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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Veranstaltung: Sozialanamnese und Sozialdiagnostik, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit werden exemplarisch das Berliner Kinderschutzverfahren und seine "Zweistufigkeit" näher vorgestellt. Mehrere tragische Kindeswohlgefährdungsfälle (teilweise mit Todesfolge sowie oft mit großer medialer Aufmerksamkeit) führten am 01.10.2005 zum Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK). Durch die Neudefinierung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) sollten die Handlungsmöglichkeiten und -verpflichtungen der Jugendhilfe erweitert und konkretisiert werden. Eingriffe in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) wurden für die Familiengerichte erleichtert (§ 1666 BGB). Bundesweit wurden Kinderschutzverfahren entwickelt, die zu einer größeren Handlungssicherheit führen sollten. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wurden diese Verfahren noch einmal erweitert.
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