kunst ansieht.

9. Quintus Mucius Scävola mit dem Beinamen Augur, Schwiegersohn des weisen Lälius und Schwiegervater des genannten Crassus, war zur Zeit der in unseren Büchern mitgeteilten Unterredungen ein Greis von achtzig Jahren. Im Jahre Roms 633 (= 121 v. Chr.) war er Prätor in Asien und 637 (= 117 v. Chr.) Consul mit Lucius Cäcilius Metellus. Er zeichnete sich durch gründliche Kenntniß der Rechtswissenschaft aus, die gleichsam ein Erbgut der Mucischen Familie 55 war. Daher läßt ihn Cicero in dem ersten Buche Einiges für die Rechtswissenschaft sagen. Auch hatte er sich unter dem berühmten Stoischen Philosophen Panätius mit der Philosophie beschäftigt 56 . Bis in sein spätestes Alter, selbst bei schon geschwächter Gesundheit, bewies er als Senator und Rechtsgelehrter eine unermüdliche Tätigkeit, und sobald der Tag anbrach, gab er Allen, die sich bei ihm wegen des Rechtes Raths erholen wollten, Zutritt 57 . Dabei besaß er in seinem Benehmen eine ausnehmende Liebenswürdigkeit 58 . Zu ihm wurde Cicero nach Annahme der männlichen Toga von seinem Vater geführt, um von ihm die Rechtswissenschaft zu erlernen 59 . Cicero läßt ihn nur an der ersten Unterredung im ersten Buche Theil nehmen und noch an demselben Tage Abends die Gesellschaft verlassen.

11. Er war ein Freund des Cicero und hatte diesem die in diesen Büchern enthaltenen Unterredungen mitgetheilt 62 . Mit der Philosophie der neuen Akademiker hatte er sich sorgfältig beschäftigt, weßhalb ihn auch Cicero in dem dritten Buche von dem Wesen der Götter als Akademiker gegen die Ansichten des Epikurus und des Zeno auftreten läßt. Auch ein tüchtiger Redner 63 war er, besonders stark im Erfinden. Seine Rede war rein und fließend, gefeilt und fein, ihren Gegenstand mit den geeignetsten Worten entwickelnd, immer bei der Sache bleibend und sich auf die wichtigsten Beweise mit aller Kraft legend. Da er eine schwache Brust hatte, so wußte er auf sehr geschickte Weise alle Anstrengung zu mäßigen und seine Reden so nach der Schwäche seiner Kräfte einzurichten. Alles war in seiner Rede natürlich, schlicht und gesund, und obwol er durch die Heftigkeit der Rede die Gemüther der Richter nicht bewegen konnte und überhaupt diese Redegattung nicht gebrauchte, so wußte er doch durch seine Behandlungsweise so auf sie einzuwirken, daß sie dasselbe thaten von ihm dazu bewogen, wie wenn sie von Sulpicius leidenschaftlich aufgeregt waren. Er ahmte dem Antonius nach; aber es fehlte ihm dessen Kraft und Nachdruck.

12. Sein Altersgenosse, Publius Sulpicius Rufus64, war in dem J. R. 661 (= 93 v. Chr.) Quästor und 664 und 665 (= 90 und 89) Legat im Bundesgenossenkriege unter Gnäus Pompejus Strabo. Bis zu dem Volkstribunate, das er 666 (= 88) unter dem Consulate des Lucius Sulla und Quintus Pompejus erlangte, war sein Benehmen ohne allen Tadel. Als Volkstribun stand er anfänglich auf Seiten der Patrioten, bald aber, durch Ehrgeiz verleitet, ging er zu der Volkspartei über und zeigte sich durch aufrührerische Gesetzvorschläge dem Staate verderblich. So that er, von Marius gewonnen, den Vorschlag, daß der Oberbefehl im Mithridatischen Kriege, den Sulla von dem Staate erhalten hatte, dem Marius übertragen werden sollte. Dieser Vorschlag wurde auch bestätigt und entzündete den furchtbaren Bürgerkrieg zwischen Marius und Sulla. Der Letztere zog jetzt mit seinem nach Asien bestimmten Heere vor Rom, rückte in die Stadt ein und besiegte den Marius. Marius und Sulpicius ergriffen die Flucht, wurden aber in die Acht erklärt. Sulpicius hielt sich auf einem Landgute verborgen, wurde aber, auf die Anzeige eines seiner Sklaven entdeckt, getödtet, und sein Haupt auf der Rednerbühne aufgesteckt.

