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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Region: USA, Note: 2,7, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Forschungsdesign in der Vergleichenden Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Warum hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland eine derartig hohe Machtstellung, obwohl es nur tätig werden darf, wenn es angerufen wird? Diese Problematik wird im Zusammenhang mit Debatten um die Legitimation der Verfassungsgerichtsbarkeiten hinsichtlich einer möglichen Kompetenzüberschreitung, wenn diese sich zu politisch kontrovers diskutierten Themen äußern, nicht nur von den Medien, sondern auch von der breiten Öffentlichkeit immer wieder aufgegriffen und thematisiert. So erregte die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr, der Reichweite von Meinungsfreiheit bezüglich des Ausspruches: „Soldaten sind Mörder“ oder der Verfassungs-mäßigkeit des Anbringens von Kreuzen und Kruzifixen an staatlichen Schulen ein hohes öffentliches Interesse. Im Besonderen der so genannte „Kruzifix-Beschluss“, welcher Bestandteile der Bayerischen Volksschulordnung aus dem Jahre 1983 im Hinblick auf das Anbringen von Kruzifixen bzw. Kreuzen in Schulen für verfassungswidrig erklärte, löste großes Aufsehen in Form von 250.000 Briefen, welche nach der Veröffentlichung dieses Urteils im Zeitraum vom August 1995 bis November 1995 an das Verfassungsgericht geschickt worden sind, aus. In der gesamten vorherigen Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes, welche rund vierundfünfzig Jahre betrug, wurden hingegen lediglich 160.000 Nachrichten an das Verfassungsgericht gesandt. Diese Diskussionen über den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichtes führt zu der Fragestellung: „Warum haben die Verfassungsgerichtsbarkeiten in Deutschland und den USA eine derartig hohe Machtstellung, obwohl sie eigenständig nicht tätig werden dürfen?“
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