Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt - Werner Koczwara - E-Book

Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt E-Book

Werner Koczwara

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Beschreibung

Die höchste Instanz der Komik

Wie kein anderes Volk haben die Deutschen Ordnung in ihr Leben gebracht. Und wo viel Ordnung ist, da ist ... viel Komik. So ist es gesetzlich festgeschrieben, dass niemand gegen seinen Willen vorzeitig aus der Haft entlassen werden darf oder eine Ehe, die im Zustand der Bewusstlosigkeit geschlossen wurde, aufgehoben werden kann. Mit deutscher Gründlichkeit hat Werner Koczwara die schönsten Stilblüten unserer Rechtsprechung gesammelt, kommentiert und ins rechte Licht gerückt – bissig, pointiert und zum Brüllen komisch.

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Seitenzahl: 115

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Werner Koczwara

Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt

Für Reinhard Koczwara

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Copyright © Verlag Antje Kunstmann GmbH, München 2010

Copyright © dieser E-Book-Ausgabe by Wilhelm Heyne Verlag, München, in der Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München.

Umschlaggestaltung: Büro Überland, München, unter Verwendung eines Entwurfs von Michel Keller, München

Satz: Leingärtner, Nabburg

ISBN 978-3-641-22099-0V003

www.heyne.de

Inhaltsverzeichnis

Das VorwortDer AnwaltDie GesetzeDas HandwerkszeugDas BGBDas ReiserechtDas TestamentDas Recht im GrabGesundheit und RechtJuristische Höchstleistungen Teil 1Recht rund um die PaarungRecht und KinderRecht und AlkoholDas BGB und der BienenschwarmDas SchildEhe und ScheidungMann und Frau im RechtJuristische Höchstleistungen Teil 2Die Wiege der Gewalt: das StraßenverkehrsrechtRecht und Political CorrectnessDie juristische SpracheJuristische Höchstleistungen Teil 3Recht im TheaterDas MietrechtLärmschutz!!!Das Recht auf Information: ein ExzessGefängnisseDie Bekämpfung des VerbrechensDie NJW: der Gipfel juristischer KomikJuristische LogikJuristische Höchstleistungen Teil 4Recht und tote BeamteDas StrafgesetzbuchDie Königsdisziplin im StrafgesetzbuchStraffreier KannibalismusFußnotenNachbemerkungZugabe: Überfall

Das Vorwort

DIES IST EIN BUCH über deutsche Gesetze und Paragrafen. Also ein Thema, das wie kein anderes für große Unterhaltung und unbeschwertes Lachen steht.

Kein anderes Volk der Welt hat sich derart viel Ordnung ausgedacht. Wir sind Paragrafenweltmeister. Und wo viel Ordnung ist, ist zwangsläufig viel Komik.

Denken wir nur an den Hausmeister, der – mit der Hausordnung unterm Arm – auf Patrouille durchs Treppenhaus geht. Was für eine begnadete Witzfigur!

Die Hausordnung umfasst Tausende von Vorschriften. Wer sich der deutschen Ordnung unter dem Aspekt der schieren Komik nähert, stößt daher auf einen gigantischen Schatz. Eine Goldküste der Komik. Ein Pointen-Eldorado. Wir Deutschen, im Ruch der Humorlosigkeit stehend, sitzen auf einem Goldschatz an Humor, nämlich unserem Recht. Über viele lange Jahre hinweg ist dieser Schatz zusammengetragen worden, er muss nur gehoben werden!

Der Anwalt

AMERIKANISCHE WISSENSCHAFTLER haben festgestellt: In zwei Millionen Jahren gibt es auf der Erde nur noch zwei Lebensformen: Termiten und Rechtsanwälte. Termiten und Rechtsanwälte sind ganz einfach auseinanderzuhalten. Das eine sind diese enorm gefräßigen, nimmersatten Dinger, das andere so kleine weiße Ameisen.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Spezies ist übrigens nicht sehr groß. Egal, welche der beiden uns befällt, anschließend ist immer das halbe Haus weg.

Worum also geht es?

Es geht im Großen um Anwälte und im Ganzen um die Justiz.

Für all jene, die davon nichts verstehen, hier ein kurzer juristischer Crashkurs:

Es gibt Polizisten, Richter, Gefängnisaufseher. Das sind die Guten. Und es gibt Diebe, Räuber, Betrüger. Das sind die Bösen.

Der Anwalt steht exakt zwischen diesen zwei Gruppen. Er unterscheidet nicht zwischen Gut und Böse. Das heißt, er steht auf einer Stufe mit dem Tier.

