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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,0, Universität Duisburg-Essen (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Politikimplementation und Public Management: Kommunalpolitik und Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1993 hat die polizeilich registrierte Kriminalität in Deutschland kontinuierlich abgenommen. Erfasste das Bundeskriminalamt damals noch 6,75 Millionen Delikte, so waren es im Jahr 2010 nur noch 5,93 Millionen. Die Aufklärungsquote stieg im gleichen Zeitraum von 43,8 auf nunmehr 56 Prozent. Besonders stark fiel dabei der Rückgang der Straßenkriminalität aus. Zwischen 1993 und 2010 sank die Anzahl der Vorfälle um mehr als 43 Prozent auf insgesamt 1,4 Millionen. Auch die Zahl einfacher und schwerer Diebstähle nahm in dieser Zeit erheblich ab. Schwerwiegend ist hingegen die Zunahme von Gewaltkriminalität, leichter vorsätzlicher sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Alle drei Zahlen steigen seit 1993 stetig an. Gleichzeitig mit der Gewalt stieg auch die Präsenz öffentlicher Videoüberwachung in Deutschland. Zwar gibt es keine genauen Angaben darüber, wie viele Anlagen bundesweit im Einsatz sind, doch schon kurz nach der Inbetriebnahme des ersten Überwachungssystems 1994 kopierten viele Städte den Flensburger Versuch. Oft kommt die Forderung nach stärkerer Überwachung dabei aus Reihen der Politik, die sich von öffentlichkeitswirksamen Überwachungssystemen Wählerstimmen und eine Reduktion von Kriminalität sowie Kriminalitätsfurcht erhofft. Dass dies durch Videoüberwachung tatsächlich erreicht wird, wird dabei meist unkritisch vorausgesetzt. Ob die Systeme jedoch tatsächlich zur Furcht- und Kriminalitätsreduktion beitragen, ob sie also kriminalpräventiv wirken, wird nach ihrer Einführung fast nie systematisch überprüft. Auch auf die Frage, wie die Bevölkerung insgesamt zur immer stärkeren Überwachung steht, gibt es bis heute kaum aussagekräftige Antworten. Hier etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen, soll Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein. Sie gliedert sich in einen kriminologisch-rechtlichen und einen empirischen Teil. Ersterer gibt Auskunft über die kriminalwissenschaftliche Einordnung der Videoüberwachung und stellt die Frage, welche juristischen Voraussetzungen für deren Einführung erfüllt sein müssen. Letzterer trägt empirische Ergebnisse bisheriger Publikationen zusammen, die sich mit den Erfolgen, Misserfolgen und Problemen von Videoüberwachung beschäftigen. Dabei stehen insbesondere die Auswirkungen auf Kriminalität, Kriminalitätsfurcht und öffentliche Meinung im Mittelpunkt.
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