Das "Nothing to hide"-Argument. Wann verletzt staatliche Überwachung die Privatsphäre des Bürgers? - Lukas Metzler - E-Book

Das "Nothing to hide"-Argument. Wann verletzt staatliche Überwachung die Privatsphäre des Bürgers? E-Book

Lukas Metzler

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Anschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 wurden heftige Diskussionen über die Sicherheitspolitik in den Vereinigten Staaten losgetreten. Die amerikanische Regierung investiert seit dem in umfangreiche Überwachungsmethoden und elektronische Datensammlung, mit dem Ziel terroristische Aktionen frühzeitig zu überführen und somit abwehren zu können. Diese Überwachungsmaßnahmen können andererseits aber auch Verletzungen der Privatsphäre mit sich führen. Aufkommende Proteste von Datenschützern über die konstante Überwachung aller Bürger beantwortet die Regierung mit dem „nothing to hide“ Argument. - Wer nichts zu verstecken hat, hat auch nichts zu befürchten. In diesem Argument schwingt jedoch die Erklärung mit, dass es bei Privatsphäre darum geht, illegale Aktivitäten zu verstecken. Dass jedoch auch die Privatsphäre derer, die keine illegalen Aktivitäten zu verbergen haben, verletzt werden kann, möchte ich in dieser Arbeit aufzeigen. Zur Entkräftung des nothing to hide Arguments widme ich mich daher der Frage, ob und in welcher Hinsicht staatliche Überwachung die Privatsphäre der Bürger verletzt, selbst wenn diese keine illegalen Aktivitäten zu verbergen versuchen und welche Folgen diese Verletzungen mit sich führen können. Dazu werde ich im ersten Teil zuerst einmal die Kernargumente des nothing to hide Arguments aus Sicht der Regierung skizzieren. Um Verletzungen der Privatsphäre definieren zu können, wird im Anschluss daran Daniel Solove’s pluralistisches Konzept von Privatsphäre angeführt. Im späteren Verlauf sollen dann, mit Hilfe dieses Konzepts, die Angriffspunkte der staatlichen Überwachung auf die Privatsphäre der Bürger bestimmt werden. Anhand verschiedener Datenschutzverstöße, die durch das Argument gerechtfertigt werden, soll dann zum Schluss aufgezeigt werden, dass auch die Privatsphäre derer verletzt wird, die nicht versuchen, illegale Aktivitäten zu verbergen.

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