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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Das Bürgerrecht auf Bildung: Bildungs- und Schulpläne im 19. und 20. Jahrhundert – und ihre Folgen für die heutige Schule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee der allgemeinen Bildung entwickelte sich etappenweise und „löst nicht etwa die älteren Formen der Erziehung ab, die in den Familien das Aufwachsen der Kinder begleiten oder, ergänzend, als Ausbildung zu Beruf oder gelehrter Existenz schon länger verselbstständigt waren, sondern tritt als historisch neuartiges Phänomen hinzu. Sie umfasst den Anspruch, »alle alles zu lehren«, wie es Johann Amos Comenius 1657 formulierte, das heißt alle Heranwachsenden einer Generation unabhängig von Herkunft und Stand zu bilden und sie als Lernende in öffentlichen Schulen mit den Grundlagen der Kultur vertraut zu machen, und zwar so weit, dass die Schüler selbstständig in der Gesellschaft lern- und handlungsfähig werden und zur Zivilisierung der Kultur beitragen können.“ Am ersten, zweiten und dritten Oktober 1854 wurden in Preußen in einem politischen Schachzug, der sich gegen die Durchsetzung der allgemeinen, menschlichen Bildung richtete, die ‘Preussischen Regulative für das Volksschul-, Präparanden- und Seminarwesen’ im amtlichen Auftrag zusammengestellt und 1855 zum Druck befördert. Nach heutigem Sprachgebrauch würde man von einem Ministerialerlass sprechen. Unter Kultusminister Karl Otto von Raumer verfasste der 42-jährige Geheimrat Anton Wilhelm Ferdinand Stiehl diese Erlasse, die als so genannten ‘Stiehlschen Regulative’ in die Bildungsgeschichte überwiegend in negativer Bewertung als bedeutendste Fehlentscheidung der Lehrplangeschichte eingegangen sind.
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