Das ist vielleicht ein bisschen derb formuliert, man kann es auch geschmeidiger ausdrücken:

Die Linie, die zwischen Gut und Böse steht,das ist der Strich, auf den der Anwalt geht.

Ansonsten ist über diesen Berufsstand herzlich wenig bekannt, nur so viel kann als gesichert gelten: Der Anwalt ist Warmblüter und lebendgebärend. Durchaus menschliche Züge also, auch wenn’s in einem arabischen Sprichwort heißt: »Der Anwalt ist nur das Kamel, auf dem der Geschäftsmann durch die Wüste reitet.«

Der Anwalt ist heute notwendiger denn je. Man sieht’s ja schon daran: Wer im Leben alles falsch macht, der muss hohe Strafen zahlen. Wer hingegen im Leben alles richtig macht, der muss hohe Steuern zahlen. Und herauszufinden, was jetzt für den Einzelnen das bessere Modell ist, dabei helfen Anwälte.

Ich möchte daher zunächst mal mit einem verbreiteten Vorurteil aufräumen. Juristen sind gar nicht so. Juristen sind ganz normale Menschen. Es ist ja oft so: Man sieht irgendjemanden und sagt dann: »Guck mal, der da drüben, das ist mit Sicherheit ein Jurist.« Aber das ist völliger Quatsch. Es hat zum Beispiel mal ein Schwerverbrecher jahrelang direkt neben einem Juristen gewohnt, und der Schwerverbrecher hat später gesagt: Das war ein ganz normaler Nachbar, höflich, zuvorkommend; er habe nie und nimmer vermutet, dass das ein Jurist sei.

Also: Juristen sind ganz normale Zeitgenossen. Die wollen einfach zufrieden leben und alt werden. Der älteste lebende Jurist ist übrigens 104 Jahre alt. Respekt! Das ist so schon ein stolzes Alter. Aber in Menschenjahren sind das ja über 125! Wir wollen im Folgenden versuchen, dem edlen Berufsstand des Juristen etwas von seinem alten Glanz und seiner Würde zurückzugeben. Denn die Juristerei ist eine großartige Geistesdisziplin. Aber wo und wann hat der Spaß eigentlich angefangen?

Nun, genau weiß man’s nicht. Vielleicht schon bei den Frühmenschen. Wir erinnern uns: Unsere Vorfahren lebten in Höhlen und sahen alle ein bisschen aus wie der unrasierte Didi Hallervorden. Man hat übrigens auf Papua-Neuguinea einen Stamm Urjuristen entdeckt. Juristen, die seit Jahrhunderten völlig abgeschnitten von der Zivilisation sind. Hier trifft man Juristen in ihrer ursprünglichen, natürlichen Form: Sie tragen Roben aus Kuhhäuten und Krawatten aus Zedernrinde. Die gegnerische Partei jagen sie noch mit dem Speer. Die Sprache ist auf die juristischen Grunzlaute reduziert, also »Vorschuss«, »Fristverlängerung« und »Rechtsschutzversicherung«.

Der Urjurist steht bereits im Morgengrauen auf, studiert ein paar Holztafel-Schriftsätze und geht dann in den Wald, um Klienten zu fangen. Er hebt dazu eine Erdgrube aus und bedeckt sie mit losem Blattwerk. Deswegen nennt man Gesetzestexte ja bis heute noch »Loseblattsammlungen«. Fällt ein Klient hinunter, dann tritt der Anwalt aus dem Gebüsch und beschwatzt ihn mit losem Mundwerk. Also ein Ritual, das sich in ähnlicher Form ebenfalls bis heute gehalten hat. Dieses aktuelle deutsche Recht indes geht nicht zurück auf Papua-Neuguinea, sondern auf das Römische Reich.

Die alten Römer haben uns wunderbare Sachen gebracht, außer dem Recht übrigens auch die Unterhaltungsshows, Comedy im großen Rahmen. Im Colosseum gab es zwischen den Gladiatorenkämpfen immer Unterhaltungsblocks. Man hat ein paar Gehbehinderte mitsamt den Krücken in die Arena geworfen, und die Versuche dieser Krüppel, vor den Löwen davonzuhumpeln, fanden die Römer sensationell komisch. Das war der Beginn von Comedy. Und das ist keine schlechte Tradition! Denn wenn ich mir heute Comedy anschaue, dann frage ich mich immer öfter: Wann kommt endlich der Löwe?

Im Gedenken an diese schöne Tradition beschäftigen wir uns ein wenig mit Gesetzen und Paragrafen. Einige nennen das Juristerei, andere die größte Verschwendung menschlicher Intelligenz außerhalb einer Werbeagentur.

Betrachten wir das Recht zur besseren Orientierung einfach als eine Stadt.

