Die deliberative Öffentlichkeit nach Habermas' normativer Demokratietheorie. Inwiefern wird sie von den Strukturen des deutschen Fernsehrundfunks unterstützt und realisiert? - Philipp Woywode - E-Book

Die deliberative Öffentlichkeit nach Habermas' normativer Demokratietheorie. Inwiefern wird sie von den Strukturen des deutschen Fernsehrundfunks unterstützt und realisiert? E-Book

Philipp Woywode

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2015
Beschreibung

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Kommunikationspolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie soll eine Demokratie idealerweise funktionieren? Schon die alten Griechen stellten sich diese Frage und bis heute ist sie nicht eindeutig beantwortet. Für Jürgen Habermas den deutschen Philosophen und Soziologen ist die ideale Demokratie durch eine permanent deliberierende Öffentlichkeit verwirklicht. Sein auf diesem Paradigma basierendes normatives Modell deliberativer Öffentlichkeit soll den theoretischen Rahmen dieser Arbeit spannen. Ausgehend von den normativen Forderungen an die ideale Demokratieform werde ich die Strukturen des deutschen Fernsehrundfunks auf die ihnen inhärenten Möglichkeiten zur Realisierung des Modells untersuchen. Dabei soll weniger auf die tatsächliche Umsetzung, als vielmehr auf deren Potentiale eingegangen werden. Spannend ist die Frage gerade deshalb, weil gerade Medien eine zentrale Rolle in der Vermittlung von politischen Informationen zukommt. So zeigen viele empirische Untersuchungen, „dass die Beschaffenheit der Medienumwelt einen Einfluss auf den Umfang der Politikkenntnisse hat“ (Maier 2009: 400). Grund genug sich den Medien im Rahmen von politik- und demokratietheoretischen Fragen zu widmen. Die herausragende Rolle des Fernsehens bei der Meinungsbildung der Bürger wurde durch das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem FRAG-Urteil 1981 verdeutlicht (vgl. BverfGE 1981: 99f.). Untersuchungen hinsichtlich des Mediums und dessen Demokratiebezug gibt es in vielfältiger Form. Eine explizite Untersuchung des deutschen Fernsehsystems und seiner strukturellen und gesetzlichen Regelungen in Bezug auf das habermas'sche Demokratiemodell existiert meines Wissens bisher nicht. Um der forschungsrelevanten Fragestellung nachzugehen, ist es zunächst notwendig das normative Modell nach Habermas und seine Implikationen zu erläutern. Dies wird im zweiten Teil der Arbeit geschehen. Anhand des so aufgespannten Rahmens findet im Anschluss die Untersuchung der deutschen Fernsehstruktur statt. Hierzu muss im dritten Teil das Fundament der Meinungsfreiheit – Artikel 5 des Grundgesetzes – analysiert werden. Anschließend widme ich mich im vierten Kapitel den rechtlichen Forderungen des Bundesverfassungsgerichts und den sich hieraus ergebenden konkreten Strukturen des deutschen Fernsehsystems. Das fünfte Kapitel untersucht schließlich die Funktionalität des Bürgerrundfunks hinsichtlich des normativen Demokratiemodells, bevor im letzten Teil die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst werden.

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Inhalt

 

1. Einleitung

2. Das deliberative Öffentlichkeitsmodell

2.1 Gleichheit und Reziprozität öffentlicher Kommunikation

2.2 Generelle Offenheit für Themen und Beiträge

2.3 Diskursive Struktur der Kommunikationsabläufe

3. Das Fundament: Artikel 5 des Grundgesetzes

4. Strukturen des dualen Rundfunksystems

4.1 Positive Rundfunkordnung

4.2 Der Grundversorgungsauftrag

4.3 Binnen- und Außenpluralismus

4.4 Medienkonzentration und Gegendarstellungsrecht

5. Bürgerrundfunk als „dritte Säule“ des Rundfunksystems

6. Abschließende Betrachtung der Untersuchung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Im Anfang nur das Wort - und: Du sollst dir kein Bild machen. Diese beiden Grund-Sätze haben wir längst verkehrt. Ich fürchte, nicht wenigen Kindern wird heute erst ein Bild gemacht, ehe sie überhaupt zu Wort kommen.“ –Peter Härtling, dt. Schriftsteller

Wie soll eine Demokratie idealerweise funktionieren? Schon die alten Griechen stellten sich diese Frage und bis heute ist sie nicht eindeutig beantwortet. Für Jürgen Habermas den deutschen Philosophen und Soziologen ist die ideale Demokratie durch eine permanent deliberierende Öffentlichkeit verwirklicht. Sein auf diesem Paradigma basierendes normatives Modell deliberativer Öffentlichkeit soll den theoretischen Rahmen dieser Arbeit spannen. Ausgehend von den normativen Forderungen an die ideale Demokratieform werde ich die Strukturen des deutschen Fernsehrundfunks auf die ihnen inhärenten Möglichkeiten zur Realisierung des Modells untersuchen. Dabei soll weniger auf die tatsächliche Umsetzung, als vielmehr auf deren Potentiale eingegangen werden.

