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Stehen Sie gern nackt vor Ihrem Bankberater? Das tun Sie künftig aber, weil er jede einzelne Zahlung von Ihnen kennt. Er weiß deshalb auch, was Sie mit wem letztes Wochenende gemacht haben. Das Finanzamt ebenfalls. Und der Hacker sowieso.
Weltweit arbeiten Regierungen und Banken daran, Münzen und Scheine abzuschaffen - vorgeblich im Kampf gegen Terrorismus und Steuerhinterziehung. Dabei gefährdet das Bargeld nicht unsere Sicherheit und Freiheit, es bewahrt sie.
Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring zeigt, wie Politik und Finanzwelt alles daran setzen, um die völlige Informationskontrolle über uns und unser Leben zu bekommen. Stasi war gestern. Bargeldlos ist heute.
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Seitenzahl: 322
Cover
Über dieses Buch
Über den Autor
Titel
Impressum
Einführung
Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
Warum diese Aktion, und warum der Beitragsservice?
Der Beitragsservice bricht sein Schweigen
Catch 22: Bargeld annehmen geht nicht, Bargeld ablehnen aber auch nicht
Der Krieg gegen das Bargeld
Frontlinien und Kämpfer
Von der Peripherie ins Zentrum
Wie alles anfing
Die Anti-Bargeld-Connection
Die Anti-Bargeld-Allianz und ihre Versuchskaninchen
Die Motive hinter dem Krieg gegen das Bargeld
Die Mittäterschaft der »Währungshüter«
Mutloser Löwe Bundesbank
Warum die Notenbanken ihre eigenen Banknoten nicht verteidigen
Die Kofferträger der Fünften Gewalt
Der Weg in die totale Kontrolle
Big Data is watching you
Die Versuchskaninchen zeigen, was geht
Totalüberwachung und Manipulation durch Unternehmen
Totalüberwachung durch den Staat
Der Marsch in die Bankendiktatur
Wie unser Geldsystem funktioniert
Richtiges Geld und Bankengeld
Ist das Buchgeld der Banken echtes Geld?
Von einem, der auszog, 15.000 Euro abzuheben
Genug für alle da?
Woher die falschen Vorstellungen vom Geldsystem kommen
Wem dient dieses System?
Wie groß ist der Geldschöpfungsgewinn?
Wem dient die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken?
Es gibt Alternativen zur Geldpolitik zugunsten der Reichen
Unvermeidliche Finanzkrisen
Die Mär von der Einlagensicherung
Zwischenfazit: Der Unterschied zwischen Bargeld und Bankengeld und warum Bargeld stört
Gold, Geld und Macht
Bargeldabschaffung als Fortsetzung der »Demonetarisierung« des Goldes
Wie das Leitwährungsland vom Ende der Golddeckung profitierte
Gold hat immer noch Geldfunktionen
Goldfinger und der Kampf ums Gold
Kreative Goldbuchführung
Das Ende des Goldpools und der Dollarbindung
Goldpreisbeeinflussung und Goldleihe nach Bretton Woods
Wundersame Goldvermehrung
Die Bundesbank und ihre Goldmärchen
Eine imaginäre Goldinventur in den USA
Wenn Bargeld den Weg des Goldes geht
Die Utopie einer heilen Geld-Welt
Einige Alternativen zum heutigen Geldsystem
Sicheres, staatliches Geld für alle Bürger und Unternehmen
Keine rechtswidrige Überwachung des Zahlungsverkehrs
Der Bargeld-Widerstand
Literaturverzeichnis
Danksagung
Anmerkungen
Register
Stehen Sie gern nackt vor Ihrem Bankberater? Das tun Sie künftig aber, weil er jede einzelne Zahlung von Ihnen kennt. Er weiß deshalb auch, was Sie mit wem letztes Wochenende gemacht haben. Das Finanzamt ebenfalls. Und der Hacker sowieso. Weltweit arbeiten Regierungen und Banken daran, Münzen und Scheine abzuschaffen - vorgeblich im Kampf gegen Terrorismus und Steuerhinterziehung. Dabei gefährdet das Bargeld nicht unsere Sicherheit und Freiheit, es bewahrt sie. Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring zeigt, wie Politik und Finanzwelt alles daran setzen, um die völlige Informationskontrolle über uns und unser Leben zu bekommen. Stasi war gestern. Bargeldlos ist heute.
Dr.Norbert Häring, 1963 geboren, ist Wirtschaftsjournalist und Autor populärer Wirtschaftsbücher. Er schreibt für Deutschlands führende Wirtschaftstageszeitung Handelsblatt und betreibt den Blog Geld und mehr. Der Bestseller Ökonomie 2.0, den er gemeinsam mit Olaf Storbeck schrieb, gewann den Wirtschaftsbuchpreis 2007. 2014 wurde er mit dem Preis der Keynes-Gesellschaft für Wirtschaftspublizistik ausgezeichnet. Die von ihm 2011 mitbegründete internationale Ökonomenvereinigung World Economics Association hat über 12.000 Mitglieder.
Norbert Häring
Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen
Der Weg in die totale Kontrolle
BASTEI ENTERTAINMENT
Vollständige eBook-Ausgabe
des in der Bastei Lübbe AG erschienenen Werkes
Bastei Entertainment in der Bastei Lübbe AG
Überarbeitete Neuausgabe
Copyright © 2018 by Bastei Lübbe AG, Köln
Textredaktion: Jan W. Haas, Berlin
Umschlaggestaltung: fuxbux, Berlin unter Verwendung eines Motivs von © picture alliance: Klaus Ohlenschläger
eBook-Produktion: le-tex publishing services GmbH, Leipzig
ISBN 978-3-7325-2852-3
www.bastei-entertainment.de
www.lesejury.de
Nur Bares ist Wahres. Das ist kein Spruch Ewiggestriger, die sich nicht an die moderne Welt gewöhnen wollen. Bargeld ist greifbar und zählbar. Es hilft, die Ausgaben unter Kontrolle zu halten. Bargeld ist richtiges Geld, hinter dem der Staat steht. Dagegen verbirgt sich hinter dem Buchgeld der Banken nur ein Versprechen auf Bargeld, ein Versprechen für gute Zeiten. Seit der Finanzkrise, die 2008 ausbrach und immer neue Kapitel schreibt, ist uns das wieder bewusst.