13. Des Sulpicius Beredsamkeit hatte einen großartigen, fast tragischen Charakter 65. Seine Rede war feurig und rasch, ohne jedoch das rechte Maß zu überschreiten. Seine Kraft im Reden, seine Lieblichkeit, seine Kürze war so groß, daß er theils Einsichtsvolle zum Irrtume, theils Gutgesinnte zu weniger guten Gesinnungen verleiten konnte 66. Sein äußerer Vortrag wird von Cicero 67 als ganz unvergleichlich geschildert. Hinsichtlich der Bewegung und der ganzen Haltung und Bildung des Körpers war er auf das Vortrefflichste ausgestattet; seine Stimme war voll, lieblich, hellklingend; in allen seinen Bewegungen zeigte er den würdevollsten Anstand. Als junger Mann von dreißig Jahren erregte er durch die Rede, in der er den Norbanus anklagte, durch das Feuer und die Gewalt seiner Rede allgemeine Bewunderung. Aber es fehlte ihm die wissenschaftliche Bildung, und das Studium der Philosophie verschmähte er gänzlich; die Kenntniß der gerichtlichen und öffentlichen Verhandlungen genügte ihm für die Beredsamkeit, und selbst hiervon war ihm Vieles unbekannt, was er dann erst aufsuchte, wenn es die Sache, die er verhandeln sollte, verlangte 68. Dem Crassus, zu dessen großartiger und herrlicher Redeweise ihn seine eigene Naturanlage leitete, suchte er nachzuahmen und schaute ihn stäts mit ganzem Geiste und Gemüthe als sein Vorbild an; aber erreichen konnte er ihn nicht; dazu fehlte ihm die wissenschaftliche Bildung und der feine Witz des Crassus 69.

14. Am zweiten Tage unserer Gespräche kommen noch zwei Männer zum Crassus und nehmen an den Unterredungen Theil, nämlich die beiden Brüder Quintus Lutatius Catulus und Gajus Julius Cäsar Strabo. Beide hatten die Popilia zur Mutter; ihre Väter aber waren verschieden, da Popilia sich zum zweiten Male mit Lucius Cäsar verheiratet hatte 70. Catulus, im J. R. 652 (= 102 v. Chr.) mit Gajus Marius Consul, ist eine aus der Geschichte, namentlich durch den Sieg, den er in Gemeinschaft mit Marius über die Cimbern erkämpfte, hinlänglich bekannte Persönlichkeit. Später wurde Marius sein ärgster Feind und ertheilte den Befehl zu seiner Ermordung; doch kam dieser demselben zuvor, indem er sich selbst das Leben nahm.

15. Aber nicht bloß ein großer Feldherr war Catulus, sondern auch ein sehr gelehrter Mann 71 . In der Litteratur war er sehr bewandert. Von der Griechischen Sprache hatte er wie von seiner Muttersprache die feinste Kenntniß. Ueber sein Consulat und seine Thaten schrieb er ein Buch in der sanften Xenophonteischen Schreibart. Der Ton seiner Stimme war angenehm, namentlich wurde die sanfte Art die Laute der Worte auszusprechen gelobt. Wegen seiner Bekanntschaft mit der Griechischen Litteratur läßt ihn Cicero im dritten Buche vom Redner (Kap. 32.) reden. Seine Rede zeichnete sich durch die größte Reinheit aus; sie war ferner gewichtvoll, doch so, daß sie mit der größten Würde alle Leutseligkeit und heitere Laune verband, kurz so ausgearbeitet, daß durch jeden Zusatz oder Veränderung oder Weglassung sein Vortrag verschlechtert worden wäre 72 . Aber bei allen diesen Vorzügen gelang es ihm nicht das Lob eines großen Sachwalters zu erreichen 73 .

