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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Duisburg-Essen (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Brasilianisierung der Arbeitswelt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit knüpft thematisch an die Brasilianisierungsthese von BECK an und überprüft, ob seit der Einführung der Arbeitsmarktreformen von einer Brasilianisierung des deutschen Wohlfahrtsstaates gesprochen werden kann, in dessen Zuge das Normalarbeitsverhältnis immer mehr durch atypische Beschäftigungen verdrängt wird. Seit den Einführungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt kam es in der Öffentlichkeit immer wieder zu heftigen Debatten, welche die negativen Auswirkungen für Erwerbslose betonten. Zwar zeigte sich mit der Einführung der Arbeitsmarktreformen eine Trendumkehr bei der Arbeitslosenquote, die in den darauffolgenden Jahren graduell abnahm, jedoch bildete die Kürzung der früheren Lohnersatzleistungen den Dreh- und Angelpunkt der Arbeitsmarktreformen zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit, welche die finanzielle Situation zahlreicher Arbeitssuchenden zusätzlich verschlechterte. Ein Nebeneffekt, der mit diesen Reformen einherging, war die Ausweitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse, die durch verschiedene Regelungen gefördert wurden. In diesem Kontext besteht die Befürchtung, dass durch die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse das traditionelle Normalarbeitsverhältnis verdrängt werden könnte. Einer der Befürworter dieses Verdrängungsprozesses war der weltweit renommierte Soziologe ULRICH BECK, der dieser Entwicklung skeptisch gegenüberstand und die These der Brasilianisierung formulierte: "Bösartig gesagt erleben wir eine Brasilianisierung der Wohlfahrtsgesellschaften: Die bunten, fragilen Beschäftigungsformen, die in der sogenannten Dritten Welt Normalität sind, ersetzen zunehmend auch in den Ländern des Zentrums die sichere Berufsarbeit" (Beck 2016, S. 17). Das bis dahin sichere Normalarbeitsverhältnis würde allmählich durch das unsichere atypische Beschäftigungsverhältnis abgelöst, welches die soziale Unsicherheit für den Großteil der Beschäftigten weiter zuspitzen würde. Schließlich führen die fehlenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen, das geringe Einkommen sowie die Befristung des Arbeitsverhältnisses dazu, dass die individuelle Zukunftsplanung infolge der Zunahme von Unsicherheiten erschwert werde, was unter dem Begriff der Risikogesellschaft einzuordnen wäre.
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