Vom Bargeld profitieren wir als Bürger und als Steuerzahler. Denn mit jedem Euro Bargeld, den unsere Zentralbanken in Umlauf geben, steigt der Gewinn, den sie an die Staatshaushalte ausschütten. Entsprechend weniger Steuern muss der Staat eintreiben. Auch das ist anders als bei dem Geld, das die Banken in Umlauf bringen. Daran verdienen nur die Banker.
Bargeld bewahrt uns einen Rest Freiheit und Privatsphäre. Es begrenzt Entmündigung, Gängelei und Überwachung durch den Staat und seine Geheimdienste, die Finanzbranche und die Datenkraken der IT-Branche. Denn immer wenn wir bar bezahlen, sperren wir die Schnüffler aus, die absolut alles über uns wissen wollen. Bargeld hinterlässt keine elektronischen Spuren. Und alles, was elektronische Spuren hinterlässt, ist heute oder spätestens in wenigen Jahren so gut wie öffentlich.
Trotz oder gerade wegen dieser gewichtigen Gründe für das Bargeld wollen die internationale Finanzbranche und ihre Alliierten das Bargeld zurückdrängen und nach Möglichkeit abschaffen. Ihr Ziel ist es, den Gebrauch von Münzen und Scheinen mühsam und ungewöhnlich, ja verdächtig erscheinen zu lassen, bis das Bargeld schließlich so unbedeutend wird, dass es der Finanzbranche und ihren Zielen nicht mehr ernsthaft in die Quere kommt. Inzwischen haben sie das Feld so weit bestellt, dass sie sich sogar trauen, ganz offen die Abschaffung des Bargelds zu fordern oder ihre Verbündeten und Hilfstruppen dies fordern zu lassen.
Es könnte allerdings sein, dass die Anti-Bargeld-Krieger ein bisschen zu früh aus ihrer Deckung gekommen sind, vor allem was Deutschland angeht. Denn hierzulande gibt es viele, die am Bargeld hängen und sich weigern, jeden, der Bargeld in größerem Umfang nutzt oder es verteidigt, gleich als Geldwäscher, Mafioso, Schwarzarbeiter oder potenziellen Terroristen zu verdächtigen. Die Deutschen bekennen sich in allen Umfragen mit großer Mehrheit zum Bargeld.
Das Bekenntnis allein reicht allerdings nicht mehr. Denn die Anti-Bargeld-Krieger sind mächtig und gut vernetzt, und sie gehen planmäßig vor. Sie packen uns bei unserer Bequemlichkeit, damit wir elektronisch statt mit Bargeld bezahlen und dabei unsere Daten preisgeben. Sie halten ihre Absichten verborgen und schieben alle möglichen Argumente vor, um Restriktionen gegen Bargeld zu rechtfertigen. So hat Amerikas größte Bank jüngst verfügt, dass Kunden in ihren Safes kein Bargeld mehr verwahren dürfen, da es dort nicht sicher genug sei. Ein weiteres Argument ist der Kampf gegen Steuerhinterziehung, die durch Bargeld begünstigt werde. Die Gefahr illegaler Parteienfinanzierung wird weniger oft genannt, obwohl auch sie als Argument taugen würde. Aber das könnte allzu leicht als Anspielung auf den Bundesfinanzminister verstanden werden.
An diesen Argumenten ist etwas dran, sonst würde man sie nicht so exzessiv verwenden. Doch das Argument, dass sich die Kriminalität durch Überwachung des Zahlungsverkehrs besser bekämpfen lasse, wird in absurder Weise überdehnt. Es rechtfertigt einfach nicht die Abschaffung des letzten Restes an persönlicher Informationskontrolle und Freiheit, wenn man dadurch nichts weiter gewinnt, als die illegale Beschäftigung einer Putzfrau oder eines Handwerkers ein wenig zu erschweren. Zumal dabei ignoriert wird, dass die großen multinational aufgestellten Konzerne ganz legal, halblegal oder illegal mit Verschiebungen von elektronischem Geld Milliarden an Steuern »sparen«. Steuerfahnder, die solchen Praktiken nachgehen wollen, werden für verrückt erklärt und aus dem Dienst entfernt; ein Gustl Mollath, der eine Bank der Beihilfe zur Steuerhinterziehung beschuldigt hatte, wurde in die Psychiatrie eingewiesen.1 Es hilft dem Argument der besseren Durchsetzbarkeit von Recht und Gesetz durch Bargeldabschaffung auch nicht gerade, dass die Banken, die hier in vorderster Front stehen, so wie beispielsweise JP Morgan Chase, HSBC und Citi oder auch Deutsche Bank und Commerzbank, selbst nicht gerade durch übertriebene Gesetzestreue aufgefallen sind. Alle mussten riesige Strafzahlungen wegen Marktmanipulationen und Geldwäsche leisten, mindestens eine von ihnen ist gerichtsnotorisch dafür, die Hausbank der großkriminellen Drogenhändler und Geldwäscher zu sein. Bei diesen Affären rund um Geldwäsche und die Finanzierung illegaler Aktivitäten ging es oft um viele Milliarden. Da wirken die Kleinbeträge an Bargeld, aus denen man heute bei normalen Menschen schon einen Verdacht auf illegales Handeln konstruiert, geradezu lächerlich.
Und nicht zuletzt darf natürlich das Argument der Terrorismusabwehr nicht fehlen, mit dem zum Beispiel jüngst Frankreich absurderweise ein Gesetz begründet hat, wonach man dort nur noch Beträge von höchstens 1.000 Euro in bar begleichen darf – als würden sich Terroristen mit Koffern voller Bargeld finanzieren und nicht über Scheinfirmen und Finanzderivate. Der Umstand, dass die Charlie-Hebdo-Attentäter in Paris gelegentlich auch Bargeld benutzt haben, bedeutet ja nun nicht, dass die Nichtverfügbarkeit von Bargeld den Anschlag verhindert hätte. Sonst könnte man mit der gleichen Logik auch die Unterhosenmarken verbieten, welche die Attentäter bei der Vorbereitung trugen.
