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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Literaturgeschichte, Epochen, Note: 1,3, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Germanistik), Veranstaltung: Goethes Phänomenologie der Moderne. Faust I und II, Sprache: Deutsch, Abstract: Johann Wolfgang von Goethe beklagte im Urfaust (1775) das Schicksal der armen Margarete, die von Heinrich Faust verführt und das eigene Kind aufgrund der ausweglosen Situation ermordete. Vorlage für diese tragische Gestalt war die Verurteilung der Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt im Jahr 1772. Etwa 11 Jahre später war der Jurist Goethe maßgeblich an dem Todesurteil eines jungen Mädchens namens Johanna Catharina Höhn beteiligt, die im Affekt ihr Kind getötet hatte. Diese drei Ereignisse liegen zeitlich gesehen äußerst dicht beieinander, so dass eine wechselseitige Beeinflussung nahe liegt. Wie kann es sein, dass der Autor im "Faust I" die Verurteilung der Kindsmörderin Gretchen – basierend auf der realen Leidensgeschichte der Susanna Margaretha Brandt – als ungerechtes Urteil anklagt, sich aber ein paar Jahre später selber für die Hinrichtung einer Kindsmörderin ausspricht? Hat Goethe mit zweierlei Maß gemessen und seine juristische Tätigkeit strikt von der schriftstellerischen getrennt? Die Hausarbeit soll den Zusammenhang zwischen Realität und Fiktion herstellen und Goethes Verhaltensweisen in beiden Situationen darstellen. In Kapital 2 bis 2.2 werden die historischen Gegebenheiten umrissen. Es wird das Verbrechen der Kindstötung definiert sowie die rechtlichen Grundlagen im Fall einer Verurteilung im Staat Weimar. Anschließend wird explizit die Rolle des Juristen Johann Wolfgang von Goethe im Fall der Kindsmörderin Johanna Catharina Höhn beschrieben. Kapitel 3 bis 3.2 behandelt die literarische Verwendung des Kindsmordmotivs. Einleitend wird der Einfluss und die Umsetzung der Kindsmorddiskussion des 18. Jahrhunderts in der Literatur beschrieben, um anschließend eine der berühmtesten literarischen Kindsmörderinnen, das Gretchen in Goethes "Faust I", darzustellen. Im Folgenden widmet sich ein Abschnitt dem Pendant zu Gretchen, der Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt. Kapitel 4 beschäftigt sich schließlich mit ausgewählten Äußerungen von Autoren und Geisteswissenschaftlern zu Goethes konträre Rolle als Jurist und als Autor. Das Fazit soll schließlich versuchen zu klären, weshalb Goethes juristischen Taten in der Öffentlichkeit so wenig bekannt sind und warum es schwierig ist, eine Erklärung für sein zwiespältiges Verhalten zu finden.
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