Spannend ist die Frage gerade deshalb, weil gerade Medien eine zentrale Rolle in der Vermittlung von politischen Informationen zukommt. So zeigen viele empirische Untersuchungen, „dass die Beschaffenheit der Medienumwelt einen Einfluss auf den Umfang der Politikkenntnisse hat“ (Maier 2009: 400). Grund genug sich den Medien im Rahmen von politik- und demokratietheoretischen Fragen zu widmen. Die herausragende Rolle des Fernsehens bei der Meinungsbildung der Bürger wurde durch das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem FRAG-Urteil 1981 verdeutlicht (vgl. BverfGE 1981: 99f.). Untersuchungen hinsichtlich des Mediums und dessen Demokratiebezug gibt es in vielfältiger Form. Eine explizite Untersuchung des deutschen Fernsehsystems und seiner strukturellen und gesetzlichen Regelungen in Bezug auf das habermas'sche Demokratiemodell existiert meines Wissens bisher nicht.

Um der forschungsrelevanten Fragestellung nachzugehen, ist es zunächst notwendig das normative Modell nach Habermas und seine Implikationen zu erläutern. Dies wird im zweiten Teil der Arbeit geschehen. Anhand des so aufgespannten Rahmens findet im Anschluss die Untersuchung der deutschen Fernsehstruktur statt. Hierzu muss im dritten Teil das Fundament der Meinungsfreiheit – Artikel 5 des Grundgesetzes – analysiert werden. Anschließend widme ich mich im vierten Kapitel den rechtlichen Forderungen des Bundesverfassungsgerichts und den sich hieraus ergebenden konkreten Strukturen des deutschen Fernsehsystems. Das fünfte Kapitel untersucht schließlich die Funktionalität des Bürgerrundfunks hinsichtlich des normativen Demokratiemodells, bevor im letzten Teil die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst werden.

2. Das deliberative Öffentlichkeitsmodell

 

In diesem Teil der Arbeit soll zunächst erläutert werden, was unter deliberativer Öffentlichkeit verstanden wird. Das Wort Deliberation bedeutet soviel wie Beratschlagung, Überlegung (Kraif 2007: 210). Eine deliberative Öffentlichkeit ist also eine sich beratschlagende Öffentlichkeit. Dieses Modell ist Teil einer normativen Demokratietheorie, die maßgeblich von Jürgen Habermas mitbestimmt wurde. Dessen Ansatz versucht zu erklären, wie eine Demokratie idealiter sein sollte.

 

Zentraler Aspekt des Modells ist, dass öffentliche Angelegenheiten im Allgemeinen auch im Interesse Aller entschieden werden sollen und dies unter der Kontrolle oder Beteiligung der Mitglieder (vgl. Peters 1994: 43). Das bedeutet, Entscheidungen sollen nicht nur auf die professionellen Entscheidungsträger des politischen Systems beschränkt bleiben, sondern alle hiervon Betroffenen miteinbeziehen, und zwar per kommunizierter allgemein akzeptierter Gründe (vgl. Martinsen 2009: 50). Das politische System ist nach der Theorie auch weiterhin der letzte Entscheidungsbefugte, doch sollen die Handlungen dieses Systems nicht losgelöst von der Basis getroffen werden. Die Basis ist die Gesamtheit der Teilnehmer der Demokratie, welche in öffentlichen Diskursen einen kollektiven, also für alle akzeptablen, Willen herausarbeitet (vgl. Peters 1994: 46). Dieser Wille soll sich aufgrund allgemein überzeugender und guter Gründe generieren, die ihre Überzeugungskraft bis in die politisch administrative Führungsebene ausstrahlen:

 

„Während die Parteien einem ausgehandelten Kompromiβ aus je verschiedenen Gründen zustimmen können, muβ sich das argumentativ herbeigeführte Einverständnis auf identische Gründe stützen, die die Parteien in derselben Weise überzeugen können. Die konsenserzielende Kraft solcher Gründe spiegelt sich in der Idee der Unparteilichkeit, von der sich praktische Diskurse leiten lassen“ (Habermas 1992: 411).