Vor dem Hang der Deutschen (und der Amerikaner) zum Bargeld hat man aber doch noch einigen Respekt. Deshalb fangen die Bargeldabschaffer mit ihren harten Maßnahmen in der Peripherie an und bescheiden sich bei uns mit kleinen unmerklichen Schritten. Sie verunsichern uns, indem sie Banken verpflichten, »ungewöhnliche« oder hohe Barabhebungen oder -einzahlungen zu melden. Keiner weiß dabei so recht, ab wann man verdächtig wird. Banken gewöhnen uns mit verschiedenen Ausflüchten daran, dass wir ohne längere Voranmeldung immer nur kleine Beträge abheben dürfen. Mein Experiment, 15.000 Euro von meinem Konto abzuheben, war denn auch durchaus ein kleines Abenteuer.
Das große Experimentierfeld und Versuchslabor der Bargeldabschaffer ist Afrika. Aber auch unmittelbar um Deutschland herum liegt ein Gürtel von Ländern, in denen die Bargeldabschaffung bereits weit fortgeschritten ist. Schon mittelgroße Rechnungen dürfen in vielen Ländern nicht mehr mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel bezahlt werden. Je größer die Probleme der lokalen Banken, desto niedriger ist tendenziell die Obergrenze, bis zu der bar ausgezahlt werden darf.
Wenn wir irgendwann keinen Zugang zu Bargeld mehr haben oder nur noch kleine Beträge abheben können, dann hat das drastische Konsequenzen für uns alle. Es bedeutet, dass wir »unser« Geld dauerhaft Banken anvertrauen müssen, egal wie bankrottgefährdet diese sind. Wir bekommen es von dort nicht mehr weg, es sei denn, wir geben es aus, es wird uns wegbesteuert oder per negativem Zins abgenommen, oder es wird gleich zur Sanierung der Bank einkassiert. Für Letzteres gibt es im EU-Juristendeutsch schon ein Wort. Es heißt »Bail-in« und meint die Heranziehung der Gläubiger zur Bankensanierung. Gläubiger sind dabei vor allem die Sparer, die Geld auf der Bank haben, und sei es nur auf dem Girokonto.
Auch schleichenderen Formen der Enteignung durch Zentral- und Geschäftsbanken sind wir dann alle wehrlos ausgeliefert. Wenn alle gefangen sind, weil das Bargeld entweder ganz abgeschafft ist oder man es nicht mehr bekommt, dann gibt es keinen Hinderungsgrund mehr, uns mit Negativzinsen allmählich zu enteignen. Zwar sagen die Verteidiger, das sei Geldpolitik, um die Konjunktur in Gang zu setzen. Doch es ist eine Geldpolitik für die Reichen, denn sie treibt vor allem den Wert von Aktien, Unternehmensbeteiligungen und Immobilien nach oben, die von den Vermögenden gehalten werden.
Wenn das gesamte Geldvermögen der Sparer eingesperrt ist und zur Verfügungsmasse der Banker und Politiker wird, dann besteht in der nächsten Finanzkrise kein Grund mehr zur Hektik. Man kann ganz in Ruhe entscheiden, welche Einlagen zu welchem Prozentsatz entwertet werden »müssen«, damit die allermeisten Banken weitermachen können. Wenn man genau hinschaut, sind wir nicht mehr weit davon entfernt. Versuchen Sie mal, eine fünfstellige Bargeldsumme von »Ihrem« Bankkonto abzuheben.
Die jederzeit mögliche schleichende oder abrupte Enteignung ist nicht die einzige Bedrohung einer bargeldlosen Welt. Nur wenn Sie Bargeld nutzen können und auch nutzen, kann niemand mit ein paar Tastendrucken alles über Sie herausfinden: ob Sie zu Prostituierten gehen oder Alkohol trinken, ob Sie spielen, ob Sie einen gesunden Lebenswandel haben oder eine chronische Krankheit, ob Sie schwanger sind beziehungsweise Vater werden, ob Sie eine Affäre haben oder ob Sie finanzielle Verbindungen zu Menschen hatten, die in Konkurs gingen oder irgendwann etwas Ungesetzliches taten. Wer Zugang zu unserem elektronischen Zahlungsverkehr erhält, der kann das alles wissen und noch viel mehr. Die Bankmitarbeiter wissen es oder können es zumindest in Erfahrung bringen. Die Strafverfolgungsbehörden können sich diese Informationen beschaffen und sie erhalten sie oft sogar ohne Gerichtsbeschluss, die Geheimdienste ohnehin. Auch Ihre Gegner können derartige Informationen bekommen, wenn es ihnen wichtig genug ist und sie das nötige Kleingeld haben.
Noch ist dergleichen wegen des Bankgeheimnisses illegal, aber dennoch gang und gäbe. Der enorm erfolgreiche und sehr komfortable Internet-Bezahldienst Paypal aus den USA hat 2015 seine Geschäftsbedingungen dahingehend umgestellt, dass er mit den Daten über den Zahlungsverkehr seiner Kunden mehr oder weniger machen darf, was er will. Nutzer mussten oder durften dem nicht einmal explizit zustimmen, vielmehr galt die fortgesetzte Nutzung des Dienstes als Zustimmung. Sowohl Inhalt als auch Vorgehensweise widersprechen weitgehend deutschem Datenschutzrecht. Konsequenzen für Paypal? Keine. Was soll man auch erwarten von der Regierung eines Landes, das sich nicht einmal ansatzweise gegen die massive Ausspähung seiner Bürger und Wirtschaftsunternehmen durch die Schutzmacht zur Wehr setzen will oder darf. Die USA sind gerade im Begriff, per Gesetz Unternehmen straffrei zu stellen, die Daten ihrer Kunden an die Regierung weitergeben. Das soll auch für Banken gelten, die sich sehr auf das Gesetz freuen.
Geben Sie sich also keinerlei Illusionen hin. Falls in ein paar Jahren das Bargeld auch bei uns abgeschafft oder in die Bedeutungslosigkeit abgedrängt sein sollte, dann wird bis dahin auch das Bankgeheimnis, also die Vertraulichkeit von Informationen über Ihren Zahlungsverkehr, keinen Pfifferling mehr wert sein. Entweder halten die deutschen Banken sich nicht mehr daran oder sie haben den Zahlungsverkehr an das US-amerikanische »Fintechs« ausgelagert. Praktischerweise können sich Ausländer in den USA in keinerlei Hinsicht gegen Überwachung schützen. Und die Arbeitsbeziehungen der US-Dienste zu den deutschen Geheimdiensten sind erklärtermaßen blendend und vertrauensvoll. Spätestens dann sollte man sich nicht mehr mit irgendjemandem anlegen, der gute Beziehungen zu einem Geheimdienst unterhält, es sei denn, man ist so rein wie die Jungfrau Maria.
