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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: PS Die Grundrechte in der Verfassungsordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit hat das Ziel, das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht exemplarisch darzustellen und zu diskutieren. Als Beispiel dienen dabei zwei Vorgänge aus dem Jahr 1987, die Bestandteil der aufsehenerregenden Berichterstattung zum Fall Uwe Barschel waren: die Anschuldigungen des "Spiegel" gegenüber dem Wahlkämpfer Barschel sowie die im "Stern" veröffentlichen Fotos von Barschels Leiche. Zur Untersuchung der Frage, ob in diesen Fällen ein Missbrauch der Pressefreiheit vorliegt, werden die jeweils betroffenen rechtlichen Problemfelder (wie etwa die Zulässigkeit ungesicherter Tatsachenbehauptungen, die Verbreitung rechtswidrig beschaffter Informationen oder das postmortale Persönlichkeitsrecht) dargestellt und auf den jeweiligen Fall bezogen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Berichterstattung des "Spiegel" zum schleswig-holsteinischen Wahlkampf mit der Ausnahme einer allzu suggestiven Titelschlagzeile nicht zu beanstanden ist, wohingegen die Berichterstattung des "Stern" zu Barschels Tod eher als unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen einzuschätzen ist.
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