Business- und Finanzplan zur Gründung einer unabhängigen Vermögensberatung - Harry Heinemann - E-Book

Business- und Finanzplan zur Gründung einer unabhängigen Vermögensberatung E-Book

Harry Heinemann

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Beschreibung

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die ständig steigenden Anforderungen an ein professionelles Vermögensmanagement sind viele Anleger nicht in der Lage, die vielfältigen Einflüsse auf die Kapitalanlage zu beurteilen. Daher wird meist die professionelle Entwicklung und Umsetzung von Anlagestrategien an darauf spezialisierte Anbieter entsprechender Leistungen delegiert. Am Beispiel der "Kapitalia GmbH" stellt die Arbeit den Businessplan und einen Finanzierungsplan vor, die bei der Unternehmensgründung einer unabhängigen Vermögensverwaltung hilfreich sein können. Aus dem Inhalt: - Geschäftsidee. - Rechtsform und Aufgabenstellung. - Erlaubnis und Erlaubniserteilung. - Eigen-/Fremdkapital

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Inhaltsverzeichnis

 

1. Businessplan

1.1 Geschäftsidee

1.2 Zweck des Businessplans

1.3 Wesentliche Inhalte des Businessplans

2. Unternehmensgründung der Kapitalia GmbH

2.1 Rechtsform und Aufgabenstellung der Vermögensverwaltung

2.2 Erlaubnis und Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung

2.3 Anzeigepflichten

2.4 Organisationspflichten

2.5 Verhaltensregeln

3. Finanzierungsplanung

3.1 Eigenkapital

3.2 Fremdkapital

3.3 Liquidität

4. Quellenverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

5. Anhang

 

1. Businessplan

Der Businessplan ist ein Unternehmenskonzept, in dem die Ergebnisse der Aktivitäten zur Gründungsplanung ausführlich dargestellt werden. Basierend auf einer Geschäftsidee werden alle wichtigen Aspekte einer Unternehmensgründung berücksichtigt und zu einem zusammen-hängenden Gesamtkonzept ausgearbeitet. Dabei wird die wirtschaftliche Durchführbarkeit und der Geschäftsausblick durch konservative Finanzplanungen und realistische Schätzungen von Umsatz und Gewinnentwicklung dargestellt (vgl. o.V. MY OWN BUSINESS INC. 2008).

1.1 Geschäftsidee

Unternehmensgründungen gehen häufig aus einer Geschäftsidee hervor, welche die Markteinführung eines neuen bzw. verbesserten Produktes zum Gegenstand hat. Nicht jede Geschäftsidee ist erfolgreich zu verwirklichen. Es sollte bereits bei der Ideenfindung und -prüfung sorgfältig recherchiert und analysiert werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit der Umsetzung besser einschätzen zu können. Geschäftsideen sind insbesondere dann vielversprechend, wenn sie dazu geeignet sind, bestehende oder zukünftige Probleme von Kunden besser zu lösen und dem Kunden Nutzen zu bringen, den er bisher nicht in dem gewünschten Ausmaß hatte. Dieser Nutzen kann zum Beispiel eine höhere Anlagerendite, eine Statusverbesserung aufgrund der Betreuung durch einen renommierten Vermögensverwalter oder ein besserer Kundenservice sein. Bei der Ideenentwicklung sollten zwei Grundsätze befolgt werden. Zum einen müssen Kenntnisse über die Angebots- und Nachfragesituation im Markt und die Mitbewerber vorhanden sein. Zum anderen muss ein Betrieb, der auf Dauer existieren möchte, kontinuierlich an der Verbesserung des Leistungsangebotes arbeiten. Um die Geschäftsidee auf betriebswirtschaftliche Eignung zu überprüfen, können Ergebnisse von Marktforschungen herangezogen, Kunden der Branche angesprochen oder Vorgespräche mit potenziellen Kapitalgebern geführt werden. Außerdem muss geklärt werden, welche Voraussetzungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfüllt werden müssen. Zudem muss man einschätzen, ob das Timing des Markteintritts optimal ist bzw. ob man erfolgreicher als die Konkurrenz sein kann. Auch die detaillierte Kalkulation der Kosten und Erlöse muss vorher durchgeführt werden (vgl. HOFMEISTER 2003, 15 f.). Die Geschäftsidee ist der Auslöser für die weitergehenden Überlegungen, die in dem Businessplan münden.

