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Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Unterrichtspraktikum Sozialkunde vom 17.2. bis 15.3. 2003 an der Pasteur-Oberschule (Bezirk Berlin-Pankow), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beinhaltet die Planung einer insgesamt neunstündigen Unterrichtseinheit zum Thema „Kinderrechte = Menschenrechte?“, die für ein Unterrichtspraktikum an einem Berliner Gymnasium angefertigt und praktisch erprobt wurde. Für alle Unterrichtsstunden werden Lernziele, Verlaufsplanung und Auswertung aufgeführt; für die achte Stunde gibt es zusätzlich eine detaillierte Planung. Ausgehend von einer problemorientierten didaktischen Perspektive soll die Unterrichtseinheit in drei Teile gegliedert werden: eine theoretische Einführung zum Thema Menschen- und Kinderrechte (3 Stunden), eine Untersuchung der rechtlichen Stellung von Kindern in Deutschland (2 Stunden) und eine Untersuchung von Kinderrechtsverletzungen auf internationaler Ebene (5 Stunden). Während der erste Teil einen breiten Überblick über internationale Menschenrechtserklärungen und die UN-Kinderrechtskonvention bietet, soll beim zweiten und dritten Teil zugunsten einer exemplarischen, auf Empathie abzielenden Betrachtung einzelner Problemfelder und Fallbeispiele auf Vollständigkeit verzichtet werden, um die abstrakten rechtlichen Probleme für die Schüler möglichst konkret werden zu lassen. Die für die Kinderrechtsproblematik in Deutschland ausgesuchten Themenfelder sind ‚Gewalt in der Erziehung’ und ‚Kinderarbeit in Deutschland’; für die internationale Ebene wurden die Probleme ‚ausbeuterische Kinderarbeit’ und ‚Kindersoldaten’ ausgewählt. Bei der Auswertung der Unterrichtseinheit wird festgestellt, dass der Unterricht immer dann besonders erfolgreich war, wenn mit anschaulichen Fallbeispielen gearbeitet wurde und ungewöhliche Methoden angewandt wurden. Wurde hingegen ein stark faktenorientierter und methodisch konventioneller Unterricht abgehalten, so ließen Interesse und Leistung der Schüler stark nach. Affektive und kognitive Lernziele wurden weitgehend erreicht, während jedoch aufgrund der teilweise verfehlten Zeitplanung die systematisierende Reflexion über das Erarbeitete nur in unzureichendem Maße gelang.
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Praktikumsbericht
UP 15 170: Unterrichtspraktikum Sozialkunde vom 17.2. bis 15.3. 2003
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Die Idee der Menschenrechte wurde im Wesentlichen im Zuge der europäischen Aufklärung geboren, als die Unveräußerlichkeit, die Universalität und die Vernunftgebundenheit bestimmter Rechte (z. B. Freiheit und Gleichheit aller Menschen, Leben, Streben nach Glück und Wohlfahrt auf Erden, Eigentum, Meinungsfreiheit, Volkssouveränität etc.) postuliert wurden.2Hiermit wurde der Boden bereitet für die erstmalige Umsetzung derartiger Vorstellungen in positives Recht, wie es etwa bei der amerikanischen „Virginia Bill of Rights“ (1776) oder der französischen Deklaration der Menschenrechte (1789) der Fall war. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung am 10. Dezember 1948 mit der von den neu gegründeten Vereinten Nationen verkündeten „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, die seither durch zahlreiche Konventionen zu einzelnen Themen wie Völkermord (1948), politische Rechte der Frau (1953), Rechte von Flüchtlingen (1967), Folter (1984) oder Kinderrechte (1989) präzisiert wurde. In zahlreichen nationalen Verfassungen, wie auch im deutschen Grundgesetz, sind Menschenrechte heute als elementare Grundrechte verankert.3Unterschieden wird bei diesem Grundrechten zwischen Schutzrechten (Schutz des Individuums vor Übergriffen durch den Staat oder durch Mitbürger), Teilhaberechten (Recht auf Beteiligung an den Belangen einer Gemeinschaft) und sozialen Rechten (Anspruch auf Beteiligung am materiellen Wohlstand einer Gemeinschaft).4
Trotz des unbestrittenen Erfolgs der Idee der Menschenrechte gibt es auf der Welt noch immer nur wenige Staaten, die keine Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen haben. Die Verfolgung Andersdenkender, die Unterdrückung ethnischer und religiöser Minderheiten, materielle Ausbeutung, Völkermord, Folter, Todesstrafe und andere Verstöße gegen elementare Rechte des Menschen sind vielerorts an der Tagesordnung. Von diesen Missständen sind Kinder in besonderem Maße betroffen.
1Die Sachanalyse wurde im Wesentlichen im Sinne des erweiterten Politikzyklus durchgeführt (vgl. Peter Massing: Wege zum Politischen. In: Peter Massing/ Georg Weißeno (Hg.): Politik als Kern der politischen Bildung. Wege zur Überwindung unpolitischen Politikunterrichts. Opladen (Schriften zur politischen Didaktik, Band 24) 1995, S. 61-98).
2Vgl. Axel Herrmann: Idee der Menschenrechte. In: Informationen zur politischen Bild ung 210 (1998), S. 4-7, hier: S. 7
3Vgl. Axel Herrmann: Kampf um d ie Menschenrechte. In: Informationen zur politischen Bildung 210 (1998), S. 7-11
4Vgl. Axel Herrmann: Menschenrechte im demokratischen Rechtsstaat. In: Informationen zur politischen Bil- dung 210 (1998), S. 11-14, hier: S. 11f.
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Bei der Betrachtung der UN-Menschenrechtscharta fällt auf, dass zwar eine breite Palette von Diskriminierungsverboten aufgeführt ist, wobei jedoch die Dimension der Diskriminierung aufgrund des Alters ausgespart wurde. Somit stellt sich die Frage, ob Kinder überhaupt als vollwertige Menschen und damit auch als Träger von Menschenrechten angesehen werden, oder ob Menschenrechte im Grunde genommen „Erwachsenenrechte“ sind.5Selbst in Staaten, welche die wesentlichen Menschenrechte in ihre Verfassung aufgenommen haben, müssen Kinder unter Benachteiligungen leiden, da sie hier permanent innerhalb paternalistischer Strukturen in Familie und Schule leben müssen und dabei kaum über eigene Teilhaberechte oder soziale Rechte verfügen. Auch in den freiheitlichen Gesellschaften der westlichen Welt können Kinder also als eine in gewissem Maße diskriminierte Gruppe angesehen werden.6