16. Gajus Julius Cäsar Strabo74, der jüngere Bruder des Catulus, wie wir eben gesehen haben, war im J. R. 659 (= 95 v. Chr.) Quästor und 664 (= 90) curulischer Aedil. Im Jahre 667 (= 87) wurde er von Marius ermordet. Als Redner übertraf er alle früheren und alle gleichzeitigen Redner an seinem Witze und Scherze und heiterer Laune. Daher läßt ihn Cicero in dem zweiten Buche vom Redner einen ausführlichen Vortrag über den Witz halten. Eine ganz besondere Art der Beredsamkeit führte er ein, indem er tragische Gegenstände fast komisch, traurige scherzhaft, ernste heiter, gerichtliche mit einer beinahe schauspielmäßigen Anmuth behandelte, und zwar so geschickt, daß weder der Scherz durch die Größe der Gegenstände aufgehoben, noch der Ernst durch den Witz vermindert wurde 75 . Aber das Feuer, die Kraft und der Nachdruck der Rede fehlte ihm. Auch hat er Trauerspiele geschrieben, die, wie seine Reden, sanft und ruhig waren, aber des Nachdruckes entbehrten 76 .

VI. Inhalt des ersten Buches vom Redner.

I. Vorwort. Cicero erklärt, daß er durch die Bitten seines Bruders Quintus bestimmt worden sei seine Gedanken über die Redekunst niederzuschreiben (Kap. I – II, 4 und 5). Darauf untersucht er die Frage, warum alle anderen Fächer eine größere Anzahl ausgezeichneter Männer aufzuweisen haben, als die Beredsamkeit, obwol sie einerseits nicht aus tiefen und verborgenen Quellen geschöpft werde, andererseits das größte Vergnügen gewähre und die glänzendsten Belohnungen zu erwarten habe. (II, 6 – IV.) Den Grund dieser Erscheinung findet er in der unglaublichen Größe und Schwierigkeit der Redekunst; denn sie ist aus dem gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer Wissenschaften hervorgegangen. (V – VI, 20.) Obwol es die Aufgabe des Redners ist über jeden Gegenstand, der ihm vorgelegt wird, mit Geschmack und Fülle zu reden; so will er jedoch sich nur auf die gerichtlichen Reden und die Beratschlagungen beschränken und das mittheilen, was einst die beredtesten Männer seines Volkes in einer Unterredung über die Beredsamkeit abgehandelt haben (VI, 21 – 23.) – Veranlassung zu den folgenden Unterredungen. Aufzählung der an diesen Unterredungen Theil nehmenden Personen. (VII.)

II. Abhandlung.

A. Crassus beginnt die Unterredung mit einem Lobe der Beredsamkeit, indem er sie als die erhabenste aller Wissenschaften beschreibt und sie die Gründerin, Lenkerin und Erhalterin der Staaten nennt. (VIII.) – Scävola macht hiergegen folgende Einwendungen: a) die Staaten seien nicht von beredten Männern gegründet und erhalten, sondern von weisen und tapferen Männern. (IX – X, 40.) – b) die Behauptung des Crassus, der Redner könne sich in jeder Art von Vorträgen und wissenschaftlichen Erörterungen mit der größten Fülle bewegen, sei übertrieben und überschreite das Gebiet des Redners. (X, 41 – 44.) – Crassus vertheidigt dagegen seine Behauptung, indem er zeigt, mit Unrecht werde der Redner von den Philosophen von aller Gelehrsamkeit höherer Wissenschaft ausgeschlossen und auf die Gerichte und Volksversammlungen beschränkt. Denn auch zugegeben, daß des Redners Beruf so beschränkt sei; so muß er doch eine gründliche Kenntniß aller öffentlichen Angelegenheiten, der Gesetze, der Sitte, des Rechtes, des Wesens und der Sitten der Menschen besitzen (XI.) Auch das schönste und zierlichste Wortgepränge ist unsinnig, wenn ihm keine Gedanken und keine Wissenschaft zu Grunde liege. (XII.) Viele Gegenstände entlehnt der Redner allerdings von der Philosophie und von anderen Wissenschaften; aber die Fähigkeit über diese Gegenstände mit Geschmack, Würde und Anmuth zu reden ist als das Eigentum des Redners anzusehen. (XIII – XV, 67.) Der Theil der Philosophie aber, der die Lehre von dem Leben und den Sitten umfaßt, muß von dem Redner ebenso gründlich erlernt werden wie von dem Philosophen. (XV, 68.) In allen Wissenschaften muß also der Redner vollkommen bewandert sein; denn wenn er auch von ihnen selbst beim Reden keinen Gebrauch macht, so ist es doch sichtbar, ob er dieselben erlernt habe oder nicht. (XVI.) – Scävola billigt jetzt des Crassus Ansicht. (XVII.) – Antonius wendet gegen Crassus ein, a) daß die Aufgabe des Crassus für den Redner zu schwer sei, b) daß die von Crassus geforderte Beredsamkeit sich für das Volk und die Gerichte nicht eigene. Darauf führt er die Ansichten mehrerer Gelehrten über die Pflicht und die Wissenschaft des Redners an. (XVIII – XX.) – Zuletzt fügte er eine Lobeserhebung des Crassus hinzu. (XXI, 94 – 96). – Sulpicius Cotta und Scävola bitten den Crassus seine Ansicht über die Beredsamkeit darzulegen. (XXI, 97 – XXII, 101.) – Sulpicius legt dem Crassus die Frage vor, ob es eine Wissenschaft der Beredsamkeit gebe. (XXII, 102 – XXIII, 106.)