Die Geschäftsidee für die Kapitalia GmbH beinhaltet das Angebot der Vermögensverwaltung für Dritte auf Honorarbasis. Die Übernahme der Vermögensverwaltung erfolgt nach ausführlicher Beratung des Kunden und Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages. Bestandteil des Vertrages sind auch die vereinbarten Anlagerichtlinien, welche die Grundlage für die anzuwendenden Anlagestrategien darstellen. Die Anlagestrategien werden individuell, entsprechend der kundenspezifischen Ziele, entwickelt und umgesetzt. Die Mindestanlagesumme für die Übernahme der individuellen Vermögensverwaltung beträgt 500.000 EUR. Die Kapitalia GmbH betreibt ,aktives’ Management. Danach werden vom jeweiligen Vergleichsindex abweichende Investments vorgenommen, um Möglichkeiten zur Erzielung von Renditen oberhalb dieser Benchmarks zu nutzen. Die Dokumentation der Vermögensverwaltungstätigkeit erfolgt durch ein exklusives Reporting im monatlichen oder vierteljährlichen Turnus. Die Konditionsgestaltung ist einfach und transparent. Das Verwaltungshonorar beträgt je nach Ausgestaltung der Vermögensstruktur 0,5 - 1,0% p.a. zzgl. MwSt. vom durchschnittlich verwalteten Kapital. Auf erfolgsabhängige Komponenten wird verzichtet und von der Kapitalia GmbH ausgehandelte Konditionsvorteile werden vollständig an die Kunden weitergegeben. Als Depotbanken können die bisherigen Hausbanken der Mandanten fungieren. Angestrebt wird jedoch die Konzentration auf fünf Bankverbindungen, um Synergieeffekte im Kunden- und Eigeninteresse zu generieren (z.B. höhere Verhandlungsmacht bei Konditionen, Abwicklungsvereinfachungen und kostenfreier Zugang zu externen Researchquellen). Die im Vorfeld einer Mandatserteilung durch-geführte Vermögensstrukturanalyse ist bei dem Zustandekommen eines Vermögensverwaltungsvertrages kostenfrei. Kommt es nicht zu einer Geschäftsverbindung wird ein Beratungshonorar in Höhe von 500 Euro in Rechnung gestellt. Zunächst soll eine funktionsfähige Unternehmensstruktur am Standort Berlin aufgebaut werden. Nach Etablierung eines tragfähigen Fundaments ist die geschäftliche Ausweitung auf den lukrativen Großraum Hamburg vorgesehen. Laut der Arbeitnehmerkammer Bremen hat Hamburg einer Untersuchung zu Folge die höchste Dichte an Einkommens-Millionären in Deutschland. Mit 9,2 „Super-Reichen“ je 10.000 Einwohner liegt die Hansestadt vor Bayern (5,9) und Baden-Württemberg (5,8) (vgl. o.V. WELT 2008).

Die Kapitalia GmbH wird die Mitgliedschaft bei dem Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) beantragen. Durch eine entsprechende Verpflichtung unterstützt das Unternehmen damit die Förderung des Ansehens der in Deutschland tätigen freien Vermögensverwalter, die Sicherstellung ordnungsgemäßer Vermögensverwaltung und die Verhinderung unseriöser Praktiken innerhalb der Branche. Als Mitglied im VuV profitiert die Kapitalia GmbH von verschiedenen Verbandsdienstleistungen:

Vertretung von Mitgliederinteressen bei politischen Gremien

Werbung mit der VuV-Verbandsmitgliedschaft

Werbung des Verbandes für Mitglieder in den Medien

Erstellung von Mitgliederverzeichnissen mit entsprechendem Dienstleistungs- und Produktangebot für interessierte Anleger

Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Fachkongressen und Seminaren

Informationen über aktuelle rechtliche und steuerliche Ent-wicklungen im Bereich der Finanzdienstleistung

Zusammenkünfte zur Erörterung des aktuellen Aufsichtsrechts

Rabatte bei Dienstleistern wie Banken, Versicherungen, Börsen-makler usw. (vgl. VuV II 2008).