Aber es sind nicht nur die Geheimdienste, die dann alles über uns wissen, wenn sie unseren Zahlungsverkehr vollständig nachverfolgen können. Schon jetzt ist Datenaggregation, also die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen und deren Verkauf, ein Riesengeschäft und sehr effizient. Schon 2011 hatte die US-Firma Acxiom, laut Internet-Aktivist Eli Pariser »eine der größten Firmen, von denen man noch nie etwas gehört hat«, durchschnittlich 1.500 Informationen über 96 Prozent der US-Bevölkerung gesammelt, die sie an die Finanzbranche, andere Unternehmen, das Militär und sonstige Regierungsstellen weitergab. Acxiom verfügt auch über Informationen über einen großen Teil der Bevölkerung anderer industrialisierter Staaten.2 Selbst wenn Sie nur einen Teil Ihres Zahlungsverkehrs über Paypal abwickeln, sollten Sie bedenken, dass Paypal sehr wahrscheinlich diese Informationen an einen Datenaggregator verkaufen wird, der sie mit Informationen aus anderen Quellen abgleicht und vervollständigt. Banken, Versicherer, potenzielle Arbeitgeber: Sie alle können sehr genau wissen, wer Sie sind, was Sie antreibt und was Sie tun, ja sogar, wie angepasst und kreditwürdig Ihre Freunde sind, bevor sie sich entscheiden, Ihnen ein Angebot zu machen, oder eben nicht. Sie werden davon in der Regel nicht das Mindeste mitbekommen. Auch jeder Online-Verkäufer kann wissen, ob Sie sparsam oder freigiebig sind, und die Preise, die er Ihnen anzeigt, entsprechend ausgestalten.
Zum Glück kann jeder gegen die Abschaffung des Bargeldes etwas unternehmen. Jeder Einzelne ist wichtig, jede mit Bargeld abgewickelte Transaktion ist ein kleiner, aber wirksamer Akt des Widerstandes gegen diejenigen, die uns den letzten Rest an Privatheit und Freiheit nehmen wollen. Denn wenn viele in größerem Maße Bargeld nutzen, kann man nicht jeden, der mit Bargeld größere Rechnungen bezahlt, auf eine Liste von Verdächtigen setzen.
Die Möglichkeiten, etwas zu bewegen, sind beim Bargeld auch deshalb so gut, weil die Rechtslage so klar aufseiten der Bargeldnutzer ist, wie sie nur sein kann, und das auf einer sehr hohen Ebene, dem Bundesbankgesetz und sogar dem EU-Vertrag. Wo sonst das EU-Recht gern genutzt wird, um die Bürgerrechte auszuhöhlen, indem Entscheidungen auf eine Ebene verlagert werden, auf der die Demokratie nicht mehr funktioniert, lässt sich das EU-Recht in diesem Fall als eine wirkungsvolle Waffe des Widerstands gegen die Abschaffung der »gedruckten Freiheit« der Bürger einsetzen. Denn im EU-Vertrag steht unmissverständlich, dass Euro-Banknoten und -Münzen gesetzliche Zahlungsmittel sind, und zwar die einzigen. Man setzt sich zwar darüber hinweg – in Deutschland, indem öffentliche Stellen sich weigern, Bargeld anzunehmen, in anderen Ländern viel dreister, indem das Bezahlen mit Bargeld schon bei mittelgroßen Beträgen verboten wird. Das gelingt, weil die EU-Kommission als Hüterin der Verträge und die Europäische Zentralbank als Hüterin des Euro mit den Anti-Bargeld-Kriegern unter einer Decke stecken. Aber wenn die Justiz noch halbwegs unabhängig von dieser Kabale ist, und darauf vertraue ich, dann reicht es, wenn Bürger klagen, um die Rechtswidrigkeit dieses Tuns aufzudecken und es den Anti-Bargeld-Kriegern sehr viel schwerer zu machen, ihre Agenda zu verfolgen.
Ich habe diesen Weg beschritten, indem ich mich geweigert habe, den mir auferlegten Rundfunkbeitrag weiterhin von meinem Bankkonto abbuchen zu lassen. Ich bestehe stattdessen auf dem, was die Rundfunkanstalten rechtswidrig verweigern: Barzahlung. Gegen ablehnende Bescheide des Hessischen Rundfunks, der sich trotz vorgeblicher Staatsferne des Rundfunks wie eine Behörde gerieren darf, klagte ich vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Was dann kam, stellte mein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit auf die Probe. Es geht um viel. Wenn die Gerichte entscheiden sollten, dass öffentliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel annehmen müssen, dann müsste das auch für die Finanzämter gelten, die sich das Gleiche herausnehmen wie die Rundfunkanstalten. Wichtiger noch: Dann ist klar, dass Bargeldverbote für größere Beträge, wie sie der nordrhein-westfälische Finanzminister auch schon für Deutschland gefordert hat, dem deutschen Recht und dem EU-Recht widersprechen. Und anders als das Bundesbankgesetz ist der EU-Vertrag nur sehr, sehr schwer zu ändern. Denn jede Neuverhandlung zwischen 28 Staaten ist ein sehr aufwändiger Prozess, den die Regierungen aus verständlichen Gründen gern vermeiden wollen.
Gleichzeitig würde ein für mich günstiges Gerichtsurteil auch klarstellen, dass die Bargeldverbote, die es in Frankreich und den südlichen EU-Ländern bereits gibt, dem EU-Vertrag widersprechen und damit illegal sind.
Wenn die Parlamentarier sich dazu durchringen würden, ihre Arbeit zu tun und ein anständiges, staatlich geregeltes und garantiertes Zahlungsmittel anzubieten, mit dem man ebenso effizient bezahlen kann wie mit dem derzeitigen Banken-Buchgeld, dann wäre es nicht mehr so wichtig, am Bargeld festzuhalten. Es bliebe immer noch das Problem, den Datenschutz zu gewährleisten, aber einer Regierung, die sich den Interessen der Finanzbranche widersetzt, indem sie die Geldschöpfung in die eigenen Hände nimmt, würde ich auch eher zutrauen, vernünftige Regeln zum Datenschutz zu erlassen und durchzusetzen.