B. Crassus behauptet nun, wenn der Begriff der Wissenschaft so bestimmt wird, daß sie aus gründlich erforschten und deutlich erkannten Sätzen bestehe, so gibt es keine Wissenschaft der Beredsamkeit; wenn man aber die in der Erfahrung und Behandlung der Rede gemachten und von einsichtsvollen Männern in einer richtigen Ordnung aufgezeichneten Beobachtungen unter Wissenschaft verstehen will, so kann die Beredsamkeit als eine Wissenschaft angesehen werden. (XXIII, 107 – 109.)

C. Nach einer kurzen Bemerkung des Antonius (XXIV) zeigt Crassus,

a) das erste Erforderniß zur Beredsamkeit bestehe in den natürlichen Anlagen, z. B. in schneller Beweglichkeit des Geistes, in Scharfsinn, in einem guten Gedächtnisse; ferner in einer wohlgelösten Zunge, einer klangvollen Stimme, einer starken Brust, einer kräftigen Leibesbeschaffenheit und in guter Gesichts- und Körperbildung. (XXV.) Zugleich muß der Redner auch eine gewisse Schüchternheit besitzen. (XXVI.) – Antonius fügt die Ursachen hinzu, warum gerade die ausgezeichnetsten Redner sich beim Beginne beunruhigt fühlen (XXVII), und billigt alsdann des Crassus Behauptung, daß der Redner viele Naturgaben besitzen müsse, wenn ihm der Lehrmeister förderlich sein soll. Hierauf bemerkt Crassus, daß trotz der großen Schwierigkeit der Beredsamkeit doch von den Meisten weit weniger Sorgfalt auf dieselbe verwendet werde als auf andere Künste. (XXVIII.) Wenn aber Jemand von Natur weniger begabt ist, so kann er es doch durch eine besonnene Benutzung seiner Fähigkeiten dahin bringen, daß er so redet, daß er den Anstand nicht verletzt. (XXIX.)

b) Als das zweite Erforderniß zur Beredsamkeit führt Crassus Eifer und begeisterte Liebe an nebst der Kenntniß der zum Ziele führenden Wege. (XXX.) Man muß sich also α) mit folgenden Regeln bekannt machen: αα) es ist die Pflicht des Redners überzeugend zu reden, ββ) jede Rede behandelt entweder einen allgemeinen Gegenstand ohne Bezeichnung der Personen und Zeiten, oder einen bestimmten Gegenstand mit bestimmten Personen und Zeiten. – Die Reden der letzteren Art zerfallen in gerichtliche, berathende und in solche, welche sich mit dem Lobe oder dem Tadel der Menschen beschäftigen. Für alle drei Arten gibt es gewisse Beweisquellen. – β) Die Redekunst wird in folgende fünf Theile zerlegt: Erfindung, Anordnung, Darstellung, Gedächtniß, äußeren Vortrag. – γ) Die Rede zerfällt in folgende Theile: Eingang, Erzählung des Gegenstandes, Feststellung des Streitpunktes, Beweis der eigenen Behauptung, Widerlegung der Einwürfe, Schluß. (XXXI – XXXII, 146.)

