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Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren häufen sich in den Medien Meldungen zum Thema Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, spätestens mit Bekanntwerden des Herzklappenskandals in den 90er Jahren war das öffentliche Interesse zu diesem Thema geweckt. Die Medien greifen dieses Thema zu gerne auf und präsentieren die "Götter in Weiß" als Betrüger im großen Stil. Nicht berücksichtigt wird dort jedoch, dass nur in wenigen Fälle ausreichender Tatverdacht zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung besteht. Fraglich ist jedoch, warum überhaupt häufig von Abrechnungsbetrug gesprochen wird. Ein Grund stellt sicher die Komplexität des Normengeflechts dar, dass die Abrechnung von ärztlichen Leistungen bestimmt. Bereits die Begründung eines Honoraranspruchs ist an viele unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Aber auch die Leistungsliquidation im engeren Sinn stellt Ärzte immer wieder vor Probleme, da die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bereits stark überaltert und in sich inkonsistent geworden ist. Die geschaffene Grauzone lässt schnell den Eindruck des vorsätzlichen Betruges entstehen, die tatsächliche strafrechtliche Bewertung kann jedoch deutlich von der gebührenrechtlichen Bewertung abweichen. Daher soll im Rahmen dieser Arbeit für einige ausgewählte Fallgruppen, der Tatbestand des Abrechnungsbetruges in der chefärztlichen Liquidation geprüft werden. Dabei soll unter anderem das Auseinanderfallen der gebührenrechtlich zu beanstandende Rechnungslegung und der strafrechtlichen relevanten Fakturierung aufgezeigt werden. Im Verlauf dieser Arbeit werden daher zunächst die Grundlagen der Abrechnung für leitende Ärzte dargestellt und bereits auf einzelne Probleme für die Rechnungslegung hingewiesen. Für ausgewählte Fallgestaltungen der Falschabrechnung erfolgt im Anschluss eine mögliche strafrechtliche Bewertung. Dazu wird versucht, an Hand von Fallbeispielen, mit Erläuterung der gebührenrechtlich relevanten Bestimmungen, eine Einordnung der einzelnen Elemente in das Prüfungsschema des Betruges nach §263 StGB vorzunehmen, um so die strafrechtliche Relevanz beurteilen zu können. Zum Ende der Arbeit sollen mögliche Präventionsmaßnahmen gegen Abrechnungsbetrug aufgezeigt werden die vor Betrug schützen und zu einer besseren Aufklärung von vorsätzlicher Falschabrechnung beitragen können. Zum Abschluss erfolgt eine Reflexion der Erkenntnisse über die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen durch leitenden Krankenhausärzte und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der GOÄ.
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