1.2 Zweck des Businessplans

Der Businessplan stellt das Gründungsvorhaben nachvollziehbar und überzeugend dar. Dazu wird eine fundierte Recherche bezüglich Marktgröße, Marktpotenzial und Wettbewerbssituation im angepeilten Marktsegment durchgeführt. Dabei ist es wichtig, ein in allen Punkten durchdachtes Konzept zu liefern, das einer Überprüfung der einzelnen Adressaten standhält. Als Adressaten kommen verschiedene Personenkreise in Frage: Die Gründer selbst, die sich bei Betrachtung ihres Konzeptes alle wichtigen Details der Unternehmensgründung vor Augen führen, Eigenkapitalgeber zur Prüfung einer eventuellen Beteiligung und die Fremdkapitalgeber zur Beurteilung der Kreditvergabe. Die Gründer der Kapitalia GmbH haben den Businessplan zur Gesprächsvorbereitung für die individuelle Finanzierungsberatung bei ihrer Hausbank genutzt. Darüber hinaus unterstützte der Businessplan die Gewinnung von Mitarbeitern, die sich von den Zukunftschancen des jungen Unternehmens überzeugen wollten.

Je nach Adressat des Geschäftsplans sind verschiedene Schwerpunkte zu setzen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, genügt es teilweise, die für den jeweiligen Adressaten besonders interessanten Auszüge des Gesamtkonzeptes vorzulegen. Jedoch gilt für alle Leser, dass sie das Konzept begeistern und überzeugen muss, wobei alle Angaben realistisch und nachvollziehbar sein müssen. Besondere Bedeutung hat die sogenannte Executive Summary, die den Businessplan einleitet und die Kernaussagen kurz zusammenfasst. Für viele Kapitalgeber gilt, dass die Qualität dieser einleitenden Zusammenfassung schon Anhaltspunkte für die spätere Beurteilung des gesamten Gründungskonzepts gibt. Dementsprechend ist dieser Teil des Businessplans mit besonderer Sorgfalt zu verfassen. Wenn die Leser von der Executive Summary überzeugt sind, wenden sie sich anschließend meist der Beschreibung des Managements zu. Hier ist es wichtig, ein Gründungsteam mit Kompetenzen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich sowie mit Management- und Branchenerfahrungen zu besitzen. Wenn noch kein entsprechend besetztes Gründungsteam vorhanden ist, gibt es trotzdem Aussicht auf Unterstützung durch Banken und Investoren. Grundsätzlich gilt für einen Businessplan, dass noch bestehende Schwächen im Konzept angesprochen werden. Solange die Unternehmensgründer im Business-plan darstellen, dass solche Probleme erkannt und deren Lösung angegangen wird, wird dies vom Leser erfahrungsgemäß positiv bewertet. Durch die Erstellung eines fundierten Businessplans kann das Risiko von Fehleinschätzungen vermindert und die Wahrscheinlichkeit des Unternehmenserfolges erheblich erhöht werden. Das Erfordernis der detaillierten Darstellung des Konzeptes zwingt den künftigen Unternehmer zur kritischen Auseinandersetzung mit seinem Gründungsvorhaben. Die genaue Planung hilft, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen und frühzeitig erkannte Schwächen und Gefahren rechtzeitig zu beseitigen (vgl. KLEY 2006, 6 f.).

1.3 Wesentliche Inhalte des Businessplans

2. Unternehmensgründung der Kapitalia GmbH

Vor Realisierung des Unternehmenskonzeptes muss der rechtliche Rahmen des Unternehmens gestaltet werden. Somit erfolgt die Gründung der Vermögensverwaltungsgesellschaft Kapitalia GmbH.

2.1 Rechtsform und Aufgabenstellung der Vermögensverwaltung

Die Gründung der Vermögensverwaltungsgesellschaft wird in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgen. Die GmbH haftet als juristische Person gegenüber den Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften grundsätzlich weder unmittelbar noch persönlich. Ausnahmen bestehen seit dem 01. November 2008 nach dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) (vgl. BMJ 2008). Für die Wahl dieser Rechtsform haben verschiedene Kriterien den Ausschlag gegeben. Neben dem Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter wird das Geschäftsrisiko des Unternehmens auf dessen Stammkapital begrenzt, welches zum Schutz der Gläubiger nach Einzahlung auf das Geschäftskonto nicht wieder an die Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Mit den Haftungsbeschränkungen wird dem Risiko Rechnung getragen, aufgrund nicht beeinflussbarer externer Faktoren am Markt zu scheitern. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Geschäftsführung an Dritte übertragen werden kann (vgl. VOCK 2003, 6 f.). Der zur Gründung der Gesellschaft notwendige Gesellschaftsvertrag hat folgende wesentliche Bestandteile: Die Firma wird unter dem Namen Kapitalia GmbH geführt und hat ihren Sitz in Berlin. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegtem Vermögen für andere mit eigenem Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung). Es erfolgt eine Bargründung, bei der 50.000 Euro als Stammeinlage auf das Geschäftskonto voll eingezahlt werden.

