Wir waren Menschen zweiter Klasse. Die Geschichte der 1040 im Sommer 1944 von Athen nach Deutschland deportierten Griechen Ihre Toten - Volker Mall - E-Book

Wir waren Menschen zweiter Klasse. Die Geschichte der 1040 im Sommer 1944 von Athen nach Deutschland deportierten Griechen Ihre Toten E-Book

Volker Mall

0,0
7,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

In "Wir waren Menschen zweiter Klasse" schildern von Iaonas Chandrinos und Volker Mall das Schicksal der 1040 im Sommer 1944 von Athen ins Deutsche Reich deportierten griechischen Zwangsarbeiter. Jetzt hat Volker Mall nach den Gräbern der ums Leben gekommenen Griechen gesucht.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 30

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Volker Mall

„Wir waren Menschen zweiter Klasse“

Die Geschichte der 1040 im Sommer 1944 von Athen nach Deutschland deportierten Griechen

Ihre Toten

Inhalt

Vorwort

Die Toten in Hailfingen

Die Toten in der Geislinger Gruppe

Die Toten in der Mannheimer Gruppe

Abbildungsverzeichnis

Quellen

Archive

Dank

Vorwort

»Aus einzelnen kommunistischen Athener Stadtvierteln (seien) als Sicherheitsmaßnahme gegen politische Unruhen in Athen bei Invasion schon jetzt vorsorglich zum Arbeitseinsatz in Deutschland alle Männer zwischen 16 und 50 Jahren, sofern nicht für die deutsche Wehrmacht oder sonstige deutsche Interessen tätig, schlagartig zu fassen und sofort abtransportieren zu lassen.« So die Information der Dienststelle Athen des Sonderbevollmächtigten des Auswärtigen Amtes für den Südosten am 5. Juli 1944 über den Inhalt einer Besprechung mit dem Militärbefehlshaber Griechenland, Generalleutnant Heinz Scheurlen.

Am 7. und 9. August 1944 wurden in den Athener Stadtteilen Dourgouti, Neos Kosmos, Katsipodi und Faros unter Führung deutscher SS-Truppen in Zusammenarbeit mit griechischen Kollaborateuren Razzien gegen Partisanen - „kommunistische Banden“ - durchgeführt und etwa 2000 „Bandenverdächtige“ gefangen genommen. Dabei erschossen die „Sicherheitskräfte“ rund zweihundert Menschen, zum Teil wahllos. 1040 wurden selektiert und wenige Tage später vom KZ Chaidari aus als Zwangsarbeiter ins Deutsche Reich verschleppt.

382 von ihnen kamen auf den Nachtjägerflugplatz Hailfingen und nach der Ankunft der jüdischen Häftlinge im Dezember 1944 von dort auf die Flugplätze von Deckenpfronn, Mötzingen, Neuhausen ob Eck und Mengen. Eine weitere Gruppe von etwa 200 Zwangsarbeitern wurde im Untertageprojekt Hecht/Rubin im Eybachtal bei Geislingen an der Steige eingesetzt, andere im Raum Mannheim bei der Reichsbahn oder in Oberschwaben, nachweislich in Biberach und in Oggelshausen am Federsee.

Nachdem mit „Wir waren Menschen zweiter Klasse“1 unsere Recherchen dokumentiert worden waren, versuchten wir, etwas mehr über die 17 Zwangsarbeiter herauszufinden, von denen wir durch Berichte, die Tagebücher und Entschädigungsanträge2 wissen, dass sie während des Krieges bzw. kurz danach in Deutschland gestorben sind.

Auslöser dazu war die Mittelung von Calliope Arapinis, dass Angehörige von Emanuel Savoulian ihr seine Sterbeurkunde geschickt hatten, ausgestellt am 4.1.1947 vom Standesamt Rottweil. (s. u.)

Die Recherche war schwierig. Oft gibt es unterschiedliche Transliterationen der Namen, in zwei Fällen wurde sogar das Geschlecht verwechselt, als Nationalität wird neben Grieche Türke und Russe angegeben.

Friedhofsverwaltungen reagierten auf Anfragen sehr unterschiedlich. Neben spontaner Hilfsbereitschaft gab es auch abwiegelnde Reaktionen. Die erste Antwort war mehrfach: Es gibt bei uns keine Gräber griechischer Zwangsarbeiter. Das traf insofern zu, als die griechischen Zwangsarbeiter manchmal zusammen mit russischen Kriegsgefangenen (Rottweil) oder anderen Zwangsarbeitern (Geislingen) begraben wurden.

Zum anderen existieren einige Gräber nicht mehr.

Im Kriegsgräbergesetz von 1952 heißt es zwar in §4 (1): „Kriegsgräber werden dauernd erhalten“; aber das Gesetz schützt nur auf den ersten Blick auch alle Gräber von Zwangsarbeitern, KZ-Opfern und anderen NS-Verfolgten und räumt ihnen ein dauerhaftes Ruherecht ein. In §1 des Gesetzes von 1952 waren de facto nur deutsche Militärangehörige, „Kriegsteilnehmer fremder Staaten“ bzw. Kriegsgefangene sowie deutsche und ausländische Personen, die „durch unmittelbare Kriegseinwirkungen im Zweiten Weltkrieg ihr Leben verloren haben“, als Kriegsopfer definiert. Die schwammige Formulierung ließ viel Raum für eigenwillige Auslegungen.

§6e des Gesetzes bezieht sich auf die „ausländischen Arbeitskräften, die während des zweiten Weltkriegs von der deutschen Arbeitseinsatzverwaltung für die Beschäftigung im damaligen Reichsgebiet verpflichtet wurden3