Die sächsische Verfassung von 1920 - Christiane Arndt - E-Book

Die sächsische Verfassung von 1920 E-Book

Christiane Arndt

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  • Herausgeber: GRIN Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2008
Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,7, Fachhochschule Potsdam, Veranstaltung: Archivtheorie und -praxis – Verwaltungsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus Sachsen kommen viele Rekorde: die erfolgreichste deutsche Eiskunstläuferin, das teuerste Porzellan Deutschlands und auch die meisten Verfassungen. Unter den gegenwärtig existierenden Bundesländern hält Sachsen mit vier Verfassungen den Rekord. Diese „Verfassungsinflation“ ist ein Hinweis auf die großen Brüche in der Entwicklung von Gesellschaft und Politik. Als Ergebnis der Revolution von 1830 wurde am 04.09.1831 die „Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen“ durch König Anton und seinen Mitregenten unterzeichnet. Damit war Sachsen eine konstitutionelle Monarchie geworden und beschritt endgültig den Weg zu einem modernen Verfassungsstaat. Nach der Abschaffung der Monarchie infolge der Novemberrevolution trat am 01.11.1920 die „Verfassung des Freistaates Sachsen“ in Kraft. Sie begründete zum ersten Mal die republikanische Staatsform und ein parlamentarisch-demokratisches Regierungssystem und verankerte dies juristisch. Die dritte Verfassung entstand nach dem Trauma der deutschen Geschichte: Nationalsozialismus und 2.Weltkrieg. Im Zuge eines Neuanfanges wurde am 28.02.1947 die „Verfassung des Landes Sachsen“ verkündet. Unter sowjetischer Besatzung wurde die Demokratisierung und Parlamentarisierung festgeschrieben und auch umgesetzt, jedoch wurden mit Beginn des Kalten Krieges, der Teilung Deutschlands und der Stalinisierung der Sowjetischen Besatzungszone bald diese Tendenzen und Errungenschaften wieder zunichte gemacht. Die vierte Verfassung ist seit dem 28.02.1992 in Kraft. Sie ist Ergebnis der friedlichen Revolution und der Neugründung des Freistaats nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. In Rückerinnerung an 1920 heißt auch sie „Verfassung des Freistaates Sachsen“. Über die erste und vor allem die vierte Verfassung bietet die Literatur ausreichend Material, wobei die Geschichtswissenschaften und Juristen die beiden mittleren fast ignorieren. Es ist nachvollziehbar, dass der Verfassung von 1831 als Meilenstein und Anfangspunkt der eigentlichen sächsischen Verfassungsgeschichte viel Aufmerksamkeit zuteil wurde. Auch die aktuelle Verfassung, die nun schon 15 Jahre in Kraft ist, und damit länger als ihre Vorgängerinnen von 1920 und 1947, ist gut dokumentiert. [...]

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