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Der „Große Lauschangriff“ im Fokus der Grundrechte E-Book

David Liebelt

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,3, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Grundrechte im politischen System, Sprache: Deutsch, Abstract: Heutzutage hat die organisierte Kriminalität ein neues Gesicht und einen neuen Charakter. Sie kennt keine nationalstaatlichen Grenzen mehr und hat vielfältige neue Betätigungsfelder gefunden: Menschenhandel, Organhandel, Drogen- und Waffenschmuggel. Es handelt sich um ein sehr effektives und gut eingespieltes System, das grenzüberschreitend in verschiedensten Staaten operiert, selbst in Ländern mit hoch entwickelten Rechtssystemen. Dabei nutzen die Kriminellen alle möglichen Mittel, von modernster Technik bis zum menschlichen Genie. Die alten Methoden der Strafverfolgung sind häufig unzureichend, um diese Bedrohung effektiv zu bekämpfen. Jetzt stellt sich der Politik die Frage, ob nicht auch die Ermittler die neuesten Techniken einsetzen sollten, um die öffentliche Sicherheit zu schützen. Zu diesen modernen Techniken zählen insbesondere Einrichtungen zum Abhören von Wohnungen. Diese Einrichtungen sind nicht besonders teuer und lassen sich ohne viel Aufmerksamkeit zu erzeugen installieren. Dabei sind sie sehr effektiv, um entscheidende Informationen für die Strafverfolgung und die Prävention vor weiteren Straftaten zu bekommen. Der Preis scheint gering und der Gewinn enorm. Geleitet von diesen Überlegungen beschloss die Bundesregierung 1998 den Ermittlern den Einsatz dieser Mittel zu ermöglichen. Fraglich war, ob die geforderten Eingriffsbefugnisse allein durch eine Änderung und Ergänzung des einfachen Rechts - insbesondere der Strafprozessordnung - eingeführt werden konnten oder ob dafür auch eine Änderung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes erforderlich war. Schließlich gelangte man zu dem Ergebnis, dass derartige repressiv motivierte Maßnahmen nicht ohne Grundgesetzänderung eingeführt werden konnten. Das von zwei Dritteln des Bundestags und Bundesrats beschlossene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes trat am 26. April 1998 in Kraft. Die Strafprozessordnung wurde am 4. Mai 1998 durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität entsprechend geändert...

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