Es ist ein dickes Brett, das bis dahin zu bohren ist. Einstweilen gilt leider weiterhin der Grundsatz »Nur Bares ist Wahres«, und es hilft beim Bohren, wenn möglichst viele Menschen diesen Grundsatz als Handlungsempfehlung begreifen.
Im Februar 2015 widerrief ich meine Einzugsermächtigung für den »Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio«, wie die frühere Gebühreneinzugszentrale GEZ heißt, seit die frühere Gebühr (die keine Gebühr war) in einen Beitrag (der in Wahrheit eine Wohnungssteuer ist) umbenannt wurde. Am 6.März bekam ich die erste Zahlungserinnerung.
Ich teilte dem Beitragsservice mit, dass ich künftig mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld den Beitrag begleichen möchte, und bat darum, mir mitzuteilen, wo ich das tun könne. Dabei berief ich mich auf §14 Absatz 1 des Bundesbankgesetzes, der Banknoten zum »unbeschränkten« gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt: »Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.«
Gleiches bestimmt der noch höher stehende EU-Vertrag (VAEU) in Artikel 128, auf den das Bundesbankgesetz ausdrücklich verweist: »Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.« Auch Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel, aber nicht ganz unbeschränkt. Niemand muss mehr als 50 Münzen auf einmal annehmen. Sind es mehr, kann man stattdessen Scheine verlangen.
Die Bundesbank erklärt die Bedeutung von §14 Bundesbankgesetz auf ihrer Website so: »Jeder Gläubiger einer Geldforderung muss vom Schuldner Banknoten in unbegrenztem Umfang als Erfüllung seiner Forderung annehmen, sofern beide nichts anderes vereinbart haben.«3
Der Beitragsservice würdigte mich dennoch keiner Antwort und mahnte auch nicht weiter. Als ich zwei Monate lang nichts mehr gehört hatte, vermutete ich, dass man mich dort ganz gern vergessen würde. Der Verzicht auf einen einzigen Rundfunkbeitragszahler wäre schließlich ein ziemlich geringer Preis dafür, sich dieses potenziell peinliche oder gar gefährliche rechtliche Problem vom Hals zu halten. Im Nachhinein sehe ich diesen Verdacht durch Zuschriften von Lesern meines Blogs bestätigt. Bei normalen Beitragspflichtigen ist der Beitragsservice offenbar ziemlich schnell bereit, Zwangsvollstreckung zu beantragen, wenn diese ein Recht auf Barzahlung geltend machen oder die Überweisung aus anderen Gründen verweigern. Wenn aber Anwälte solches tun und ihr Anliegen fundiert und in juristischer Fachsprache begründen, dann geht man offenbar der gerichtlichen Klärung gern aus dem Weg. Das wäre keine dumme Strategie, wenn man ungünstige Gerichtsurteile mit Massenwirkung gern vermeiden möchte.
Also berichtete ich am 8.Mai auf meinem Blog von der Aktion. Der Blog norberthaering.de ist gut besucht, zu seinen Lesern gehören auch viele Journalisten. Der Beitrag verbreitete sich im Internet lawinenartig, und der rebellische ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, dessen Prometheus-Institut gegen den Rundfunkbeitrag Front macht, rief zur Nachahmung auf.4
Die Bild-Zeitung erklärte mich am 6.Juni auf Seite 1 zum »Gewinner des Tages«, auch Bild am Sonntag brachte eine Story an prominenter Stelle. Heftig.co, eine der meistbesuchten deutschen Websites, berichtete ebenso wie viele andere große Internetportale.
Vielen Lesern meines Blogs fehlte jedes Verständnis für diese Aktion, andere hielten sie für einen netten Gag. Der Hessische Rundfunk meinte im Zuge unserer rechtlichen Auseinandersetzung, mein Beharren auf mein Recht auf Barzahlung stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar, die dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderlaufe. Denn schließlich hätte ich ja ein Bankkonto, sodass für mich »keine unbedingte Notwendigkeit« bestehe, bar zu zahlen, und ich könne doch wirklich nicht jeden Monat zur Zahlstelle laufen wollen, um meinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. So ähnlich argumentierten auch andere, die mich nach dem Sinn der Aktion fragten. Bargeld sei doch so unpraktisch und setze einen der Gefahr aus, bestohlen oder beraubt zu werden. Ich könne doch nicht wirklich wollen, dass man zur Lohntüte zurückkehrt oder dass man ständig auf irgendwelche Ämter und Servicestellen laufen muss, um Steuern, Wasser, Strom und Gas, Telefonrechnung und Rundfunkgebühr bar zu bezahlen.
Warum also das Ganze? Mein Beharren auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags geschieht nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil ich mich von der schleichenden Bargeldabschaffung, die ich beobachte, in meinen Freiheitsrechten und meinem Eigentumsrecht nach Artikel 14 Grundgesetz beschnitten fühle. Wenn selbst Behörden wie das Finanzamt oder eben der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Barzahlung mehr erlauben und auch keine gleichwertige Alternative anbieten, dann werde ich immer mehr gezwungen, meinen gesamten Zahlungsverkehr nur noch mit Schulden von privaten Geschäftsbanken abzuwickeln. Das zwingt mich, diesen privaten Geschäftsbanken, die ich für nicht kreditwürdig halte, Kredit zu geben. Nichts anderes als ein Kredit an die Bank ist es nämlich, wenn ich bei einer Bank ein Kontoguthaben habe, wie wir noch genauer sehen werden.
In Griechenland sieht man derzeit, was denen passieren kann, die in Geschäftsbanken Einlagen halten. Nachdem die Banken Ende Juni 2015 geschlossen wurden, kamen die Einleger nicht mehr an ihr Geld heran, das sich die meisten hart erarbeitet hatten und von dem sie dachten, dass es ihnen gehöre. Nur noch ein besseres Taschengeld von 60 Euro pro Tag konnten sie abheben. Bevor diese Begrenzungen eingeführt wurden, hatten viele versucht, ihr Geld in Sicherheit zu bringen, was in der internationalen Presse so heftig kritisiert wurde, als sei es ein Akt des Raubes an der europäischen Gemeinschaft. So als würden die Einleger ihr eigenes Geld stehlen, indem sie es von der Bank abheben. In Zypern geschah den Einlegern schon 2013 etwas ganz Ähnliches, mit dem Unterschied, dass viele von ihnen am Ende enteignet wurden, was den Griechen bisher erspart geblieben ist.
