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Die Weimarer Republik trat als erste deutsche Demokratie an, die alten Stände und Klasse abzuschaffen und die politische Freiheit und Gleichheit aller Bürger zu gewährleisten. Standesvorrechte wurden abgeschafft, alle Deutschen unabhängig von den Ständen und Klassen des Kaiserreiches stimmten in freier und gleicher Wahl über die Zusammensetzung des Parlamentes ab. Während rechte und linke Parteien sich mehr oder weniger mit der Demokratie arrangierten oder ihren Aufbau mitgestalteten, blühte nicht nur in rechten intellektuellen Kreisen eine Fülle verschiedener Konzepte auf, die sich mit der Errichtung ständestaatlicher Strukturen auf deutschen Boden beschäftigten: Der Staat ist kein Vertrag zwischen Einzelindividuen, Ausdruck einer Aristokratie oder Resultat des Willens eines Königs, sondern eine Summe von Gliedern, evtl. selbst nur ein staatstragender Teil des Gesellschaftsganzen. Der Einzelne ist kein Teil des Staates, sondern Teil eines Standes. Diese Stände sind Glieder des Staates und haben mehr oder weniger an der staatlichen Hoheit teil. Viele dieser Ideen brachen mit allen Idealen der modernen Demokratie: Georg Weipperts "Prinzip der Hierarchie" oder Othmar Spanns "wahrer Staat" sind hierarchische Ständestaaten ungleicher Menschen. Bei anderen Konzepten hingegen (zum Beispiel der so genannte "Werksgemeinschaftsgedanke" oder bei den berufsständischen Gesetzgebungsausschüssen von Heinrich Herrfahrdt) trägt die ständische Selbstverwaltung fast schon wieder moderne, auf Partizipation orientierte Züge. Es existiert ein breites Spektrum weiterer Ständestaatskonzepte, die in der Forschung weitestgehend vernachlässigt wurden. Diese Studie soll eine möglichst vollständige Darstellung aller Konzepte bieten und die Frage stellen, was wirklich neu an diesen Ideen ist und wo simple ideengeschichtliche Rückgriffe neu verpackt wurden. Es ist ebenso Anspruch dieser Studie, eine umfassende Literaturliste zum Forschungsthema vorzustellen. Dabei sollen nicht nur die im Sinne der Forschungsfrage untersuchten Werke aufgeführt werden, sondern auch all jene Werke, die nur Teile einer neuen ständestaatlichen Ordnung behandeln oder ein unvollständiges Ständestaatskonzept formulieren.
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