Dementsprechend ist dann das Grundgesetz der Bahnhof, wo man ankommt.

Das Reiserecht ist das Vergnügungsviertel.

Das Strafrecht ist das Elendsviertel.

Das Kriegsrecht ist das Bankenviertel.

Und das Verwaltungsrecht ist der Friedhof.

Wir werden natürlich die ganze Stadt besichtigen, aber uns vorwiegend im Vergnügungs- und im Elendsviertel aufhalten.

Die Gesetze

DIE GESETZE sind sozusagen die Bedienungsanleitung für den Rechtsstaat. Und wie jede Bedienungsanleitung ist auch diese für den Laien komplett unverständlich. Man kennt das von IKEA. Da kauft man einen Tisch, baut ihn gemäß der Bedienungsanleitung stundenlang auf und merkt nach sechs Wochen, dass das eigentlich ein Regal ist. Deswegen braucht man Fachleute, die bereits an wenigen Anhaltspunkten erkennen: Das da ist ein Tisch, und das ist ein Regal. Oder, anderes Beispiel: Sie haben einen Kaktus gekauft, stellen ihn gemäß der beiliegenden Beschreibung daheim aufs Fensterbrett, und der Kaktus fängt dann plötzlich an wegzurennen. Da holen Sie natürlich einen Fachmann, und der stellt dann fest: Der Kaktus ist kein Kaktus, sondern der Kaktus ist ein Igel. Und das ist schon mal die erste Botschaft, damit liegt man niemals falsch: Ein Kaktus, der wegläuft, ist immer ein Igel.

Das ist allerdings eine Aussage, die kein Jurist unterschreibt. Denn ein Jurist würde den Vorfall weiterdenken und einen Paragrafen draus machen, nämlich folgendermaßen:

(1) Ein Kaktus, der wegläuft, ist ein Igel. (2) Ein Kaktus, der nicht wegläuft, ist entweder ein Kaktus oder ein schlafender Igel. (3) Hält dieser Zustand dauerhaft an, ist es entweder ein Kaktus oder ein toter Igel. (4) Sollte es sich bei dem bewegungsunfähigen Kaktustatsächlich um einen toten Igel handeln, bleibt die weitere Verwendung des toten Igels als Kaktus dem Besitzer unbenommen.

Damit wäre rechtlich geklärt: Man kann einen toten Igel durchaus als Kaktus aufs Fensterbrett stellen.

Aber blicken wir zurück auf die Anfänge des Rechts. Es gibt eine gewisse Methode, Fragen zu stellen, die beginnt meist mit den einführenden Worten: Was, glauben Sie, war zuerst da? Also beispielsweise Huhn oder Ei, Kaulquappe oder Frosch, Lohnsteuer oder Finanzamt, Urlaubsfoto oder Sonnenuntergang?

Und vor allem auch jene Frage, die uns nun im Folgenden beschäftigen soll: Was war zuerst da, das Verbrechen oder das Gesetz? Wir schlagen nach beim Großen Apfelraub unter Genesis 2:14:

Gott der Herr nahm den Menschen und sprach: Von allen Bäumen des Gartens darfst Du essen, nur vom Baum der Erkenntnis darfst Du nicht essen. Doch die Frau sah, dass es köstlich wäre, von dem Baume zu essen, und also nahm sie von seinen Früchten und aß. Und sie gab auch ihrem Manne, der bei ihr war, und auch er aß.

Soweit also der Tathergang. Angesichts dieser exakten Schilderung dürfte nun selbst dem juristischen Laien einleuchten, dass am Anfang also keinesfalls die Straftat stand, sondern ganz eindeutig das Gesetz. Denn die Aneignung des Apfels wurde ja erst dadurch zum Delikt, dass Gott zuvor in einer mündlichen Zusatzvereinbarung zum gültigen Mietvertrag das unerlaubte Entwenden eines Apfels stillschweigend als Kündigungsgrund festgelegt hatte.

Nun ist es allerdings so, dass derjenige, der ein Verbot verhängt, insgeheim auch davon ausgeht, dass gegen dieses Verbot auch irgendwann einmal verstoßen wird. Hieraus nun aber folgt, dass Gott unseren Rausschmiss aus dem Paradies provoziert hat. Warum? Ich befürchte, damit wären wir beim Eigenbedarf.

Es lässt sich natürlich im Nachhinein schwer feststellen, wofür der himmlische Vater den paradiesischen Wohnraum so dringend benötigt hat. Gut, er hat dann ja eine kleine Familie gegründet, aber das war doch deutlich später. Aber vielleicht hat der Herr einfach sehr frühzeitig erkannt, welche Probleme es bereiten kann, als Alleinerziehender eine passable Wohnung zu kriegen.