c) Als das dritte Erforderniß zur Beredsamkeit führt Crassus die Uebung an. Zuerst empfiehlt er Vorübungen im Reden über angenommene Fälle, die den gerichtlichen Verhandlungen ähnlich sind. Mündliche Uebung im Reden aus dem Stegreife ist nützlich, aber nützlicher nach vorhergegangener Ueberlegung und Vorbereitung; das hauptsächlichste Bildungsmittel des Redners besteht darin, daß man so viel als möglich schreibt. (XXXII, 147 – XXXIII.) – Die Uebung nach einer inhaltschweren Dichterstelle oder einer genau gelesenen Rede über den nämlichen Gegenstand zu reden wird verworfen, dagegen das freie Uebersetzen ausgezeichneter Griechischer Reden sehr empfohlen. – Bei der Uebung der Stimme, des Athems und des ganzen Körpers müssen wir nicht bloß auf die Redner unseren Blick richten, sondern auch auf die Schauspieler. – Das Gedächtniß muß geübt werden durch Auswendiglernen eigener und fremder Schriftstellen, wobei auch die Gedächtnißkunst zu Hülfe genommen werden kann. – Nach diesen häuslichen Uebungen muß der Redner sich auf das Forum selbst begeben und sich durch Führung von Rechtshändeln üben, von allen Dingen sich Erfahrung einsammeln und seine Geisteskräfte versuchen.

d) Hierzu muß noch hinzukommen das Lesen der Dichter, die Beschäftigung mit der Geschichte und allen edelen Wissenschaften, das Studium der Dialektik, des bürgerlichen Rechtes, der Gesetze, des Altertums, der ganzen Staatskunst, endlich eine Sammlung anmuthiger und sinnreicher Witzworte aus dem ganzen Umfange der feineren Bildung. (XXXIV.)

D. Auf die Bitten der Anwesenden um ausführlichere Erörterung der in der Kürze erwähnten Gegenstände (XXXV) zeigt Crassus,

a) daß für die Redner die Kenntniß des bürgerlichen Rechtes von der höchsten Wichtigkeit ist. Beispiele von den Nachtheilen, welche die Unkenntniß des bürgerlichen Rechtes einem Redner zuzieht. (XXXVII.) Diese Unkenntniß ist eines Redners durchaus unwürdig. Beispiele von Rechtshändeln, in denen die Kenntniß des bürgerlichen Rechtes nothwendig erfordert wurde, und von solchen, in welchen das Leben und die ganze bürgerliche Wohlfart eines Bürgers auf dem Rechte beruhte. (XXXVIII – XL.) – Die Unkenntniß des bürgerlichen Rechtes ist um so schimpflicher, da die Erlernung desselben leicht ist, besonders wenn man es in eine kunstgerechte Form bringt. (XLI und XLII.) Die Erlernung des bürgerlichen Rechtes bietet eine große Annehmlichkeit; denn dasselbe steht mit vielen Wissenschaften in genauer Verbindung. (XLIII.) Lob der zwölf Tafelgesetze und der Weisheit und Klugheit der Römer, die sich in der Feststellung des Rechtes zeigt. Aus der ausgezeichneten Ausbildung des bürgerlichen Rechtes werden die großen Vorzüge der alten Römer in der Staatsklugheit vor anderen Völkern erkannt. (XLIV.) Endlich verschafft die Kenntniß des bürgerlichen Rechtes Ehre, Gunst und Ansehen und sichert dem Greisenalter eine ehrenvolle Zuflucht. (XLV.)

b) Mit der Kenntniß des bürgerlichen Rechtes muß auch die Kenntniß der öffentlichen Rechte, der Geschichte und der ganzen Staatskunst verbunden werden. Schilderung eines vollkommenen Redners. (XLVI.)

