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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Sport - Sportmedizin, Therapie, Ernährung, Note: gut, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon seit den 50er Jahren beschäftigt das Problem der Dopingdefinition viele nationale und internationale Gremien. Die erste Dopingdefinition in Deutschland lieferte der Deutsche Sportärztebund im Jahre 1952:„Die Einnahme eines jeden Medikamentes – ob wirksam oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung während des Wettkampfes eingenommen, ist als Doping zu betrachten.“ Obwohl diese Definition einfach und deutlich erscheint, weist sie erhebliche Mängel auf. Zum einen verbietet sie die Einnahme zusätzlicher Nährstoffe beziehungsweise energieliefernder Substanzen (z. B. Vitamine, Mineralien und Spurenelemente) und zum anderen beschränkt sie den Dopingkonsum auf den Wettkampf. Die Vorbereitungsphase auf einen Wettkampf sowie das reguläre Training werden nicht beachtet. Außerdem muss man dem Sportler nach dieser Definition zunächst nachweisen, dass ein bestimmtes Medikament o. Ä. tatsächlich zur Leistungssteigerung konsumiert wurde, was ziemlich aussichtslos erscheint. Im Januar 1963 kam eine Expertenkommission des Europarates in Straßburg zu folgender Definition: „Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an ein gesundes Individuum mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf. Außerdem müssen verschiedene psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Sportlers angesehen werden.“ ....
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