Gott also schuf das erste Gesetz und Eva das erste Verbrechen.

Kann man Eva einen Vorwurf machen? Keinesfalls! Jeder von uns hätte genauso gehandelt. »Vom Baum der Erkenntnis darfst Du nicht essen.« Das saß und hat schwer genagt: Vom Baum der Erkenntnis nicht naschen? Und was, wenn ich’s doch mache? Denn der Herr hatte in der Eile ja die Strafandrohung vergessen. Vom Rauswurf aus dem Paradies war ja nirgends die Rede! Es hätte ja auch auf Bewährung rauslaufen können. Wer einem Kleinkind verbietet, von der Schokolade zu naschen, aber vergisst, Stubenarrest anzudrohen, darf sich nicht wundern, wenn am nächsten Tag die Tafel weggefressen ist.

Aber verweilen wir noch ein wenig bei der Bibel. Denn die Gesetzgebung des Herrn wird nun etwas undurchsichtig. Da erschlägt der Kain den Abel, weil dessen Rauch zum Himmel aufsteigt. Was der Herr aber überraschenderweise nicht im Geringsten ahndet. Wir erinnern uns: Apfeldiebstahl wird mit Rauswurf aus dem Paradies geahndet, Brudermord hingegen überhaupt nicht.

Vielleicht war der Herr in diesem Moment etwas unaufmerksam, weil er gerade mit dem Verfassen der Zehn Gebote beschäftigt war. Und zwar in doppelter Ausfertigung. Zum einen am Berge Sinai in der Kurzfassung (für ein juristisches Standardwerk überraschenderweise ohne Vorwort und Abkürzungsverzeichnis). Der Herr hat sich damals weitsichtig mit zehn Steintafeln begnügt. Schließlich wollte er, dass Moses hinterher noch durchs Rote Meer geht und nicht zum Orthopäden. Mit so einer Art frühtestamentarischem Bandscheibenvorfall.

Wer die Bibel indes etwas genauer liest, stellt fest: Die Zehn Gebote gibt es zweimal. Erstens in der erfrischenden Kurzfassung am Berge Sinai, und ein paar Seiten später kommt dann in der Bibel die »extended version«, also die Zehn Gebote plus die Durchführungsbestimmungen. Das liest sich dann doch eher ernüchternd. Das fünfte Gebot lautet dann nicht mehr hell und klar: »Du sollst nicht töten«, sondern eher schwammig »Du sollst nicht töten, außer…« – und dann geht es seitenlang um Ausnahmeregelungen. Diese juristische Methode hat sich bis heute gehalten. Wir lesen zum Beispiel im Strafgesetzbuch § 180 »Die Ausbeutung von Prostituierten ist verboten.« Klingt verbindlich. Aber wer sich jemals nachts in einem deutschen Bahnhofsviertel herumgetrieben hat, der weiß, dass es diesem Paragrafen in der Praxis an einer gewissen Ernsthaftigkeit mangelt. Stattdessen regieren de facto die Sonderregelungen der Sperrbezirke. Dann ist man gesetzgeberisch im Rotlichtviertel moralisch im grünen Bereich. (Ähnlich gelagert: Diebstahl ist verboten. Legalisierte Ausnahme: die Kapitallebensversicherung.)

Das Handwerkszeug

SCHAUEN WIR UNS ALSO nun ein paar Bücher an, die uns bei unserer Besichtigungstour begleiten werden. Da haben wir zuallererst mal folgendes Bändchen: den SCHÖNFELDER.

Der Schönfelder wiegt exakt 2385 Gramm und geht auf den Juristen Dr. Heinrich Schönfelder zurück. Diesem Herrn war es eines Tages derart langweilig, dass er sich die Frage stellte: Wie viel Paragrafen passen eigentlich zwischen zwei Buchdeckel? Also so eine Art juristisches Gänsestopfen.

Der Schönfelder ist die berühmteste deutsche Gesetzessammlung seit Erfindung des Dünndrucks. Ja, die Seiten sind wirklich unvorstellbar dünn. Also ungefähr so wie die Gratiswurstscheiben für Kinder in schwäbischen Metzgereien.

Quatsch, war nur Spaß! So dünn sind die Seiten nun auch wieder nicht.

Um mal kurz die Fülle des Textes zu veranschaulichen:

Bis hier, die zwei Millimeter, das entspricht ungefähr Tolstois Krieg und Frieden.

Bis hier, das wären so grob die Telefonbücher sämtlicher deutscher Großstädte

Dann haben wir bis hier entsprechend den großen Brockhaus in 1200 Bänden