E. Auf den Rath des Crassus ersuchen Cotta und Sulpicius den Antonius seine Ansicht über die Beredsamkeit zu entwickeln. (XLVII.) Nachdem Antonius die Bemerkung vorausgeschickt hat, er werde nicht von der Kunst reden, die er nie erlernt habe, sondern nur von seiner Gewohnheit (XLVIII); setzt er den Begriff des Redners fest. Während Crassus den für einen Redner hielt, der die gesammte Kenntniß aller Wissenschaften besitzt;

a) beschränkt Antonius den Begriff des Redners so, daß er den für einen Redner hält, welcher in gerichtlichen und öffentlichen Verhandlungen angenehm und überzeugend zu reden versteht und außerdem eine gute Stimme, äußeren Vortrag und einen gewissen Witz besitzt (XLIX); gibt jedoch zu, daß es zur Ausschmückung der Rede nützlich sei, daß der Redner sich in den Wissenschaften umgesehen habe; diese Kenntnisse jedoch sind etwas von der Fertigkeit der Rede Verschiedenes und nicht als Eigentum des Redners anzusehen. (L.)

b) Der Philosophie kann der Redner entbehren; denn die Lehren der Philosophen sind für das Volk zu abstrakt und stehen sogar oft mit dem Zwecke des Redners, mit dem gewöhnlichen Leben und den Sitten des Volkes in Widerspruch. (LI.) Der Redner hingegen muß die Ansichten, Gedanken, Empfindungen seiner Mitbürger erforschen, um überzeugend zu ihnen reden zu können. Auch die Ausdrucksweise und der Vortrag der Redner widerstrebt oft gänzlich den Ansichten der Philosophen. (LII.) Beispiele des Rutilius und Sokrates, um die angeführten Behauptungen zu beweisen. (LIII und LIV.)

c) Die Kenntniß des bürgerlichen Rechtes, so wichtig und nützlich sie auch für den Redner sein mag, ist ihm doch nicht unumgänglich nothwendig. Denn α) in vielen Fällen ist die Rechtswissenschaft unsicher und schwankend, so daß sie dem Redner nichts hilft, und nur die Beredsamkeit die Sache entscheiden kann. (LV und LVI.) – β) Fälle, in denen über das Recht kein Zweifel obwaltet, pflegen nicht Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen zu sein. – γ) In den Fällen aber, wo das Recht streitig ist, kann sich der Redner leicht bei einem tüchtigen Rechtsgelehrten Raths erholen. (LVII.) – δ) Daß das bürgerliche Recht leicht zu erlernen sei, läßt sich nicht behaupten, da es noch nicht wissenschaftlich geordnet ist, und man daher die Dialektik außerdem erlernen muß, um dasselbe wissenschaftlich anzuordnen; – ε) Die Erlernung des bürgerlichen Rechtes bietet keineswegs die von Crassus gepriesene Annehmlichkeit; – ζ) Widerlegung der übrigen Vorzüge des bürgerlichen Rechtes, die Crassus angeführt hatte. (LVIII – LX.) – Auch die übrigen Kenntnisse, die Crassus von dem Redner verlangt, sind für den Redner nicht durchaus erforderlich, da er sie, wenn es Noth thut, von fachkundigen und gelehrten Männern entlehnen kann. (LX.) – Die Forderung des Crassus, ein Redner müsse in seiner Kunst ein Roscius, d. h. durchaus vollkommen sein, erklärt Antonius für übertrieben. – Wiederholung des oben (XLIX.) aufgestellten Begriffes vom Redner. Der Redner beschränke sich also auf die Kenntnisse, welche in den gewöhnlichen Staatsangelegenheiten und gerichtlichen Verhandlungen erforderlich sind, und mit Hintansetzung aller anderen Wissenschaften, so vortrefflich sie auch sein mögen, liege er dieser einen Arbeit mit möglichst großer Anstrengung ob. (LXI.)

F. Crassus erwidert hierauf, Antonius würdige den Redner zu einem Handlanger herab, während er in seinem Vortrage ein höheres Ziel vor Augen gehabt und das Bild eines vollkommenen Redners habe entwerfen wollen.

III. Schluß der ersten Unterredung. – Scävola verläßt die Gesellschaft. (LXII.)

VII. Inhalt des zweiten Buches.

I. Vorwort. Cicero zeigt, a) Crassus und Antonius seien wissenschaftlich gebildete Redner gewesen, obwol der erstere vorgegeben habe, daß er die Griechen gering schätze, der letztere, daß er sie gar nicht kenne (I, 1 – 4.); b) Niemand könne sich ohne die wissenschaftliche Erlernung der Redekunst, ja sogar ohne die Kenntniß der gesammten Philosophie in der Beredsamkeit auszeichnen (I, 2. II, 6.); c) deßhalb habe er sich bemüht die Unterredung dieser beiden großen Redner über die Beredsamkeit schriftlich aufzuzeichnen (II, 7. III, 11.).