Die Griechen hatten nicht freiwillig noch einen guten Teil ihres Geldes auf der Bank, als die Banken geschlossen wurden. In Griechenland gibt es viele fragwürdige Regelungen, die die Nutzung von Bargeld einschränken. Wenn man aber vieles – darunter alle größeren Rechnungen – nur durch Überweisung bezahlen kann, dann muss man auch das nötige Geld auf dem Konto haben. Ich will nicht, dass es auch bei uns so weit kommt. Wir sind nicht mehr weit davon entfernt. Deshalb ist es dringend erforderlich und mir sehr wichtig, dass die Gerichte feststellen, staatliche Stellen seien nach §14 Bundesbankgesetz und Artikel 128 des EU-Vertrags verpflichtet, Bargeld anzunehmen.
Anders als der Hessische Rundfunk meint, habe ich also durchaus einen Nutzen davon, meinen Rundfunkbeitrag und andere Zahlungen an Behörden in bar begleichen zu können. Ich zahle auch sonst alles bar, was sich mit vertretbarem Aufwand bar bezahlen lässt. Wenn einmal gerichtlich geklärt ist, wer Bargeld annehmen muss, werde ich noch mehr bar zahlen. Das ist auch keineswegs so unpraktisch, wie es immer dargestellt wird. Inzwischen ermöglichen es sogar einige Dienstleister, Käufe im Internet komfortabel in bar zu begleichen.
Noch lieber wäre es mir natürlich – und Hauptziel meiner Aktion ist es, dazu beizutragen –, dass unsere Parlamentarier endlich ihre Pflicht tun und sich gesetzgeberisch mit dem Geldsystem befassen. Obwohl mengenmäßig betrachtet der größte Teil des Zahlungsverkehrs heute mit dem Buchgeld der Banken abgewickelt wird, gibt es weder in Deutschland noch in anderen Ländern ein Gesetz, das die Zahlungsmitteleigenschaft dieses Bankengeldes regelt und bestätigt. Alles beruht auf Gewohnheitsrecht; sehr zum Gefallen und Gewinn der Banken, die dieses Gewohnheitsrecht geprägt haben.
Ich bin mir sicher, dass die Parlamentarier, wenn sie ein Gesetz machen würden, gar nicht anders könnten, als zu dem Schluss zu kommen, dass auch der bargeldlose Zahlungsverkehr mit echtem, staatlich garantiertem Geld stattfinden sollte – mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel. Dann würde ich – wenn auch noch der Datenschutz gewährleistet wird – sehr gern das meiste wieder unbar zahlen, auch den Rundfunkbeitrag.
Warum habe ich mir für meine Aktion den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesucht? Ich hätte ja auch das örtliche Finanzamt auffordern können, mir Barzahlung zu ermöglichen. Denn sogar das Finanzamt versieht seine Steuerbescheide mit dem gesetzwidrigen Hinweis, dass man nur mit Überweisung oder Bankeinzug zahlen könne, nicht aber mit dem Bargeld, das der Staat selbst zum einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Vor den Finanzämtern sollte man aber großen Respekt haben. Die fackeln nicht lange und vollstrecken, wenn sie meinen, man schulde ihnen etwas. Erst wird vollstreckt, dann wird nötigenfalls gerichtlich geklärt. Eine Kontenpfändung ist kein Spaß.
Der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten sind weniger rabiat. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Die Rundfunkanstalten haben kein eigenes Vollstreckungspersonal, sondern sind für Vollstreckungen auf die Amtshilfe örtlicher Behörden angewiesen. Das dauert viel länger und geht oft schief.
Ein anderer Grund dafür, dass ich mich mit meinem Barzahlungsansinnen zuerst den Rundfunkanstalten zugewendet habe, liegt im Rundfunkbeitrag selbst. Ich lehne diesen, wie sehr viele Menschen, ab, und im Laufe meiner Befassung damit ist diese Ablehnung immer stärker geworden. Eine verkappte Wohnungssteuer, die der alleinerziehenden Mutter, die mit Ach und Krach durchkommt, die gleichen überzogenen 17,50 Euro im Monat abknöpft wie dem Rundfunkintendanten mit seinem Jahresgehalt von 300.000 Euro, sollte es nicht geben.
Wenn ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit meiner Aktion das Leben finanziell etwas schwerer machen sollte, so kann ich mit dieser Nebenwirkung ganz gut leben. Wenn sie dazu beiträgt, den Rundfunkbeitrag verstärkt in die öffentliche und politische Diskussion zu rücken, und wenn er dann vielleicht sogar in dieser Form abgeschafft oder gesenkt würde, dann wäre das ein sehr erfreulicher Nebeneffekt.
Der Beitragsservice konnte sich irgendwann den vielen Anfragen von Journalisten nicht mehr entziehen und äußerte sich schließlich doch. Am 5.Juni erhielten meine bei anderen Medien tätigen Kollegen ein Schreiben, das ich weder als Privatperson noch als Journalist bis dahin bekommen hatte: eine Presseerklärung des Beitragsservice, in der dieser erklärte, dass er nach geltender Rechtslage kein Bargeld entgegennehmen müsse, ja nicht einmal nehmen dürfe:
»Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in §9 Abs.2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit §10 Abs.2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. (…) Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio. Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf §14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten.«
Immerhin vier Monate hatten die Juristen der Rundfunkanstalten gebraucht, um eine Antwort auf meinen Barzahlungswunsch zu formulieren. Am 18.Juni erhielt ich meine eigene, ausführlichere Version dieses Schreibens – mit förmlicher Zustellung als Bescheid vom Hessischen Rundfunk. Dass der Brief nicht vom Beitragsservice kam, liegt daran, dass dieser nicht rechtsfähig ist. Er kann keine Zahlungsaufforderung ausstellen, die vollstreckbar ist, und er kann auch sonst keine verbindlichen Bescheide ausstellen. Ungeachtet dieses Papiers bestreite ich weiterhin, dass Satzungen, die Barzahlung verbieten, mit §14 Bundesbankgesetz vereinbar sind, der Euro-Banknoten zum unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt.
