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Als die Staats- und Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der Benelux-Staaten am 25. März 1957 den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Rom unterzeichneten, legten sie den Grundstein für eine Organisation, die sich bis heute grundlegend von allen anderen internatio- len Zusammenschlüssen unterscheidet. Denn sie taten dies „in dem festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen“ und „entschlossen, durch gemeinsames Handeln den wi- schaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen“ (Präambel EWGV). Die prominente Stelle direkt am Anfang der Präambel des EWG-Vertrags zeigt die herausgehobene Bedeutung, die die Staats- und Regierungschefs dem Prozess der allmählichen Integration beimaßen. Es geht um eine möglichst dichte Verknüpfung der Völker u n d Staaten in Europa, um gemeinsames Handeln und eine langfristig und zukunftsoffen an- legte Verflechtung von Nationen und Nationalstaaten. Sie sind bis heute die Grundpfeiler der Integration geblieben. Dieser doppelte Charakter der europäischen Integration ist von Politik und Wissenschaft lange vernachlässigt worden. Lange, viel zu lange Zeit stand vor allem die Integration der Staaten im Vordergrund. Es ging um die Etablierung tragfähiger Verhandlungssysteme, um Konfliktreduzierung und Konsensprod- tion, um intergouvernementale Kooperation auf unterschiedlichen politischen und administrativen Ebenen und die Stärkung der Gemeinschaftsorgane unter weit- hender Schonung der mitgliedstaatlichen Souveränität. Doch der „Schock von Dublin“ brachte es erneut zu Tage: Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stehen derIntegration zunehmend skeptisch gegenüber. Am 12.
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