II. Abhandlung. Quintus Catulus und Gajus Julius Cäsar kommen zu Crassus und nehmen an dem Gespräche Theil. Antonius, aufgefordert seine Ansicht über die Beredsamkeit vorzutragen (III, 12. – VII, 28.), zeigt

1) im Allgemeinen: a) die Beredsamkeit sei keine Wissenschaft (VII, 29. – VIII, 31,); b) doch könnten gewisse Regeln über sie ertheilt werden (VIII, 32.); c) Nichts sei herrlicher, als ein vollkommener Redner (VIII, 33. – IX, 38.).

2) Darauf bestimmt er den Beruf des Redners selbst (X, 39 – 42.). Derselbe umfaßt: a) die gerichtlichen ( genus judiciale), b) die berathschagenden ( genus deliberativum) Reden; denen von Manchen noch hinzugefügt werden c) die Lobreden ( laudationes) (X, 42. – XI, 47.). Diese drei Arten der Reden hat die Redekunst zu berücksichtigen. Alle anderen Gegenstände, die der Redner zuweilen zu behandeln hat, als Zeugnisse, Aufträge, Verweise, Aufmunterungen, Tröstungen (XI, 48 – XII, 60), ferner die Geschichtschreibung, von der eine ziemlich ausführliche Charakteristik gegeben wird, (XII, 51 – XV, 64), endlich die unbestimmten Fragen ( quaestiones infinitae) (XV, 65 – XVI, 68) bedürfen nicht besonderer Kunstregeln. Wer in der gerichtlichen Beredsamkeit tüchtig ist, wird sich in den eben angeführten Gegenständen auch ohne besondere Kunstregeln zurecht finden (XVI, 69 – XVII.).

3) Nachdem Antonius die Haupttheile der Redekunst angeführt hat (XIX, 77 – XX, 84), schickt er folgende Bemerkung für den Unterricht in der Redekunst voraus: a) Man muß untersuchen, was Jeder leisten könne (XX, 85 – XXI, 88); b) man muß zeigen, wen man nachahmen soll, und zugleich hinzufügen, daß man die vorzüglichsten Eigenschaften des Vorbildes sich anzueignen suchen müsse (XXI, 88 – XXIII, 98); c) man muß den zu behandelnden Gegenstand gründlich überlegen und sorgfältig erforschen (XXIV, 99 bis 103); d) und alsdann muß man den eigentlichen Streitpunkt festsetzen, wobei es sich fragt, α) was geschehen ist oder geschieht oder geschehen wird, β) oder von welcher Beschaffenheit es ist, γ) wie es benannt wird. Bei der Beschaffenheit und Benennung der Sache handelt es sich oft um die Auslegung von Schriftstellen und um Beseitigung von Zweideutigkeiten (XXIV, 104 – XXVI, 113).

4) Eigentliche Lehre von der Beredsamkeit. Antonius handelt

A. zuerst von der Erfindung ( inventio, εύρεσις). Die Verpflichtung des Redners ist eine dreifache: a) er soll seine Zuhörer belehren, b) ihre Zuneigung gewinnen, c) ihre Gemüther rühren (XXVII, 114 – 115).