Die Aufgabenstellung einer Vermögensverwaltung besteht aus sieben Phasen:

 Phase 1: Beginn der Kundenbeziehung

Diese Phase umfasst die Kontaktaufnahme und Gespräche mit den potenziellen Kunden. Inhalte dieser Gespräche sind insbesondere Risikoneigung und Anlageziele der Kunden, Anlagestrategien und die konkrete Mandatserteilung.

Phase 2: Zuweisung der Verantwortlichkeiten

Nach Beauftragung des Vermögensverwalters wird über die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams entschieden.

 Phase 3: Informationsbeschaffung

Das Vermögens-Management erfolgt auf Basis von Informationen und Analysen, die vom eigenen Team, von externen Beratern und Analysten zur Verfügung gestellt oder durch eigene Recherche (Presse, Fachliteratur, Internet usw.) erlangt werden.

Phase 4: Der Entscheidungsprozess

Hier setzt die eigentliche Vermögensverwaltung an. Es werden die Entscheidungen getroffen, die der Erreichung der Anlageziele dienen.

Phase 5: Durchführung von Transaktionen

Diese Phase ist von der Umsetzung der getroffenen Anlageentscheidungen gekennzeichnet, also der Veranlassung von Transaktionen und deren Überwachung bei der Abwicklung.

Phase 6: Depotdienstleistungen

Vermögensverwalter nutzen eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von den depotführenden Banken durchgeführt werden. Insbesondere handelt es sich um administrative Aufgaben wie die Verbuchung von Zinsen, Dividenden, Kapitalrückzahlungen sowie die Bereitstellung von Steuerunterlagen und Informationen zu Kapitalerhöhungen, Übernahmeangeboten usw.

Phase 7: Berichterstattung an den Kunden

Das regelmäßige Reporting beinhaltet die Dokumentation sowie Erläuterung der Entwicklungen und Ergebnisse der Vermögensverwaltungstätigkeit (vgl. ESSINGER/LOWE 2000, 163 f.).

Erfolgreiche kleine Vermögensverwaltungsgesellschaften sind von relativ informellen Unternehmensstrukturen gekennzeichnet. Daher wird bei der Kapitalia GmbH nicht auf eine formale Hierarchie Wert gelegt, sondern die Organisationsstruktur durch die individuellen Fähigkeiten der Mitarbeiter bestimmt. Die interne Betriebsorganisation der Kapitalia GmbH ist in der Anlage 2 (Organigramm) dargestellt.

2.2 Erlaubnis und Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung

Bis 1997 konnten Vermögensverwalter ihre Tätigkeit aufgrund einer Gewerbegenehmigung, die vom örtlichen Gewerbeamt erteilt wurde, ausüben. Nachdem die Bundesrepublik entsprechende EG-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt hat, unterliegen Vermögensverwalter seit 1998 dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und einer Vielzahl von Nebengesetzen (z.B. dem Geldwäschegesetz) sowie seit 2007 der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID. Die Aufsicht führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch (vgl. GEBSER o.J., 2). Die Bedeutung dieser Rechtsgrundlagen liegt in der bußgeldrechtlichen Relevanz bei Verstößen gegen die entsprechen-den Vorschriften. Je nach Grad der Fahrlässigkeit werden beispielsweise Ordnungswidrigkeiten gegen Verstöße des WpHG mit Bußgeldern zwischen 50.000 und 1.000.000 Euro geahndet (vgl. SÜSS 2004, 321 f.).

