Definition und historische Entwicklung von Frauenhandel - Jessica Bangisa - E-Book

Definition und historische Entwicklung von Frauenhandel E-Book

Jessica Bangisa

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2015
Beschreibung

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer mehr Menschen aus den politischen und wirtschaftlichen Krisengebieten der Welt wollen nach Deutschland kommen. Zeitgleich findet eine Verschärfung der Ausländergesetze und Einreisebestimmungen statt. Eine Folge dieser Verschärfung ist eine vermehrte illegale Einwanderung. Einen nicht unerheblichen Teil der illegalen Migration nach Deutschland macht der Frauenhandel aus. Gerade Frauen aus wirtschaftlich benachteiligten Ländern gelangen auf illegalem Weg mit Hilfe von Schleppern nach Deutschland. Dass der Zustrom von betroffenen Frauen kontinuierlich zunimmt, ist eine Tatsache, die international immer mehr Aufmerksamkeit erlangt. Auch für die Soziale Arbeit rücken die Opfer von Frauenhandel und Zwangsprostitution mehr ins Blickfeld. In dieser Arbeit geht es deshalb um die Thematik Frauenhandel. Aus dem Inhalt: - verschiedene Definitionsansätze; - historische Entwicklung; - aktuelles Ausmaß von Frauenhandel.

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Impressum:

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Inhaltsverzeichnis

 

1. Einleitung

2. Definitionen des Menschenhandels

2.1 Europarat

2.2 IOM

2.3 Ministerrat der Europäischen Union

2.4 Definitionen der internationalen Staatengemeinschaft

2.4.1 Historische Entwicklung internationaler Abkommen

2.4.2 Konvention von 1949

2.4.3 Aktuelle Definition der Vereinten Nationen

2.5 Analyse der Definitionskriterien

2.6 Eigener Ansatz

3. Historische Entwicklung und aktuelles Ausmaß

3.1 Geschichte des Frauenhandels

3.2 Ausmaß des gegenwärtigen Frauenhandels

4. Abschließende Betrachtung / Fazit

5. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

 

1. Einleitung

Migration und Zuwanderung nach Deutschland sind Thematiken, die in den Medien, auf politischer Ebene und in der Fachliteratur seit Jahrzehnten stark kontrovers diskutiert werden.

Seit der Anwerbung von Gastarbeitern in den 1950er Jahren und dem damit zusammenhängenden Zuzug von Familienangehörigen ist die Zahl der Ausländer bis in die 1990er Jahre stark angestiegen.

Als politische Konsequenz wurden in der Folge die Ausländergesetze und Einwanderungsbestimmungen immer restriktiver. Daraus resultierte eine verstärkte illegale Einwanderung.

Einen Teilbereich dieser irregulären Migration stellt der Frauenhandel dar, bei dem Frauen aus wirtschaftlich benachteiligten Ländern mit Hilfe von Schleppern nach Deutschland migrieren.

Dieser Problematik wird gerade in den letzten Jahren auf internationaler Ebene vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt, vor allem angesichts der Tatsache, dass der Zustrom von betroffenen Frauen kontinuierlich zunimmt.

Aufgrund der Aktualität und Brisanz der Thematik schreibe ich diese akademische Arbeit über von Menschenhandel betroffene Frauen als Klientinnen sozialer Arbeit.

Meiner Arbeit liegt folgende Fragestellung zugrunde:

Wie stellt sich das Phänomen Frauenhandel insgesamt dar? (D.h.: warum entsteht Frauenhandel, welche Frauen sind betroffen und in welchem Umfang und in welcher Form läuft er ab?)

Nachdem ich vorab verschiedene themenbezogene Definitionsansätze vorstelle, biete ich im dritten Kapitel einen Einblick in die historische Entwicklung und das aktuelle Ausmaß von Frauenhandel.

2. Definitionen des Menschenhandels

 

Im Folgenden stelle ich verschiedene Definitionsansätze zu Menschen- bzw. Frauenhandel vor. Hierbei werde ich auch auf die Entwicklung internationaler Abkommen zu Frauenhandel eingehen. Anschließend nehme ich eine Analyse der vorgestellten Definitionen vor und leite daraus meinen eigenen Definitionsansatz her.

 

2.1 Europarat

 

Die parlamentarische Versammlung des Europarates verwendet nach Beschluss vom 23.4.97 folgende Definition von Frauenhandel:

 

„Die Versammlung definiert Frauenhandel und Zwangsprostitution als jeden legalen oder illegalen Transport von Frauen und/oder Handel mit ihnen, mit oder ohne ihre anfängliche Einwilligung, zu wirtschaftlichen Zwecken, mit dem Ziel der Zwangsprostitution, Zwangsheirat oder anderen Formen der erzwungenen sexuellen Ausbeutung. Der Einsatz von Zwang kann dabei physisch, sexualisiert oder psychisch sein und schließt Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch einer Machstellung oder einer Abhängigkeitssituation mit ein.“[1]

 

2.2 IOM