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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Tacitus bezeichnete Augustus´ tribunicia potestas als „summum fastigium, als höchsten Gipfel seiner Macht“1. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich zum einen mit dieser These und der Frage, ob aus heutiger Sicht – 2028 Jahre nachdem Augustus die tribunicia potestas auf Lebenszeit verliehen bekommen hat – noch nachzuvollziehen ist, was Tacitus einst behauptete. Vor allem werde ich dazu Augustus selbst zu Wort kommen lassen. Des Weiteren möchte ich Augustus´ Verhältnis zur plebs schildern – was er für die Mehrheit der römischen Be völkerung tat und in welchem Umfang er es tat. Ich werde aufzeigen, wie Kaiser Augustus die tribunizische Amtsgewalt nutzte, in welchem Maße diese ihm angetragene Würde sein Tun und Handeln, sein Wirken im Rahmen seiner Möglichkeiten als princeps bestimmte. Darüber hinaus möchte ich verdeutlichen, worin Bedeutung und Aufgabe eines Volkstribuns ursprünglich lagen; was es bedeutete Volkstribun zu sein – bevor Augustus in Erscheinung trat und dem Amt des Volkstribunen eine neue Bedeutung gab. Wie wandelte sich schließlich nach Augustus´ Zeit als princeps diese potestas, worin liegt der grundlegende Unterschied zur vorherigen Praxis? Für mich interessant – und auch wichtig für das damalige und heutige Verständnis von Politik und Gesellschaft ist, wie sich politisches und soziales Engagement des Augustus miteinander verknüpfen. Augustus hat es – wie kaum ein anderer – verstanden, sein Volk, seine Untertanen an sich zu binden. Der Volkstribun war für das einfache Volk, die breite Masse, zuständig. Seine Hauptaufgabe lag in der Vertretung der plebejischen Interessen gegenüber den Patriziern. Auch wenn Augustus ausschließlich die Amtsgewalt des Volkstribuns innehatte, so verstand er es trotzdem diese potestas klug und mit Bedacht einzusetzen und die plebs hinter sic h zu stellen. Als pontifex maximus war Augustus zudem der oberste Priester Roms und somit für alle religiösen Belange zuständig. Er sicherte sich so die Treue und Zustimmung der Priesterschaft. Als princeps und „Erster Mann im Staat“ stand Augustus über allen anderen. [...] 1 Tac. ann. 3,56.
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