Zu den Voraussetzungen der Erlaubniserteilung gehört, dass Finanzportfolioverwaltungen mindestens einen nicht nur ehrenamtlichen Geschäftsleiter haben müssen. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Geschäftsleiter einer Vermögensverwaltung zuverlässig ist. Der Begriff der Zuverlässigkeit wird gesetzlich nicht genau definiert. Als zuverlässig gilt im Sinne der BaFin, wenn der Geschäftsleiter bisher keine Vermögensdelikte begangen hat und nicht gegen gesetzliche Ordnungsvorschriften für den Betrieb eines Unternehmens verstoßen hat. Außerdem muss sich der Geschäftsleiter sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich so verhalten haben, dass von ihm eine zuverlässige Geschäftsführung erwartet werden kann. Eine weitere Bedingung für die Erlaubniserteilung ist die fachliche Eignung des Geschäftsleiters. Es wird ein ausreichendes Maß an theoretischen Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten in den betreffenden Geschäften sowie Führungserfahrung verlangt. Diese Voraussetzungen werden in der Regel erfüllt, wenn z.B. eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem vergleichbaren Unternehmen (im Idealfall ein Kreditinstitut) nachgewiesen wird. Des Weiteren muss ein Finanzportfolioverwalter ein Anfangskapital (Eigenkapital) von mindestens 50.000 Euro aufbringen, welches nicht aus einer Kreditaufnahme stammen darf. Der Sitz der Hauptverwaltung muss in Deutschland sein und es müssen notwendige, organisatorische Voraussetzungen zur Abwicklung des Geschäftsbetriebes existieren. Der Erlaubnisantrag zum Betrieb einer Vermögensverwaltung ist in schriftlicher Form durch den gesetzlichen Vertreter der zukünftigen Vermögensverwaltungsgesellschaft zu stellen sowie bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank einzureichen (vgl. CORTAL CONSORS 2004, 8 f.).

2.3 Anzeigepflichten

Gemäß KWG hat ein Finanzdienstleistungsinstitut verschiedene Meldepflichten zu erfüllen. So müssen regelmäßig Unterlagen zu den Eigenkapitalvorschriften und zum Jahresabschluss sowie Monatsausweise eingereicht werden. Der Jahresabschluss ist innerhalb der ersten drei Monate nach Geschäftsjahresende für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und der BaFin sowie der Bundesbank vorzulegen. Außerdem ist regelmäßig bis spätestens zum 15. des Folgemonats der Bundesbank ein Monatsausweis vorzulegen. Die Form der Monatsausweise für Finanzportfolioverwalter ist in der Monatsausweisverordnung (MonAwV) geregelt. Zudem müssen Finanzportfolioverwalter zur Erfüllung der Pflichten gegenüber Gläubigern bzw. zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte mit angemessenem Eigenkapital aus-gestattet sein. Die Eigenkapitalhöhe muss mindestens 25% der im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen betragen. Zum Schutz der Anleger sind Finanzportfolioverwalter verpflichtet, ihre Kunden über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung für Anleger in Kenntnis zu setzen. Zudem müssen die Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung über Umfang und Höhe der Sicherung informiert werden. Als geeignete Sicherungsinstitution gilt die vom Gesetzgeber eingeführte Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) (vgl. CORTAL CONSORS 2004, 14 f.).

2.4 Organisationspflichten

Hinsichtlich der Organisation eines Finanzdienstleistungsinstituts schreibt das KWG eine Reihe von Pflichten vor. Danach muss ein Finanzportfolioverwalter über geeignete Instrumente zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken sowie über Strukturen verfügen, mit denen die jederzeitige Bestimmung der finanziellen Lage möglich ist. Außerdem muss das Unternehmen über eine anwendbare Geschäftsorganisation und über ein angemessenes internes Kontrollsystem verfügen sowie ein gesichertes Datenverarbeitungssystem gewährleisten. Daneben müssen die Aufzeichnungen über die Geschäftsvorfälle eine vollständige Überwachung durch die BaFin ermöglichen. Für die Archivierung der entsprechenden Unterlagen gelten bestimmte Auf-bewahrungsfristen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, eine für die Geschäftstätigkeit angemessene Aufbau- und Ablauforganisation sowie die laufende Überwachung der betrieblichen Prozesse zu gewährleisten. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Richtlinien bezüglich der Mitarbeitergeschäfte eingehalten werden (vgl. CORTAL CONSORS 2004, 17).