a) Der Redner soll seine Zuhörer belehren und von der Wahrheit der Sache, die er vertheidigt, überzeugen. Lehre von der Beweisführung. Den Stoff dazu bieten: aa) Sachen, welche nicht vom Redner erfunden werden, sondern, als gegebene Thatsachen, nur zweckmäßig zu behandeln sind, als: Urkunden, Zeugnisse, Verträge, Uebereinkünfte, peinliche Untersuchungen, Senatsbeschlüsse, richterliche Entscheidungen, obrigkeitliche Verordnungen, Rechtsgutachten u. dgl.; hier muß man also über die Behandlung der Beweise nachdenken; bb) das, was der Redner aus den gegebenen Thatsachen zu machen weiß mittelst der Erörterung und Beweisführung; hier muß man also über die Erfindung der Beweise nachdenken. Für die einzelnen Arten der Rechtsstreitigkeiten bietet die Redekunst fertige Beweise, Fundstätten ( loci) der Beweise (Beweisquellen) (XXVII, 116 – XXIX). Zu einer gründlichen Beweisführung ist erforderlich: α) daß der Redner die erwähnten Fundstätten in Bereitschaft habe; aber mit Nutzen kann sie nur der Redner anwenden, welcher seinen Geist durch Uebung, Hören, Lesen und Schreiben tüchtig ausgebildet und sich umfassende Sachkenntniß angeeignet hat (XXX, 130, 131); – β) das Wesen der zu behandelnden Sache ist zu erforschen, indem man untersucht, ob es eine Thatsache sei, oder was sie für eine Beschaffenheit habe, oder welchen Namen sie führe; darauf ist der Hauptpunkt der Sache festzustellen. Alle Streitsachen müssen auf die Bedeutung und das Wesen im Allgemeinen zurückgeführt werden; denn alle besonderen Streitfälle lassen sich auf gewisse allgemeine Begriffe zurückführen. Das Studium der Philosophie ist daher dem Redner sehr zu empfehlen (XXX, 133 – XXXVIII, 161); – γ) man muß wissen, daß alle Beweisgründe entweder aus dem inneren Wesen und der natürlichen Beschaffenheit der Sache genommen oder von Außen her hinzugenommen werden (XXXIX und XL); – δ) es ist nicht hinreichend zu erfinden, was man sagen soll, sondern man muß auch das Erfundene zu behandeln verstehen; die Behandlung muß aber mannigfaltig sein, damit der Zuhörer weder die Kunst bemerke noch mit Ueberdruß erfüllt werde. (XLI.)

b) Der Redner soll die Zuneigung seiner Zuhörer gewinnen. Er soll daher sich bemühen die Gemüther der Zuhörer so viel als möglich zum Wohlwollen sowol für sich als für den, dessen Sache er führt, zu stimmen. Vorschriften über die Mittel, durch die die Gemüther zum Wohlwollen gestimmt werden. (XLII und XLIII.)

c) Der Redner soll die Gemüther seiner Zuhörer rühren. Hierzu ist nöthig, daß der Redner die Gesinnungen und Neigungen der Zuhörer erforsche (XLIV), und daß er selbst von den Empfindungen, die er bei Anderen hervorrufen will, durchdrungen sei(XLV – L). Außerdem muß der Redner auf folgende Punkte seine Aufmerksamkeit richten: α) er muß überlegen, ob die Sache verlange, daß die Gemüther der Zuhörer in Bewegung gesetzt werden (LI, 205); – β) er muß untersuchen, auf welche Weise die verschiedenen Leidenschaften erregt oder beschwichtigt werden können (LI, 206 – LII, 211); – γ) oft muß er in seinem Vortrage Heftigkeit und Sanftheit mit einander mischen. Den Ton der Leidenschaft darf er nicht sogleich anstimmen und auch nicht wieder schnell verlassen. Die Gemüthsbewegungen müssen zuweilen durch Erregung entgegengesetzter Gemüthsbewegungen entkräftet werden (LIII, 212 – 216); – δ) von wesentlichem Nutzen ist hierbei der Witz, über den Gajus Julius Cäsar einen ausführlichen und gründlichen Vortrag hält; und zwar aa) zeigt er, der Witz sei eine Naturgabe, Kunstregeln ließen sich über denselben nicht aufstellen; was er für eine Bedeutung für den Redner habe, zeigt er an dem Beispiele des Crassus (LIV, 216 – LVII, 234); – bb) spricht er ausführlich über das Wesen des Witzes. Mit Uebergehung der Fragen, was der Witz sei und wie er entstehe (LVIII), betrachtet er folgende Punkte: α) das Gebiet des Lächerlichen (LVIII, 236); β) er zeigt, daß es dem Redner zukomme Lachen zu erregen (LVIII, 236); γ) in wie weit es dem Redner gezieme Lachen zu erregen (LVIII, 237 – LIX, 239); δ) was es für Arten des Lächerlichen gebe. Es gibt zwei Arten des Witzigen, von denen die eine in der Sache, die andere in dem Worte liegt; in der Sache, wenn man Etwas als eine Anekdote erzählt, oder wenn man die Manieren eines Andern auf spöttische Weise nachahmt (LIX, 240 – LX, 243); in dem Worte