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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung), Veranstaltung: Wirtschaftsprüfungsseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die betriebliche Altersvorsorge in Form der Unterstützungskasse ist eine spezielle Ausgestaltung des deutschen Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Gemäß § 1b Abs. 4 BetrAVG ist die Unter-stützungskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, welche auf ihre Leistungen, der Ge-währung der Versorgungsansprüche der berechtigten Mitarbeiter des Trägerunternehmens, kei-nen Rechtsanspruch gewährt. Die Arbeitnehmer besitzen weiterhin einen Rechtsanspruch gegen das Trägerunternehmen1. Ein identisches rechtliches Konstrukt hat das IASB in dem für die be-triebliche Altervorsorge maßgeblichen IFRS-Standard, IAS 19, nicht vorgesehen. Die IFRS ori-entieren sich in der Klassifizierung der Instrumente betrieblicher Altersversorgung nicht an der formalrechtlichen Ausprägung des Versorgungsplans, sondern an dessen wirtschaftlichem Ge-halt2. Unterstützungskassen zählen zu den Versorgungsplänen mit Leistungsprimat. Das Unter-stützungskassenvermögen muss, damit es verpflichtungsmindernd bei der Saldierung mit der passivierten Versorgungsverpflichtung berücksichtigt werden kann, den Voraussetzungen des IAS 19 entsprechen. Der darin definierte angelsächsische Pensionsfonds3 stellt hohe Anforder-ungen an die Qualifizierung von Vermögenswerten als Planvermögen (Plan Asset) und somit an den Deckungsstock der Unterstützungskasse. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in sei-ner Stellungnahme zur Rechnungslegung wesentliche Aspekte zur Auslegung des IAS 19, schwerpunktmäßig die Bilanzierung von Plan Assets im Zusammenhang mit Pensionsverpflicht-ungen, diskutiert4. Ziel der Arbeit ist es, die Konformität der IDW-Interpretation mit IAS 19 kritisch zu würdigen und die wesentlichsten in der Praxis autretenden Probleme aufzuzeigen.
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