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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Politikwissenschaftliches Seminar/ Wirtschaftspolitik), Veranstaltung: Gesundheitssysteme – Ökonomik und Politik sozialer Dienstleistungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der zunehmenden Beteiligung von Frauen an der industriell geprägten Erwerbstätigkeit und der damit verbundenen Trennung von Arbeits- und Lebensbereich, ergab sich im Zuge der industriellen Revolution die Notwendigkeit, zur Betreuung von Kindern während der Abwesenheit der Eltern. Erste Einrichtungen zur Betreuung der Kinder„wurden durch den sozialen und finanziellen Einsatz engagierter Bürger getragen, die bestrebt waren, dem „moralischen Verfall“ der unbeaufsichtigten Kinder entgegenzutreten.“ Im Vordergrund stand dabei zunächst nur die Aufbewahrung der Kinder während der Arbeitszeit der Eltern; weitergehende Erziehungsziele waren damit nicht verbunden. Erst in den 60er Jahren wurde der Kindergarten als Regelinstitution anerkannt, die durch frühe vorschulische Erziehung und Bildung die Chancengleichheit der Kinder im Zuge der deutschen Bildungsreform unterstützen sollte. In Westdeutschland war der Kindergarten als „Sozialisationsinstitution“ zunächst vorwiegend auf die halbtägige Kinderbetreuung ausgerichtet. Dies korrespondierte mit der seinerzeit noch verbreiteten Einstellung, dass sich die Erwerbstätigkeit von Frauen allenfalls auf einen Hinzuverdienst beschränken solle, der Schwerpunkt für Frauen aber nicht in der Berufswelt liege, sonder in der Familienführung. Demgegenüber war in der DDR ––dem Ideal der gleichberechtigten Tätigkeiten von Männern und Frauen folgend, schon frühzeitig eine ganztägige Betreuung von Kindern aller Alterklassen üblich. Mittlerweile ist es weitgehend gesellschaftlicher Konsens, dass eine geschlechtsspezifische Trennung von Beruf und Kinderbetreuung nicht mehr zeitgemäß ist Mit der Neuregelung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes vom 01.01.1996 wurde jedem Kind im Vorschulalter ein „Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz“ im Kinder- und Jugendhilfegesetz gewährt. Mittlerweile gibt es in Westdeutschland ein fast flächendeckendes Halbtagsbetreuungsangebot Die ganztägige Betreuung inklusive Mittagessen - eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile - wird zwar als Ideal postuliert, ist aber noch immer die Ausnahme. Ein wesentlicher Grund für die geringe Verbreitung von ganztätigen Betreuungsangeboten liegt unter anderem in der strittigen Finanzierungsfrage. Im Folgenden wird die öffentliche Finanzierung institutioneller Kinderbetreuung erläutert...
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