Die Aussage des Hessischen Rundfunks, Barzahlung sei mit der Rechtslage unvereinbar, weil es der Satzung der Rundfunkanstalten widerspreche, ist einerseits pikant, andererseits ein großes Problem für die Rundfunkanstalten.
Pikant ist sie, weil die Servicestelle des Hessischen Rundfunks in Frankfurt zwar tatsächlich kein Bargeld annimmt – ich habe es ausprobiert –, andere Rundfunkanstalten aber Münzen und Scheine unter der Hand durchaus akzeptieren. Einen Tag nach Zugang des Bescheids des Hessischen Rundfunks war im Privatsender »Sat 1« zu sehen, wie ein Reporter beim RBB in Berlin seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlt. Ich wusste davon vorab, weil ich eigentlich an diesem Tag in die Sendung eingeladen war, um über meine Barzahlungsaktion zu sprechen. Dazu sollte ein Film laufen, der zeigt, wie der Reporter mit seinem Bargeld abgewiesen wird. Stattdessen wurde sein Geld anstandslos genommen. Deshalb wurde ich wieder ausgeladen und musste nicht um fünf Uhr morgens aufstehen.
Der Beitragsservice, der nicht müde wird zu betonen, dass Barzahlung nicht möglich sei, sitzt in Köln. Ausgerechnet in der dortigen Servicestelle kann man, wie mir ein Leser meines Blogs verriet, unter der Hand seit Langem bar bezahlen. Ich machte am 18.Juni die Probe aufs Exempel und rief vom Mobiltelefon aus bei der Servicestelle in Köln an. »Ja gern, kommen Sie persönlich vorbei und bringen Sie das Geld mit«, lautete die freundliche Antwort auf meine Barzahlungsanfrage. Aber weil das laut der verunglückten Satzung der Rundfunkanstalten eigentlich verboten ist und weil sonst alle auf Gleichbehandlung pochen könnten, darf der Beitragsservice diese Möglichkeit nicht offen zugeben. Allerdings heißt es an versteckter Stelle im Geschäftsbericht 2014 des Beitragsservice auf Seite 21 verräterisch: »Darüber hinaus waren rd. 31,0 Mio. Zahlungseingänge (Einzel- oder Dauerauftragsüberweisungen, Bareinzahlungen) zu verarbeiten.«
Das letzte Wort in der Klammer ist das bemerkenswerte: »Bareinzahlungen«, also das, was angeblich nicht rechtmäßig ist und mir deshalb als Option verweigert wird. Wie viele das waren, steht da nicht, aber immerhin die Information, dass noch 2.030 Scheckeinreichungen verarbeitet wurden. Dabei sind Schecks ebenfalls nicht im Katalog der laut Satzung zulässigen Zahlungsarten enthalten.
Die Sender haben sich in eine rechtliche Zwickmühle manövriert. Denn die Annahme von Barzahlung darf einerseits nach meinem Rechtsverständnis von Gesetz wegen nicht verweigert werden, andererseits ist sie in der Satzung nicht vorgesehen. Die Rundfunkanstalten können damit eigentlich von Barzahlungsanbietern kein Geld mehr einfordern, ohne vorher ihre Satzungen zu ändern.
Ich legte also Widerspruch gegen den Bescheid der Rundfunkanstalt ein und begründete diesen wie beschrieben. Diesmal ging es schneller. Mitte Juli bekam ich wieder Post per förmlicher Zustellung. Der Hessische Rundfunk schrieb mir, mein Widerspruch sei zulässig, aber nicht begründet. Jetzt war es so weit. In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende stand, dass nun der Weg zum Verwaltungsgericht frei sei. Diesen Weg beschritt ich. Um mein Kostenrisiko in Grenzen zu halten, wandte ich mich an »Prometheus – Das Freiheitsinstitut« unter Leitung von Frank Schäffler. Denn der FDP-Politiker ist zum einen ein großer Bargeldfreund, zum anderen kämpft sein Institut gegen den Rundfunkbeitrag. Ich erhielt die Zusage der Prozesskostenübernahme. Als Anwalt vermittelte mir Frank Schäffler Carlos A. Gebauer, der sich in Sachen Geldrecht hervorragend auskennt. Das dürfte mit seinem Engagement als Stellvertretender Vorsitzender der liberalen Vereinigung Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Der Ökonomie-Nobelpreisträger von Hayek befasste sich intensiv und kritisch mit dem Geldsystem. (Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich erwähnen, dass ich mit vielen Positionen der FDP und den meisten Positionen von Hayek und der Hayek-Gesellschaft nicht übereinstimme.) Gebauer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht sowie Richter am Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Am 18.August 2015 reichte er die Klageschrift beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ein.
Dann wurde, wie bereits erwähnt, mein Vertrauen in den Rechtsstaat auf die Probe gestellt. Zunächst gab es eine ganze Reihe von Urteilen von Verwaltungsgerichten in Bayern über Nachahmerfälle. Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist qua Amt Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Ein bayerischer Verwaltungsrichter, der für oder gegen den bayerischen Rundfunk urteilen soll, weiß also, dass ein für seine Karriere nicht ganz unwichtiger Mensch die Entscheidungen dieser Quasi-Behörde geprüft und für gut befunden hat. Entsprechend fielen die Urteile und ihre Begründungen aus. Jedes Gericht fand eine andere kreative Antwort darauf, warum »gesetzliches Zahlungsmittel« nicht bedeutet, dass man den Staat mit diesem bezahlen kann. Das Verwaltungsgericht München schoss den Vogel mit folgender Begründung ab: »Aufgrund der (…) Rundfunkbeitragssatzung ist die geschuldete Leistung von Anfang an Buchgeld, so dass §14 Abs.1 Abs.2 BBankG – der nur Barzahlungen betrifft – keine Anwendung findet.«
In meinem Fall befand schließlich das Verwaltungsgericht, dass §14 des Bundesbankgesetzes nicht gelte, wenn das für die Verwaltung unpraktisch wäre, etwa in einem »Masseverfahren«, wobei das Gericht sich nicht die Mühe machte, diesen in keinem Gesetz vorkommenden Begriff zu definieren. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, griffen die Richter auf den Kunstgriff der »teleologischen Verengung« des mit §14 Gemeinten zurück. Das bedeutet laienhaft ausgedrückt: So wie es da steht, kann es der Gesetzgeber nicht gemeint haben. Hätte er genauer nachgedacht, hätte er dazugeschrieben, dass das natürlich nicht gilt, wenn es der Verwaltung lästig ist. Es dauerte nicht lange, bis in der juristischen Fachzeitschrift Kommunikation&Recht ein Artikel von Benjamin Beck und Dominik König erschien, der diesen Beschluss zerpflückte. Ich ging in die Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Dass die Rundfunkanstalten sich weigern, den staatlich verordneten Zwangsbeitrag in Form des vom Staat bestimmten gesetzlichen Zahlungsmittels entgegenzunehmen, ist ärgerlich. Im internationalen Vergleich ist Deutschland mit solchen Erschwernissen der Bargeldnutzung allerdings recht zahm. Die Finanzbranche bezeichnet denn auch die rückständigen, weil bargeldliebenden Deutschen als »Nachzügler« bei der Einführung und Verbreitung effizienterer, elektronischer und mobiler Bezahlmethoden.
