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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Pädagogik - Sonstiges, Universität Koblenz-Landau, Veranstaltung: Kindheit und ihre Institutionen, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden „knapp 52.800 junge Menschen [...] Ende 2007 in Heimen und anderen Wohnformen betreut.“ Aufgrund dieser Zahlen und dem Interesse an den damit verbundenen Faktoren konzentriert sich die vorliegende Arbeit auf Aspekte des kindlichen Bindungsverhältnisses in Kinderheimen, also einem Aspekt des Aufwachsens in einer außerfamiliären Umgebung. In einem ersten Schritt wird der Frage nachgegangen, was eine pädagogische Institution darstellt und aus welchen Gründen ein Kinderheim einer solchen Einrichtung zugeordnet werden kann. Desweiteren wird erläutert, auf welchen rechtlichen Grundlagen ein Kinderheim basiert und durch welche Organe es finanziert und gefördert wird. Im weiteren Verlauf der Untersuchung werden auf die Bindungsbedürfnisse von Kindern eingegangen, die in einer außerfamiliären Umgebung aufwachsen. Wenn in diesem Zusammenhang über „Familie“ gesprochen wird ist anzumerken, dass sich hierbei „Familie“ nicht über die Rechtsform oder den Verwandtschaftsgrad definiert. Vielmehr ist eine Gruppe von Personen im Fokus, in der eine strukturierte, eher kontinuierliche Rollenverteilung und ein orientierendes Wir-Gefühl besteht, die zugleich aber auch eine Sozialisations- und Erziehungsfunktion aufweist. Zunächst wird auf die bindungstheoretischen Grundlagen nach John Bowbly und die anschließenden Ausführungen von Mary Ainsworth eingegangen. In einem weiteren Schritt werden Aspekte des Bindungsverhältnisses von Kindern in Kinderheimen herausgearbeitet und im Folgenden kurz bewertet. Zuletzt beendet eine Schlussbetrachtung die vorliegende Arbeit.
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