Die Geschäftsleitung hat die Verantwortung, dass dem Unternehmen Instrumente zur Verfügung stehen, um die Verpflichtungen gemäß dem WpHG und den Anforderungen an Mitarbeitergeschäfte zu erfüllen. Zusätzlich sind die notwendigen Ressourcen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wertpapierdienstleistungen vorzuhalten. Das bedeutet, dass die Vermögensverwaltung sachlich und personell in der Lage ist, die angebotenen Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Die Organisation des Geschäftsbetriebes ist so zu gestalten, dass Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt werden, ohne dass dabei Interessenkonflikte entstehen. Zu den konkreten Organisationspflichten zählen insbesondere:

Regelungen des Umgangs mit vertraulichen Informationen durch schriftliche Arbeitsanweisungen, die allen Mitarbeiten zugänglich sind

Kontrollmechanismen zur Überwachung der Einhaltung des Verbots von Insidergeschäften (Ausnutzung von Kenntnissen über Sachverhalte, die bei öffentlichem Bekanntwerden Börsenkurse erheblich beeinflussen können, z.B. Kapitalmaßnahmen oder Übernahmeangebote)

Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter

  (vgl. CORTAL CONSORS 2004, 17 f.).

2.5 Verhaltensregeln

Neben den Anzeige- und Meldepflichten gegenüber öffentlichen Institutionen bestehen auch Informationspflichten gegenüber den Kunden. Über Vereinbarungen mit anderen Gesellschaften bezüglich Rückvergütungen, die sich das Unternehmen erstatten lässt, ist der Kunde aufzuklären. Darunter fallen insbesondere Erstattungen von gezahlten Ausgabeaufschlägen oder der Erhalt von Bestandsprovisionen bei Investmentfonds. Daneben sind Kunden auf Geldzahlungen oder andere geldwerte Vorteile hinzuweisen, die aufgrund von Vermittlungstätigkeiten vereinnahmt werden und wirtschaftlich im Zusammenhang mit Kundengeschäften stehen (vgl. CORTAL CONSORS 2004, 18).

3. Finanzierungsplanung

Um die Höhe des notwendigen Kapitals für die Unternehmensgründung und die Aufwendungen in der Startphase ermitteln zu können, muss der Umfang der erforderlichen Investitionen und Betriebsmittel festgestellt werden. Entsprechende Berechnungen für die Kapitalia GmbH sind in den Anlagen 3 und 4 dargestellt.

3.1 Eigenkapital

In Deutschland haben Existenzgründer und auch bereits etablierte Unternehmen häufig nur ein sehr geringes oder überhaupt kein Eigenkapital zur Verfügung. Das Eigenkapital hat jedoch einen hohen Stellenwert. Es reduziert den für die Gründung notwendigen Bedarf an Fremdkapital. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit und Innovationskraft eines Unternehmens ist grundsätzlich von einer soliden Finanzierung abhängig. Damit bleiben die notwendigen Spielräume für unternehmerische Entscheidungen erhalten, um die Basis für angemessenes Wachstum zu schaffen. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto geringer ist die Abhängigkeit von externen Kapitalgebern. Eigenkapital dient der Risikoabdeckung und kann auftretende Verluste ausgleichen, ohne dass sofort die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. Neben dem Einsatz von eigenem Vermögen gibt es weitere Möglichkeiten, Eigenkapital aufzubringen. Zur Finanzierung der Unternehmensgründung ist grundsätzlich auch die Aufnahme eines Darlehens bei Familienangehörigen eine Option. Dies entlastet die Finanzierungsrahmen bei Kreditinstituten (vgl. OPOCZYNSKI/FAUSTEN 2002, 214 f.). Nach den besonderen Vorschriften für Finanzportfoliomanager muss die Einzahlung des Stammkapitals jedoch aus nicht kreditfinanzierten Mitteln stammen. Die Einzahlung der zu leistenden Stammeinlage für die Kapitalia GmbH in Höhe von 50.000 Euro erfolgt zu gleichen Anteilen durch die beiden Unternehmensgründer, die jeweils entsprechende Guthaben bei ihren Hausbanken unterhalten. Darüber hinaus verfügen beide Gesellschafter über liquidierbare Wertpapieranlagen, aus denen Gegenwerte in Höhe von jeweils 25.000 Euro dem Unternehmen zugeführt werden. Da die vorhandenen Eigenmittel aufgrund der notwendigen Investitionen nicht zur Finanzierung ausreichen, muss zusätzlich Fremdkapital beschafft werden.