Auch die US-Amerikaner sind, entgegen dem, was hierzulande viele denken, sehr traditionsverhaftet. Dort wird noch sehr viel mit Scheck bezahlt. Es ist auch keineswegs ungewöhnlich, dass Rechnungen mit Bargeld auf der Bank beglichen werden oder dass Bankkunden ihre Kreditraten in bar bei der Bank vorbeibringen. Weil es sich nicht lohnt, gegen derartige emotionale Widerstände offensiv anzukämpfen, wählt die Finanzbranche einen diskreteren Weg: Sie führt den Kampf gegen das Bargeld zuerst dort, wo die Widerstände geringer sind, wie in Skandinavien, oder wo die Umstände gerade günstig sind, wie in den Krisenländern Europas. So werden die Menschen schleichend an etwas gewöhnt, das bei unvorbereiteter Einführung in Deutschland oder den USA zu großer Entrüstung führen würde. In Deutschland und den USA selbst wird gegen das Bargeld nicht offen vorgegangen, sondern indirekt – durch Erschwernisse, die anderweitig begründet werden – und durch Verunsicherung der Nutzer von Bargeld.
Die Einschläge kommen näher. Seit September 2015 dürfen Franzosen bei Käufen von Konsumgütern nur noch maximal 1.000 Euro bar bezahlen. Bis dahin lag die Grenze bei 3.000 Euro. Die Regierung begründet dies mit der Terrorismusbekämpfung sowie dem Ziel, Geldwäsche zu erschweren. Beim Kauf von Immobilien gilt ein Limit von 10.000 Euro in bar.
Man muss sich die Bedeutung dieses Gesetzes vergegenwärtigen. Der Staat verbietet das Bezahlen mit dem Geld, das er zum alleinigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Wie schizophren kann ein Gesetzgeber sein?
Die unbeschränkte Nutzung des eigentlich unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels ist in Europa nur noch in wenigen Ländern möglich. In Spanien darf man höchstens noch 2.500 Euro bar zahlen, in Portugal nur 1.000 Euro. In Griechenland gilt eine Obergrenze von 500 Euro. De facto müssen dort Gewerbetreibende alles bargeldlos bezahlen, denn Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Im Osten der EU, mit Ausnahme der drei baltischen Länder, gelten für Barzahlungen zumeist Obergrenzen von 2.000 bis 15.000 Euro.5 Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind oft drakonisch: mindestens 3.000 Euro und bis zu 40 Prozent des bezahlten Betrags etwa in Spanien.
Neue EU-Regeln machen zunehmend auch in Deutschland auf indirekte Weise dem Bargeld den Garaus. Wenn Einzelhändler für eine Rolle mit 50 Münzen zu einem Cent neben dem Münzwert von 50 Cent neuerdings auch noch Servicekosten von 30 oder gar 50 Cent an die Bank zahlen müssen, verlieren sie leicht die Lust, Bargeld anzunehmen. Denn das ist in der Regel mit der Ausgabe von Wechselgeld verbunden. Da werden dann Kredit- und Maestro-Karten oder mobile Bezahlsysteme gleich viel attraktiver, trotz der beträchtlichen Gebühren der Anbieter. Der Umstand, dass die Banken den Abnehmern von Münzgeld und zunehmend auch denen, die es anliefern, hohe Kosten in Rechnung stellen, geht auf eine absurde neue europäische Richtlinie zurück. Diese schreibt vor, dass die Banken jede einzelne Münze, auch die Cent-Münzen, die kein Mensch fälschen würde, auf Echtheit prüfen müssen, bevor sie diese wieder in Umlauf bringen. Statt das eingelieferte Münzgeld sortiert wieder an die Nachfrager auszugeben, müssen sie jetzt tonnenweise Münzgeld in ihre Zentralen transportieren, damit es dort in teuren Maschinen geprüft wird. Von dort geht es dann wieder zurück in die Filialen. Und das, um ein geradezu lächerlich geringes Aufkommen von 50.000 gefälschten Münzen jährlich in Deutschland weiter zu reduzieren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.6
Der Kampf gegen das Bargeld folgt einer Strategie. Er setzt darauf, dort zu beginnen, wo die Menschen entweder heilfroh sind, wenn sie Zugang zu elektronischem Geld erhalten, oder sich nicht wehren können – und auch dort, wo es nicht auffällt. Afrika erfüllt alle drei Kriterien, Südeuropa und die kleinen Länder Osteuropas einige davon, die ländlichen Gebiete der USA ebenfalls.
Die US-Großbank Citigroup ist massiv im Afrikageschäft tätig. Sie hat 2012 zusammen mit der amerikanischen staatlichen »Entwicklungshilfe«-Organisation USAID, die viele misstrauische Geister für einen verlängerten Arm des Auslandsgeheimdienstes halten, eine Partnerschaft geschlossen, um die Verbreitung der Nutzung von mobilen Bezahlsystemen in Afrika zu beschleunigen. Die Anstrengung solle dazu dienen, Alternativen zu einem auf Bargeld basierenden System zu stärken, das ineffizient, teuer und korruptionsanfällig sei, hieß es in der gemeinsamen Presseerklärung.7