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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Die mangelnde Fähigkeit der nationalen Kapitalmärkte, den wachsenden unternehmerischen Kapitalbedarf auf herkömmlichem Wege (Hausbankfinanzierung) ausreichend zu decken, rückt zusehends die internationale Kapitalaufnahme in den Fokus deutscher Unternehmen. Das Akquirieren internationalen Kapitals (z. B. über ausländische Investmentgesellschaften) bzw. zusätzlicher Finanzierungsquellen als Wagniskapitalgeber ist unerlässlich, um die „Finanzierungslücken“, v.a. deutscher Mittelständler, schließen zu können und eine ge- sicherte Grundlage zur Finanzierung weiteren Wachstums zu schaffen. In diesem Zusammenhang gewinnen internationale Rechnungslegungsvorschriften nach IAS/IFRS zunehmend an Bedeutung gegenüber dem deutschen HGB. Entscheidend wird sein, mit welchem der Rechenwerke es besser gelingen wird, das Unternehmen als rentables Investitionsobjekt zu präsentieren und eine Differen- zierung gegenüber in- und/oder ausländischen Anlagealternativen herbeizuführen. Infolge dieser Anforder- ungen an das externe Berichtswesen sind parallel zur Internationalisierung der Märkte entsprechende Ent- wicklungen im deutschen Bilanzrecht zu erkennen. Änderungen ergeben sich speziell aus der Umsetzung der IAS-VO durch das BilReG, wonach großen Kapitalge- sellschaften mit den §§ 325 Abs. 2a und 315a Abs. 3 HGB die Anwendung der IFRS im Einzel- und/oder Konzernabschluss gestattet wird. Mit den IFRS verbinden viele Experten Schlagworte wie, „Supergau“ für den deutschen Mittelstand, „Para- digmenwechsel“ und „Revolution“ der bisherigen Bilanzie. Dies wirft die Frage auf, ob die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, die IFRS freiwillig anzuwenden, auch für die Abschlüsse der i.d.R. nicht kapital- marktorientierten mittelständischen Unternehmen eine zu überdenkende wirtschaftliche Handlungsalterna- tive darstellt. Für das Wahlrecht sprechen einige Vorteile bzw. Chancen, allerdings kommen gleichzeitig auch Nachteile bzw. Risiken zum Vorschein, die es zu berücksichtigen gilt. Die Wahl, die IFRS neben dem HGB anzuwenden, kann als Investitionsentscheidung verstanden werden. Es ist zu fragen, ob diese Ent- scheidung betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, d.h. was die Offenlegung eines zusätzlichen IFRS-Einzelab- schlusses bringt und was es kostet.
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