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Essay aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieser Essay setzt sich mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern/innen in Bayern auseinander. Folgendes wird erörtert: Unterbringungsarten «Erstaufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft, dezentrale Unterbringung und das AnkER-Zentrum» und die Hauptcharakteristika. Ich werde die Vor- und Nachteile des Unterbringungsformats aufzeigen. Die Behörden sind zuständig für die Unterbringung. Flüchtlinge haben somit kein Recht auf eine Wohnungswahl. Die Bundesgesetze und die bayerischen Landesgesetze bestimmen somit die Wohnungswahl. Das bayerische Aufnahmegesetz von 2002 sieht vor, dass Flüchtlinge und auch abgelehnte Flüchtlinge (die eine Duldung innehaben) in Lagern leben müssen. 2012 wurde die Lagerpflicht etwas abgeschwächt. Alleinstehende Geduldete müssen vier weitere Jahre nach Abschluss des Asylverfahrens im Lager wohnen.
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