3.2 Fremdkapital

Neben dem Risiko des operativen Geschäftes stellt die Aufnahme von Fremdkapital ein weiteres Wagnis dar, denn je höher die Fremdkapitalquote ist, desto größer ist die Abhängigkeit des Unternehmens von externen Faktoren. Die Fremdkapitalgeber haben einen Rückzahlungsanspruch, der in der Regel terminiert ist. Bei der Kreditaufnahme kommt hinzu, dass Kreditgeber das Recht auf Kündigung des Vertrages haben, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers nachhaltig verschlechtern. Als Quellen der Fremdfinanzierung können neben Kreditinstituten grundsätzlich auch Kapitalsammelstellen wie Versicherungen und Fonds, Beteiligungsgesellschaften, private Kapitalgeber, Geschäftspartner oder die öffentliche Hand in Anspruch genommen werden (vgl. GONSCHOREK I 2006, 8 f.). Traditionell ist jedoch die Hausbank erster Ansprechpartner für die Fremdkapitalbeschaffung durch Kreditaufnahme. Die Kapitalia GmbH hat mit ihrer Hausbank bereits Finanzierungsgespräche geführt. Das Unternehmenskonzept mit den entsprechenden Finanzplanungen hat die Bank überzeugt, so dass kurzfristig mit der Kreditzusage gerechnet wird. Der Kreditzins soll 8,25% betragen. Zur Kreditbesicherung tritt der Geschäftsführer Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung ab und übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

Die Ermittlung des Kapitalbedarfs der Kapitalia GmbH sieht folgendermaßen aus:

 Abb. 1: Kapitalbedarf 

 Quelle: eigene Berechnung

3.3 Liquidität

Liquide zu sein bedeutet, sämtliche Zahlungsverpflichtungen unter der Voraussetzung des reibungslosen Ablaufes der Betriebsprozesse fristgerecht und betragsgenau erfüllen zu können. Neben Zahlungsmitteln gelten auch Wirtschaftsgüter, die leicht und schnell in Zahlungsmittel umgewandelt werden können, als Liquidität (vgl. GONSCHOREK II 2006, 48 f.).

4. Quellenverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

 

ACKERSCHOTT, HARALD (2001): Strategische Vertriebssteuerung.

 

Instrumente zur Absatzförderung und Kundenbindung, 3., überarb. u. erw. Aufl., Wiesbaden: Gabler.

 

AICHINGER, CHRISTIAN (1995): Stellenwert der Portfoliomanager-

 

Klienten-Beziehung bei Privat- und Firmenkunden.

 

In: CRAMER, JÖRG-E./RUDOLPH, BERND (Hrsg.): Handbuch für Anlageberatung und Vermögensverwaltung, Frankfurt: Fritz Knapp.

 

AIGNER, TOBIAS u.a. (2008): Die Jäger des verlorenen Schatzes.

 

Vermögensverwalter. In: Capital, 47. Jg., H. 12/08, S.20-29.

 

AMMANN, MANUEL (2007): Performance auf dem Prüfstand.In: Wealth

 

Management, o. Jg., H. 04/07, S.6-8.

 

ATZLER, ELISABETH (2008): Profis hadern mit Vermögensverwaltern. In:

 

Financial Times Deutschland v. 28.10.08, S.23

 

BALZER, PETER (1999): Vermögensverwaltung durch Kreditinstitute,

 

München: Beck.

 

BECK, HANNO (2008): Warum Analysten in die gleiche Richtung laufen.

 

In: FAZ, Nr. 47 v. 24.02.07, S.23

 

BERNSTEIN, WILLIAM (2001): The Intelligent Asset Allocator.How to

 

Build Your Portfolio to Maximize Returns and Minimize Risk, New York: McGraw-Hill.

 

BOEHM-BEZING, CARL L. VON (1995): Erfolgsfaktoren im Wettbewerb

 

um den vermögenden Privatkunden. In: CRAMER, JÖRG-E./RUDOLPH, BERND (Hrsg.): Handbuch für Anlageberatung und Vermögensverwaltung, Frankfurt: Fritz Knapp.

 

BRAUNBERGER, GERALD (2008): Kapitalanlage nach der Krise. In: FAZ,

 

Nr. 238 v. 11.10.08, S.11

 

BRUHN, MANFRED (2006): Das Konzept der kundenorientierten Unter-